Prämienverbilligung: Tipps, Antrag und Berechnung

verifizierte Informationen

verificator-profile-picture-profile-picture

Informationen überprüft durch  Alexandre Desoutter

Unsere Artikel werden von Experten auf ihrem Gebiet (Finanzen, Handel, Versicherungen usw.) verfasst, deren Unterschriften Sie am Anfang und am Ende jedes Artikels sehen. Darüber hinaus werden sie vor jeder Veröffentlichung systematisch überprüft, korrigiert und regelmäßig aktualisiert.

Entdecken Sie die Methodik
alexandre-desoutter-profile-picture
Alexandre Desoutter aktualisiert am 18/04/2024

In der Schweiz können Einzelpersonen und Familien mit niedrigem Einkommen vom Staat finanzielle Unterstützung erhalten, um die Prämien für ihre obligatorische Krankenversicherung zu bezahlen. Diese Prämienverbilligungen, auch Krankenkasse Prämienverbilligungen genannt, werden von den Kantonen verwaltet.

Wie funktioniert der Krankenkasse Prämienverbilligungen? Wer hat Anspruch darauf und wie beantragt man die Prämienverbilligung nach seinem Wohnkanton? Wie wird die Prämienverbilligung berechnet?

Alle unsere Antworten in diesem umfassenden Leitfaden zum Krankenkassen Prämienverbilligung.

Prämienverbilligung: Was Sie beachten sollten

  • Die Prämienverbilligung wird in der Regel automatisch gewährt..
  • In einigen Kantonen müssen Sie Ihren Antrag auf Prämienverbilligung selbst stellen.
  • Die Prämienverbilligungen werden von den kantonalen Organisationen verwaltet.
  • Die Höhe der Verbilligung wird auf der Grundlage des Haushaltseinkommens berechnet.
  • Die Berechtigung und die Höhe der Prämienverbilligung hängen von der kantonalen Tabelle ab.
  • Sie können den Versicherer wechseln, ohne Ihre Prämienverbilligung zu verlieren.

Wie funktioniert die Prämienverbilligung?

Jede in der Schweiz wohnhafte Person ist verpflichtet, eine Grundkrankenversicherung (GKV) abzuschließen, deren Prämie von mehreren Faktoren abhängt:

  • ihr Alter und ihren Familienstand
  • seinen Wohnort
  • das gewählte Versicherungsmodell
  • die Höhe der gewählten Krankenkasse Franchise

Einige Einwohner können individuelle Prämienverbilligung (IPV) erhalten, d. h. Verbilligungen, die ihnen von ihrem Kanton gewährt werden, damit sie ihre Krankenversicherungsprämie ganz oder teilweise bezahlen können.

Krankenversicherungsbeiträge werden auf kantonaler Ebene verwaltet: Jeder Kanton verwaltet sein eigenes Beitragssystem. Die Krankenkassen erhalten die Prämienverbilligungen und ziehen sie dann von den Prämien der Versicherten ab.

Die Berechtigung für die Prämienverbilligung sowie die Höhe der Prämienverbilligung hängen von der Verbilligungsstaffel für die Krankenversicherung in jedem Kanton ab, die durch das Einkommen und Vermögen des Haushalts bestimmt wird.

Beachten Sie, dass Sie bei einem Wechsel der Krankenversicherung Ihre Prämienverbilligung nicht verlieren, d. h. Sie können durchaus eine bessere Versicherung wählen, ohne Ihre Prämienverbilligung zu verlieren. Unser kostenloser Online-Vergleichsrechner hilft Ihnen, die richtige Krankenversicherung zum besten Preis zu finden:

Vergleichen Sie mit wenigen Klicks die besten Krankenversicherungen in der Schweiz

Klicken Sie hier

Die Krankenkassen Prämienverbilligung betrifft nur die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz: dies betrifft nicht Zusatzversicherungen die man bei privaten Versicherern finden kann.

Wie hoch ist der Krankenkasse Prämienverbilligung je nach Kanton ?

