Wie findet man sein durchschnittliches Guthaben aus der Pensionskasse?
Die Altersvorsorge ist ein zentrales Anliegen für viele Menschen, da sie die finanzielle Sicherheit im Ruhestand gewährleistet. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Vorsorge ist die Pensionskasse, auch bekannt als betriebliche Altersversorgung (BVG). Um eine fundierte Planung für den Ruhestand zu ermöglichen, ist es essenziell, das aktuelle Guthaben in der Pensionskasse zu kennen.
Tatsächlich bleiben in der Schweiz jedes Jahr mehrere Milliarden Franken an Vermögenswerten unbeansprucht. Obwohl das Finden des BVG-Guthabens aus der Pensionskasse einfach ist, müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden.
Wo liegt also Ihre BVG-Guthaben und wer ist für deren Übertragung verantwortlich? Ist ein Verlust Ihres BVG-Guthabens möglich? Und an wen sollten Sie sich wenden, um Ihr Guthaben aus der Pensionskasse zu suchen? In diesem Artikel werden wir die Schritte und Methoden erläutern, um Ihr BVG Guthaben zu finden und zu verstehen.
Finden Sie Ihr BVG Guthaben: Was Sie beachten sollten
- Ihr BVG Guthaben geht niemals dauerhaft verloren.
- Sie finden es an drei „Orten“:
- In der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers
- In der Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers
- Auf einem Freizügigkeitskonto.
- Die Durchführung einer BVG-Guthabensuche ist völlig kostenlos.
Was ist das durchschnittliche Guthaben aus der Pensionskasse und wo befindet es sich?
Das BVG-Guthaben ist der Betrag, den Sie auf Ihrem beruflichen Vorsorgekonto (2. Säule ) haben. Dieser Betrag wird von Ihrem Arbeitgeber in eine Pensionskasse eingezahlt, sobald Ihr Arbeitsvertrag länger als 3 Monate läuft. Um herauszufinden, wo sich Ihre durchschnittlichen BVG-Guthaben befinden, gibt es drei Möglichkeiten:
- Solange Sie Angestellter im Unternehmen sind, verbleibt Ihr BVG-Guthaben in der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers.
- Wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln, wird Ihr BVG-Guthaben an die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers überwiesen .
- Wenn Sie Ihren Job aufgeben, aber nicht in ein anderes Unternehmen in der Schweiz wechseln, muss Ihr BVG-Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden . Dieses Freizügigkeitskonto kann bei einer Bank, einer Freizügigkeitsstiftung oder jedem anderen Finanzinstitut, das den Freizügigkeitsservice anbietet, eröffnet werden.
Sollten Sie nach 2 Jahren immer noch kein Guthaben aus der 2. Säule überwiesen haben, wird Ihr BVG-Guthaben automatisch auf das Freizügigkeitskonto der Stiftung Sicherheitsfonds BVG überwiesen . Diese Stiftung ist die einzige Pensionskasse der Schweiz, die ausnahmslos (im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen) beitrittswillige Unternehmen und Privatpersonen aufnimmt.
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Wer ist für die Übertragung von BVG-Guthaben zuständig?
Als versicherte Person sind Sie für die Übertragung des BVG-Guthabens an Ihre neue Pensionskasse selbst verantwortlich. Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, sich darum zu kümmern und wird dies nur selten für Sie tun. In den meisten Fällen benachrichtigt Sie Ihre Pensionskasse rechtzeitig im Voraus, indem sie Ihnen ein Schreiben zusendet, in dem die Schritte für die Übertragung Ihres Vermögens festgelegt werden.
Schritte zur Übertragung des BVG-Guthabens:
- Informieren Sie Ihre alte Pensionskasse: Teilen Sie Ihrer bisherigen Pensionskasse mit, dass Sie den Arbeitgeber wechseln und geben Sie die Kontaktdaten Ihrer neuen Pensionskasse an.
- Informieren Sie Ihre neue Pensionskasse: Geben Sie Ihrer neuen Pensionskasse alle relevanten Informationen über Ihr bisheriges BVG-Guthaben und stellen Sie sicher, dass sie bereit ist, das Guthaben zu empfangen.
- Überprüfen Sie den Transfer: Stellen Sie sicher, dass der Transfer erfolgreich abgeschlossen wurde und dass Ihr Guthaben korrekt auf Ihrem neuen Vorsorgekonto verbucht wurde.
