Pensionskasse in der Schweiz: Vergleich, Auszahlung, Bedingungen 2024
- Einfache Investition
- Zuverlässige Bank
Das Angebot der beruflichen Vorsorge des Crédit Agricole besteht in Partnerschaft mit der Liberty Stiftung und der Lealta Stiftung. Bei Ihrer Anmeldung und beim ersten Gespräch können Sie von der Beratung durch einen Fachmann profitieren, um die Anlage Ihres Vorsorgekapitals unter den besten Bedingungen zu planen. Dieses BVG ermöglicht es Ihnen auch, in Vorsorgefonds zu investieren, die von bekannten Unternehmen auf dem Schweizer Markt ausgegeben werden. Es ist auch möglich, Fonds zu wählen, die bis zu 85 % in Aktien investieren.
- Konto ohne Provisionen
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Mit dem Basler Vertrag zur 2. Säule profitieren Sie von der hohen Kompetenz eines Unternehmens, das seit über 75 Jahren auf dem Markt ist und Lösungen im Bereich der beruflichen Vorsorge anbietet. Der Basler BVG-Vertrag weist einen attraktiven Vorzugszins mit einem Konto ohne jegliche Provisionen auf. Was die Investitionen betrifft, haben Sie die Wahl, Ihr Geld in drei verschiedene Vorsorgefonds zu investieren.
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La BCN propose des solutions de 2ème pilier qui répondent aux exigences légales et aux besoins de rendement et de sécurité des PME et indépendants. Elle propose une gestion simplifiée de votre prévoyance professionnelle, avec une offre individuelle, un instrument précis et des plans de prévoyance modulables et transparents. Ce LPP est avant tout orienté vers la prudence et la sécurité. Il est également possible d'accéder de manière permanente à vos données via une plateforme en ligne.
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Besonders interessant ist das UBS BVG-Konto. Ein Team von Beratern, die auf Vorsorgeplanung spezialisiert sind, kann Ihre Fragen zu Ihrer Pensionierung schnell beantworten. In Bezug auf die Konditionen des BVG fällt eine Kontoführungsgebühr von 3 CHF pro Monat an. Ein Auszug des Jahresabschlusses wird kostenlos zur Verfügung gestellt und es gibt keine Kündigungsfristen. Mit diesem BVG können Sie von stabilen und profitablen Anlagen profitieren, die sich ideal für eine berufliche Neuorientierung eignen.
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Le 2ème pilier du Crédit Suisse, vous permet de bénéficier d'une sécurité élevée de votre capital avec un taux d'intérêt classique. La banque propose notamment plusieurs types de comptes LPP selon votre niveau d'aversion au risque et vos objectifs de rendement. Vous aurez également le choix entre un compte LPP ou un dépôt LPP. Le compte de dépôt propose ainsi des rendements beaucoup plus attractifs avec un grand choix de produits. Le plan de prévoyance est quant à lui éco responsable.
Die Schweizerische berufliche Vorsorge (BVG), auch Pensionskasse genannt, spielt eine zentrale Rolle im Schweizer Vorsorgesystem und bildet die zweite Säule der Altersvorsorge. Sie ergänzt die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und zielt darauf ab, den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern. Angesichts der demografischen Veränderungen und der steigenden Lebenserwartung gewinnt das Thema Pensionskasse zunehmend an Bedeutung.
In diesem Artikel beleuchten wir die verschiedenen Aspekte der Pensionskassen in der Schweiz, vergleichen die verschiedenen Pensionskassen, erläutern die Modalitäten für die Auszahlung und geben einen Überblick über die wichtigsten Rahmenbedingungen. Damit Sie am Ende alle wichtigen Informationen haben, um sich mit ihrer Altersvorsorge auseinandersetzen zu können.
Pensionskasse: Was Sie wissen sollten
- Die Rede ist von einer Pensionskasse bzw. BVG-Berufsvorsorge.
- Die Pensionskasse erhält Beiträge aus angestellten Arbeitsverhältnissen.
- Sie ist auch für die Auszahlung Ihrer Altersrente zuständig.
- Der Beitragssatz zur Pensionskasse hängt von Ihrem Alter ab.
- Es kommt auch auf Ihr versicherbares Einkommen an.
Was ist die Pensionskasse in der Schweiz?
Per Definition ist die Pensionskasse die Organisation, die dafür verantwortlich ist, Beiträge von Berufstätigen zu erhalten und dieses während der gesamten Berufstätigkeit angesparte Kapital nach der Pensionierung umzuverteilen. Langfristiges Ziel ist die Ergänzung der Altersrente aus der 1. AHV-Säule .
Welche Aufgabe hat die Pensionskasse?
Die Aufgabe der Pensionskasse besteht darin, Ihnen im Ruhestand eine lebenslange Rente auszuzahlen, wenn Sie während Ihrer Tätigkeit Beiträge an eine Vorsorgeeinrichtung geleistet haben. Das gesetzliche Renteneintrittsalter beträgt derzeit 64 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer.
Zusammen mit den Zahlungen aus der 1. Säule zielen die Leistungen Ihrer Pensionskasse darauf ab, Ihnen im Ruhestand zwischen 50 und 70 % Ihres vorherigen Lohns in Form von Renten auszuzahlen .
Die Höhe Ihrer Rente richtet sich nach Ihren BVG-Beiträgen während Ihrer Berufstätigkeit.
Die Pensionskasse bietet verschiedene Leistungen an:
- Altersrente: Nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters (65 Jahre für Männer, 64 Jahre für Frauen) haben Versicherte Anspruch auf eine lebenslange Rente.
- Invalidenrente: Bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall wird eine Invalidenrente gezahlt.
- Hinterlassenenrente: Im Todesfall erhalten Hinterbliebene wie Ehepartner oder Kinder eine Rente.
Gut zu wissen
Pensionskassen sind als Stiftungen organisiert und daher völlig unabhängig vom Arbeitgeber. Der aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern bestehende Stiftungsrat verwaltet die Pensionskasse im Interesse der Versicherten. Die Pensionskasse investiert zum Beispiel Ihr Altersguthaben und zahlt Ihnen Zinsen aus.
Wie funktioniert die Pensionskasse in der Schweiz?
Die Pensionskasse ist eine obligatorische Versicherung für Arbeitnehmer in der Schweiz, die ein bestimmtes Mindesteinkommen überschreiten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen gemeinsam Beiträge in die Pensionskasse ein. Diese Beiträge werden auf einem individuellen Konto angespart und verzinst.
Sobald Sie in Rente gehen, zahlt Ihnen die Pensionskasse Ihr angespartes Kapital aus, entweder in Form einer Rente oder in Form von Kapital oder beidem.
Bei der Pensionskasse werden bis zu einem bestimmten Einkommen alle Renten nach den gleichen Bedingungen berechnet. Somit beträgt der jährliche Zinssatz der Pensionskasse bis zu einem Jahreseinkommen von 88.200 CHF 1,25 % . Der gesetzlich festgelegte Umwandlungssatz beträgt 6,8 %. Um die Höhe Ihrer Rente aus der zweiten Säule bei der Pensionierung zu berechnen, müssen Sie daher Ihr angespartes Kapital (Altersguthaben) mit dem Umwandlungssatz multiplizieren.
Bei hohen Jahreseinkommen können die Leistungen über diesen Pflichtanteil hinausgehen. Dies nennen wir den überobligatorischen Teil.
Gut zu wissen
Im Falle eines neuen Arbeitsplatzes können Sie Ihr gesamtes BVG-Kapital in die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers überweisen. Aber seien Sie trotzdem vorsichtig: Sie müssen diesen Wechsel selbst beantragen und Ihre alte Pensionskasse über Ihren Anschluss an die neue Vorsorgeeinrichtung informieren.
Wer ist in der Pensionskasse versichert?
Wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen, müssen Sie einer Pensionskasse beitreten:
- Arbeitnehmer
- Mindestlohn: Arbeitnehmer, die ein jährliches Mindesteinkommen von 22.050 CHF (Stand 2023) überschreiten, sind obligatorisch in der Pensionskasse versichert.
- Alter: Die Versicherungspflicht beginnt ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres für Risiken wie Tod und Invalidität. Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Lebensjahres werden auch Altersguthaben angespart.
- Teilzeitbeschäftigte
- Teilzeitbeschäftigte sind ebenfalls versichert, sofern ihr Einkommen den Mindestlohn von 22.050 CHF pro Jahr überschreitet.
- Bei mehreren Teilzeitstellen wird das Einkommen nicht kumuliert; jede Anstellung wird separat betrachtet.
- Arbeitslose
- Arbeitslose Personen, die Arbeitslosentaggelder beziehen und ein bestimmtes Mindesteinkommen erreichen, sind ebenfalls gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert.
- Selbstständige
- Selbstständige sind nicht obligatorisch in der Pensionskasse versichert, haben jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig anzuschließen oder private Vorsorgelösungen zu nutzen.
Es gibt einige Ausnahmen von der Versicherungspflicht:
- Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen von höchstens drei Monaten.
- Personen, die bereits im Rentenalter sind und weiterhin arbeiten.
- Familienangehörige von Landwirten, die auf dem elterlichen Betrieb arbeiten und keinen Barlohn erhalten.
- Geringfügig Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen unterhalb des Mindestlohns von 22.050 CHF.
Gut zu wissen
Personen, die nicht obligatorisch versichert sind (z.B. Selbstständige oder Arbeitnehmer mit geringem Einkommen), können sich freiwillig einer Pensionskasse anschließen oder private Vorsorgelösungen nutzen (Säule 3a).
Welche Pensionskassen gibt es in der Schweiz?
Hier sind die größten Pensionskassen der Schweiz im Jahr 2024:
Pensionskasse | Telefon |
---|---|
Migros Pensionskasse | 044 436 81 11 |
PAT pensionskasse | 071 556 34 00 |
Asga Pensionskasse | 071 228 52 52 |
AXA Pensionskasse | 0800 809 809 |
Pensionskasse der SBB | 051 226 18 11 |
Pensionskasse der Credit Suisse | 0 44 333 40 43 |
BVK Pensionskasse | 0 58 470 45 45 |
PKG Pensionskasse | 041 418 50 00 |
Raiffeisen Pensionskasse | 071 225 44 94 |
Coop-Pensionskasse | 061 336 67 00 |
Allianz Pensionskasse | 058 358 71 11 |
Bernische Pensionskasse | 031 633 00 00 |
Luzerner Pensionskasse | 041 228 76 00 |
Pensionskasse Graubünden | 081 257 35 75 |
Zuger Pensionskasse | 041 728 38 60 |
St. Galler Pensionskasse | 058 228 77 66 |
Pensionskasse La Poste | 058 338 56 66 |
Wie hoch sind die (BVG)-Beiträge 2024 für die Pensionskasse?
Das hängt ganz von Ihrem Alter und Ihrem Verdienst ab. Wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind und mehr als 22.050 CHF/Jahr verdienen, müssen Sie und Ihr Arbeitgeber einen Prozentsatz Ihres versicherten Einkommens an die Pensionskasse abführen. Dieser Prozentsatz richtet sich nach Ihrem Alter:
Altersspanne | Prozentsatz des Gehalts, das an die Pensionskasse geht |
---|---|
Von 25 bis 34 Jahren | 7 % |
Von 35 bis 44 Jahren | 10 % |
Von 45 bis 54 Jahren | 15% |
Von 55 bis 65 Jahren | 18 % |
Um Ihre Beiträge an die Pensionskasse zu berechnen, müssen Sie daher folgende Berechnung durchführen:
Zum Merken
Beiträge = Versichertes Einkommen x Beitragssatz
Beachten Sie ausserdem, dass das versicherte Einkommen nicht Ihrem tatsächlichen Einkommen entspricht.
Das versicherte Einkommen berechnet sich wie folgt:
Versichertes Einkommen = Jahreslohn - Koordinationsabzug (25.725 CHF im Jahr 2024)
Beispiel
Ein 36-jähriger Arbeitnehmer verdient 50.000 CHF/Jahr. Dieser jährliche Betrag, abzüglich des Koordinationsabzugs, beträgt 24.275 CHF. Multiplizieren wir nun dieses versicherbare Einkommen mit seinem Beitragssatz pro Altersgruppe (hier 10 %), so erhalten wir einen Beitrag von 2.427,5 CHF/Jahr. Der Arbeitnehmer zahlt somit einen jährlichen Beitrag von 1213,75 CHF, ebenso wie sein Arbeitgeber.
Wann kann man sich die Pensionskasse auszahlen lassen?
Der klassische Weg, Ihr Altersguthaben bei der Pensionierung zu erhalten, ist in Form einer Rente. Es besteht jedoch die Möglichkeit (vor der Pensionierung), zu entscheiden, wie Sie Ihr Kapital erhalten möchten:
- In Form einer lebenslangen Rente
- In Form eines auf einen Schlag ausgezahlten Kapitals
- In einer kombinierten Form aus Teilkapital + Rente
Die Reglemente der verschiedenen Pensionskassen legen fest, unter welchen Voraussetzungen eine Auszahlung möglich ist. Daher empfehlen wir Ihnen, sich vorab bei Ihrer Pensionskasse zu erkundigen bzw. diesen Parameter sorgfältig zu prüfen.
Wie hoch ist der Umwandlungssatz der Pensionskasse für 2024?
Der Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) in der Schweiz ist ein Prozentsatz, der bestimmt, wie hoch die jährliche Rente aus dem angesparten Altersguthaben ist. Der Umwandlungssatz wird auf das angesparte Kapital angewendet, um die jährliche Altersrente zu berechnen.
Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz für obligatorische Altersguthaben beträgt derzeit (Stand 2023) 6.8% für Männer und Frauen ab dem ordentlichen Rentenalter (65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen). Das bedeutet, dass bei einem angesparten Guthaben von 100.000 CHF eine jährliche Rente von 6800 CHF resultiert.
Es ist wichtig zu beachten, dass der gesetzliche Mindestumwandlungssatz nur für den obligatorischen Teil des Altersguthabens gilt. Viele Pensionskassen bieten jedoch auch überobligatorische Leistungen an, und für diesen Teil des Guthabens können die Pensionskassen eigene Umwandlungssätze festlegen. Diese sind oft niedriger als der gesetzliche Mindestumwandlungssatz.
Beispiel
Angenommen, Sie haben ein gesamtes Altersguthaben von 200.000 CHF, davon 150.000 CHF im obligatorischen Teil und 50.000 CHF im überobligatorischen Teil. Wenn der Umwandlungssatz für den überobligatorischen Teil beispielsweise 5.0% beträgt, würde Ihre jährliche Rente wie folgt berechnet:
- Obligatorischer Teil: 150.000 CHF x 6.8% = 10.200 CHF
- Überobligatorischer Teil: 50.000 CHF x 5.0% = 2500 CHF
Gesamtrente pro Jahr: 10.200 CHF + 2500 CHF = 12.700 CHF
Ab wann zahlt man in die Pensionskasse in der Schweiz?
.Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Lebensjahres: Ab diesem Zeitpunkt beginnen Arbeitnehmer auch Altersguthaben anzusparen.
Beispiel
- Ein Arbeitnehmer, der am 15. Juni 2005 seinen 17. Geburtstag feiert, wird ab dem 1. Januar 2023 gegen Tod und Invalidität versichert.
- Derselbe Arbeitnehmer beginnt ab dem 1. Januar 2029 (nach seinem 24. Geburtstag) mit dem Ansparen von Altersguthaben.