Die Vergabe von Krankenversicherungsbeiträgen wird auf kantonaler Ebene organisiert und verwaltet. Jeder Kanton legt fest, wer Prämienverbilligungsberechtigte sind, wie hoch die Verbilligung ist und wie die Auszahlung erfolgt. Lassen Sie uns die Funktionsweise der einzelnen Kantone im Detail erläutern.

Prämienverbilligung Zürich

Die Prämienverbilligung im Kanton Zürich wird von der Sozialversicherung Zürich (SVA) verwaltet. Im Allgemeinen wird sie den Haushalten je nach Einkommen automatisch zugeteilt. Eine Zuteilungsbescheinigung muss an Ihren Wohnort geschickt werden, falls Sie automatisch Prämienverbilligungen erhalten. Andernfalls können Sie Prämienverbilligung in Zürich online oder per Post beantragen. Die Antragsfrist für das Jahr 2023 endet am 31. März 2024.

Die Prämienverbilligung wird von der SVA Zürich direkt an Ihre Krankenkasse überwiesen. Wenn Sie Ihre SVA Zürich Prämienverbilligung provisorisch berechnen und Tabelle für Prämienverbilligung in Zürich einsehen möchten, können Sie dies auf der Website des Kantons Zürich tun.

Die Berechnung Ihrer Krankenkasse Prämienverbilligung in Zürich hängt von :

  • Ihrem massgebenden Einkommen
  • Ihrem steuerbaren Gesamtvermögen
  • Ihrem Familienverhältnisse (Zivilstand und Anzahl Kinder)

Prämienverbilligung Aargau

Die Prämienverbilligung in Aargau wird von der Sozialversicherung Aargau (SVA) verwaltet. Um eine SVA Prämienverbilligung im Aargau zu erhalten, müssen Sie mindestens eine definitive Steuerveranlagung des Kantons Aargau von vor drei Jahren haben. Die Prämienverbilligung müssen Sie jedes Jahr neu beantragen. Wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen für die SVA erfüllen, erhalten Sie in der Regel im September automatisch einen Code per Post. In anderen Fällen können Sie auch online einen Code bestellen. Dann können Sie Ihren Antrag auf Prämienverbilligung stellen. Die Antragsfrist für das Jahr 2024 endete am 31. Dezember 2023.

Die Prämienverbilligung in Aargau wird von der SVA Aargau direkt an Ihre Krankenkasse überwiesen. Wenn Sie Ihre Prämienverbilligung provisorisch berechnen, weitere Informationen einholen oder eine Prämienverbilligung beantragen möchten, können Sie dies auf der Website der SVA Aargau tun.

Hier einige Beispiele für die Einkommensgrenzen in Aargau:

  • Beispiel junger Erwachsener ohne Kind:
    • (Richtprämie 3770 CHF / Einkommenssatz 16 * 100) + Pauschalabzug 8300 CHF = 31 862,50 CHF (Massgebendes Einkommen).
    • Darf aber nicht unter 24 000 CHF kommen!
  • Beispiel Einzelperson Erwachsen mit 1 Kind
    • (Richtprämie 6330 CHF / Einkommenssatz 16 * 100) + Pauschalabzug 14 000 CHF = 53 562,50 CHF (Massgebendes Einkommen)
  • Beispiel Ehepaar mit 2 Kindern
    • (Richtprämien 12660 CHF / Einkommenssatz 16 * 100) + Pauschalabzug 13 000 CHF = 92 125 CHF (Massgebendes Einkommen)

Achtung

Wenn sich Ihre Situation ändert, insbesondere wenn Sie eine Erhöhung von mindestens 20 % oder mindestens 20 000 Franken im Vergleich zur Berechnungsbasis feststellen, müssen Sie die Sozialversicherung Aargau darüber informieren.

Prämienverbilligung St. Gallen

Die Prämienverbilligung in St. Gallen wird von der Sozialversicherung St. Gallen (SVA) verwaltet. Um eine SVA Prämienverbilligung in St. Gallen zu erhalten, müssen Sie mindestens krankenversichert sein, am 1. Januar des bettreffenden Jahres Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton St. Gallen haben und andere wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen. Sie können Prämienverbilligung in St. Gallen online oder per Post beantragen. Die Antragsfrist für das Jahr 2023 endet am 31. März 2024.

