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Die Vorsorge in der Schweiz ist ein System, das vorgesehen ist, um den sozialen Schutz der Schweizer Bevölkerung, insbesondere im Ruhestand, zu gewährleisten. Dieses System besteht aus drei Säulen: der obligatorischen Altersvorsorge (1. Säule), der beruflichen Vorsorge (2. Säule, oder BVG) und der privaten Vorsorge (3. Säule).

Wie funktioniert die Vorsorge in der Schweiz? Wie sind die drei Säulen aufgebaut? Sind sie alle obligatorisch ? Bei welchen Vorsorgeeinrichtungen kann ich meinen Ruhestand vorziehen ? Welche Regeln gelten für die Besteuerung von Vorsorgeverträgen Alle Antworten auf Ihre Fragen in diesem Artikel !

Was ist die Vorsorge in der Schweiz?

Die Vorsorge in der Schweiz beruht auf einem Drei-Säulen-System. Dieses hat zum Ziel, die Hilfen entsprechend den Bedürfnissen der Schweizer Bevölkerung zu verteilen und gleichzeitig das Risiko von Finanzierungslücken zu begrenzen.

  • Die 1. Säule entspricht der obligatorischen Altersvorsorge (AHV). Sie ist die monatliche Rente, die man ab dem ersten Tag des Ruhestands unbefristet erhält. Sie ist ein staatlich garantiertes Existenzminimum, das durch die Beiträge aller noch erwerbstätigen Personen gewährleistet wird.
  • Die 2. Säule entspricht der beruflichen Vorsorge. Sie erhält man, indem man dank seines Status als Arbeitnehmer obligatorisch Beiträge zahlt, aber als Selbstständiger haben Sie die Wahl, ob Sie sie einzahlen wollen oder nicht. Darüber hinaus kann sie in Form einer Rente, eines Kapitals oder einer Mischung aus beidem ausgezahlt werden. Sie wird zusätzlich zur AHV-Rente aus der ersten Säule gezahlt und beträgt etwa 50 bis 70 % des früheren Gehalts.
  • Die 3. Säule ist eine private Vorsorge. Die einzige freie Komponente des Rentensystems, ist die private Vorsorge. Hier entscheiden Sie selbst, ob Sie einen Teil Ihres Gehalts sparen, um später davon zu profitieren, oder nicht. Diese Beiträge werden nicht mehr besteuert und werden Ihnen am Tag Ihrer Pensionierung in Form von Kapital ausgezahlt.

So sind die drei Säulen der sozialen Vorsorge in der Schweiz aufgebaut :

1. Säule2. Säule3. Säule
Namen
  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Erwerbsersatzordnung (EO)
Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) Private Vorsorge
System
VerteilungKapitalisierungKapitalisierung
Ziel
Aufrechterhaltung des ExistenzminimumsAufrechterhaltung des gewohnten LebensstandardsDeckung des zusätzlichen privaten Bedarfs
Pflicht

Si salaire annuel brut minimum > 21 510 CHF
Zusammenfassung der 3 Säulen der Altersvorsorge in der Schweiz

Wie funktioniert die erste Säule in der Schweiz?

Die erste Säule der sozialen Sicherheit - oft als AHV oder staatliche Vorsorge bezeichnet - deckt die Grundbedürfnisse einer Person und ihrer Familie. Die staatliche Rente ist als Umlagesystem konzipiert, was bedeutet, dass die eingenommenen Beiträge sofort an die aktuellen Leistungsempfänger ausgezahlt werden.

Die erste Säule umfasst nicht nur Leistungen bei Alter und Invalidität, sondern auch einen Ausgleich für Einkommensverluste aufgrund von Pflichtdiensten (Armee, Zivildienst, etc.) oder Mutterschaftsurlaub.

Das System der ersten Säule umfasst auch die obligatorische Arbeitslosenversicherung. Wenn eine Person unfreiwillig arbeitslos wird, zahlt die Versicherung 70 % des versicherten Lohns, abhängig vom Alter der Person und den AHV-Beitragsmonaten (80 %, wenn unterhaltsberechtigte Kinder im Haushalt leben).

Gut zu wissen

Die 1. Säule, oder AHV, ist obligatorisch. Alle in der Schweiz wohnhaften Personen müssen unabhängig von ihrer beruflichen Situation Beiträge an die AHV/IV entrichten. Die Beitragspflicht beginnt für Erwerbstätige am ersten Januartag nach dem 17. Lebensjahr. Für arbeitslose Personen beginnt die Beitragspflicht am ersten Januartag nach Vollendung des 20.

Die AHV gewährt zwei Arten von Renten :

  1. Erstens, die Altersrente (Altersrente ), die es dem Versicherten ermöglicht, sich mit materieller Sicherheit aus dem Arbeitsleben zurückzuziehen und so einen finanziell ruhigen Ruhestand zu ermöglichen.
  2. Eine Hinterbliebenenrente für Witwen, Witwer und Waisen zur Überbrückung finanzieller Probleme nach dem Tod eines Versicherten.

