Welche sind die besten Vorsorgeangebote in der Schweiz?

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Die Vorsorge in der Schweiz ist ein System, dessen Ziel es ist, den sozialen Schutz der Schweizer Bevölkerung zu gewährleisten.

Dieses System besteht aus drei Säulen: der obligatorischen Altersvorsorge (1. Säule), der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule).

Die Zahl der erwerbstätigen Personen, die in der beruflichen Vorsorge versichert sind, wächst jedes Jahr um durchschnittlich 1,3%. Im Jahr 2021 sind fast 4,5 Millionen Menschen bei einer Pensionskasse registriert.

Wir werden uns ansehen, wie das Vorsorgesystem in der Schweiz genau funktioniert, was die drei Säulen abdecken, wie das System der Rentenberechnung aussieht und wie Sie eine Vorsorge wählen, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.

Was ist die Vorsorge in der Schweiz?

Die Vorsorge in der Schweiz beruht auf einem 3-Säulen-System.

Dieser hat zum Ziel, die Hilfe entsprechend den Bedürfnissen der Schweizer Bevölkerung zu verteilen und das Risiko von Finanzierungslücken zu begrenzen.

Die 1. Säule entspricht der obligatorischen Altersvorsorge. Diese deckt Ihren Lebensbedarf, wenn Sie in Rente gehen.

Die 2. Säule entspricht der beruflichen Vorsorge. Ihre Leistungen ermöglichen es Ihnen, Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, wenn Ihr Berufsleben endet.

Die 3. Säule ist eine private Vorsorge. Diese kann als "Plus" betrachtet werden, mit dem Sie eventuelle zusätzliche Bedürfnisse abdecken können.

Art der Säule1. Säule2. Säule3. Säule
StaatlichProfessionellPrivat
Namen
  • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Erwerbsausfallentschädigung (EO)
Gesetz zur beruflichen Vorsorge (BVG) Private Vorsorge
System
VerteilungKapitalisierungKapitalisierung
Ziel
Aufrechterhaltung des ExistenzminimumsAufrechterhaltung des gewohnten LebensstandardsDeckung des zusätzlichen privaten Bedarfs
Obligatorisch

Wenn Mindestbruttojahreslohn > 21 510 CHF
Zusammenfassung der 3 Säulen der Altersvorsorge in der Schweiz

Was sind die 3 Säulen in der Schweiz?

Die Altersvorsorge ist ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Sie ist als System konzipiert, das auf 3 Säulen beruht. Die 1. Säule ist seit 1948 die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die die existenziellen Bedürfnisse sichern soll.

Durch einen Generationenvertrag finanziert die arbeitende Bevölkerung die Renten über ein Umlageverfahren.

Da das Geld aus der 1. Säule nicht ausreichte, um den gewünschten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, wurde im Jahr 1985 die obligatorische berufliche Vorsorge eingeführt.

Alle Erwerbstätigen sparen ihr eigenes Altersguthaben über ein Kapitaldeckungsverfahren an.

Im Ruhestand erhalten Sie etwa 60 % Ihres letzten Gehalts. Diese Rente setzt sich aus den Leistungen der 1. Säule, der staatlichen Vorsorge, und der 2. Säule, der beruflichen Vorsorge, zusammen.

Um im Alter genügend Geld zu haben, kann man auf die 3. Säule , die freiwillige Vorsorge, zurückgreifen. Sie wird bei einer Bank oder einem Versicherer abgeschlossen und ergänzt die ersten Säulen (1. Säule und 2. Säule) durch Vermögensbildung wie ein Sparkonto, Wertpapiere oder eine Lebensversicherung.

Wie funktioniert das 3-Säulen-System in der Schweiz?

Die Rente in der Schweiz betrifft alle. Jede Säule garantiert unterschiedliche Ansprüche und unterliegt unterschiedlichen Regelungen.

