Sicherheitsfonds BVG: Bedeutung, Auszahlung und Beiträge 2024

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Jessica aktualisiert am 30/05/2024

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Entdecken Sie die Methodik

Innerhalb der beruflichen Vorsorge (BVG) nimmt der Sicherheitsfonds BVG eine besondere Stellung ein. Er ist eine Art Schutzmechanismus, der die Stabilität und Verlässlichkeit der beruflichen Vorsorgeeinrichtungen gewährleistet. Ausserdem verwaltet er die Freizügigkeitskonten für Privatpersonen und fungiert als Pensionskasse für Berufstätige. Darüber hinaus unterstützt der Sicherheitsfonds BVG über die Zentralstelle 2. Säule bei der Suche nach vergessenen und verlorenen Vorsorgeguthaben. Der Sicherheitsfonds BVG verwaltet Vorsorgeguthaben in Höhe von über 12 Milliarden CHF, mit einem Anteil von Freizügigkeitskonten von über 10 Milliarden.

Welche Leistungen bietet der Sicherheitsfonds BVG? Erhebt er Gebühren und Zinssätze? Wenn ja, wie hoch ist der Betrag? Und wo finde ich das Formular für die Suche nach meinem BVG-Guthaben? All diese und viele weitere Fragen beantworten wir in diesem Artikel.

BVG Sicherheitsfonds: Was Sie wissen sollten

  1. BVG Sicherheitsfonds verwaltet die Altersguthaben von Berufstätigen.
  2. Zudem verwaltet er Freizügigkeitskonten von Privatpersonen.
  3. Der Beitragssatz liegt bei aktuell bei 0,12 % des Lohnvolumens.
  4. Der Suchdienst des Sicherheitsfonds BVG ist kostenlos.
  5. Es gibt ein Online-Formular für die Suche nach BVG-Guthaben

Was ist der Sicherheitsfonds BVG?

Der Sicherheitsfonds BVG ist eine Stiftung schweizerischen Privatrechts, die die BVG-Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz vertritt. Er richtet sich an Privatpersonen und Berufstätige und kann als Sicherheitsnetz betrachtet werden, das die Angebote professioneller Vorsorgeanbieter in der Schweiz ergänzt.

Die Finanzierung des Sicherheitsfonds erfolgt durch Beiträge aller registrierten Pensionskassen in der Schweiz. Diese Beiträge werden auf Basis des versicherten Lohnvolumens erhoben und dienen dazu, den Fonds mit ausreichenden Mitteln auszustatten, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Der Sicherheitsfonds BVG wird von einer unabhängigen Stiftung verwaltet und unterliegt der Aufsicht durch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Diese Struktur stellt sicher, dass der Fonds transparent und effizient arbeitet und seine Ziele im Interesse der Versicherten verfolgt.

Insgesamt spielt der Sicherheitsfonds BVG eine entscheidende Rolle im Schweizer Vorsorgesystem, indem er die finanzielle Stabilität und Sicherheit der beruflichen Vorsorgeeinrichtungen gewährleistet. Durch seine verschiedenen Funktionen trägt er massgeblich dazu bei, das Vertrauen in das System der beruflichen Vorsorge zu stärken und die Ansprüche der Versicherten auch in schwierigen Zeiten zu schützen.

Ist der Sicherheitsfonds BVG obligatorisch?

Ist der Sicherheitsfonds BVG obligatorisch? Ein Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet, sein Freizügigkeitsguthaben an seine zukünftige Pensionskasse zu überweisen. Folgende Szenarien sind möglich:

  • Sie wechseln zu einem neuen Arbeitgeber: Sie müssen Ihr Guthaben an die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers überweisen.
  • Sie wechseln nicht zu einem neuen Arbeitgeber: Sie müssen Ihr Guthaben an eine Pensionskasse Ihrer Wahl überweisen. Wenn Sie dies nicht innerhalb von 2 Jahren tun, wird Ihr angespartes Guthaben automatisch an den Sicherheitsfonds BVG übertragen. Ihre Pensionskasse ist dazu gesetzlich verpflichtet und kann Ihr Geld nicht behalten.

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Welche Leistungen bietet der BVG Sicherheitsfonds?