- Dokumentation aufbewahren: Bewahren Sie alle relevanten Dokumente und Bestätigungen des Transfers sorgfältig auf.
Wenn Sie Ihr Vermögen nicht bei einer anderen Pensionskasse anlegen möchten, müssen Sie Ihrer aktuellen Kasse mitteilen, wohin Ihr Vermögen eingezahlt werden soll.
Gut zu wissen
Ihre Pensionskasse gibt Ihnen zwischen 6 Monaten und 2 Jahren Zeit, um Ihre Antwort zu übermitteln. Ohne Angabe Ihrerseits wird davon ausgegangen, dass Ihr Vermögen nicht beansprucht wurde (wir sprechen von nicht beanspruchtem Vermögen). Anschliessend überweist die Pensionskasse Ihr BVG-Guthaben inklusive Zinsen an die Stiftung BVG Sicherheitsfonds.
In welchen Fällen kann man sein Guthaben aus der Pensionskasse verlieren?
Sie können das BVG-Guthaben nicht wirklich verlieren. Das Geld aus der 2. Säule der beruflichen Vorsorge, das Sie zurückgelegt haben, gehört Ihnen. Es ist jedoch durchaus möglich, dass man das BVG Guthaben aus den Augen verliert und nicht mehr weiss, wo es sich befindet.
Wenn Sie nicht wissen, wo sich Ihr BVG-Guthaben befinden, liegt das wahrscheinlich daran:
- Sie haben mehrmals den Arbeitsplatz gewechselt und die Übertragung der BVG Vermögenswerte wurde nicht durchgeführt
- Sie leben schon lange im Ausland
- Sie arbeiteten lange selbstständig
- Sie kennen das Schweizer Rentensystem nicht
In diesen Fällen sollten Sie die notwendigen Schritte unternehmen, um Ihr Guthaben aus der Pensionskasse zu finden.
Kann mein BVG Guthaben dauerhaft verloren gehen?
Bei Nichtinanspruchnahme verbleibt das Geld aus Ihrer 2. Säule bis zu Ihrer Kontaktaufnahme in der Stiftung Sicherheitsfonds BVG. Somit wird Ihr Guthaben niemals dauerhaft verloren gehen.
An wen kann ich mich wenden, um mein Pensionskassen-Guthaben abzufragen?
Wenn Sie sich für die Suche nach Ihrem BVG-Vermögen entschieden haben, ist Ihr Hauptansprechpartner die Zentralstelle 2. Säule, eine Verbindungsstelle zwischen den Pensionskassen und den Versicherungsnehmern. Die 1999 eingerichtete Zentralstelle 2. Säule verfügt über eine Datenbank mit den vergessenen Vermögenswerten, die von Pensionskassen übermittelt werden, die keinen Kontakt mehr zu den Versicherten haben.
Um dieAnspruchsberechtigten zu finden, ist das Zentrum auf die Hilfe der Schweizerischen Ausgleichskasse angewiesen. Wenn Sie eine AHV- Rente beziehen, ist es durchaus möglich, den Namen der zuständigen Kasse und Ihre Adresse zu erfahren.
Gut zu wissen
Wenn Sie in der Schweiz keine Rente beziehen, können Sie sich direkt an die Sozialversicherungsbehörden Ihres Landes wenden.
Welche Schritte sind nötig, um das Guthaben aus der Pensionskasse abzufragen?
Um Ihr BVG Guthaben zu finden, befolgen Sie einfach folgende Schritte:
- Sie müssen Ihren Antrag an die Zentralstelle 2. Säule richten.
Dazu müssen Sie auf die Website gehen und das Suchformular für BVG Vermögenswerte ausfüllen. Die bereitzustellenden Informationen sind sehr einfach und dienen lediglich der Überprüfung Ihrer Identität (Name, Vorname, Wohnort, Geburtsdatum). Die Zentrale muss ausserdem Ihre AHV-Nummern kennen.
Bleibt die Suche erfolglos, können bestimmte zusätzliche Dokumente von Ihnen verlangt werden (Lohnabrechnung, individueller AHV-Kontoauszug, Vorsorgeausweis). Diese Dokumente werden es der Zentralstelle ermöglichen, eingehendere Überprüfungen vorzunehmen.