Die Vorsorge, wie sie auch genannt wird, ermöglicht eine langfristige Sicht auf den Stand unseres Einkommens im Rentenalter. Sie ermöglicht eine genaue Bestimmung der Renten und des Kapitals, die man bei Eintritt in den Ruhestand erhalten wird. Die Rente ist auf einem Fundament aus drei Säulen zusammengesetzt.

Die 1. Säule im Ruhestand ist die AHV. Das ist die monatliche Rente, die man ab dem ersten Tag des Ruhestands auf unbestimmte Zeit erhält. Es ist ein staatlich garantiertes Existenzminimum, das durch die Beiträge aller noch erwerbstätigen Personen gesichert wird.

Die 2. Säule dieses Systems ist die berufliche Vorsorge (BVG). Sie wird durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen als Arbeitnehmer erworben, aber als Selbstständiger haben Sie die Wahl, ob Sie sie bezahlen wollen oder nicht. Darüber hinaus kann sie in Form einer Rente, eines Kapitals oder einer Mischung aus beidem ausgezahlt werden. Sie wird zusätzlich zur AHV-Rente aus der 1. Säule gezahlt und beträgt etwa 50 bis 70 % des früheren Gehalts.

Schließlich steht die 3. Säule, die die einzige freie Komponente des Rentensystems ist, für die private Vorsorge. Hier entscheiden Sie selbst, ob Sie einen Teil Ihres Gehalts sparen wollen, um später davon zu profitieren, oder nicht. Diese Beiträge werden nicht mehr besteuert und werden Ihnen am Tag Ihrer Pensionierung in Form von Kapital ausgezahlt.

Wie sind die 3 Säulen in der Schweiz organisiert?

So sind die 3 Säulen der sozialen Vorsorge in der Schweiz aufgebaut:

1. Säule
Staatliche Vorsorge
2. Säule
Berufliche Vorsorge
3. Säule
Private Vorsorge
Deckung des Lebensbedarfs
Aufrechterhaltung des gewohnten LebensstandardsIndividuelle Ergänzung
  • AHV / IV
  • Ergänzungsleistungen
  • Berufliche Vorsorge BVG-Obligatorium
  • Überobligatorische berufliche Vorsorge
  • Gebundene Vorsorge (3a)
  • Freie Vorsorge (3b)
Verteilungssystem
KapitalisierungssystemKapitalisierungssystem
Obligatorisch
Obligatorisch für ArbeitnehmerObligatorisch für Arbeitnehmer
3-Säulen-System in der Schweiz

Was ist die 1. Säule in der Schweiz?

Hier eine tabellarische Übersicht über die 1. Säule der staatlichen Vorsorge :

Wer / Was1. Säule
Von wem?
Staatliche Vorsorge
Staatliche Verantwortung
Charakter
Obligatorisch
Art der Sozialversicherung
  • AHV / IV
  • Ergänzungsleistungen (EL)
Beiträge
AHV / IV-Beiträge:
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer: je 50%
  • Selbständig Erwerbende oder Nichterwerbstätige: 100% Selbstfinanzierung

Beiträge an die EL:
  • Durch die Steuereinnahmen von Bund und Kantonen finanziert
Ausgezahlte Renten
  • Altersrente
  • Kinderrente
  • Invalidenrente
  • Invaliden-Kinderrente
  • Witwerrente / Witwenrente
  • Waisenrente
Zusammenfassung der 1. Säule der staatlichen Vorsorge der Schweiz

Was deckt die 1. Säule ab?

Die 1. Säule der sozialen Sicherheit oder die staatliche Rente wird oft als AHV bezeichnet und soll die Grundbedürfnisse einer Person und ihrer Familie decken. Die staatliche Rente ist als Umlageverfahren konzipiert, d. h. die erhobenen Beiträge werden sofort an die aktuellen Leistungsempfänger ausgezahlt.

Aus einem bestimmten Grund ist die AHV die 1. Säule des Schweizer Systems der sozialen Sicherheit: Sie deckt die Grundbedürfnisse des Überlebens ab.

Sie umfasst nicht nur Leistungen im Alter und bei Invalidität, sondern auch einen Ausgleich für Einkommensverluste aufgrund von Pflichtdiensten (Armee, Zivildienst usw.) oder Mutterschaftsurlaub.

Das System der 1. Säule unterliegt zwar einer eigenen Gesetzgebung, umfasst aber auch die obligatorische Arbeitslosenversicherung. Wenn eine Person unfreiwillig arbeitslos wird, zahlt die Versicherung 70 % (80 %, wenn unterhaltsberechtigte Kinder im Haushalt leben) des versicherten Lohns, abhängig vom Alter der Person und den Beitragsmonaten in der AHV.

Alle in der Schweiz wohnhaften Personen sind unabhängig von ihrer beruflichen Situation verpflichtet, Beiträge an die AHV/IV zu entrichten.

Die Beitragspflicht beginnt für Erwerbstätige am ersten Tag im Januar nach Vollendung des 17. Für arbeitslose Personen beginnt die Beitragspflicht am ersten Tag im Januar nach Vollendung des 20.

Gut zu wissen

Die 1. Säule, oder AHV, ist obligatorisch. Sie soll die Grundbedürfnisse von erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Personen sichern.

Die AHV gewährt zwei Arten von Renten:

  • Die Altersrente, die es dem Versicherten ermöglicht, sich mit materieller Sicherheit aus dem Arbeitsleben zurückzuziehen und so einen finanziell abgesicherten Ruhestand zu genießen.
  • Eine Hinterbliebenenrente für Witwen, Witwer und Waisen, die dabei helfen soll, finanzielle Probleme nach dem Tod eines Versicherten zu überwinden. Damit soll vermieden werden, dass die Familie einer Person, die vom Tod eines Elternteils oder Ehepartners betroffen ist, in eine wirtschaftliche Notlage gerät.

Wie hoch sind die Renten aus der 1. Säule?

Sie haben in der Schweiz Anspruch auf eine volle Rente, wenn Sie ab dem Alter von 20 Jahren bis zur Pensionierung mindestens 44 Jahre lang kontinuierlich Einzahlungen geleistet haben und ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 86 040 Franken oder mehr hatten. Auch wenn Sie nur ein Jahr lang AHV-Beiträge gezahlt haben, haben Sie Zugang zu dieser Rente.

Die Höhe der AHV-Rente, die Sie erhalten, hängt von der Anzahl der Jahre ab, die Sie in der Schweiz Beiträge gezahlt haben, sowie von Ihrem durchschnittlichen Einkommen während des Versicherungszeitraums.

Indem Sie die Summe aller Jahreslöhne bilden, die Sie während Ihrer Erwerbsjahre erhalten haben (durch die Anzahl der Jahre geteilt), in denen Sie Beiträge gezahlt haben (Anzahl der Erwerbsjahre), erhalten Sie das maßgebliche durchschnittliche Jahreseinkommen.

Sobald Ihr durchschnittliches massgebendes Jahreseinkommen bekannt ist, müssen Sie sich auf eine Tabelle beziehen, die sogenannte Skala 44, die von der AHV / IV-Informationsstelle zur Verfügung gestellt wird. Diese Skala ermöglicht es Ihnen, sich zu orientieren und zu bestimmen, wie hoch Ihre monatliche Rente bei Ihrer Pensionierung sein wird.

Diese lebenslange monatliche Rente beträgt zwischen 1 195 und 2 390 Franken oder maximal 3 585 Franken für ein Ehepaar.

Was ist die 2. Säule der beruflichen Vorsorge?

Die 2. Säule dient dazu, die Leistungen aus dem Umlageverfahren auszugleichen. Ihr Ziel ist es, Ihnen im Ruhestand ein Einkommen in Höhe von 60 % Ihres letzten Gehalts zu garantieren. Weitere Informationen zur beruflichen Vorsorge (BVG) finden Sie in unserem Ratgeber.

Die 2. Säule deckt auch die Bedürfnisse im Falle einer Invalidität infolge einer Krankheit oder eines Unfalls vor dem geplanten Renteneintrittsalter. Sie erhalten dann eine Invalidenrente.

