Prämienverbilligung beantragen: Wie geht das im Jahr 2024?
In der Schweiz können Haushalte mit niedrigem Einkommen eine vom Staat bereitgestellte finanzielle Unterstützung erhalten, um die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung zu senken, den sogenannten Prämienverbilligungen. Einige Personen erhalten diese Verbilligungen automatisch, andere müssen sie jedoch beantragen.
Wie können Sie in Ihrem Kanton Prämienverbilligungen zur Krankenkasse beantragen?
In diesem Artikel wird alles über die Beantragung von Prämienverbilligung erklärt: Schritte, Formular, Fristen und Kontakte.
Antrag auf Prämienverbilligung: Was Sie beachten sollen
- Die Prämienverbilligungen werden von den Kantonen berechnet und zugeteilt.
- Je nach Kanton ist der erste Antrag auf Prämienverbilligung nicht immer automatisch.
- Jede Änderung der Situation muss Ihrer Sozialversicherungsanstalt mitgeteilt werden.
- Der Antrag auf Prämienverbilligung wird in einer Agentur oder direkt online gestellt.
- Die Prämienverbilligung wird direkt an Ihre Krankenkasse überwiesen.
Wer kann Prämienverbilligung beantragen?
Je nach Einkommen und Familiensituation können Sie eine Prämienverbilligung erhalten, das heisst eine Verbilligung zur Zahlung Ihrer Prämien für die obligatorische Grundversicherung (KVG). Die Prämienverbilligungen werden von den Kantonen verwaltet, die dafür zuständig sind, die Prämienverbilligungen auf der Grundlage der verfügbaren Steuerinformationen zu berechnen und zuzuteilen.
- Wenn Sie eine AHV/IV-Zusatzrente oder Sozialhilfe beziehen, werden die Prämienverbilligungen automatisch von Ihrem Kanton gewährt, der dann Ihre Krankenkassenprämien vollständig übernimmt. Als Nachweis für die automatische Gewährung der Prämienverbilligung erhalten Sie eine Benachrichtigung über die Berechtigung zur Prämienverbilligung direkt an Ihre Adresse.
- Wenn Sie bereits im Vorjahr eine Prämienverbilligung erhalten haben, wird die Prämienverbilligung automatisch gewährt und Sie werden per Post über Ihren Anspruch auf die Prämienverbilligung benachrichtigt.
- Wenn Sie neuer Empfänger einer Prämienverbilligung sind, müssen Sie je nach Ihrem Wohnkanton möglicherweise einen Antrag stellen.
- Wenn Sie sich in einer der folgenden Situationen befinden und keine Benachrichtigung über die Anspruchsberechtigung erhalten haben, müssen Sie einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen:
- Sie sind ein Neuankömmling im Kanton
- Sie werden an der Quelle besteuert
- Sie haben ein niedriges oder hohes Einkommen
- Sie haben ein gesunkenes massgebendes Einkommen
- Sie werden von Amts wegen besteuert oder nicht
- Sie sind ein junger Mensch zwischen 19 und 25 Jahren.
Achtung
Jede Änderung der Situation muss der Sozialversicherungsanstalt in Ihrer Wohnregion mitgeteilt werden. Zum Beispiel im Fall von :
- Veränderung Ihres Einkommens
- Geburt eines neuen Kindes
Halten Sie die Unterlagen bereit, die Ihre veränderte Situation belegen.
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Wie kann ich Prämienverbilligung beantragen?
Der Kanton, der die Prämienverbilligungen gewährt, zahlt sie Ihnen nicht direkt aus: Es sind die Krankenkassen, die die Prämienverbilligungen erhalten und sie dann von Ihren Prämien abziehen, um diese zu senken.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, Prämienverbilligung zu beantragen:
- Sie können Ihren Antrag online auf der Website der Sozialversicherungsanstalt in Ihrem Kanton einreichen.
- Sie können einen Antrag direkt bei der Agentur stellen, die für die Krankenversicherung in Ihrer Wohnregion, in Ihrem Kanton, zuständig ist. Denken Sie daran, zu prüfen, ob Sie vorher einen Termin vereinbaren müssen.
- Sie können Ihren Antrag auch per Post stellen, indem Sie das Formular ausdrucken, ausfüllen und per Post an die Sozialversicherungsanstalt in Ihrem Kanton schicken.
In dieser Tabelle finden Sie die Kontaktdaten der Sozialversicherungsanstalten von verschiedenen Schweizer Kantone:
Kanton | Sozialversicherungsanstalt | Adresse | Telefon | |
---|---|---|---|---|
Aargau | Sozialversicherungsanstalt (SVA) Aargau | Kyburgerstrasse 15, 5001 Aargau | 062 836 82 97 | [email protected] |
Zürich | Sozialversicherungsanstalt (SVA) Zürich | Röntgenstrasse 17, 8087 Zürich | 044 448 53 75 | Kontaktformular |
Bern | Amt für Sozialversicherungen, Prämienverbilligung | Forelstrasse 1 3072 Ostermundigen | 031 636 45 00 | [email protected] |
Wo finde ich das Antragsformular für die Prämienverbilligung?
Um das Antragsformular für die Prämienverbilligung zu erhalten, müssen Sie auf die Website der zuständigen Behörde Ihres Wohnkantons gehen. Jeder Kanton hat seine eigenen Verfahren und Formulare. Achten Sie darauf, dass Sie immer das aktuellste Formular herunterladen.
Welcher Antrag auf Prämienverbilligung je nach Kanton?
Jeder Kanton legt seine eigenen Kriterien und Verfahren für die Beantragung von Prämienverbilligung fest. Erfahren Sie, wie Sie in den einzelnen Kantonen vorgehen müssen.