Die Prämienverbilligung wird von der SVA St. Gallen direkt an Ihre Krankenkasse überwiesen. Wenn Sie Ihre Prämienverbilligung provisorisch berechnen möchten, können Sie dies auf der Website des Kantons St. Gallen tun.

Um Ihr Antragsformular für eine SVA Prämienverbilligung in St. Gallen auszufüllen, benötigen Sie :

  • Ihre Krankenversicherungskarte
  • Ihre verschiedenen Nachweise über Ihr aktuelles Einkommen.

Die Berechnung der Prämienverbilligung in St. Gallen hängt von der Werte der zwei Jahre zurückliegenden Steuer­periode. In der Tat wird das mass­gebende Einkommen anhand dieser Faktoren unter anderem bestimmt:

  • Einkommen aus zwei Jahren gemäß den Steuervorschriften des Kantons
  • 20 Prozent des steuerbaren Vermögens
  • Einkaufsbeiträge an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge Säule 2
  • Beiträge an die gebundenen Selbstvorsorge Säule 3a

Prämienverbilligung Luzern

Die Prämienverbilligung im Kanton Luzern wird von Wirtschaft Arbeit Soziales Luzern (WAS) verwaltet. Um Prämienverbilligungen im Kanton Luzern zu erhalten, müssen Sie mindestens:

  • Krankenversichert sein
  • Am 1. Januar des bettreffenden Jahres Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Luzern haben
  • Ihre Steuererklärung ordentlich eingereicht haben
  • Bei Ehepaaren: ein Reinvermögen weniger als 200 000 Franken haben

Sie können Prämienverbilligung in Luzern online oder per Post beantragen. Die Antragsfrist für das Jahr 2024 endete am 31. Oktober 2023.

Die individuelle Prämienverbilligung in Luzern wird auf den regionalen Richtprämien berechnet. Wenn diese Prämien einen bestimmten Prozentsatz des massgebenden Einkommens übersteigen, kann ein Anspruch bestehen.

Prämienverbilligungen Baselland

Die Prämienverbilligung in Baselland wird von Sozialversicherung Baselland (SVA BL) verwaltet. Um Prämienverbilligungen im Baselland zu erhalten, müssen Sie mindestens krankenversichert sein, zwei Jahren im Kanton Basel-Landschaft steuerpflichtig haben und andere wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen.

Die Ausgleichskasse SVA BL sendet den Anspruchsberechtigten das Formular automatisch zugeteilt. Dieses Formular enthält den Betrag der Prämienverbilligung, den nach Ihrer Situation berechnet wurde. Wenn Sie Anspruch auf Prämienverbilligungen haben und kein Formular erhalten haben, müssen Sie sich im Laufe des betreffenden Jahres schriftlich wenden.

Als Berechnungsgrundlage dient die definitive Staatssteuerveranlagung des Vor-Vorjahres. Für Personen, die im Anspruchsjahr 19 Jahre alt werden, gilt die Steuerveranlagung des Vorjahres als Berechnungsgrundlage.

Die Berechnung der Prämienverbilligung im Baselland hängt von der definitiven Staatssteuerveranlagung aus zwei Jahren und wird nach verschiedenen Punkten unter anderem berechnet:

  • Das massgebenden Einkommen
  • Richtprämien nach Erwachsenen, Kindern und jugendlichen Erwachsenen
  • Ihre Familienverhältnisse
  • Der Prozentsatz des massgebenden Einkommen

Wer kann eine Prämienverbilligung beantragen?

Ihr Anspruch auf Prämienverbilligung in der Schweiz hängt vom Kanton ab, in dem Sie wohnen, sowie von Ihrem Einkommen ab (insbesondere wenn Ihr Familieneinkommen gering ist). Im Allgemeinen erfolgt die Gewährung von Prämienverbilligungen automatisch durch Ihren Kanton, wenn Sie sich in einer der folgenden Situationen befinden:

  • wenn Sie eine Person sind, die AHV/IV-Ergänzungsleistungen bzw. Zusatzleistungen bezieht;
  • wenn Sie eine Person sind, die Sozialhilfe erhält.