Schließlich sichert sie die Bedürfnisse Ihrer Angehörigen (Ehepartner und Kinder) im Todesfall ab, die dann eine Ehegattenrente oder Waisenrente erhalten.

Zu beachten:

  • Die Summe der Leistungen der AHV und der Leistungen der 2. Säule beträgt zwischen 60 % und 75 % des letzten Lohns.
  • Je niedriger Ihr Gehalt ist, desto niedriger sind auch Ihre Leistungen.
  • Die überwiegende Mehrheit der Pensionskassen führt die Versicherung nur weiter, wenn Ihr Lohn über 21 510 Franken liegt.

Was deckt die 2. Säule ab?

Wie wir bereits gesehen haben, basiert das System auf 3 Säulen, die sich gegenseitig ergänzen und die bestmögliche finanzielle Sicherheit im Alter bieten.

Neben der obligatorischen AHV-Versicherung sind Sie als Arbeitnehmer/in auch verpflichtet, Beiträge zur beruflichen Vorsorge (BVG) der 2. Säule zu leisten.

Im Schweizer System der sozialen Sicherheit ist das BVG eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge. Deshalb ist es erst ab 25 Jahren und ab einer bestimmten Einkommenshöhe obligatorisch.

Dieser Beitrag wird auch direkt vom Lohn abgezogen. Das BVG wird von privaten Vorsorgeeinrichtungen wie Pensionskassen und Lebensversicherungen organisiert. Die zweite Säule dient dazu, Ihren gewohnten Lebensstandard zusätzlich zur ersten, staatlichen Säule zu sichern und ist für alle obligatorisch.

Man kann sich die 2. Säule wie ein Sparkonto vorstellen, auf dem man für den späteren Ruhestand sparen kann. Der Mindestbetrag, der monatlich eingezahlt werden muss, ist gesetzlich festgelegt und entspricht einem Prozentsatz des Gehalts.

Das Freizügigkeitskonto als Sparlösung?

Ein Freizügigkeitskonto ist ein Konto, auf das Ihr angespartes Kapital aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) überwiesen wird.

Wenn Sie Ihr Unternehmen verlassen, ist es nicht möglich, das Geld aus Ihrer Pensionskasse zu beziehen, da die Aufrechterhaltung der beruflichen Vorsorge eine gesetzliche Verpflichtung ist.

Ihre Gelder müssen dann auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden, bis Sie einen neuen Arbeitgeber und eine neue Pensionskasse gefunden haben.

Das Freizügigkeitskonto kann mit einem sicheren Übergangsort für Ihr Vorsorgekapital verglichen werden.

Was ist die 3. Säule der privaten Vorsorge?

Hier eine tabellarische Übersicht über die 3. Säule, die auch für die private Vorsorge steht:

Wer / Was3. Säule
Von wem?
Individuelle Vorsorge
Individuelle Verantwortung
Charakter
Fakultativ
Art der Sozialversicherung
  • Gebundene Vorsorge (3a)
  • Freie Vorsorge (3b)
Beiträge
100%ige Selbstfinanzierung zur Schließung individueller Vorsorgelücken
Ausgezahlte Renten
  • Versicherungs- oder Bankprodukte
  • Andere Ersparnisse und Vermögenswerte
Zusammenfassung der 3. Säule der Schweizer privaten Vorsorge

Was deckt die private Vorsorge oder die 3. Säule ab?

Freiwillige Rentensysteme der 3. Säule sind flexible Rentensysteme, die zusätzlich zu den gesetzlichen Systemen der 1. und 2. Säule angeboten werden.

Gut zu wissen

Ihr Ziel ist es, finanzielle Lücken zu schließen, wenn Ihre Leistungen aus der 1. und 2. Säule nicht ausreichen. Weder der Staat noch Ihr Arbeitgeber beteiligen sich an der Finanzierung Ihrer privaten Vorsorge. Die Entscheidung, ob Sie sich für eine private Vorsorge entscheiden, liegt ganz bei Ihnen.

Die 3. Säule wird in die gebundene Vorsorge (allgemein als Säule 3a bezeichnet) und die freie Vorsorge (Säule 3b) unterteilt. Die gebundene Vorsorge (Säule 3a) ist eine langfristige Vorsorge, bei der die Beiträge steuerlich absetzbar sind, das Kapital jedoch im Vorsorgeplan blockiert ist. Mit anderen Worten: Sie erhalten Ihr Kapital erst am Tag Ihrer Pensionierung.

Freie Vorsorgebestimmungen (Säule 3b) hingegen sind flexible Pläne ohne obligatorische Bedingungen, die bei der Beitragszahlung in der Regel nicht steuerlich absetzbar sind. Das Kapital kann jederzeit abgehoben werden.

Wie kann ich mit meiner 3. Säule sparen?

Die Bestimmungen der Säule 3a sind bei Schweizer Steuerzahlern sehr beliebt, hauptsächlich weil der Steuerzahler jedes Mal, wenn ein Beitrag gezahlt wird, einen Steuerabzug für das Steuerjahr, in dem der Beitrag gezahlt wurde, beantragen kann.

Beachten Sie jedoch, dass der Höchstbetrag, den Erwerbstätige mit Pensionskasse in einem Steuerjahr auszahlen können, 6 883 Franken beträgt.

Wie kann man Lücken in seiner Altersvorsorge schließen?

Zunächst muss man verstehen, was gemeint ist, wenn man von einer Lücke in seiner Altersvorsorge spricht. Lücken entsprechen der Differenz zwischen der Höhe Ihres früheren Gehalts und der Höhe der Altersrente, die Sie beim Eintritt in den Ruhestand erhalten. Diese Altersrente ist in der Regel niedriger als die Höhe des Gehalts, das Sie erhalten haben, als Sie noch erwerbstätig waren.

Wir alle wissen, dass die Schweiz ein sehr gut funktionierendes Vorsorgesystem hat, das sogenannte 3-Säulen-System. Dennoch sind Lücken in der Altersvorsorge keine Einzelfälle.

Selbst wenn ein Arbeitnehmer sein ganzes Arbeitsleben lang Beiträge in die erste und zweite Säule eingezahlt hat, kann er im Ruhestand im Durchschnitt nur mit etwa 60 % seines Gehalts rechnen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass 80 % des letzten Gehalts notwendig sind, um den Lebensstandard zu halten.

Daraus ergibt sich eine Vorsorgelücke, die es zu schließen gilt.

Jeder Schweizer sollte daher eine 3. Säule aufbauen und regelmäßig Geld in diese einzahlen. Das Geld, das in die Säule 3a eingezahlt wird, kann bis zu einem bestimmten Betrag vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

Eine weitere Möglichkeit sind Lückeneinkäufe in die Pensionskasse (BVG), aber wie bei der Einzahlung auf 3a ist der Kapitalbezug vor der Pensionierung an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Wenn Sie Ihr Kapital lieber frei nutzen möchten, sollten Sie sich für die Säule 3b entscheiden, die freie Vorsorge wie Lebensversicherung, Sparen, Aktienmarkt oder Wohneigentum.

Die optimale Lösung zur Schließung der Vorsorgelücke hängt von der eigenen steuerlichen, familiären und finanziellen Situation ab, sollte aber so früh wie möglich z. B. durch die Erstellung eines Budgets und eine sorgfältige Sparplanung aktualisiert werden.

Warum gibt es in der Schweiz dieses 3-Säulen-System?

Das Schweizer Vorsorgesystem mit seinen 3 Säulen hat zum Ziel, die finanzielle Sicherheit der Menschen in der Schweiz im Alter, bei Invalidität und im Todesfall zu gewährleisten.

Dieses Modell beruht auf dem Zusammenspiel zwischen dem staatlichen Schutz der grundlegenden Existenzmittel, der Versicherung der beruflichen Vorsorge (die auch die Arbeitgeber einschließt) und der privaten Vorsorge.