Hier eine Übersicht über die 1e Vorsorge:

Merkmale1. Säule
Von wem ?
Staatliche Vorsorge
Staatliche Verantwortung
Charakter
Obligatorisch
Art der Sozialversicherung
  • AHV / Invalidenversicherung (IV)
  • Ergänzungsleistungen (EL)
Beiträge
AHV/IV-Beiträge :
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer: je 50 %
  • Selbständige oder nicht erwerbstätige Person : Selbstfinanzierung zu 100 %

EP-Beiträge : finanziert durch Steuereinnahmen des Bundes und der Kantone
Ausgezahlte Renten
  • Altersrente
  • Kinderrente
  • Invalidenrente
  • Invaliden-Kinderrente
  • Witwerrente / Witwenrente
  • Waisenrenten
Zusammenfassung erste Säule der staatlichen Vorsorge der Schweiz

Was ist die berufliche Vorsorge in der Schweiz?

Neben der obligatorischen AHV-Versicherung sind Sie als Arbeitnehmer auch verpflichtet, in die berufliche Vorsorge (BVG) der zweiten Säule einzuzahlen. Die 2. Säule dient dazu, die Leistungen auszugleichen, die durch das Umlageverfahren erbracht werden. Ihr Ziel ist es, im Ruhestand ein Einkommen in Höhe von 60 % Ihres letzten Gehalts zu sichern, damit Sie Ihren Lebensstandard aufrechterhalten können.

Gut zu wissen

Als Pro-Vorsorgeeinrichtung ist die 2. Säule erst ab 25 Jahren und ab einem bestimmten Einkommensniveau obligatorisch..

Der BVG-Beitrag, direkt vom Lohn abgezogen, wird von privaten Vorsorgeeinrichtungen wie Pensionskassen (Previs, Futura, Axa, Avadis, Allianz, Raiffeisen usw.) und Lebensversicherungen organisiert. Man kann sich die 2. Säule wie ein Sparkonto vorstellen, auf dem man für den späteren Ruhestand sparen kann. Der Mindestbetrag, der monatlich eingezahlt werden muss, ist gesetzlich festgelegt und entspricht einem Prozentsatz des Gehalts.

Die zweite Säule-Vorsorge deckt auch die Bedürfnisse im Falle einer Invalidität infolge einer Krankheit oder eines Unfalls vor dem geplanten Renteneintrittsalter. Sie erhalten dann eine Invalidenrente. Schliesslich deckt er auch die Bedürfnisse Ihrer Angehörigen (Ehepartner und Kinder) im Todesfall ab, die dann eine Ehegattenrente oder Waisenrente erhalten.

Was ist ein Freizügigkeitskonto?

Ein Freizügigkeitskonto ist ein Konto, auf das das angesparte Kapital der beruflichen Vorsorge überwiesen wird. Wenn Sie Ihr Unternehmen verlassen, ist es nicht möglich, das Geld aus Ihrer Pensionskasse zu beziehen, da die Weiterführung des BVG eine gesetzliche Verpflichtung ist. Ihr Geld muss dann auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden, bis Sie einen neuen Arbeitgeber und eine neue Pensionskasse gefunden haben.

Wie funktioniert die 3. Säule in der Schweiz?

Die 3. Säule oder freiwillige Altersvorsorge ist ein flexibles, freiwilliges Rentensystem, das zusätzlich zu den obligatorischen Systemen der ersten und zweiten Säule angeboten wird. Ihr Ziel ist es, finanzielle Lücken zu schliessen, wenn Ihre Leistungen aus der ersten und zweiten Säule nicht ausreichen. Weder der Staat noch Ihr Arbeitgeber beteiligen sich an der Finanzierung Ihrer privaten Vorsorge. Die Entscheidung, ob Sie sich für eine private Vorsorge entscheiden, liegt ganz bei Ihnen.

Die dritte Säule ist in zwei Teile gegliedert:

  1. Die Säule 3a, oder gebundene Vorsorge : langfristige Vorsorge, deren Beiträge steuerlich absetzbar sind, deren Kapital aber im Vorsorgeplan blockiert ist. Sie erhalten Ihr Kapital erst am Tag Ihrer Pensionierung.
  1. Die Säule 3b, oder freie Vorsorge : flexibler Plan ohne obligatorische Bedingungen und in der Regel nicht steuerlich absetzbar bei der Beitragszahlung. Das Kapital kann jederzeit abgehoben werden.

