Prämienverbilligung im Kanton Thurgau: Der vollständige Leitfaden 2024
Im Jahr 2024 steigen Krankenversicherungsprämien wieder um bis zu 8,6 %. Einkommensschwache Personen und Familien im Kanton Thurgau und anderen Teilen der Schweiz geraten da schnell an ihre finanziellen Grenzen und müssen im schlimmsten Fall sogar ganz auf eine angemessene Gesundheitsversorgung verzichten. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, gewährt der Kanton Thurgau eine Prämienverbilligung für die Krankenkasse - das bedeutet, dass Menschen mit weniger Einkommen weniger für ihre Krankenversicherung zahlen müssen.
HelloSafe wird sich in diesem Artikel eingehend mit dem Thema Prämienverbilligung im Thurgau befassen, insbesondere mit den Voraussetzungen für den Anspruch darauf, der individuellen Berechnung der Vergünstigung sowie dem Antrag und der Rückzahlung dieser Unterstützung.
Prämienverbilligung im Thurgau: Was Sie beachten sollen
- Im Kanton Thurgau werden Anträge auf Prämienverbilligung von der SVZ Thurgau verwaltet.
- Die Prämienverbilligung im Thurgau wird in der Regel nicht automatisch gewährt.
- Sozialhilfeempfänger und Ergänzungsleistungsbeziehende haben automatisch Anspruch auf Prämienverbilligung.
- Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2024 im Thurgau ist der 31.12.2024.
Was ist die Prämienverbilligung im Kanton Thurgau?
Im Thurgau gibt es die Möglichkeit, eine Prämienverbilligung für die Krankenversicherung zu beantragen. Diese Verbilligung wird einkommensschwachen Personen und Familien gewährt, um ihnen zu helfen, die hohen Kosten der Krankenversicherung zu tragen. So wird nicht nur die medizinische Versorgung jedes einzelnen sichergestellt, sondern auch das Gesundheitssystem entlastet, indem es zu weniger unbehandelten Krankheiten kommt.
Die Höhe der Prämienverbilligung richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen der Antragsteller und Antragsstellerinnen. Es gibt verschiedene Stufen der Verbilligung, je nachdem, wie hoch das Einkommen ist. Die Verbilligung wird direkt an die Krankenkassen gezahlt und reduziert somit die monatlichen Prämienzahlungen. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Details und Voraussetzungen für die Prämienverbilligung von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein können.
Wenn Sie die Krankenversicherung wechseln, verlieren Sie Ihre Prämienverbilligung nicht: Sie können sich also durchaus für eine bessere Versicherung entscheiden, ohne Ihre Prämienverbilligung zu verlieren. Unser kostenloser Online-Vergleichsrechner hilft Ihnen dabei, die richtige Krankenversicherung mit der besten Prämie zu finden:
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Wie werden die Prämienverbilligungen im Kanton Thurgau berechnet?
Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) im Thurgau wird jedes Jahr neu berechnet. Einen Teil der Kosten für die obligatorische Krankenkassenprämie müssen alle Versicherten selber bezahlen, abhängig von ihrem Einkommen.
Berechnung der Prämienverbilligung im Thurgau
Eine vereinfachte Formel zur Berechnung der Prämienverbilligung könnte folgendermassen aussehen:
Prämienverbilligung = Richtprämie - Selbstbehalt (Prozentsatz des massgebenden Einkommens)
Entscheidend für die Berechnung der Prämienverbilligung im Thurgau ist die provisorische einfache satzbestimmende Steuer zu 100 % per 1. Januar 2024. Ausserdem darf kein veranlagtes steuerbares Vermögen vorliegen.
Bisher gibt es leider keinen Online Rechner für die Prämienverbilligung im Thurgau.
Tabelle zur individuellen Prämienverbilligung im Thurgau
- IPV-Ansätze 2024 für Erwachsene
Kategorie | Einfache Steuer zu 100 % in CHF | IPV 2024 in CHF |
---|---|---|
Kategorie A | bis 400 | 3 180 |
Kategorie B | bis 600 | 2 388 |
Kategorie C | bis 800 | 1 596 |
- IPV-Ansätze 2024 für Kinder (Jahrgang 2006-2023)
Kategorie | Einfache Steuer zu 100 % in CHF | IPV 2024 in CHF |
---|---|---|
Kategorie D | bis 1600 | 1 164 |
Kinder werden auf der Basis der Steuerdaten der Eltern bemessen.