- Die Zentralstelle 2. Säule übernimmt die Recherche kostenlos für Sie.
- Die Zentralstelle 2. Säule wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und den Namen der Pensionskasse nennen, in der sich Ihr BVG-Guthaben befindet.
- Anschliessend können Sie Ihre Ansprüche direkt bei der jeweiligen Pensionskasse geltend machen.
Achtung
Die Pensionskasse, bei der sich Ihr Vermögen befindet, kann entscheiden, ob die Auszahlung an Sie erfolgt oder nicht.
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2. Säule (BVG):
Finden Sie das richtige Angebot für sich
Warum sollte man nach BVG-Guthaben suchen?
Es lohnt sich, Ihr BVG Guthaben zu recherchieren, und wir empfehlen Ihnen, dies zu tun, da der Prozess kostenlos und relativ einfach ist.
Selbst wenn Sie nur kurze Berufserfahrung gesammelt haben, kann Ihr BVG Guthaben für die Finanzierung eines Projekts genutzt werden, selbst wenn es sich um ein bescheidenes Projekt handelt, z. B. die Sanierung Ihres Gartens, den Neuanstrich Ihrer Wohnung oder ein Urlaub am Zielort Ihrer Träume.
Zum Merken
Von dem Moment an, an dem Sie mehr als drei Monate für einen Arbeitgeber gearbeitet haben, wird Geld in Ihre Pensionskasse eingezahlt und es wäre wirklich schade für Sie, nicht von diesem Geld zu profitieren, das Ihnen rechtmässig gehört.
Ist die Suche nach BVG-Guthaben kostenpflichtig?
Das Finden Ihrer BVG Vermögenswerte ist absolut kostenlos. Zwar kostet das Ganze etwas Zeit, aber wenn Sie die Schritte sorgfältig befolgen, ist die Suche nicht sehr zeitaufwendig.
Es gibt auch kostenpflichtige Dienste, die Ihnen bei der Suche nach Ihrem BVG Guthaben helfen. Diese Dienste bringen zwei Hauptargumente vor: die Zeitersparnis durch die Delegation von Recherchen und die Verringerung Ihrer mentalen Belastung. Wir raten Ihnen jedoch, wachsam zu sein und deren Professionalität genau zu überprüfen.
Expertenmeinung
Wenn Sie Ihr BVG Guthaben nicht dringend finden müssen, empfehlen wir Ihnen, dies selbst zu tun. Es wird zwar etwas länger dauern, aber Sie werden dafür keinen Cent ausgeben.
Was passiert mit Ihrem durchschnittlichen Guthaben aus der Pensionskasse im Todesfall?
Im Todesfall ist die Situation etwas anders. Das Gesetz legt keinen Wert auf die Beziehung, die der potenzielle Begünstigte zum Verstorbenen haben könnte, wie es bei Erbschaften sehr oft der Fall ist.
Es gibt 2 Möglichkeiten:
- Hat der verstorbene Versicherte einen Ehegatten und ein oder mehrere Kinder, so erhalten diese vorrangig das BVG-Vermögen des Versicherten in Form einer Rente.
- Hat der Versicherte weder einen Ehegatten noch ein Kind, bleibt das Schweizer Recht in dieser Frage rechtlich unklar. Was wir sicher wissen:
- Das Gesetz verpflichtet Ihre Pensionskasse nicht dazu, BVG-Guthaben an Dritte auszuzahlen.
- Die 2. Säule fällt nicht in den Bereich der Erbschaft
- Der Kreis der potenziellen Begünstigten variiert von Fonds zu Fonds.
- Ihre Freunde können nicht von Ihrem BVG-Vermögen profitieren
- Sie können Ihr Vermögen nicht an einen Verein spenden.
- Der Sicherheitsfonds BVG hat das Recht, entweder den gesamten gezahlten Betrag oder nur die Hälfte auszuzahlen.
Sie können auch selbst entscheiden, an wen Sie Ihr Guthaben im Todesfall auszahlen möchten, indem Sie sich an die Interprofessionelle Stiftung für Gesundheitsvorsorge (FISP) wenden. Wenn kein Begünstigter benannt ist, wird das Geld nicht an den Staat ausgezahlt, sondern verbleibt in der Pensionskasse.