Prämienverbilligung in Fribourg: Der vollständige Leitfaden 2024
Im Jahr 2024 steigen Krankenversicherungsprämien wieder um bis zu 8,6 %. Einkommensschwache Personen und Familien in Fribourg bzw. Freiburg sowie in anderen Teilen der Schweiz geraten da schnell an ihre finanziellen Grenzen und müssen im schlimmsten Fall sogar ganz auf eine angemessene Gesundheitsversorgung verzichten. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, gewährt der Kanton Freiburg eine Prämienverbilligung für die Krankenkasse - das bedeutet, dass Menschen mit weniger Einkommen weniger für ihre Krankenversicherung zahlen müssen.
HelloSafe wird sich in diesem Artikel eingehend mit dem Thema Prämienverbilligung in Fribourg befassen, insbesondere mit den Voraussetzungen für den Anspruch darauf, der individuellen Berechnung der Vergünstigung sowie dem Antrag und der Rückzahlung dieser Unterstützung.
Prämienverbilligung im Kanton Fribourg: Was Sie beachten sollen
- Im Kanton Freiburg werden Anträge auf Prämienverbilligung von der Ausgleichskasse Freiburg verwaltet.
- Die Prämienverbilligung in Fribourg wird in der Regel nicht automatisch gewährt.
- Sozialhilfeempfänger und Rentner, die Ergänzungsleistungen beziehen, haben automatisch Anspruch auf Prämienverbilligung.
- Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2024 in Freiburg ist der 31.08.2024.
Was ist die Prämienverbilligung im Kanton Freiburg?
Im Kanton Freiburg gibt es die Möglichkeit, eine Prämienverbilligung für die Krankenversicherung zu beantragen. Diese Verbilligung wird einkommensschwachen Personen und Familien gewährt, um ihnen zu helfen, die hohen Kosten der Krankenversicherung zu tragen. So wird nicht nur die medizinische Versorgung jedes einzelnen sichergestellt, sondern auch das Gesundheitssystem entlastet, indem es zu weniger unbehandelten Krankheiten kommt.
Die Höhe der Prämienverbilligung richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen der Antragsteller und Antragsstellerinnen. Es gibt verschiedene Stufen der Verbilligung, je nachdem, wie hoch das Einkommen ist. Die Verbilligung wird direkt an die Krankenkassen gezahlt und reduziert somit die monatlichen Prämienzahlungen. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Details und Voraussetzungen für die Prämienverbilligung von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein können.
Wenn Sie die Krankenversicherung wechseln, verlieren Sie Ihre Prämienverbilligung nicht: Sie können sich also durchaus für eine bessere Versicherung entscheiden, ohne Ihre Prämienverbilligung zu verlieren. Unser kostenloser Online-Vergleichsrechner hilft Ihnen dabei, die richtige Krankenversicherung mit der besten Prämie zu finden:
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Wie werden die Prämienverbilligungen in Freiburg berechnet?
Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) in Freiburg wird jedes Jahr neu berechnet. Einen Teil der Kosten für die obligatorische Krankenkassenprämie müssen alle Versicherten selber bezahlen, abhängig von ihrem Einkommen.
Die definitive Steuerveranlagung 2022 bildet die Grundlage für die Berechnung der Prämienverbilligung 2024.
Berechnung der Prämienverbilligung in Fribourg
Eine vereinfachte Formel zur Berechnung der Prämienverbilligung könnte folgendermassen aussehen:
Prämienverbilligung = Richtprämie - Selbstbehalt (Prozentsatz des massgebenden Einkommens)
Sie wollen wissen, ob Sie 2024 Anspruch auf Prämienverbilligung haben? Und wie hoch diese ausfällt? Dann nutzen Sie den Online-Rechner der Ausgleichskasse Freiburg.
Unten finden Sie wichtige Kennzahlen, die über die Höhe der Prämienverbilligung entscheiden:
Massgebendes Einkommen
Das massgebende Einkommen 2024 wird wie folgt berechnet:
= Nettojahreseinkommen für 2022
+ 5 % des steuerbaren Vermögens + Versicherungsprämien und -Beiträge + private Schuldzinsen (> 30 000 CHF) + private Liegenschaftsunterhaltskosten (> 15 000 CHF)
Eltern von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung können eine Prämienverbilligung von 80 % der regionalen Durchschnittsprämie für Kinder oder 50 % für junge Erwachsene in Ausbildung erhalten, wenn ihr gemeinsames Einkommen unter einem bestimmten Wert liegt.