Wie kann man Prämienverbilligung im Aargau beantragen?
Um Prämienverbilligungen zu erhalten, müssen Sie mindestens eine definitive Steuerveranlagung des Kantons Aargau von vor 3 Jahren vorweisen. Die Prämienverbilligung müssen Sie jedes Jahr neu beantragen. Wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen für die SVA erfüllen, erhalten Sie dann im September automatisch einen Code per Post. In anderen Fällen können Sie auch einen Code online bestellen. Dann können Sie Ihren Antrag auf Prämienverbilligung stellen. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember des Vorjahres vom Verbilligungsjahr.
Um Prämienverbilligung bei der SVA Aargau zu beantragen :
- In der Regel erhalten Sie im September automatisch einen Code per Post, wenn Sie eine definitive Steuerveranlagung des Kantons Aargau von vor 3 Jahren haben.
- In anderen Fällen können Sie auch online auf der Website der SVA Aargau einen Code bestellen
- Dann müssen Sie Ihre Anmeldung für Prämienverbilligung des folgenden Jahres bis dem 31. Dezember vornehmen.
Übersichtstabelle für den Antrag auf Prämienverbilligung im Aargau:
Prämienverbilligung im Aargau beantragen | Frist |
---|---|
Online auf der Website der SVA Aargau |
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Wie kann man Prämienverbilligung in Zürich beantragen?
Um Prämienverbilligung bei der SVA Zürich zu beantragen :
- können Sie Ihren Antrag auf Prämienverbilligung online auf der Website der SVA Zürich stellen.
- Sie können direkt den spezifischen Service für Prämien unter 044 448 53 75 erreichen.
- Sie können Ihren Antrag per Post senden an : SVA Zürich, Röntgenstrasse 17, 8087 Zürich
Übersichtstabelle für den Antrag auf Prämienverbilligung in Zürich:
Prämienverbilligung in Zürich beantragen | Frist |
---|---|
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Wie kann man Prämienverbilligung in Bern beantragen?
Um Prämienverbilligung in Bern zu erhalten, müssen Sie normalerweise keinen Antrag stellen. Ihr Anrecht auf Prämienverbilligung wird von der AVS Bern automatisch ermittelt. Andernfalls können Sie trotzdem Prämienverbilligung in Bern beantragen:
- Sie können die notwendigen Schritte mit benötigten Dokumenten direkt auf der Website der AVS Bern unternehmen
- Wenn Sie die erforderlichen Dokumente nicht in digitaler Form beifügen können, können Sie Ihren Antrag direkt per Post stellen: Amt für Sozialversicherungen, Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen
Um Prämienverbilligung in Bern zu beantragen :
Prämienverbilligung in Bern beantragen | Frist |
---|---|
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Bis wann kann man im Jahr 2024 Prämienverbilligung beantragen?
Die Frist, um Ihren Prämienverbilligungsantrag zu stellen, hängt von Ihrem Kanton ab. Um im Jahr 2024 eine Prämienverbilligung zu erhalten, haben Sie in der Regel bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, um Ihren Antrag auf Prämienverbilligung zu stellen. Diese Frist kann je nach Kanton variieren: 1 Monat vor Jahresende oder mehrere Monate vorher.
Im Kanton Aargau haben Sie beispielsweise bis zum 31. Dezember des Jahres, das dem Verbilligungsjahr vorausgeht, Zeit, die genannte Prämienverbilligung zu beantragen. Im Kanton Zürich ist es bis zum 31. März des Folgejahres.
Gut zu wissen
In einigen Kantonen wird die Prämienverbilligung rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres gewährt.
Wenn Sie die Krankenversicherung wechseln, verlieren Sie Ihre Prämienverbilligung nicht, das heisst Sie können sich für eine bessere Krankenkasse entscheiden, ohne Ihre Prämienverbilligung zu verlieren. Unser kostenloser Online-Vergleichsrechner hilft Ihnen dabei, die richtige Krankenversicherung zum besten Preis zu finden:
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Was sind die Voraussetzungen, um im Jahr 2024 Prämienverbilligung zu beantragen?
Um Prämienverbilligung beantragen zu können, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen:
- Eine Grundversicherung in der Schweiz abgeschlossen haben.
- Von Ihrem Kanton keine Bescheinigung über die Beitragsberechtigung erhalten haben.
- Mindestens 18 Jahre alt sein. Wenn Sie unter 18 sind, müssen Sie einen Elternteil oder Ihren gesetzlichen Vertreter dies für Sie tun lassen.
- Prüfen Sie die Antragsvoraussetzungen Ihres Kantons, d. h. Sie müssen sich in einer der Situationen befinden, in denen Sie die Prämienverbilligung beantragen können, wenn sie Ihnen nicht automatisch gewährt werden.
Wenn Sie alle diese Bedingungen erfüllen, können Sie dann Ihren Antrag auf Prämienverbilligung einreichen. Achten Sie dabei auf die Antragsfrist, die in Ihrem Kanton gilt.
Die Liste der Dokumente, die Sie vorlegen müssen, um Prämienverbilligung zu beantragen, hängt von Ihrem Wohnkanton ab. Möglicherweise benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- Letzte Veranlagungsentscheidung
- Personalausweis oder Aufenthaltsgenehmigung
- Ausbildungsbescheinigung, wenn Sie sich in Ausbildung befinden
- Krankenversicherungspolice.
- Einkommensnachweise
- Belege für Unterhaltszahlungen
- Familienbuch
Wie verfolge ich meinen Antrag auf Prämienverbilligung?
Sie können Ihren Antrag in der Regel online auf der Website des Krankenversicherungsamtes Ihres Kantons verfolgen oder sich direkt an die für die Krankenversicherung zuständige Agentur in Ihrer Region wenden.