Der Sicherheitsfonds BVG bietet im Hinblick auf das Freizügigkeitskonto mehrere Möglichkeiten:

  1. Eröffnung eines Freizügigkeitskontos. Diese Kontoeröffnung erfolgt in 2 Fällen:
    • Nicht beanspruchtes Vermögen: Sie haben Ihrem früheren Arbeitgeber bezüglich der Überweisungsmitteilung Ihrer Übergangsleistung nicht geantwortet. Die Pensionskasse, bei der sich Ihr Vermögen befindet, wartet zwischen 6 Monate und maximal 2 Jahre, um es an den Sicherheitsfonds zu übertragen.
    • Es ist Ihnen nicht gelungen , bei einer anderen Einrichtung ein Freizügigkeitskonto zu eröffnen.
  2. Erstellung eines Freizügigkeitskontoauszug: Der Sicherheitsfonds BVG stellt Ihnen auf einfache Online-Anfrage einen Kontoauszug zu. Der Auszug aus dem Freizügigkeitskonto enthält alle gesetzeskonformen Angaben zu den einzelnen Leistungsbestandteilen (insbesondere alle Zahlungen mit Angabe des Grundes und Datums).
  3. Barzahlung, wenn Sie ins Ausland gehen: Der Sicherheitsfonds ermächtigt Sie, Ihr Konto zu führen und Bargeld abzuheben, wenn Sie die Schweiz verlassen.

Expertenmeinung

Im Gegensatz zu den meisten Banken erhebt die BVG-Zusatzstiftung keine Gebühren auf Freizügigkeitskonten.

Wie kann man eine Barauszahlung aus dem Sicherheitsfonds BVG vornehmen?

Eine Barauszahlung aus dem Sicherheitsfonds BVG ist in der Regel nicht direkt möglich, da der Sicherheitsfonds primär dazu dient, die finanzielle Stabilität und Sicherheit der Pensionskassen zu gewährleisten.

Allerdings gibt es bestimmte Situationen, in denen eine Barauszahlung von Vorsorgeguthaben aus der beruflichen Vorsorge (BVG) möglich ist. Diese Auszahlungen erfolgen jedoch nicht direkt durch den Sicherheitsfonds, sondern durch die jeweilige Pensionskasse oder Auffangeinrichtung. Hier sind die wichtigsten Fälle, in denen eine Barauszahlung des Vorsorgeguthabens möglich ist:

  • Definitives Verlassen der Schweiz
  • Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
  • Geringfügiges Vorsorgeguthaben

Um eine Barauszahlung Ihres Vorsorgeguthabens zu beantragen, müssen Sie sich an Ihre Pensionskasse oder Auffangeinrichtung wenden und die entsprechenden Formulare ausfüllen. In der Regel sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Antrag stellen: Reichen Sie einen schriftlichen Antrag auf Barauszahlung bei Ihrer Pensionskasse ein.
  2. Nachweise erbringen: Legen Sie die erforderlichen Nachweise vor, z.B. Abmeldebestätigung bei definitiver Ausreise aus der Schweiz oder Gewerbeanmeldung bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.
  3. Formulare ausfüllen: Füllen Sie alle erforderlichen Formulare vollständig und korrekt aus.
  4. Bearbeitungszeit abwarten: Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig sind, um Verzögerungen zu vermeiden.

Achtung

Es ist wichtig zu beachten, dass steuerliche Konsequenzen mit einer Barauszahlung verbunden sein können und dass es ratsam ist, sich im Vorfeld umfassend beraten zu lassen.

Wie hoch sind die Sicherheitsfonds BVG Beiträge?

Die Beiträge zum Sicherheitsfonds BVG werden von den registrierten Pensionskassen in der Schweiz erhoben und dienen dazu, den Fonds mit ausreichenden Mitteln auszustatten, um seine Aufgaben zu erfüllen.

Der Beitragssatz für den Sicherheitsfonds BVG beträgt in der Regel einen bestimmten Prozentsatz des versicherten Lohnvolumens. Dieser Prozentsatz wird vom Bundesrat festgelegt und kann variieren. Zum Beispiel lag der Beitragssatz in der Vergangenheit bei etwa 0,12% des versicherten Lohnvolumens.