Wie kann ich einen Antrag auf eine Prämienverbilligung im Kanton Thurgau stellen?
Im Thurgau können Sie die Prämienverbilligung bei der Sozialversicherungzentrale des Kanton Thurgau (SVZ) beantragen. Es ist wichtig, dass man vor Antragstellung die aktuellen Richtlinien der SVZ Thurgau überprüft, um zu sehen, ob man für die Prämienverbilligung berechtigt ist.
Achtung
- Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2024 im Thurgau ist der 31.12.2024. Nach Ablauf der Frist kann man sich aus gesetzlichen Gründen nicht mehr für die Prämienverbilligung 2024 anmelden.
- Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, erhalten Sie Ihren Antrag auf Prämienverbilligung automatisch von der SVZ Thurgau
Antrag an SVZ Prämienverbilligung im Thurgau
- Erste Schritt:
Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, erhalten Sie automatisch innerhalb eines Monats nach Ihrer definitiven Staatssteuerveranlagung das Antragsformular mit dem berechneten Betrag der Prämienverbilligung von der Ausgleichskasse.
- Zweite Schritt:
Das vollständig ausgefüllte Formular müssen Sie innerhalb eines Jahres zusammen mit den aktuellen Policen-Kopien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (von sämtlichen Personen im gemeinsamen Haushalt mit Prämienverbilligungsanspruch) zurückschicken. Ansonsten verwirkt der Anspruch.
Gut zu wissen
Sie haben kein Formular erhalten? Dann können Sie das Anmeldeformular bei der Krankenkassen-Kontrollstelle Ihrer Wohngemeinde beantragen oder auf der Internetseite der SVZ Thurgau herunterladen:
Achtung: Das Formular zur Prämienverbilligung im Thurgau können Sie nicht online ausfüllen, sondern müssen es ausdrucken und per Post an die SVZ zurückschicken.
Antrag an SVZ Prämienverbilligung Thurgau per Telefon
Sie können die Prämienverbilligung in Thurgau bei der SVZ Thurgau auch per Telefon unter Tel. 058 225 75 75, Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 12.00 Uhr sowie 13.30 und 17.00 Uhr beantragen.
Wer kann einen Antrag auf eine Prämienverbilligung im Kanton Thurgau stellen?
Im Thurgau stellen Sie in der Regel nicht selbst einen Antrag auf Prämienverbilligung, sondern werden von der SVZ Thurgau benachrichtigt, sollten Sie gemäss Ihrer Staatssteuerveranlagung anspruchsberechtigt sein. Massgebend ist die provisorische einfache satzbestimmende Steuer zu 100 % per 1. Januar 2024.
Für den Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV) im Thurgau gelten verschiedene Voraussetzungen. Die genauen Kriterien können je nach individueller Situation variieren, aber im Allgemeinen gelten folgende Bedingungen:
Einkommen
Die Basis für die Berechnung des Anspruchs ist das für die Prämienverbilligung bereinigte massgebende Einkommen. Dieses Einkommen muss unterhalb einer festgelegten Einkommensgrenze liegen. Diese Grenze wird von den zuständigen Behörden festgelegt und kann je nach Familienstand und anderen Faktoren variieren.
Vermögen
Bei der Beantragung der Prämienverbilligung im Thurgau wird das Vermögen der Antragsteller und Antragstellerinnen sorgfältig geprüft. So darf das steuerbare Vermögen nicht über dem Wert von 0 liegen.
Wohnsitz
Die Antragsteller und Antragstellerinnen müssen am 1. Januar des Anspruchsjahres im Kanton Thurgau gemeldet sein und dort steuerrechtlich ihren Wohnsitz haben.
Weitere Möglichkeiten:
- Die Antragsteller und Antragstellerinnen sind als Grenzgängerin oder Grenzgänger am 1. Januar 2024 im Kanton Thurgau erwerbstätig.
