Welche sind die besten BVGs in der Schweiz? Rangliste 2023

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Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), das auch häufig als zweite Säule bezeichnet wird, ergänzt die Sozialleistungen, die durch das Schweizer Umlageverfahren gewährleistet werden. Das BVG trägt also dazu bei, Ihren Lebensstandard auch im Ruhestand aufrechtzuerhalten. Es gibt eine Reihe von Vorsorgeeinrichtungen, die das BVG anbieten. Welche sind das? Wie funktioniert die berufliche Vorsorge? Wie hoch sind die BVG-Beiträge? Welche Leistungen werden abgedeckt? Wie tätige ich einen BVG-Einkauf oder -Bezug? Wir sagen Ihnen alles!

RANGLISTE DER BERUFLICHEN VORSORGEN BVG IN DER SCHWEIZ

  1. Crédit Agricole next bank BVG: Die steueroptimierte Vorsorge
  2. Baloise BVG: Die vielfältige Vorsorge der 2. Säule
  3. UBS BVG: Eine nachhaltige und diversifizierte Vorsorge
  4. BCN BVG: Sichere und zuverlässige Vorsorge
  5. Crédit Suisse BVG: Der umweltfreundliche Vorsorgeplan

Crédit Agricole next bank BVG: Die steueroptimierte Vorsorge

Das Vorsorgeangebot der 2. Säule von next bank durch Crédit Agricole ist ein Angebot in Partnerschaft mit der Liberty Anlagestiftung und der Lealta Stiftung. Es ermöglicht Ihnen, das Vorsorgekapital aus der 2. Säule sicher anzulegen und weiterhin vom Schutz der beruflichen Vorsorge zu profitieren.

Bei der Anmeldung und beim ersten Gespräch können Sie von einer professionellen Beratung profitieren, um die Anlage Ihres Vorsorgekapitals unter den besten Bedingungen zu planen.

Dank der beiden Partnerschaften mit Freizügigkeitsstiftungen können Sie von einer steuerlichen Optimierung dieses Sparguthabens profitieren.

Schließlich bietet Ihnen diese Vorsorge auch die Möglichkeit, in Vorsorgefonds zu investieren, die von bekannten Unternehmen auf dem Schweizer Markt aufgelegt werden. Es ist auch möglich, Fonds zu wählen, die bis zu 85% in Aktien investieren.

  • Partnerschaften für eine Steueroptimierung
  • Ein Anlagebetrag ab 100 Franken
  • Eine kostenlose Kontoeröffnung
  • Beratung durch einen Fachmann bei der Eröffnung
  • Ein einziger Kundenvertrag und pro Stiftung

Baloise BVG: Die vielfältige Vorsorge der 2. Säule

Mit dem von Baloise angebotenen Vertrag zur 2. Säule können Sie von einem hohen Kompetenzniveau eines Unternehmens profitieren, das seit über 75 Jahren auf dem Markt ist und Lösungen im Bereich der beruflichen Vorsorge anbietet.

Die finanzielle Solidität dieser Organisation ermöglicht es, die Einhaltung der Verpflichtungen zu gewährleisten und gleichzeitig die Nähe zum Kunden durch telefonisch oder vor Ort verfügbare Berater zu wahren.

Der von Baloise angebotene BVG-Vertrag weist einen sehr attraktiven Vorzugszins mit einem Konto ohne jegliche Provisionen auf. Was die Anlagen betrifft, haben Sie die Wahl, Ihr Geld in drei verschiedene Vorsorgefonds zu investieren.

  • Keine Kontoführungsgebühren
  • 3 Vorsorgefonds
  • Diversifizierte Lösungen für die Wertpapiereinstufung
  • Erreichbare Kundenberater
  • Zeichnungsgebühren für Makler von 1 %

UBS BVG: Eine nachhaltige und diversifizierte Vorsorge

Besonders interessant ist das von UBS angebotene Freizügigkeitskonto. Ein Team von Beratern, die auf Vorsorgeplanung spezialisiert sind, kann Ihnen schnell antworten, um mit Ihnen einen konkreten Maßnahmenplan zu planen und Ihre Fragen zu Ihrer Rente zu beantworten.

Was die Bedingungen betrifft, so fallen Kontoführungsgebühren in Höhe von 3 Franken pro Monat an. Ein Auszug des Jahresabschlusses wird kostenlos zur Verfügung gestellt und es gibt keine Kündigungsfristen.

Mit diesem BVG können Sie von stabilen und profitablen Anlagen profitieren, die ideal für eine berufliche Neuorientierung sind.

  • Nachhaltige und diversifizierte Investmentfonds
  • Keine Kündigungsfristen
  • Persönliche Beratung
  • Kontoführungsgebühren von 3 Frank pro Monat

BCN BVG: Sichere und zuverlässige Vorsorge

Die BCN bietet auch Lösungen für die 2. Säule an, die den gesetzlichen Anforderungen sowie den Rendite- und Sicherheitsbedürfnissen von KMU und Selbstständigen gerecht werden.

So hat sie die Swisscanto Sammelstiftung gegründet, die als zuverlässiger Ansprechpartner einfache und auf diese Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen anbietet. Diese gewährleistet somit eine Vereinfachung der Verwaltung und Administration Ihrer beruflichen Vorsorge, mit einem individuellen Angebot, einem präzisen Instrument und modularen und transparenten Vorsorgeplänen.

Diese BVG ist vor allem auf Vorsicht und Sicherheit ausgerichtet.

Außerdem haben Sie über eine Online-Plattform ständigen Zugriff auf Ihre Daten und können von einem erstklassigen Kundensupport profitieren.

  • Keine Kündigungsfristen
  • Eine vom Swisscanto Fonds verwaltete Leistung
  • Niedrige Risiken
  • Kontoführungsgebühren von 36 CHF pro Jahr

Credit Suisse BVG: Der umweltfreundliche Vorsorgeplan

Säule, das von der Credit Suisse angeboten wird, bietet Ihnen ebenfalls eine hohe Sicherheit für Ihr Kapital mit einem klassischen Zinssatz von 0,01%.

Die Bank bietet insbesondere mehrere Arten von BVG-Konten an, je nach Ihrer Risikoaversion und Ihren Renditezielen. Sie haben auch die Wahl zwischen einem BVG-Konto und einem BVG-Depot. Das Depotkonto bietet somit wesentlich attraktivere Renditen bei einer großen Auswahl an Produkten.

Der Vorsorgeplan ist ebenfalls öko-verantwortlich und bietet langfristig einige Vorteile.

  • Diversifizierte Wertpapiere, die aktiv verwaltet oder indexiert werden.
  • Eine nachhaltige Lösung
  • Auszahlungen sind alle fünf Jahre möglich

Was ist die 2. Säule oder das Schweizer BVG?

Die 2. Säule ist eine der drei Säulen des Schweizer Rentensystems. Sie wird auch als Berufliches Vorsorgegesetz (BVG) bezeichnet.
Das Schweizer Rentensystem basiert auf einem 3-Säulen-System, das die Rentenbeiträge festlegt:

  • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV), Erwerbsausfallentschädigung (EO): 1. Säule
  • Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG): 2. Säule
  • Freiwillige zusätzliche Vorsorge: 3. Säule.

Die AHV ist eine öffentliche Vorsorgesäule, die auf dem Solidaritätsprinzip beruht.

Die 2. Säule ist eine berufliche Vorsorge und gehört zu den Pensionskassen der Unternehmen. Sie basiert auf einem Finanzierungssystem, das zu gleichen Teilen von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber getragen wird.

Gut zu wissen

2. Säule obligatorisch ist, muss ein jährlicher Mindestbruttolohn von 21 510 Franken erreicht werden (Ziffer 2022).

Übersichtstabelle der drei Säulen des Vorsorgesystems in der Schweiz:

Vorsorge in der SchweizSäule 1Säule 2Säule 3
Art der Säule
StaatssäuleBeruflichPrivat
Namen
Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV), Erwerbsausfallentschädigung (EO)Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)(BVG)Private Vorsorge
System
VerteilungKapitalisierungKapitalisierung
Ziel
Aufrechterhaltung des ExistenzminimumsAufrechterhaltung des gewohnten LebensstandardsDeckung des zusätzlichen privaten Bedarfs
Erforderlich

(wenn Mindestbruttojahreslohn > 21 510 CHF)
Zusammenfassung der drei Säulen des Vorsorgesystems in der Schweiz

Wozu dient die BVG in der Schweiz?

Die zweite Säule dient dem Ausgleich der Leistungen, die durch das Umlageverfahren ausgezahlt werden. Ihr Ziel ist es, ein Einkommen in Höhe von 60 % Ihres letzten Gehalts zu garantieren, wenn Sie in den Ruhestand gehen.

Die zweite Säule deckt auch den Bedarf im Falle einer Invalidität aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls vor dem geplanten Renteneintrittsalter. Sie erhalten dann eine Invalidenrente.

Schließlich sichert sie auch die Bedürfnisse Ihrer Angehörigen (Ehepartner und Kinder) im Todesfall ab, die dann eine Ehegatten- oder Waisenrente erhalten.

Wer ist von den Beiträgen der 2. Säule betroffen?

Wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen, sind die Beiträge für die 2. Säule obligatorisch:

  • Sie sind mindestens drei Monate lang angestellt.
  • Sie verdienen mehr als 21 510 Franken im Jahr.
  • Sie sind der AHV (der ersten Säule) unterstellt.
  • Sie sind arbeitslos und erhalten Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung.

Sie sind betroffen, wenn Sie selbstständig sind oder mit einem Zeitarbeitsvertrag oder einem befristeten Vertrag von weniger als drei Monaten angestellt sind.

In jedem Fall müssen Sie über 17 Jahre alt sein.

Gut zu wissen

Wenn Sie in keine dieser Kategorien fallen, können Sie sich auch freiwillig in der zweiten Säule versichern.

Wer ist in der 2. Säule versichert?

Um in der 2. Säule obligatorisch versichert zu sein, müssen Sie mindestens drei Monate angestellt sein und mehr als 21 510 Franken im Jahr verdienen. Wenn Sie nicht in diese Kategorie fallen, können Sie sich freiwillig in der 2. Säule versichern.

Sie sind betroffen, wenn Sie selbstständig sind oder mit einem Zeitarbeitsvertrag oder einem befristeten Vertrag von weniger als drei Monaten beschäftigt sind.

Wie hoch sind die Beiträge der BVG?

Jeden Monat zieht Ihr Arbeitgeber die Beiträge von Ihrem Lohn ab und überweist sie an die Pensionskasse. Er fügt dieser Einzahlung seinen eigenen Anteil hinzu.

Der Höchstbetrag, der eingezahlt werden kann, hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gehalt und Ihrem Guthaben in der Pensionskasse ab.

Die BVG-Beiträge werden als Prozentsatz des koordinierten Gehalts berechnet, das einem Teil Ihres Bruttojahresgehalts entspricht.

Ein BVG-Mindestbeitragssatz zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist vorgesehen und diese Beitragssätze sind gesetzlich festgelegt. Es gibt auch ein Mindestsatz, der zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt wird, zu gleichen Teilen. Nach Alter wird monatlich ein bestimmter Prozentsatz des koordinierten Gehalts gezahlt.

AltersspanneBVG-Beitragssatz
25 und 34 Jahre
Beitragssatz von 7 %
35 und 44 Jahre
Beitragssatz von 10 %
45 und 54 Jahre
Beitragssatz von 15 %
55 und 64 Jahre
Beitragssatz von 18 %
BVG-Beitragssatz

Wie werden die in die 2. Säule eingezahlten Beiträge berechnet?

Das BVG dient dazu, die Leistungen der AHV zu ergänzen. Der Beitrag wird berechnet, indem man vom Lohn der AHV einen Abzug macht: Das ist der koordinierte Lohn.

Um ihn zu erhalten, müssen Sie einen Teil des von der AHV gedeckten Lohns (den sogenannten Koordinationsabzug) von Ihrem Bruttojahreslohn abziehen.

Die BVG versichert obligatorisch den jährlichen AHV-Lohn ab 21 510 Franken bis 86 040 Franken.

Gut zu wissen

Das BVG versichert nicht Ihr gesamtes Einkommen: Sie müssen 25 095 vom AHV-Jahreslohn abziehen, um den Betrag des versicherten Lohns zu erhalten.

Hier ist ein Beispiel für die Berechnung der BVG-Beiträge für eine 38-jährige Person, die also einen BVG-Beitragssatz von 10 % hat.

  • Bruttojahreslohn von 70 000 Franken.
  • Koordinierter Lohn = 44 905 Franken (70 000 - 25 095).
  • 10 % von 44 905 = 4 905 Franken.

Der Altersbeitrag beträgt 4 905 Franken für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber. Je älter der Arbeitnehmer ist, desto höher ist der Altersbeitrag.

Minimaler koordinierter Lohn des BVG

Wenn Ihr Bruttojahreslohn zwischen 21 510 Franken und 25 095 Franken liegt, gibt es einen minimalen koordinierten Lohn von 3 585 Franken, der obligatorisch beitragspflichtig ist.

Maximaler koordinierter Lohn des BVG

Der maximale koordinierte Lohn ist auf 60 945 Franken festgelegt (d. h. 86 040 Franken - 25 095 Franken).

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pensionskasse, die jedoch spezifische Bedingungen anwenden kann.

Es gibt drei Arten von Beiträgen in der zweiten Säule:

  • die Altersgutschriften
  • die Risikoprämien
  • die Garantiefonds

Die folgende Tabelle fasst zusammen, was Sie über die Beiträge der 2. Säule wissen müssen:

BeiträgeVom Arbeitgeber finanzierter AnteilVom Arbeitnehmer finanzierter AnteilAbgabeBetragZiel
Altersgutschriften
50 %50 %Monatlicher Abzug vom Lohn% je nach Alter Ihres versicherten LohnsAufbau des Altersguthabens
Zusammenfassung der Beiträge der 2. Säule

Wie werden die Leistungen der 2. Säule ausgezahlt?

Die Leistungen der zweiten Säule werden Ihnen in Form einer Rente ausgezahlt. Wenn Sie in Rente gehen, können Sie die gesamte Summe in Kapitalform beziehen oder, wenn Sie es vorziehen, in einer Kombination aus Rente und Kapital.

Informationen über die Auszahlung der Leistungen finden Sie in Ihrem Vorsorgevertrag.

Wann beginnt die Versicherung der 2. Säule?

Die obligatorische Versicherung der 2. Säule beginnt, sobald ein Arbeitsvertrag für eine Dauer von mehr als drei Monaten unterzeichnet wird.

  • Todesfall- und Invaliditätsrisiko: Ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag
  • Altersvorsorge: Ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag

Was ist die Auffangeinrichtung BVG?

Die Auffangeinrichtung BVG ist die einzige Pensionskasse in der Schweiz, die ausnahmslos alle Unternehmen aufnimmt. Diese privatrechtliche Einrichtung, die sogenannte Auffangeinrichtung BVG, dient als 2. Säule-Sicherheitsnetz und sichert Ihre Ansprüche auf berufliche Vorsorge, wenn Sie die vorherigen Kriterien nicht erfüllen.

Die durch die zweite Säule versicherten Leistungen ergänzen die staatliche Vorsorge für die Situationen Alter, Invalidität und Tod.

Was sind die voraussichtlichen Leistungen des BVG?

In Ihrem Vorsorgevertrag sind die voraussichtlichen Leistungen, auf die Sie mit der 2. Säule Zugriff haben, aufgeführt, hier sind sie :

In Erwartung vonAusgezahlter BetragFür wenBemerkungen
Altersrente
RenteBVG-Altersguthaben x 6,8 %Sie selbst /
Rente für das Kind eines Rentners
Rente20 % der AltersrenteIhre KinderBis zur Volljährigkeit des Kindes oder 25 Jahre, wenn Studium oder Ausbildung
Invalidenrente
InvaliditätBVG-Altersguthaben x 6,8 %Sie selbstVerfügbares Guthaben zum Zeitpunkt der Invalidität + zukünftige Altersgutschriften, Zinsen nicht inbegriffen
Rente für das Kind eines Invaliden
Invalidität20 % der InvalidenrenteIhre KinderBis zur Volljährigkeit des Kindes oder 25 Jahre, wenn Studium oder Ausbildung
Witwer-/Witwenrente
Tod60% der versicherten InvalidenrenteIhr/e Ehepartner/in, der/die die Bedingungen erfülltHeirat + 5 Jahre, wenn - 45 Jahre
Ihr Ehepartner muss für den Lebensunterhalt sorgen
Witwer-/Witwenrente
TodEinmalige Abfindung in Höhe von 3 JahresrentenIhr/e Ehepartner/inWenn Ihr Ehepartner die Voraussetzungen nicht erfüllt
Waisenrente
Tod20 % der Invaliden- oder AltersrenteWaisenkindBis zur Volljährigkeit des Kindes oder 25 Jahre, wenn Studium oder Ausbildung
Aus der 2. Säule in der Schweiz gezahlte Leistungen

Kann ich mich in die 2. Säule einkaufen?

Die Unwägbarkeiten des Lebens führen dazu, dass Sie vielleicht nicht von Ihren 24 bis zum Alter von 65 Jahren sparen können. Aber Sie können die Anteile, die Ihnen fehlen, einkaufen, wodurch Sie näher an die maximale Rente herankommen und Steuern sparen: Das nennt man BVG-Einkauf.

Kann ich mein Kapital aus der 2. Säule beziehen?

Unter bestimmten Bedingungen (siehe unten) können Sie Ihr Kapital aus der 2. Säule beziehen. Beachten Sie, dass die Höhe Ihrer Altersrente nach der Pensionierung verringern wird, wenn Sie Ihr Kapital aus der 2. Säule vor Ihrer Pensionierung beziehen. Dies ist ein Prozess, der ebenfalls Zeit erfordert.

Es gibt verschiedene Gründe, aus denen Sie einen Antrag auf einen Kapitalbezug stellen können:

Kapitalbezug aus der 2. Säule im Zusammenhang mit Immobilien

  • Kauf Ihres Hauptwohnsitzes
  • Tilgung von Hypotheken, die mit Ihrem Hauptwohnsitz verbunden sind
  • Finanzierung von Renovierungsarbeiten
  • Erwerb von Anteilen an einer Baugenossenschaft

Kapitalbezug aus der 2. Säule im Zusammenhang mit Unternehmertum

Sie können Ihr Kapital aus der 2. Säule im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens beziehen.

Kapitalbezug aus der 2. Säule im Zusammenhang mit einem Länderwechsel

Wenn Sie die Schweiz verlassen und in ein anderes Land außerhalb der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ziehen, können Sie Ihr Kapital aus der 2. Säule beziehen.

Unter welchen Bedingungen kann ich mein Kapital aus der 2. Säule beziehen?

Um sein Kapital aus der 2. Säule zu beziehen, müssen einige Regeln beachtet werden.

Die allgemeinen Bedingungen für den Kapitalbezug aus der 2. Säule

Hier sind die Bedingungen, die unabhängig vom Grund verlangt werden:

  • Die Verwendung der Gelder nachweisen (Belege)
  • Einen Mindestbeitrag von 20 000 Franken eingezahlt haben
  • Nicht bereits vor weniger als fünf Jahren eine Einzahlung getätigt haben
  • Im Falle einer Heirat, die schriftliche Zustimmung des Ehepartners einholen

Beachten Sie, dass Sie im Falle einer Kreditaufnahme mindestens 10 % Eigenkapital einbringen müssen.

Die Bedingungen für den Bezug aus der 2. Säule nach Ihrer Situation

Bestimmte individuelle Situationen ermöglichen den Bezug aus der zweiten Säule.

Der Bezug aus der 2. Säule für den Kauf Ihres Hauptwohnsitzes

Hier ist die Vorgehensweise, um Ihr Kapital aus der zweiten Säule für den Kauf Ihres Hauses zu beziehen:

  • Sie müssen nachweisen, dass das Haus nur für private Zwecke genutzt wird und dass keine beruflichen Aktivitäten stattfinden.
  • Sie müssen einen Kaufvertrag vorlegen (ein Kaufversprechen reicht nicht aus).
  • Sie müssen das Geld bei einem Wiederverkauf an die Vorsorgekasse zurückzahlen, es sei denn, Ihre zweite Säule ist inzwischen wieder auf den ursprünglichen Stand zurückgekehrt.

Der Kapitalbezug aus der 2. Säule für die Gründung Ihres Unternehmens

Um Kapital aus der 2. Säule zu beziehen und zu erhalten, müssen vier Bedingungen erfüllt werden:

  • Ihre Geschäftstätigkeit muss begonnen haben.
  • Sie müssen eine Verbindung zu mindestens drei Kunden nachweisen können.
  • Sie müssen die Belege für die Gründung vorlegen.
  • Die Zustimmung Ihres Ehepartners ist erforderlich.

Der Kapitalbezug aus der 2. Säule bei einem Umzug in ein anderes Land

Das Zielland darf nicht der EU oder der EFTA angehören, da Sie der Sozialversicherung dieses Staates angehören werden.

Wie kann man das Kapital aus der 2. Säule für den Kauf eines Hauses beziehen?

Wir empfehlen Ihnen, einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater zu vereinbaren und genau zu bestimmen, über welchen Betrag Sie verfügen können und wie die genauen Bedingungen für den Bezug aussehen. Beginnen Sie frühzeitig mit den Schritten, da der Prozess des Kapitalbezugs aus der 2. Säule oft langwierig ist. Beginnen Sie auch mit der Zusammenstellung der Belege, die von Ihnen verlangt werden.

Wer erhält die zweite Säule im Todesfall?

Im Todesfall erhält der Ehepartner eine Ehegattenrente, wenn die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert hat und er mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind hat. Kinder erhalten bis zum Alter von 18 Jahren eine Waisenrente. In bestimmten Fällen, die mit einem Studium zusammenhängen, können sie diese Rente bis zum Alter von 25 Jahren erhalten.

In welchen Fällen wird ein Todesfallkapital ausbezahlt?

Unabhängig von der Ehegattenrente und der Waisenrente sieht die Fondation Interprofessionnelle Sanitaire de Prévoyance (FISP) in bestimmten Fällen die Auszahlung eines Todesfallkapitals vor:

  • Sie sterben vor Ihrem geplanten Renteneintrittsdatum.
  • Es gibt keine Ehegattenrente.
  • Das in Ihrer zweiten Säule angesammelte Kapital ist höher als die Einmalprämie, mit der die Ehegattenrente finanziert wird.

Wer wird das Todesfallkapital erhalten?

Das Todesfallkapital wird dann ausgezahlt:

  • an Ihren Ehepartner
  • an Ihre Kinder
  • an Personen, die Sie in erheblichem Maße unterstützt haben
  • an Ihre anderen gesetzlichen Erben

Haben Sie das Recht zu bestimmen, wem Sie Ihr Todesfallkapital auszahlen möchten?

  • Ja, Sie können ein Schreiben an die FISP richten, in dem Sie angeben, welche Personen Anspruch auf Ihr Todesfallkapital haben sollen.

Ist es möglich, Ihre Pensionskasse zu verlassen?

Es ist durchaus möglich, aus Ihrer Pensionskasse auszutreten, bevor ein Vorsorgefall (Pensionierung, Tod oder Invalidität) eintritt. In diesem Fall ist eine Leistung vorgesehen, die als Freizügigkeitsleistung bezeichnet wird.

Die BVG-Freizügigkeitsleistung oder Austrittsleistung

Sie wird ausgezahlt, wenn Sie sich entscheiden, Ihre Pensionskasse vor dem geplanten Renteneintritt oder ohne Eintritt einer Invalidität oder eines Todesfalls zu verlassen.

Sie hat den Zweck, Ihre Ansprüche zu wahren.

Die Freizügigkeitsleistung kommt in zwei Fällen zur Anwendung:

  • Wenn Sie in eine neue Vorsorgeeinrichtung eintreten, wird Ihr Geld einfach überwiesen.
  • Wenn Sie nicht in eine neue Vorsorgeeinrichtung eintreten, liegt es an Ihnen, in welcher Form Sie die Vorsorge aufrechterhalten möchten, z. B. durch Einrichtung eines Freizügigkeitskontos bei einer speziellen Einrichtung.

Ins Ausland gehen: Was passiert mit der BVG?

Sie behalten Ihre gesamte 2. Säule in der Schweiz.

Die Bedingungen für den Bezug sind jedoch nach dem Reiseziel nicht dieselben.

Die BVG, wenn Sie in ein EU- oder EFTA-Land gehen

Sie werden nur den überobligatorischen Teil des Vorsorgeguthabens entsperren können (außer komplizierte administrative Schritte).

Ihr Kapital bleibt bis zu Ihrem Rentenalter in der Schweiz blockiert.

Dies kann eine interessante Option sein, wenn Sie planen, zu einem späteren Zeitpunkt in die Schweiz zurückzukehren.

Die BVG, wenn Sie in ein Land gehen, das nicht Mitglied der EU oder der EFTA ist

Sie können Ihre gesamte zweite Säule entsperren.

Seien Sie jedoch vorsichtig, denn Sie verzichten auf alle Ihre zukünftigen Zahlungen im Zusammenhang mit der schweizerischen beruflichen Vorsorge.

Wie wird die Steuer bei dem Bezug aus der 2. Säule berechnet?

Wenn Sie in der Schweiz wohnen, wird die Steuer auf den Bezug wie folgt berechnet:

Die angewandte Steuer ist eine Einkommenssteuer, die anders berechnet wird.

Die Höhe der Steuer auf den Kapitalbezug aus der zweiten Säule wird berechnet, indem der Betrag des Bezugs in eine theoretische Rente umgerechnet wird. Anschließend wird der Prozentsatz für die Einkommenssteuer auf der Grundlage dieses Betrags berechnet.

Zum Beispiel: Wenn der Rentenumwandlungssatz 10% beträgt, dann entspricht eine Einzahlung von 400 000 Franken einer theoretischen Rente von 40 000 Franken. Die Steuer auf die zweite Säule wird also 4 000 Franken betragen.

Hier ist eine Vergleichstabelle der Steuern, die bei einer Auszahlung der 2. Säule in den wichtigsten Städten der Schweiz erhoben werden.

Basis: Kapital der 2. Säule von 250 000 CHF CHF.

KantonFreiburgLausanneNeuchâtelGenfZürich
Angewandter Prozentsatz
10,15%8,52%8,35%6,71%6,28%
Zu zahlender Gesamtbetrag
25 375 CHF21 300 CHF20 875 CHF16 775 CHF15 700 CHF
Steuern für Bezüge aus der 2. Säule nach dem Kanton

Es handelt sich um eine Steuer, die direkt an Ihren Wohnsitz gebunden ist. Die angewandte Steuer hängt also direkt von Ihrem Wohnort und dem Kanton ab. Der zu zahlende Gesamtbetrag wird unterscheiden sein, enn Sie Ihr Kapital aus der zweiten Säule in den Kantonen Waadt oder Genf abheben

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Alexandre Desoutter

Alexandre Desoutter arbeitet seit Juni 2020 als Chefredakteur und Leiter der Pressearbeit bei HelloSafe. Als Absolvent der Sciences Po Grenoble arbeitete er mehrere Jahre als Journalist für französische Medien und arbeitet weiterhin als Mitarbeiter mit zu mehreren Veröffentlichungen.

In diesem Sinne führt seine Rolle dazu, dass er mit allen HelloSafe-Redakteuren und Mitwirkenden Lenkungs- und Unterstützungsarbeiten durchführt, damit die vom Unternehmen definierte redaktionelle Linie vollständig respektiert wird. und abgelehnt durch die täglich veröffentlichten Texte unsere Plattformen.

Als solcher ist Alexandre für die Umsetzung und Aufrechterhaltung der strengsten journalistischen Standards innerhalb der HelloSafe-Redaktion verantwortlich, um möglichst genaue, aktuelle und fachkundige Informationen auf unseren Plattformen zu gewährleisten . Alexandre kümmert sich seit zwei Jahren insbesondere um die Implementierung eines Systems zur systematischen Doppelkontrolle aller im HelloSafe-Ökosystem veröffentlichten Artikel, das die höchste Informationsqualität gewährleisten kann.

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