Zentralstelle 2. Säule: Funktionsweise, Formular und Kontakt 2024
Die berufliche Vorsorge, auch bekannt als die zweite Säule des Schweizer Rentensystems, spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung eines angemessenen Lebensstandards im Ruhestand. Ein zentrales Element dieses Systems ist die Zentralstelle 2. Säule, die eine wichtige Funktion in der Verwaltung und Koordination der beruflichen Vorsorgeeinrichtungen übernimmt. Sie interveniert bei jeder Änderung der Situation bezüglich des Altersguthabens - egal ob Berufswechsel, Firmenwechsel, Entlassung, vorübergehende Einstellung Ihrer Tätigkeit oder sogar endgültiges Verlassen der Schweiz . Ausserdem kann die Zentralstelle 2. Säule dabei helfen, wenn Sie sich nicht mehr erinnern, welcher Pensionskasse Sie angeschlossen sind und wann genau Sie in Ihre Rente eingezahlt haben.
In diesem Artikel beleuchten wir die Funktionsweise der Zentralstelle 2. Säule, zeigen Ihnen, wo das Formular für die Guthabenanfrage finden und bieten nützliche Kontaktinformationen zur Adresse der Zentralstelle in Bern.
Zentralstelle 2. Säule: Was Sie beachten sollten
- Verbindungsstelle zwischen Pensionskassen und Versicherungsnehmern
- Die Dienste der Zentralstelle 2. Säule sind völlig kostenlos
- Sie können Ihr Guthaben anfordern, indem sie sich an die Zentralstelle wenden.
- Hierzu muss der Versicherte einen Antrag per Formular stellen.
- Dieses Formular steht auf dieser Seite als kostenloser PDF-Download zur Verfügung.
Was ist die Zentralstelle 2. Säule?
Die Zentralstelle 2. Säule ist eine staatliche Einrichtung, die seit Mai 1999 besteht und zum Sicherheitsfonds BVG gehört. Die Zentralstelle 2. Säule fungiert als Schnittstelle zwischen den verschiedenen Pensionskassen und den Versicherten. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass alle Beiträge korrekt erfasst und verwaltet werden, um eine lückenlose Vorsorge zu gewährleisten. Darüber hinaus unterstützt sie Versicherte bei der Suche nach vergessenen oder nicht beanspruchten Guthaben aus früheren Arbeitsverhältnissen.
Um diese Aufgaben effizient zu erfüllen, stellt die Zentralstelle verschiedene Formulare zur Verfügung, die sowohl von Arbeitgebern als auch von Versicherten genutzt werden können. Diese Formulare sind essenziell für die Meldung von Beiträgen, die Beantragung von Leistungen sowie für die Aktualisierung persönlicher Daten. Das Formular zur Anfrage über Ihr Guthaben aus der beruflichen Vorsorge finden Sie weiter unten als PDF-Download.
Gut zu wissen
Wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen wechselt, entlassen wird oder ins Ausland geht, erhält er in der Regel das angesparte Altersguthaben aus der Pensionskasse zurück. Es ist Sache des Arbeitnehmers, Massnahmen zu ergreifen, um die Übertragung seines Kapitals von seiner alten Pensionskasse auf die seines neuen Arbeitgebers zu organisieren. Es kommt jedoch vor, dass diese Schritte nicht unternommen werden, manchmal aus Vergesslichkeit oder einfach weil der Mitarbeiter sich nicht bewusst ist, dass diese Formalität in seine Verantwortung fällt. Hier spricht man von nicht beanspruchten Vermögenswerten.
Wenn Ihre ehemalige Pensionskasse nach Ablauf von 2 Jahren keine Informationen über Ihr Vermögen erhalten hat, übermittelt sie diese an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Wenn Sie also wissen möchten, was mit Ihrem Guthaben passiert ist, müssen Sie sich an die Zentralstelle der 2. Säule wenden, die für die Verknüpfung der Informationen Ihrer Pensionskasse mit Ihren ausstehenden Ersparnissen zuständig ist.
Sie möchten Ihre berufliche Vorsorge ändern? Bevor Sie eine Wahl treffen, vergleichen Sie unbedingt die Angebote online:
2. Säule (BVG):
Finden Sie das richtige Angebot für sich
Wie funktioniert die Zentralstelle 2. Säule?
Wenn Sie Ihre Arbeitsstelle wechseln, müssen Sie Ihrer alten Pensionskasse den Namen und die Kontaktdaten Ihrer neuen Pensionskasse mitteilen. Ihre Pensionskasse stellt Ihnen eine Bescheinigung über die Höhe Ihrer Freizügigkeitsleistung aus. Es wird empfohlen, sorgfältig zu prüfen, ob die Angabe korrekt ist. Anschliessend müssen Sie Ihre angesparte Freizügigkeitsleistung an Ihre neue Pensionskasse überweisen.