Hier eine zusammenfassende Tabelle zur dritten Säule, der privaten Vorsorge:

Merkmale3. Säule
Von wem?
Individuelle Vorsorge
Individuelle Verantwortung
Charakter
Fakultativ
Art der Sozialversicherung
  • gebundene Vorsorge (3a)
  • freie Vorsorge (3b)
Beiträge
Selbstfinanzierung zu 100 % zur Schliessung individueller Vorsorgelücken
Ausgezahlte Renten
  • Versicherungs- oder Bankprodukte
  • Andere Ersparnisse und Vermögenswerte
Zusammenfassung 3. Säule der privaten Vorsorge in der Schweiz

Was ist die überobligatorische Vorsorge?

Die obligatorische Vorsorge bietet identische, gesetzlich festgelegte Bedingungen für die Pflichtbeiträge, und zwar unabhängig von der Pensionskasse. Es garantiert z. B. einen jährlichen Zinssatz von mindestens 1% auf das angesparte Kapital und das Altersguthaben muss im Rentenalter mit einem Umwandlungssatz von 6,8% umgewandelt werden.

In der überobligatorische Vorsorge ist dies der Teil des Lohns, der über dem Höchstbetrag des obligatorischen Systems liegt, in diesem Fall 86 040 Franken pro Jahr. Über diese Grenze hinaus spricht man von einem überobligatorischen System.

Die Unterscheidung zwischen den beiden ist einfach:

  • Obligatorisches System: Jahreslöhne zwischen 21 510 Franken (Eintrittsschwelle) und 86 040 Franken.
  • Überobligatorische Vorsorge: Jahreslöhne, die den BVG-Maximalbetrag von 86 040 Franken übersteigen.

Kapitalleistungen aus Vorsorge und Steuern: Was ist geplant?

Mit Vorsorge ist es möglich, auf verschiedene Weise von Steuerersparnissen zu profitieren:

  • Beitrag zur Säule 3a: Der maximal zulässige Steuerabzug für Arbeitnehmer beträgt im Jahr 2024 7 056 CHF. Bei einem durchschnittlichen Grenzsteuersatz von 30 % können Sie jedes Jahr mehr als 2 000 CHF von Ihren Steuern abziehen.
  • Einkauf 2. Säule: Den maximalen Betrag, den Sie einkaufen können, finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis. Um Ihren Steuerabzug zu optimieren, verteilen Sie Ihren Einkauf über mehrere Jahre.
  • Sie können auch Ihre Lebensversicherungsprämien von der Steuer absetzen, sofern Sie die Höchstgrenzen von 1 800 CHF für die direkte Bundessteuer für Alleinstehende und 3 600 CHF für Verheiratete oder eingetragene Partner einhalten.

Was passiert mit Ihrer Vorsorge im Todesfall?

In der Schweiz haben nur Personen, die mit einem Vorsorgenehmer verheiratet sind - oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben - Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Für Frauen und Männer gelten unterschiedliche Bedingungen:

  • Frauen: Wenn der verstorbene Partner Kinder hinterlässt, erhalten Frauen bedingungslos eine Rente. Kinderlose Witwen haben Anspruch auf eine Rente, wenn sie das 45. Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten mindestens fünf Jahre verheiratet waren.
  • Männer: Sie erhalten nur dann eine Witwerrente, wenn sie minderjährige Kinder haben und bis zum 18. Geburtstag des letzten Kindes. Dies ist unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt des Todes verheiratet oder geschieden waren.

Achtung

Konkubinatspartner haben keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente der AHV.

Kinder von Verstorbenen erhalten ihrerseits eine Waisenrente der AHV, bis sie volljährig sind oder ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Dieser Anspruch besteht bis zu ihrem 25. Geburtstag. Beim Tod beider Eltern erhalten die Kinder zwei Waisenrenten (eine pro verstorbenem Elternteil).

Alle unsere Leitfäden zur Vorsorge in der Schweiz

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Alexandre Desoutter
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Alexandre Desoutter arbeitet seit Juni 2020 als Chefredakteur und Leiter der Pressearbeit bei HelloSafe. Als Absolvent der Sciences Po Grenoble arbeitete er mehrere Jahre als Journalist für französische Medien und arbeitet weiterhin als Mitarbeiter mit zu mehreren Veröffentlichungen.

In diesem Sinne führt seine Rolle dazu, dass er mit allen HelloSafe-Redakteuren und Mitwirkenden Lenkungs- und Unterstützungsarbeiten durchführt, damit die vom Unternehmen definierte redaktionelle Linie vollständig respektiert wird. und abgelehnt durch die täglich veröffentlichten Texte unsere Plattformen.

Als solcher ist Alexandre für die Umsetzung und Aufrechterhaltung der strengsten journalistischen Standards innerhalb der HelloSafe-Redaktion verantwortlich, um möglichst genaue, aktuelle und fachkundige Informationen auf unseren Plattformen zu gewährleisten . Alexandre kümmert sich seit zwei Jahren insbesondere um die Implementierung eines Systems zur systematischen Doppelkontrolle aller im HelloSafe-Ökosystem veröffentlichten Artikel, das die höchste Informationsqualität gewährleisten kann.

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