Das Schweizer Rentensystem ist ein wesentlicher Unterstützungsfaktor für die soziale und finanzielle Sicherheit der in der Schweiz lebenden Menschen.

Wie kann man mit den 3 Säulen ein attraktives Sparguthaben aufbauen?

Eine gute Möglichkeit, sich ein attraktives Sparguthaben aufzubauen, ist das Sparen von Geld in einer Säule 3a, deren Einzahlungsbetrag von den Steuern abgezogen werden kann.

Jede Person, die jährlich den Höchstbetrag von 6 883 Franken einzahlt, kann diesen Betrag von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen.

Der größte Vorteil, früh mit dem Sparen zu beginnen, besteht darin, dass man von Zinseszinsen profitiert, auch wenn die Zinssätze derzeit niedrig sind.

Sparer können von einem langen Anlagehorizont profitieren und so ihre Chancen auf höhere Renditen erhöhen.

Warum sollte man das 3-Säulen-System für die Ruhestandsplanung nutzen?

Der wichtigste Teil des Ruhestands sind Sie. Es geht um Ihre Ziele und Wünsche in Bezug auf Ihr Leben und die Art und Weise, wie Sie es leben möchten. Mit einem soliden Sparsystem und einer gesunden Planungsstrategie werden Sie in der Lage sein, Ihren eigenen Weg in den und im Ruhestand zu wählen.

Die Verwaltung Ihrer täglichen Ausgaben und Lebensstilwünsche, wie Reisen und Ausgaben für die Enkelkinder, gehört zu den Dingen, bei denen Ihnen die Finanzplanung für Ihren Ruhestand helfen kann.

Schließlich ist die Planung des Ruhestands mithilfe des Schweizer 3-Säulen-Systems wichtig, da sie Ihnen helfen kann, zu verhindern, dass Ihnen im Ruhestand das Geld ausgeht.

Wie kann ich mich zu den 3 Säulen Schweiz beraten lassen?

Um Ihren Anspruch auf eine Schweizer AHV-Rente geltend zu machen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Bezug Ihrer Rente bei der Kasse stellen, bei der Sie zuletzt Beiträge bezahlt haben.

Sie können sich auf den Internetseiten der Regierung und der AHV über die zuständige Ausgleichskasse informieren.

Denken Sie jedoch daran, Ihren Antrag mindestens drei Monate vor Erreichen des Rentenalters in der Schweiz einzureichen.

Schließlich können Sie weitere Informationen zur Antragstellung bei der Zentralen Ausgleichsstelle finden, die das zentrale Durchführungsorgan der 1. Säule ist.

Alle unsere Ratgeber zur Vorsorge in der Schweiz

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Alexandre Desoutter

Alexandre Desoutter arbeitet seit Juni 2020 als Chefredakteur und Leiter der Pressearbeit bei HelloSafe. Als Absolvent der Sciences Po Grenoble arbeitete er mehrere Jahre als Journalist für französische Medien und arbeitet weiterhin als Mitarbeiter mit zu mehreren Veröffentlichungen.

In diesem Sinne führt seine Rolle dazu, dass er mit allen HelloSafe-Redakteuren und Mitwirkenden Lenkungs- und Unterstützungsarbeiten durchführt, damit die vom Unternehmen definierte redaktionelle Linie vollständig respektiert wird. und abgelehnt durch die täglich veröffentlichten Texte unsere Plattformen.

Als solcher ist Alexandre für die Umsetzung und Aufrechterhaltung der strengsten journalistischen Standards innerhalb der HelloSafe-Redaktion verantwortlich, um möglichst genaue, aktuelle und fachkundige Informationen auf unseren Plattformen zu gewährleisten . Alexandre kümmert sich seit zwei Jahren insbesondere um die Implementierung eines Systems zur systematischen Doppelkontrolle aller im HelloSafe-Ökosystem veröffentlichten Artikel, das die höchste Informationsqualität gewährleisten kann.

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