In diesem Fall erhalten Sie direkt eine Prämienverbilligung: Ihr Kanton übernimmt Ihre Krankenkassenprämie vollständig.

Informieren Sie sich bei Ihrem Wohnkanton, ob Sie einen Antrag stellen müssen oder Sie automatisch eine Prämienverbilligung bekommen. Beachten Sie unbedingt auch die geltenden Fristen für die Anmeldung in Ihrem Wohnkanton.

Wenn Sie keine Bescheinigung über Ihren Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten haben, aber glauben, dass Sie Anspruch darauf haben, müssen Sie daher einen Antrag stellen, indem Sie ein Antragsformular für Prämienverbilligung bei Ihrem Kanton zurücksendest, insbesondere wenn Sie sich in einer dieser Situationen befinden:

  • Sie sind ein Neuankömmling im Kanton ;
  • Sie an der Quelle besteuert werden ;
  • Sie ein niedriges oder hohes Einkommen haben ;
  • Sie haben ein gesunkenes massgebendes Einkommen ;
  • ob Sie von Amts wegen besteuert werden oder nicht ;
  • wenn Sie ein junger Mensch zwischen 19 und 25 Jahren sind.

Prämienverbilligung: Was tun, wenn sich die Situation ändert?

Wenn sich Ihre Situation ändert, wie z. B. Ihr Einkommen, Ihre Familienzusammensetzung oder Ihre Adresse, ist es wichtig, dass Sie die Stelle, die die Krankenversicherungsbeiträge in Ihrem Kanton verwaltet, sofort informieren. Dadurch kann die Höhe Ihrer Prämienverbilligung an Ihre neue Situation angepasst werden.

Wie kann ich einen Antrag auf eine Prämienverbilligung stellen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Antrag auf Prämienverbilligung zu stellen:

  • Sie können Ihren Antrag online auf der Website des Krankenversicherungsamtes Ihres Kantons einreichen ;
  • Sie können einen Antrag direkt bei der für die Krankenversicherung zuständigen Agentur in Ihrer Wohnregion, in Ihrem Kanton, stellen.

Das Verfahren zur Beantragung von Prämienverbilligungen und die einzureichenden Unterlagen hängen von Ihrem Wohnkanton ab.

Wie lautet das Formular für die Prämienverbilligung?

Wer nicht automatisch Krankenkassen Prämienverbilligung erhält, kann seinen Antrag auf Prämienverbilligung direkt über ein spezielles Formular stellen. Das Formular Prämienverbilligung ermöglicht es insbesondere, Ihr Einkommen und Ihre Familiensituation beim Kanton für zahlreiche Fälle zu aktualisieren:

  • wenn Sie ein Neuankömmling im Kanton sind ;
  • ob Ihre Familie gewachsen ist ;
  • ob Ihr Einkommen gesunken oder gestiegen ist

Die Kantone bitten Sie daher, alle möglichen Einkommensnachweise mit Ihrem Prämienverbilligung Formular einzureichen:

  • Lohn- oder Taggeldabrechnungen ;
  • die Rentenentscheidung ;
  • Bankauszüge.

Der Antrag auf Prämienverbilligung mit einem Formular ermöglicht es also, Ihre Familien- und Einkommenssituation beim Kanton auf dem neuesten Stand zu halten, und zwar Jahr für Jahr, damit Sie immer korrekt und gerecht in den Genuss von Prämienverbilligungen kommen können.

Sie möchten bei Ihren Gesundheitskosten in der Schweiz noch mehr sparen? Dann vergleichen Sie kostenlos die Angebote auf dem Markt, um die besten Krankenversicherungsverträge zum besten Preis zu finden:

Vergleichen Sie mit wenigen Klicks die besten Krankenversicherungen in der Schweiz

Klicken Sie hier

Rückwirkende Prämienverbilligung: Ist das möglich?

Ihr Prämienverbilligung kann rückwirkend sein, d. h. er wurde Ihnen gewährt, als Sie Ihre Krankenversicherungsbeiträge bereits teilweise oder vollständig ohne Prämienverbilligungen bezahlt haben. Ihre Krankenkasse Prämienverbilligung gilt somit rückwirkend für den Zeitraum, in dem Sie bereits Ihre Prämienverbilligung gezahlt haben. In diesem Fall hat Ihr Versicherer zwei Möglichkeiten:

  • er erstattet Ihnen den Betrag der zu viel gezahlten Prämien zurück
  • oder er verringert Ihre nächsten Prämien entsprechend.

Die Rückwirkung von Prämienverbilligungen beginnt in der Regel ab Januar bei ordentlichem Antrag.

Prämienverbilligung: Was ist bei einem Wechsel der Krankenversicherung zu tun?

Der Bezug einer Prämienverbilligung hindert Sie nicht daran, die Krankenversicherung zu wechseln. Im Gegenteil: Sie sollten den Versicherer wählen, der Ihnen die beste Krankenversicherungsprämie bietet.

Der Wechsel der Krankenkasse muss vom bisherigen Versicherer direkt der zuständigen kantonalen Stelle gemeldet werden. Es ist dann Aufgabe des Kantons, die Beitragsverfügung an den neuen Versicherer weiterzuleiten. Die versicherte Person muss also nichts unternehmen.

Es wird jedoch empfohlen, sich mit dem zuständigen Amt in Verbindung zu setzen, falls die Entscheidung beim neuen Versicherer zu lange auf sich warten lässt (d. h. mehr als zwei Monate nach dem Beginn des neuen Vertrags).

Sie suchen eine Krankenversicherung zum besten Preis? Vergleichen Sie die Angebote in wenigen Klicks mit unserem Online-Vergleichsrechner :

Vergleichen Sie mit wenigen Klicks die besten Krankenversicherungen in der Schweiz

Klicken Sie hier

Warum muss man Prämienverbilligung zurückzahlen?

In einigen Kantonen bestimmt der zuständige Träger den Anspruch auf Prämienverbilligung auf der Grundlage der letzten definitiven Steuerveranlagung, die mehrere Jahre zurückliegen kann. Jedoch wird der definitive Anspruch wird durch die effektiven Steuerfaktoren des Antragsjahres bestimmt. Somit ist die aktuelle Situation massgebend.
Falls die Berechnung höher ist als der endgültige Leistungsanspruch, müssen Sie dann möglicherweise Rückforderungen an die Prämienverbilligung einplanen

Wie wird die Prämienverbilligung berechnet?

Die Höhe der gewährten Prämienverbilligung wird anhand des massgebenden Einkommens berechnet. Die Berechnung Ihrer Prämienverbilligung hängt vom Kanton ab, in dem Sie wohnen, da die Berechnung des massgebendes Einkommens von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist.

Hier sind die verschiedenen Schritte zur Berechnung einer Prämienverbilligung :

  1. Berechnung des massgebenden Einkommens : Die Zusammensetzung des Einkommens hängt von den einzelnen Kantonen ab. Dieses Einkommen setzt sich in der Regel wie folgt zusammen:
    • Das Nettoeinkommen (in der aktuellen Steuererklärung vorhanden)
    • Ein Prozent des Nettovermögens (das in der Steuererklärung nach Abzug eines bestimmten, von jedem Kanton festgelegten Betrags ausgewiesen wird) ;
    • Verschiedene Beträge, die von den einzelnen Kantonen abhängen.
  2. Einstufung in eine Begünstigtenkategorie : dann stuft Ihr Kanton Sie auf der Grundlage dieses BGE in eine bestimmte Begünstigtenkategorie ein, und zwar nach :
    • Ihr massgebendes Einkommen
    • Ihren Familienstand: ob Sie alleinstehend, verheiratet, kinderlos oder mit unterhaltsberechtigten Kindern sind.

Es ist möglich, dass Sie nicht in eine Begünstigtenkategorie eingeteilt werden, wenn Ihr massgebendes Einkommen zu hoch ist.