Durchschnittsprämie
Verbilligt werden die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Für das Jahr 2024 hat der Regierungsrat folgende Durchschnittsprämien festgelegt:
Hier ist eine Tabelle mit den monatlichen Durchschnittsprämien in Fribourg:
Profil | Region 1 | Region 2 |
---|---|---|
Erwachsene | 530,00 CHF | 485,00 CHF |
Junge Erwachsene (1999-2005) | 398,00 CHF | 366,00 CHF |
Kinder | 123,00 CHF | 113,00 CHF |
Verbilligungsansätze
Je nach Einkommen wird ein anderer Prozentsatz für die Verbilligung der Durchschnittsprämie verwendet.
Finden Sie die unterschiedlichen Abstufungen von 1 % bis 65 % der Prämienverbilligung in Freiburg.
Berechnungsbeispiel der Prämienverbilligung in Freiburg
Angenommen wird ein gemeinsames massgebendes Einkommen von 62 000 CHF eines Ehepaars mit 2 Kindern. Die Höhe der IPV berechnet sich wie folgt:
- Die Einkommensgrenze liegt hier laut Tabelle bei 93 000 CHF und das anrechenbare Einkommen der Familie somit 31 000 CHF unter dieser Obergrenze.
- In Prozent wären das also 31 00093 000 x 100 = 33,33 %
- Laut der Tabelle zu den Verbilligungsansätzen haben die Eltern einen Anspruch auf eine Verbilligung von 35,71 %, da der Prozentsatz zwischen 32,55% und 33,56% liegt. Die Kinder haben einen Anspruch auf Prämienverbilligung von 80 %.
Wer kann einen Antrag auf eine Prämienverbilligung im Kanton Fribourg stellen?
Für den Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV) in Freiburg gelten verschiedene Voraussetzungen. Die genauen Kriterien können je nach individueller Situation variieren, aber im Allgemeinen gelten folgende Bedingungen:
Einkommen
Die Basis für die Berechnung des Anspruchs ist das für die Prämienverbilligung bereinigte massgebende Einkommen. Dieses Einkommen muss unterhalb einer festgelegten Einkommensgrenze liegen. In Freiburg beginnt diese Grenze bei 37 000 CHF für Alleinstehende ohne Kinder und steigt je nach Familienstand auf bis zu 149 000 CHF.
Im Kanton Fribourg haben Versicherte Anspruch auf Prämienverbilligung, wenn ihr Einkommen mindestens 1,03 % unter der gesetzlichen Einkommensgrenze liegt. Die Versicherungsprämie wird um bis zu 65 % reduziert, wenn das Einkommen 60,01 % oder mehr unter der Einkommensgrenze liegt.
Hier sind die Einkommensgrenze:
Situation | Ledig, Geschieden, Ver-witwet, Getrennt | Ehepaar |
---|---|---|
Ohne Kind | 37 000 CHF | 65 000 CHF |
1 Kind | 57 400 CHF | 79 000 CHF |
2 Kinder | 71 400 CHF | 93 000 CHF |
3 Kinder | 85 400 CHF | 107 000 CHF |
4 Kinder | 99 400 CHF | 121 000 CHF |
5 Kinder | 113 400 CHF | 135 000 CHF |
6 Kinder | 127 400 CHF | 149 000 CHF |
Vermögen
Bei der Beantragung der Prämienverbilligung in Fribourg wird das Vermögen der Antragsteller und Antragstellerinnen sorgfältig geprüft. Wenn Sie über einer bestimmten Grenze liegen, kann es sein, dass Sie von der Prämienverbilligung ausgeschlossen sind. Im Kanton Freiburg liegt diese Grenze für steuerbare Vermögenswerte bei 250 000 CHF.
Wohnsitz
Die Antragsteller und Antragstellerinnen müssen am 1. Januar des Anspruchsjahres im Kanton Freiburg gemeldet sein und dort steuerrechtlich ihren Wohnsitz haben. Ausserdem hängen die Einkommensgrenzen für die Prämienverbilligung vom Wohnort ab.
Der Kanton Freiburg hat zwei Prämienregionen. Hier erfahren Sie, zu welcher Prämienregion Ihre Gemeinde gehört:
Region 1 | Region 2 |
---|---|
Saanebezirk | Broye-, Glane-, Greyerz-, See-, Sense und Vivisbachbezirk |
Krankenversicherung
Um für die Prämienverbilligung in Freiburg in Betracht gezogen zu werden, müssen die Antragsteller und Antragstellerinnen über eine obligatorische Krankenversicherung (KVG) verfügen. Dies bedeutet, dass sie bereits eine Krankenversicherung abgeschlossen haben müssen, um von der finanziellen Unterstützung profitieren zu können.
Die Voraussetzung des Besitzes einer obligatorischen Krankenversicherung stellt sicher, dass die Prämienverbilligung gezielt denjenigen zugutekommt, die bereits einen gewissen Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten und somit aktiv am Gesundheitssystem teilnehmen.
Achtung
- Die Ausgleichskasse Freiburg prüft genau, ob die angegebene Berechnungsbasis mit der definitiven Steuerveranlagung des betreffenden Jahres übereinstimmt.
- Zu viel bezogene Leistungen werden zurückgefordert.
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Wie kann ich einen Antrag auf eine Prämienverbilligung im Kanton Freiburg stellen?
Im Kanton Freiburg erhalten Sie in der Regel einen Brief der AHV-Kasse, wenn Sie laut Ihrer Steuerdaten Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Sollten Sie kein Schreiben bekommen haben, können Sie das Anmeldeformular online auf der Internetseite der Ausgleichskasse Freiburg.
- Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2024 in Freiburg ist der 31.08.2024.
- Nach Ablauf der Frist kann man sich aus gesetzlichen Gründen nicht mehr für die Prämienverbilligung 2024 anmelden.
- Lehrlinge und Studierende unter 25 Jahren können kein eigenes Formular einreichen. Sie müssen bei ihren Eltern mit aufgeführt werden.
Online Formular zur Prämienverbilligung an die Ausgleichskasse Freiburg
Um die Prämienverbilligung in Freiburg online zu beantragen, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Automatische Beantragung
- Die AHV-Kasse prüft, wer Anrecht auf IPV hat.
- Diese Personen erhalten einen Brief mit ihren persönlichen Zugangsdaten und einem QR-Code.
- Diesen Code kann man mit dem Mobiltelefon scannen.
- Alternativ können Sie auch auf die Website der Ausgleichskasse Freiburg gehen und Ihre Login-Daten aus dem Brief eingeben.
- Danach müssen Sie das Formular zur Prämienverbilligung in Fribourg nur noch vervollständigen und übermitteln.
- Beantragung ohne Brief
- Auf der Website der Ausgleichskasse können Sie sich auch online für die Prämienverbilligung anmelden, wenn Sie keinen Brief von der AHV bekommen haben.
- Einfach das vollständige Formular ausfüllen, notwendige Beilagen hochladen und elektronisch an die Ausgleichskasse Freiburg übermitteln.
Antrag an die Ausgleichskasse Freiburg per Post
Sie können Ihren Antrag auf Prämienverbilligung auch schriftlich per Post bei der Ausgleichskasse Freiburg einreichen. Sie können das PDF-Antragsformular einfach ausdrucken und ausfüllen können:
Wann wird die Prämienverbilligung im Kanton Freiburg ausbezahlt?
Bis alle Anträge bearbeitet werden, kann es etwas dauern. Sobald der Ausgleichskasse Freiburg alle erforderlichen Informationen vorliegen, werden die Bescheid so schnell wie möglich per Post verschickt. Falls Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, wird der Betrag direkt an die zuständigen Krankenkassen ausbezahlt. Eventuell zu viel gezahlte Prämien werden Ihnen zurückerstattet.
In der Regel kann die Prämienverbilligung in Freiburg nicht rückwirkend beantragt werden. Sie wird für das laufende Kalenderjahr gewährt und muss rechtzeitig beantragt werden, um die finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Wann muss man die Prämienverbilligung im Kanton Fribourg zurückzahlen?
Im Kanton Fribourg, wie auch in anderen Kantonen der Schweiz, müssen Empfänger und Empfängerinnen von Prämienverbilligungen diese unter bestimmten Umständen zurückzahlen, um sicherzustellen, dass die Unterstützung denjenigen zugute kommt, die sie am dringendsten benötigen.
Wichtige Richtlinien:
- Bei Änderungen der finanziellen Situation kann eine Rückzahlung erforderlich sein
- Empfänger*innen müssen Änderungen wie Einkommensanstieg oder Familienstand sofort melden.
- Die Behörden führen regelmässige Überprüfungen der Anspruchsberechtigung durch.
- Im Falle einer Rückzahlung können verschiedene Modalitäten gelten, wie beispielsweise Ratenzahlungen oder eine einmalige Rückzahlung.
- Empfänger*innen sollten die Bedingungen sorgfältig prüfen und bei Fragen die Ausgleichskasse Freiburg kontaktieren.
Expertenmeinung
Melden Sie persönliche oder wirtschaftliche Veränderung sofort an die Ausgleichskasse Freiburg. So können ärgerliche Rückzahlungsforderungen am einfachsten vermieden werden.
Wie kann ich die Ausgleichskasse Freiburg Prämienverbilligung kontaktieren?
Hier ist eine zusammenfassende Tabelle für den Kontakt zur Ausgleichskasse Freiburg:
Kontakt | Kontaktdaten |
---|---|
Online | Kontaktformular |
Telefonnummer | 026 426 77 00 |
Adresse | Impasse de la Colline 1, Postfach 1762 Givisiez |
Öffnungszeiten | Mo-Fr, 8.00 - 11.30 Uhr, 14.00-16.30 Uhr |