AHV Rente: Beträge, Berechnung und 13. AHV-Rente 2024

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Jessica aktualisiert am 23/05/2024

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist ein zentrales Element des Schweizer Sozialversicherungssystems und bildet die erste Säule der Altersvorsorge. Sie gewährleistet eine Grundsicherung im Alter und bei Todesfällen, indem sie Renten an pensionierte Personen sowie an Hinterlassene auszahlt.

In diesem Artikel beleuchten wir die verschiedenen Aspekte der AHV-Rente, einschliesslich der aktuellen Beträge, der Berechnungsmethoden und der Diskussion um eine mögliche 13. AHV Rente. Unser Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Überblick über die AHV-Rente in der Schweiz zu geben und Ihnen dabei zu helfen, sich besser auf Ihre eigene Altersvorsorge vorzubereiten.

AHV-Rente: Was Sie beachten sollten

  1. AHV ist die Abkürzung für Alters- und Hinterlassenenversicherung.
  2. Die AHV entspricht der 1. Säule der Altersvorsorge in der Schweiz.
  3. Ihr Ziel ist die Sicherung eines Grundeinkommens im Ruhestand .
  4. Wer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, ist bei der AHV obligatorisch versichert.
  5. Die AHV-Beiträge betragen 8,7 % des Lohns.

Was ist die AHV Rente?

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) wurde 1948 eingeführt und hat das Ziel, den Versicherten im Alter eine Grundsicherung zu bieten sowie Hinterbliebene finanziell zu unterstützen. Als wichtige Grundsicherung bildet sie zusammen mit der Invalidenversicherung (IV) und den Ergänzungsleistungen (EL) die erste Säule des Schweizer Sozialversicherungssystems.

Die AHV-Rente verfolgt zwei Hauptziele, die für die soziale Absicherung in der Schweiz von zentraler Bedeutung sind. Zum einen bietet sie eine Altersrente, die an Personen ausgezahlt wird, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Diese Rente soll den Grundbedarf im Alter decken und somit eine finanzielle Basis schaffen, auf die sich Pensionierte verlassen können. Zum anderen stellt die AHV Hinterlassenenrenten bereit, um Ehepartner und Kinder finanziell zu unterstützen, wenn ein Versicherter verstirbt. Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass Hinterbliebene nicht in finanzielle Not geraten und weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Durch diese beiden zentralen Funktionen trägt die AHV massgeblich zur sozialen Sicherheit und Stabilität in der Schweiz bei.

Die AHV wird durch ein Umlageverfahren finanziert. Das bedeutet, dass die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen direkt zur Finanzierung der laufenden Rentenzahlungen verwendet werden. Die Beiträge werden von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Selbstständigen geleistet.

Alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen sind beitragspflichtig. Dies gilt auch für Nichterwerbstätige wie Studierende oder Hausfrauen/-männer, die ebenfalls einen Mindestbeitrag leisten müssen.

Gut zu wissen

Das Sozialversicherungssystem in der Schweiz basiert auf 3 Säulen:

  1. Die 1. Säule bilden die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) , die Invalidenversicherung (IV) und die Ergänzungsleistungen (EL). Dieses Sozialversicherungssystem soll durch die Deckung primärer Lebensbedürfnisse ein Grundeinkommen nach der Pensionierung sicherstellen und ist obligatorisch.
  2. Die 1. AHV-Säule wird durch die obligatorische Berufsversicherung BVG ergänzt , die die 2. Säule bildet.
  3. Schliesslich komplettiert die 3. Säule, die privat abgeschlossene Wahlversicherung, das Schweizer Vorsorgesystem.

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Wie hoch sind die AHV Renten-Beträge 2024?

Die Höhe der AHV-Rente hängt von mehreren Faktoren ab:

  1. Beitragsjahre: Die Anzahl der Jahre, in denen Beiträge geleistet wurden.
  2. Durchschnittliches Jahreseinkommen: Das durchschnittliche Einkommen während des Erwerbslebens.
  3. Erziehungsgutschriften: Für die Erziehung von Kindern bis zum 16. Lebensjahr können zusätzliche Gutschriften angerechnet werden.
  4. Betreuungsgutschriften: Für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger können ebenfalls Gutschriften angerechnet werden.

Es gibt eine minimale und eine maximale AHV-Rente, die jährlich angepasst werden kann.

Maximale AHV Rente 2024

Die max. AHV-Rente beträgt 2.450 CHF/Monat für eine alleinstehende Person. Bei verheirateten Paaren darf die Gesamtrente eines Ehepaares 150 % der maximalen Rente einer Einzelperson, d. h. eine AHV-Rente von CHF 3.675/Monat, nicht übersteigen .

Damit das Maximum der AHV-Rente ausgezahlt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Keine AHV-Beitragslücke
  • Durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens 88.200 CHF.