  1. Berechnung der Prämienverbilligung : Wenn Sie in diese Empfängerkategorie eingeordnet werden, wird Ihnen nach der Tabelle Ihres Kantons ein bestimmter Verbilligungsbetrag gewährt: Dies ist ein Prozentsatz der durchschnittlichen Prämien, die von Ihrem Kanton einbehalten werden (Referenzprämien für die Prämienverbilligung). Wenn Sie ein gewöhnlicher Empfänger sind, liegt dieser Prämienprozentsatz in der Regel zwischen 1 und 70 % der Referenzprämien Ihres Kantons. Jeder Kategorie von Leistungsempfängern entspricht ein bestimmter Prozentsatz: Es wird also ein Verhältnis zwischen dem UDR und der Referenzprämie hergestellt.

Jeder Kanton stellt seine Durchschnittsprämien selbst auf der Grundlage der von seinen Einwohnern gezahlten Krankenversicherungsprämien zusammen. Es gibt eine Durchschnittsprämie für Erwachsene, eine für Jugendliche und eine für Kinder. Personen mit AHV/IV-Ergänzungsbeihilfen oder Sozialhilfe erhalten eine Prämienverbilligung in Höhe von 100 % der Durchschnittsprämien. Ihre gesamten Prämien werden von ihrem Kanton übernommen.

Wie kann ich die SVA Prämienverbilligung kontaktieren?

Um Informationen über Krankenkasse Prämienverbilligung zu erhalten, müssen Sie sich direkt an die zuständige Stelle in Ihrem Kanton wenden:.

KantonEinrichtung
Prämienverbilligung Zürich
SVA Zürich:
044 44485375
Montag bis Freitag, 08.00 bis 17.00 Uhr
Prämienverbilligung Aargau
SVA Aargau:
062 836 8297
Montag bis Freitag, 08.00 bis 17.00 Uhr
Prämienverbilligung St. Gallen
SVA St. Gallen:
071 282 66 33
Montag bis Freitag, 08.00-11.30 Uhr, 13.30-17.00 Uhr
Prämienverbilligung Luzern
WAS Wirtschaft Arbeit Soziales
041 209 00 00
Montag bis Freitag, 09.00-11.00 Uhr, 13.30-16.30 Uhr
Prämienverbilligung Baselland
SVA BL
061 425 25 25
Montag bis Freitag, 08.30-12.00 Uhr, 13.30-16.30 Uhr
Prämienverbilligung Thurgau
SVZ Thurgau
057 225 75 75
Montag bis Freitag, 08.00-11.30 Uhr, 13.30-17.00 Uhr
Prämienverbilligung Zug
Ausgleichskasse Zug
041 560 47 00
Montag bis Freitag, 08.30 bis 17.00 Uhr
Kontakt der kantonalen Einrichtungen

Alle unsere Leitfäden zum Thema Prämienverbilligung

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
alexandre-desoutter-profile-picture/
Alexandre Desoutter Redactor in chief
hellosafe-logo
hellosafe-logo

Alexandre Desoutter arbeitet seit Juni 2020 als Chefredakteur und Leiter der Pressearbeit bei HelloSafe. Als Absolvent der Sciences Po Grenoble arbeitete er mehrere Jahre als Journalist für französische Medien und arbeitet weiterhin als Mitarbeiter mit zu mehreren Veröffentlichungen. In diesem Sinne führt seine Rolle dazu, dass er mit allen HelloSafe-Redakteuren und Mitwirkenden Lenkungs- und Unterstützungsarbeiten durchführt, damit die vom Unternehmen definierte redaktionelle Linie vollständig respektiert wird. und abgelehnt durch die täglich veröffentlichten Texte unsere Plattformen. Als solcher ist Alexandre für die Umsetzung und Aufrechterhaltung der strengsten journalistischen Standards innerhalb der HelloSafe-Redaktion verantwortlich, um möglichst genaue, aktuelle und fachkundige Informationen auf unseren Plattformen zu gewährleisten . Alexandre kümmert sich seit zwei Jahren insbesondere um die Implementierung eines Systems zur systematischen Doppelkontrolle aller im HelloSafe-Ökosystem veröffentlichten Artikel, das die höchste Informationsqualität gewährleisten kann.

Stellen Sie eine Frage, ein Expert wird antworten
Ihr Name ist erforderlich
Dieses Feld muss ausgefüllt werden