- Die Antragsteller und Antragstellerinnen begründen als Kurzaufenthalterin oder Kurzaufenthalter den gewöhnlichen Aufenthalt im Kanton Thurgau.
Es ist wichtig, dass Ihr Wohnsitz korrekt und aktuell gemeldet ist, da dies eine Voraussetzung für den Erhalt der Prämienverbilligung darstellt. Wenn Sie beispielsweise in eine andere Gemeinde innerhalb des Kantons Thurgau umziehen, müssen Sie Ihren Wohnsitz entsprechend ummelden, um weiterhin Anspruch auf die Prämienverbilligung zu haben.
Krankenversicherung
Um für die Prämienverbilligung im Thurgau in Betracht gezogen zu werden, müssen die Antragsteller und Antragstellerinnen über eine obligatorische Krankenversicherung (KVG) verfügen. Dies bedeutet, dass sie bereits eine Krankenversicherung abgeschlossen haben müssen, um von der finanziellen Unterstützung profitieren zu können.
Die Voraussetzung des Besitzes einer obligatorischen Krankenversicherung stellt sicher, dass die Prämienverbilligung gezielt denjenigen zugutekommt, die bereits einen gewissen Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten und somit aktiv am Gesundheitssystem teilnehmen.
Achtung
- Die SVZ Thurgau prüft genau, ob die angegebene Berechnungsbasis mit der definitiven Steuerveranlagung des betreffenden Jahres übereinstimmt.
- Zu viel bezogene Leistungen werden zurückgefordert.
- Junge Erwachsene in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, die zum Stichtag 31. Dezember 2024 eine Ausbildung machen, bekommen die Hälfte der Krankenkassenprämie erstattet. Dieser Betrag ist jedoch begrenzt auf die Hälfte des durchschnittlichen Prämienbetrags im Kanton Thurgau (im Jahr 2024: 4 476 CHF, also maximal 2 238 CHF).
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Wann wird die Prämienverbilligung im Kanton Thurgau ausbezahlt?
Die Anträge auf Prämienverbilligung im Thurgau werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Monaten bearbeitet - sofern alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Falls Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, wird der Betrag direkt an die zuständige Krankenkasse ausbezahlt.
In der Regel kann die Prämienverbilligung im Thurgau nicht rückwirkend beantragt werden. Sie wird für das laufende Kalenderjahr gewährt und muss rechtzeitig beantragt werden, um die finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Wann muss man die Prämienverbilligung im Kanton Thurgau zurückzahlen?
Im Thurgau, wie auch in anderen Kantonen der Schweiz, müssen Empfänger und Empfängerinnen von Prämienverbilligungen diese unter bestimmten Umständen zurückzahlen, um sicherzustellen, dass die Unterstützung denjenigen zugute kommt, die sie am dringendsten benötigen.
Wichtige Richtlinien:
- Bei Änderungen der finanziellen Situation kann eine Rückzahlung erforderlich sein
- Empfänger*innen müssen Änderungen wie Einkommensanstieg oder Familienstand sofort melden.
- Die Behörden führen regelmässige Überprüfungen der Anspruchsberechtigung durch.
- Im Falle einer Rückzahlung können verschiedene Modalitäten gelten, wie beispielsweise Ratenzahlungen oder eine einmalige Rückzahlung.
- Empfänger*innen sollten die Bedingungen sorgfältig prüfen und bei Fragen das SVZ Thurgau kontaktieren.
Expertenmeinung
Melden Sie persönliche oder wirtschaftliche Veränderung sofort an das SVZ Thurgau. So können ärgerliche Rückzahlungsforderungen am einfachsten vermieden werden.
Wie kann ich das SVZ Thurgau kontaktieren?
Hier ist eine zusammenfassende Tabelle für den Kontakt zur SVZ Thurgau:
Kontakt | Kontaktdaten |
---|---|
info(at)svztg.ch | |
Telefonnummer | 058 225 75 75 |
Adresse | St. Gallerstrasse 11, Postfach 8501 Frauenfeld |
Öffnungszeiten | Mo-Fr, 8.00 - 11.30 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr |