Krankenversicherungsgesetz (KVG): Bedeutung, Leistungen und Vergleich 2024
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In der Schweiz ist der Abschluss einer Krankenversicherung für alle Personen, die in diesem Land wohnen oder arbeiten, obligatorisch. Die Versicherten können jedoch sowohl ihre Krankenkasse als auch ihr Versicherungsmodell frei wählen.
Was deckt das KVG ab ? Wie wählt man die beste Krankenkasse in seinem Kanton aus? Wie hoch sind die Kostenerstattungen des KVGs? Wir beantworten alle Ihre Fragen in diesem Artikel!
KVG: Was Sie beachten sollten
- Es ist obligatorisch die Grundversicherung in der Schweiz abzuschließen.
- In der Schweiz wohnhafte und in der Schweiz arbeitende Personen können KVG abschliessen.
- KVG deckt die Konsultationen, Medikamente und notwendige Spitalaufenthalte ab.
- KVG-Versicherte zahlen monatliche Prämien.
- Sie müssen auch eine Franchise und einen Selbstbehalt abführen.
- KVG-Mitglieder können Prämienverbilligungen erhalten.
Was ist das KVG in der Schweiz?
Das KVG steht für "Bundesgesetz über die Krankenversicherung" und sieht Leistungen bei Unfall, Krankheit und Mutterschaft vor. Die Schweizer Krankenversicherung unterliegt somit dem KVG, also dem Krankenversicherungsgesetz, das 1996 in Kraft getreten ist. Diese KVG-Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch.
Die KVG-Krankenversicherung wird von privaten Versicherern, den sogenannten Krankenkassen, verwaltet. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Privatversicherungen werden diese vom Bundesamt für Gesundheit kontrolliert und müssen jede Person in ihrem Tätigkeitsbereich unabhängig von Alter und Gesundheitszustand als Mitglied akzeptieren (diese Verpflichtung ist in Artikel 4 KVG verankert).
Mit dem KVG werden die Gesundheitskosten zwischen der öffentlichen Zahlung und dem privaten Versicherungssektor aufgeteilt. Die nationale Regierung und die kantonalen Regierungen unterstützen die Gesundheitskosten direkt. Die Regierung subventioniert auch die Versicherungskosten für bis zu 50 % der Schweizer, die sich auf der untersten Einkommensskala befinden.
Die zuständige Stelle ist die gemeinsame Einrichtung KVG. Eine der Hauptaufgaben dieser Einrichtung ist es, die Überprüfung des Leistungsanspruchs für alle Schweizer zu koordinieren. Die KVG gemeinsame Einrichtung kümmert sich auch um die Kontrolle der Rechnungen, damit diese mit den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen übereinstimmen.
Ausserdem können Sie aus mehreren KVG-Modellen, dem Basismodell oder einem alternativen Modell wählen, von denen es 3 gibt:
Beim Standard-Modell wählen Sie Ihre Behandler selbst aus. Bei alternativen Modellen hingegen sind Ihre Krankenkassenprämien günstiger, aber Sie wählen Ihren Behandler nicht immer aus.
Gut zu wissen
Das KVG wird hauptsächlich durch Prämien, Franchisen und Selbstbehalte der Versicherten sowie durch Beiträge der öffentlichen Hand zur Prämienverbilligung finanziert.
Was ist der Unterschied zwischen KVG und VVG?
Das KVG (Krankenversicherungsgesetz) und das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) unterscheiden sich hauptsächlich in Bezug auf die Art und den Umfang der Versicherung, die sie regeln. Während das KVG die obligatorische Grundversicherung für alle Einwohner der Schweiz umfasst, welche elementare Gesundheitsleistungen abdeckt und strengen staatlichen Vorgaben folgt, bezieht sich das VVG auf freiwillige Zusatzversicherungen.
Diese bieten erweiterte Leistungen und erlauben den Versicherern größere Gestaltungsfreiheit bezüglich des Leistungsumfangs und der Prämienkalkulation, die sich nach persönlichen Merkmalen wie Alter und individuellen Risiken richtet.
Was sind die Leistungen des KVGs?
Die folgenden Leistungen sind vom KVG abgedeckt:
- Spitaldienste
- ambulante Dienste
- die Kosten für Medikamente
- bestimmte zahnärztliche Dienstleistungen
- bestimmte Rehabilitationsdienste
- bestimmte Alternativmedizin.
Expertenmeinung
Sehen Sie sich die Liste der Rückerstattungen in den Artikeln 25 bis 31 des KVG an.
Allerdings werden nicht alle Ihre Gesundheitskosten mit KVG abgedeckt:
- Spitalaufenthalt : Sie sind nur in einem von Ihrem Kanton anerkannten öffentlichen Spital und nur in einem Gemeinschaftszimmer versichert.
- Augenbehandlungen: Die meisten Augenbehandlungen sind nicht in Ihrer Grundversicherung enthalten. Eine Kostenübernahme ist möglich, solange Sie das Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht haben. Bei Kindern zum Beispiel erhalten diese 180 CHF pro Jahr für eine verschriebene Brille oder Kontaktlinsen.
- Zahnpflege : Das Gesetz sieht keine Kostenübernahme vor, weder für Minderjährige noch für Nicht-Minderjährige. Die einzige Möglichkeit der Kostenerstattung besteht, wenn das Problem auf eine Krankheit zurückzuführen ist.
- Rückenschmerzen : Wenn Sie einen Osteopathen aufsuchen, werden Ihnen die Kosten von der KVG-Krankenversicherung nicht erstattet.
- Medizinische Transporte : Die Grundversicherung KVG vergütet 50 % der Kosten für medizinische Transporte oder maximal 500 CHF pro Kalenderjahr. Dieser Betrag reicht oft nicht aus.
In der Schweiz kostet es Sie mindestens 700 CHF, mit einem Krankenwagen transportiert zu werden. Bei Rettungen werden diese in der Schweiz zu 50 % oder maximal 5 000 CHF pro Kalenderjahr gedeckt. Die Kosten für eine Hubschrauberrettung sind nämlich sehr teuer und die Entschädigung der Grundversicherung reicht bei weitem nicht aus, um eine solche zu decken.
Kündigung des KVG: Wie geht man vor?
Was auch immer Ihr Grund ist (Umzug, Abreise ins Ausland, Ankunft eines Kindes) ist die KVG Kündigung jedes Jahr möglich.
In Bezug auf die KVG Kündigungsfrist: Wenn Sie einen Standard-Vertrag haben (mit Mindestfranchise, ohne alternatives Versorgungsschema), können Sie Ihre Krankenkasse auch bis zum 31. Juni des laufenden Jahres kündigen. Ansonsten können die meisten Verträge zwischen dem 1. und 30. November eines jeden Jahres gekündigt werden.
Dazu müssen Sie ein Kündigungsschreiben verfassen, das Sie fristgerecht an Ihre Krankenkasse schicken müssen. Beachten Sie, dass es auf das Datum des Eingangs Ihres Kündigungsschreibens bei der Krankenkasse ankommt und nicht auf den Poststempel (das Datum der Absendung).
Wie funktionieren die KVG-Rückerstattungen?
Die Krankenversicherungsrückerstattungen KVG beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem Ihre Franchise ausgeschöpft ist :
- Freigrenze von 1 000 CHF: Wenn Ihre jährlichen Konsultationen beispielsweise nicht mehr als 700 CHF betragen haben, erhalten Sie keine Rückerstattung aus dem KVG.
- Franchise von 300 CHF: Wenn Ihre jährlichen Arztbesuche 700 CHF betragen, müssen Sie noch einen Krankenkasse Selbstbehalt von 10 % bezahlen. Die KVG-Krankenversicherung erstattet Ihnen also 90 % der verbleibenden 400 CHF (700 - 300 CHF Franchise), das entspricht einer Rückerstattung von 360 CHF.
Hier sind weitere Beispiele für KVG-Entschädigungen :.
- Rückerstattung von Brillen und Kontaktlinsen: 180 CHF pro Jahr bis 18 Jahre
- Erstattung von Psychologen: Die Grundversicherung KVG erstattet 154,80 CHF/Stunde für bis zu 15 Sitzungen/Jahr.
- Rückerstattung von Medikamenten: die Liste der Medikamente mit Tarifen (LMT) und die Liste der Spezialitäten (LS) einsehen
KVG-Rückerstattung für Behandlungen im Ausland
Das KVG wird die gleichen Leistungen, die Sie im Ausland erhalten haben, zu Schweizer Preisen berechnen und Ihnen das Doppelte zurückerstatten. Die KVG Versicherung ist also eine gute Deckung für das Ausland.
Wie hoch sind die Krankenkassenprämien für KVG ?
Hier sind mehrere Beispiele für Krankenkassenprämien für eine 32-jährige Person, die in Zürich wohnt und eine Franchise von 1 500 CHF mit Unfalldeckung hat:
Krankenkassen | Krankenkassenprämien |
---|---|
Helsana | 455,10 CHF |
Assura | 526 CHF |
Swica | 511 CHF |
Atupri | 455,80 CHF |
Groupe Mutuel | 456,50 CHF |
Visana | 521,80 CHF |
Expertenmeinung
Nutzen Sie unseren Krankenversicherungsvergleich oben auf der Seite, um zu den KVG-Grundversicherungen zu gelangen, die bei gleichem Deckungsumfang die günstigsten Prämien anbieten.
Wie kann man die gemeinsame Einrichtung KVG kontaktieren?
Um die KVG Gemeinsame Einrichtung zu kontaktieren, hier ist die Telefonnummer, unter der Sie anrufen können:
Kontaktdaten | |
---|---|
Öffnungszeiten | Montag bis Donnerstag: 08:30–12:00 Uhr, 13:30–17:00 Uhr Freitag: 08:30–12:00 Uhr, 13:30–16:00 Uhr. |
Adresse | Industriestrasse 78, 4600 Olten |
Telefon | 032 625 30 30 |
Online | Das Online-Formular auf der KVG-Webseite ausfüllen |