Die anfallenden Gebühren hängen von Ihrem Beitragssatz ab:

  • Gebühren für ein Freizügigkeitskonto beim Sicherheitsfonds BVG: Für die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos beim Sicherheitsfonds fallen keine Kontoführungsgebühren an . Bei einem Vorbezug oder einer Verpfändung zur Wohneigentumsförderung hingegen erhebt der Sicherheitsfonds Bearbeitungsgebühren.
  • Kosten der Arbeitslosenversicherung an den Sicherheitsfonds BVG: Sie müssen einen Beitrag von 50 % bezahlen, der Rest wird vom AC-Ausgleichsfonds (Arbeitslosenversicherung) getragen.

Suche nach Guthaben mit dem Sicherheitsfonds BVG: Wie geht man vor?

Wenn Sie nach Guthaben aus der beruflichen Vorsorge (BVG) suchen, das möglicherweise bei einer früheren Pensionskasse oder Auffangeinrichtung hinterlegt ist, können Sie den Sicherheitsfonds BVG um Unterstützung bitten. Der Sicherheitsfonds BVG bietet über die Zentralstelle 2. Säule einen kostenlosen Suchdienst an, der Ihnen hilft, vergessene oder verlorene Vorsorgeguthaben zu finden. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen sollten:

  1. Vorbereitung der notwendigen Informationen: Bevor Sie eine Anfrage stellen, sammeln Sie so viele Informationen wie möglich über Ihre früheren Arbeitsverhältnisse und Pensionskassen. Nützliche Informationen können sein:
    • Name und Adresse früherer Arbeitgeber
    • Beschäftigungszeiträume
    • Namen der Pensionskassen oder Vorsorgeeinrichtungen
    • Ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, AHV-Nummer)
  2. Anfrage beim Sicherheitsfonds BVG Zentralstelle 2. Säule stellen: Sie können Ihre Anfrage schriftlich oder online einreichen. Der Sicherheitsfonds BVG stellt auf seiner Website ein Formular zur Verfügung, das Sie ausfüllen und einreichen können. Der direkte Link zum Suchdienst lautet: https://sfbvg.ch/de/suchdienst.html
  3. Bearbeitungszeit abwarten: Nachdem Sie Ihre Anfrage eingereicht haben, wird die Zentralstelle 2. Säule die Suche nach Ihren Vorsorgeguthaben aufnehmen. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da verschiedene Pensionskassen und Auffangeinrichtungen kontaktiert werden müssen.
  4. Ergebnisse erhalten: Sobald die Suche abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Rückmeldung vom Sicherheitsfonds BVG. Wenn Guthaben gefunden wurden, werden Ihnen die entsprechenden Informationen mitgeteilt, einschließlich der Kontaktdaten der betreffenden Pensionskasse oder Auffangeinrichtung.
  5. Kontaktaufnahme mit der Pensionskasse: Falls Guthaben gefunden wurden, müssen Sie sich direkt an die betreffende Pensionskasse oder Auffangeinrichtung wenden, um weitere Schritte zur Auszahlung oder Übertragung des Guthabens zu besprechen.

Gut zu wissen

  • Der Suchdienst des Sicherheitsfonds BVG ist kostenlos.
  • Es kann hilfreich sein, regelmässig nach vergessenen Guthaben zu suchen, insbesondere wenn Sie häufig den Arbeitgeber gewechselt haben.
  • Bewahren Sie alle relevanten Dokumente und Informationen über Ihre berufliche Vorsorge sorgfältig auf.

Kontakt: Wie kann ich den Sicherheitsfonds BVG kontaktieren?

Hier finden Sie die Kontaktdaten des Sicherheitsfonds BVG in der Schweiz:

KommunikationsmittelKontaktdaten Sicherheitsfonds BVG
Telefon
031 380 79 71
Adresse
Sicherheitsfonds BVG
Eigerplatz 2
Postfach
3000 Bern 14
Schweiz
Online-Formulare
https://sfbvg.ch/de/suchdienst.html
Kontaktdaten Sicherheitsfonds BVG
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Jessica Writer
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Jessica arbeitet seit fast 15 Jahren als freie Texterin in Nürnberg (Deutschland) – hauptsächlich für Kunden aus den Bereichen Versicherungen, Finanzen, Immobilien oder Industrie. Als SEO-Expertin konnte sie bereits zahlreichen Unternehmen zu mehr digitaler Sichtbarkeit und einem besseren Google-Ranking verhelfen. Privat ist sie als Mama von zwei kleinen Mädchen aber eher Spezialistin für Feen, Elfen und Einhörner.

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