Minimale AHV Rente 2024

Die minimale AHV-Rente in der Schweiz ist der Betrag, den eine Person erhält, wenn sie die Mindestvoraussetzungen für die Beitragsjahre erfüllt hat, aber ein relativ niedriges durchschnittliches Jahreseinkommen während ihres Erwerbslebens hatte. Die Höhe der minimalen AHV-Rente wird regelmäßig angepasst und kann sich daher ändern.

Für eine volle Beitragszeit beträgt das Minimum der AHV-Rente in der Schweiz derzeit 1225 CHF/Monat für eine alleinstehende Person. Sie wird gewährt bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von etwa 14.340 CHF oder weniger.

AHV-Rente für ein Ehepaar

Angenommen, beide Partner haben jeweils eine individuelle Rente von 2000 CHF pro Monat erarbeitet. Die maximale Einzelrente beträgt beispielsweise 2370 CHF pro Monat (Stand 2023). Der Höchstbetrag für ein Ehepaar wäre somit 150 % davon, also 3555 CHF pro Monat.

  • Individuelle Rente Partner A: 2000 CHF
  • Individuelle Rente Partner B: 2000 CHF
  • Gesamtrente ohne Deckelung: 4000 CHF

Da 4000 CHF den Höchstbetrag von 3555 CHF übersteigt, wird die Gesamtrente auf diesen Betrag gedeckelt.

Wer bekommt eine volle AHV-Rente?

Eine volle AHV-Rente in der Schweiz erhält eine Person, die bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Beitragsjahre und des durchschnittlichen Jahreseinkommens erfüllt. Hier sind die wichtigsten Kriterien, die für den Erhalt einer vollen AHV-Rente massgeblich sind:

  1. Volle Beitragsdauer: Um Anspruch auf eine volle AHV-Rente zu haben, muss eine Person während ihres gesamten Erwerbslebens Beiträge zur AHV geleistet haben. Die volle Beitragsdauer beträgt in der Regel:
    • Für Frauen: 43 Jahre (vom 21. bis zum 64. Lebensjahr)
    • Für Männer: 44 Jahre (vom 21. bis zum 65. Lebensjahr)
  2. Beitragslücken vermeiden: Es dürfen keine oder nur sehr wenige Beitragslücken vorhanden sein. Beitragslücken können durch Nachzahlungen oder durch Anrechnung von Jugendjahren (Beiträge, die vor dem 21. Lebensjahr geleistet wurden) geschlossen werden.
  3. Durchschnittliches Jahreseinkommen: Das durchschnittliche Jahreseinkommen während des Erwerbslebens spielt ebenfalls eine Rolle bei der Berechnung der Rente. Eine volle Rente wird gewährt, wenn das durchschnittliche Einkommen zwischen den Einkommensgrenzen von 14.340 und 86.040 CHF liegt.

Wie wird die AHV Rente berechnet?

Bei der AHV-Rente handelt es sich um eine monatliche Rente, die je nach Versicherten unterschiedlich ausfällt und sich dabei innerhalb der Grenzen eines Mindest- und Höchstbetrags bewegt. Das wichtigste Element, das Sie bei der Berechnung Ihrer AHV-Rente berücksichtigen müssen, ist der Durchschnittslohn. Um Letzteres zu berechnen, nehmen Sie die Summe aller Ihrer Jahresgehälter und dividieren diesen Betrag durch die Anzahl der Beitragsjahre zur AHV. Sobald diese Berechnung durchgeführt wurde, müssen Sie nur noch anhand der Tabelle 44 (unten downloadbar) sehen, welcher monatliche Rentenbetrag Ihnen entspricht.

Zur besseren Veranschaulichung hier ein Beispiel für die Berechnung der AHV-Rente:

Johann leistet seit 43 Jahren Beiträge. 20 Jahre lang verdiente er 42.000 CHF/Jahr, dann 23 Jahre lang 60.000 CHF/Jahr. Während seiner Karriere verdiente Johann somit 2.220.000 CHF. Um sein durchschnittliches Jahreseinkommen zu ermitteln, dividiert Johann sein Gesamteinkommen durch die Anzahl der Beitragsjahre, d. h. 2.220.000 CHF dividiert durch 43 Beitragsjahre, was 51.628 CHF/Jahr entspricht . Um die entsprechende Rente zu finden, greift Johann auf die Rentenstaffel 44 zurück und stellt fest, dass sein durchschnittlicher Jahreslohn während all dieser Beitragsjahre einer monatlichen AHV-Rente von 1.960 CHF entspricht.

Was ist die 13. AHV Rente?

Die "13. AHV-Rente" ist ein Begriff, der gelegentlich in Diskussionen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) in der Schweiz auftaucht, aber es gibt keine offizielle oder gesetzlich festgelegte "13. AHV-Rente" im aktuellen Schweizer Sozialsystem.