Wenn Sie bei den beiden Pensionskassen nicht die notwendigen Schritte unternehmen, wird das Altersguthaben an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG überwiesen. Hier kommt die Zentralstelle 2. Säule ins Spiel. Sie können Kontakt zu ihr aufnehmen, um Nachforschungen anzustellen und Ihr Guthaben zurückzugewinnen. Diese Dienste sind völlig kostenlos.
Pensionskassen müssen der Zentralstelle 2. Säule jedes Jahr nicht beanspruchte Altersguthaben melden. Die Zentralstelle archiviert alle diese Informationen, während sie darauf wartet, dass der Anspruchsberechtigte Kontakt aufnimmt und sein ausstehendes Altersguthaben anfordert.
Gut zu wissen
Die Zentralstelle 2. Säule ist nicht dafür zuständig, die nicht beanspruchten Vermögenswerte der Versicherungsnehmer zu verwalten. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, als Vermittler zwischen den Versicherten und ihrem Altersguthaben zu fungieren.
Wie kann man eine Anfrage bei der Zentralstelle 2. Säule stellen?
Die Zentralstelle für die berufliche Vorsorge bietet ein spezielles Online-Formular für Anfragen zu vergessenen oder nicht beanspruchten Guthaben an. Dieses finden Sie auf der Website der Sicherheitsfonds BVG oder können es können es hier auf dieser Seite als PDF herunterladen.
Sie haben aber auch die Möglichkeit Ihr nicht beanspruchtes Guthaben per E-Mail oder Post zurückzufordern. Dabei sollten Sie allerdings unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer Daten achten:
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer)
- Liste früherer Arbeitgeber und Beschäftigungszeiträume
- Fügen Sie gegebenenfalls notwendige Dokumente als Anhang bei (z.B. Kopien von Arbeitsverträgen oder Lohnabrechnungen).
Nur so können Sie damit rechen, auch eine zufrieden stellende Antwort von der Zentralstelle zu erhalten.
Wie kann ich meine vergessenen Pensionskassengelder von der Zentralstelle 2. Säule zurückfordern?
Sobald die für das Freizügigkeitsguthaben zuständigen Träger die nicht in Anspruch genommenen Leistungen an die Zentrale der 2. Säule gemeldet haben, ist diese für die Ermittlung der Begünstigten verantwortlich. Allerdings nur dann, wenn die versicherte Person eine Anfrage gestellt hat.
Um diese Anfrage zur Suche nach beruflichen Vorsorgeguthaben in der 2. Säule zu stellen, müssen Sie das Anfrageformular von der Website sfbvg.ch herunterladen. Sie können es auch unten im PDF-Format kostenlos downloaden:
Das Formular ist auf Deutsch, aber auch auf Französisch, Italienisch, Englisch, Portugiesisch oder Spanisch erhältlich . Gehen Sie dazu auf die folgende URL: https://sfbvg.ch/aufgaben/suche-vorgehen.
WAS PASSIERT MIT MEINEM VERMÖGEN NACH 10 JAHREN?
Wenn die versicherte Person innerhalb von 10 Jahren nach der Pensionierung keinen Antrag auf Wiedererlangung ihres Guthabens aus der Pensionskasse gestellt hat, wird dieses direkt an die Stiftung Sicherheitsfonds BVG überwiesen, um sich an der Finanzierung der 2. Säule zu beteiligen .
Kontakt: Wie kann ich die Zentralstelle 2. Säule erreichen?
Hier finden Sie die Kontaktdaten der Zentralstelle 2. Säule:
Kommunikationsmöglichkeit | Kontaktdaten Zentralstelle 2. Säule |
---|---|
Adresse | Zentralstelle Sichheitsfonds BVG Geschäftsstelle Postfach 1023 3000 Bern 14 Schweiz |
Online | sfbvg.ch |
Telefon | +41 31 380 79 75 Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr. |
[email protected] |
Zentralstelle 2. Säule: Was passiert mit dem BVG Guthaben im Todesfall?
Vermögenswerte der 2. Säule gehen nicht in die Erbschaft ein und unterliegen daher nicht dem Erbrecht. Es ist der Staat, der die Personen bestimmt, die im Todesfall gemäss Artikel 15 der Verordnung über die Freizügigkeit Begünstigte Ihres Vermögens sind. Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung des Vermögens an den überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Partner, wenn die Person in einer Paarbeziehung lebt, und anschliessend an die Kinder.
Allerdings ist der Kreis der potenziellen Begünstigten von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Beispielsweise beschränken manche Kassen den Anspruch teilweise auf gesetzliche Erben wie Eltern, Kinder und Enkelkinder. Diese Klausel ähnelt derjenigen, die auch für Guthaben der Säule 3a gilt.
Stellt sich heraus, dass Sie nach Ihrem Tod keinen Begünstigten im Sinne des Gesetzes haben, müssen Sie sich an Ihre Freizügigkeitseinrichtung wenden, um weitere Begünstigte zu benennen und über die Umverteilung Ihres Vermögens zu entscheiden. Beim Tod des Versicherten erfolgt die Übertragung des Vermögens in der Regel in Form einer Kapitalzahlung, es ist jedoch auch die Zahlung einer Rente möglich.