Für eine 13. AHV Rente setzt sich die eidgenössische Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» ein, die von verschiedenen politischen und sozialen Gruppen ins Leben gerufen wurde. Ziel ist es, die Altersarmut zu bekämpfen und den Lebensstandard älterer Menschen zu erhöhen. Die Hauptforderung der Initiative ist die Einführung einer zusätzlichen, 13. AHV-Rente, die einmal jährlich ausgezahlt werden soll.

Wann kommt die 13. AHV-Rente?

Zum aktuellen Zeitpunkt (Stand: Oktober 2023) gibt es keine endgültige Entscheidung oder festgelegtes Datum für die Einführung einer 13. AHV-Rente. Vorab müssten erst noch zahlreiche politische Prozesse durchlaufen werden (Unterschriftensammlung, Umfragen, Volksabstimmung, Prüfungen der Umsetzbarkeit etc.)

In einigen Ländern gibt es Systeme, bei denen Rentner eine zusätzliche Zahlung erhalten, die oft als "13. Monatsrente" bezeichnet wird. Diese zusätzliche Zahlung soll den Rentnern helfen, besondere Ausgaben zu decken, die zum Beispiel am Jahresende anfallen können.

Bis heute gibt es jedoch keine gesetzlich verankerte "13. AHV-Rente" in der Schweiz. Die AHV-Renten werden monatlich ausgezahlt und es gibt keine zusätzliche Zahlung am Ende des Jahres oder zu einem anderen Zeitpunkt.

Expertenmeinung

Falls die reguläre AHV-Rente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, können Betroffene Ergänzungsleistungen (EL) beantragen. Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass das Existenzminimum gedeckt ist und umfassen neben finanziellen Zuschüssen auch Unterstützung bei Krankheits- und Pflegekosten.

Ab wann bekommt man die AHV Rente?

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) in der Schweiz zahlt die Altersrente ab einem bestimmten gesetzlichen Rentenalter. Dieses Rentenalter ist für Männer und Frauen unterschiedlich festgelegt:

  • Für Männer: 65 Jahre
  • Für Frauen: 64 Jahre

Es besteht die Möglichkeit, die AHV-Rente vorzeitig zu beziehen, allerdings mit gewissen Abschlägen:

  • Frühester Bezug: Ab dem 62. Lebensjahr für Frauen und ab dem 63. Lebensjahr für Männer.
  • Abschläge: Bei einem vorzeitigen Bezug wird die Rente dauerhaft gekürzt. Die Kürzung beträgt pro Jahr des vorzeitigen Bezugs etwa 6,8 %.

Es ist auch möglich, den Bezug der AHV-Rente aufzuschieben, um eine höhere Rente zu erhalten:

  • Aufschub: Der Bezug kann um mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre aufgeschoben werden.
  • Zuschläge: Für jedes aufgeschobene Jahr erhöht sich die Rente um einen bestimmten Prozentsatz. Der Zuschlag beträgt je nach Dauer des Aufschubs zwischen 5,2 % und 31,5 %.

Wie kann man sich für eine AHV Rente anmelden?

Die Schweizer Sozialversicherungsnummer oder AHV-Nummer ist ein unverzichtbares Dokument, wenn Sie in der Schweiz leben. Diese Nummer wird jedem Bewohner zugeteilt und von der Sozialversicherung vergeben, um das Verfahren zur Beantragung von Leistungen zu vereinfachen und die Dauer Ihrer Schweizer Sozialversicherungsbeiträge nachzuweisen.

Dank dieser AHV-Bescheinigung können Sie einen Antrag stellen und bei Ihrer Pensionierung Ihre Rente erhalten. Um eine ordentliche Altersrente zu erhalten, müssen Sie mindestens ein Jahr Beiträge eingezahlt haben und das Rentenalter erreicht haben, d. h. 64 Jahre für Frauen bzw. 65 Jahre für Männer.

Der Rentenantrag wird bei der AHV-Ausgleichskasse gestellt. Eine Person, deren Ehegatte bereits eine Altersrente bezieht, wendet sich direkt an die Ausgleichskasse, die diese Rente auszahlt. Im Allgemeinen empfiehlt es sich, den Antrag 3 bis 4 Monate vor der Pensionierung zu stellen.

Schließlich muss der Antrag auf vorzeitige Altersrente spätestens am letzten Tag des Monats gestellt werden, in dem der Versicherte seinen Geburtstag feiert.

Wenn eine Person ihren Ruhestand verschieben möchte  muss sie den Antrag spätestens ein Jahr nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters stellen.

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Jessica Writer
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Jessica arbeitet seit fast 15 Jahren als freie Texterin in Nürnberg (Deutschland) – hauptsächlich für Kunden aus den Bereichen Versicherungen, Finanzen, Immobilien oder Industrie. Als SEO-Expertin konnte sie bereits zahlreichen Unternehmen zu mehr digitaler Sichtbarkeit und einem besseren Google-Ranking verhelfen. Privat ist sie als Mama von zwei kleinen Mädchen aber eher Spezialistin für Feen, Elfen und Einhörner.

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