Prämienverbilligung im Kanton Obwalden:  Der vollständige Leitfaden 2024

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Jessica aktualisiert am 30/04/2024

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Entdecken Sie die Methodik

Im Jahr 2024 steigen Krankenversicherungsprämien wieder um bis zu 8,6 %. Einkommensschwache Personen und Familien im Kanton Obwalden sowie in anderen Teilen der Schweiz geraten da schnell an ihre finanziellen Grenzen und müssen im schlimmsten Fall sogar ganz auf eine angemessene Gesundheitsversorgung verzichten. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, gewährt der Kanton Obwalden eine Prämienverbilligung für die Krankenkasse - das bedeutet, dass Menschen mit weniger Einkommen weniger für ihre Krankenversicherung zahlen müssen.

HelloSafe wird sich in diesem Artikel eingehend mit dem Thema Prämienverbilligung im Kanton Obwalden befassen, insbesondere mit den Voraussetzungen für den Anspruch darauf, der individuellen Berechnung der Vergünstigung sowie dem Antrag und der Rückzahlung dieser Unterstützung.

Prämienverbilligung im Kanton Obwalden: Was Sie beachten sollen

  • Im Kanton Obwalden werden Anträge auf Prämienverbilligung vom Volkswirtschaftsdepartement Prämienverbilligung verwaltet.
  • Die Prämienverbilligung in Obwalden wird in der Regel nicht automatisch gewährt.
  • Sozialhilfeempfänger, die Ergänzungsleistungen beziehen, haben automatisch Anspruch auf Prämienverbilligung.
  • Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2024 im Kanton Obwalden ist der 31.05.2024.

Was ist die Prämienverbilligung im Kanton Obwalden?

Im Kanton Obwalden gibt es die Möglichkeit, eine Prämienverbilligung für die Krankenversicherung zu beantragen. Diese Verbilligung wird einkommensschwachen Personen und Familien gewährt, um ihnen zu helfen, die hohen Kosten der Krankenversicherung zu tragen. So wird nicht nur die medizinische Versorgung jedes einzelnen sichergestellt, sondern auch das Gesundheitssystem entlastet, indem es zu weniger unbehandelten Krankheiten kommt.

Die Höhe der Prämienverbilligung richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen der Antragsteller und Antragsstellerinnen. Es gibt verschiedene Stufen der Verbilligung, je nachdem, wie hoch das Einkommen ist. Die Verbilligung wird direkt an die Krankenkassen gezahlt und reduziert somit die monatlichen Prämienzahlungen. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Details und Voraussetzungen für die Prämienverbilligung von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein können.

Wenn Sie die Krankenversicherung wechseln, verlieren Sie Ihre Prämienverbilligung nicht: Sie können sich also durchaus für eine bessere Versicherung entscheiden, ohne Ihre Prämienverbilligung zu verlieren. Unser kostenloser Online-Vergleichsrechner hilft Ihnen dabei, die richtige Krankenversicherung mit der besten Prämie zu finden:

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Wie werden die Prämienverbilligungen im Kanton Obwalden berechnet?

Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) im Kanton Obwalden wird jedes Jahr neu berechnet. Einen Teil der Kosten für die obligatorische Krankenkassenprämie müssen alle Versicherten selber bezahlen, abhängig von ihrem Einkommen.

​​Die definitive Steuerveranlagung 2022 bildet die Grundlage für die Berechnung der Prämienverbilligung. Für Personen, die im Jahr 2023 zugezogen sind oder 19 Jahre alt sind, ist die Steuerveranlagung 2023 entscheidend.

Unten finden Sie wichtige Kennzahlen, die über die Höhe der Prämienverbilligung entscheiden:

Massgebendes Einkommen

Das massgebende Einkommen wird wie folgt berechnet:

= Totale der Einkünfte

+ (10 % des Reinvermögens + allfällige Liegenschaftsverluste)

- (Berufsauslagen + Unterhaltsbeiträge und dauernde Lasten + Versicherungsabzug + Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten + Kinderbetreuungskosten durch Dritte + Schuldzinsen)

Richtprämien

Verbilligt werden die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Für das Jahr 2024 hat der Regierungsrat folgende Richtprämien festgelegt:

Hier ist eine Tabelle mit den Richtprämien der Prämienverbilligung in Obwalden:

ProfilBeträge
Erwachsene ab 26 Jahren
4 674,00 CHF
Junge Erwachsene (1999-2005)
3 468,00 CHF
Kinder
1 284,00 CHF
Tabelle mit Richtprämien der Prämienverbilligung in Obwalden

Gut zu wissen

Kinder von Eltern mit einem Einkommen unter 50 000 CHF erhalten mindestens 80 % der Richtprämie. Ab dem vierten Kind steigt dieser Betrag auf 100 %.

Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung mit einem Einkommen unter 25 000 CHF erhalten mindestens 50 % der Richtprämie.

Selbstbehalt

Versicherte zahlen einen jährlich festgelegten Prozentsatz ihres Einkommens als Eigenanteil für die Krankenkassenprämie. In Obwalden wird der Selbstbehalt erst bis Ende März 2024 final festgelegt.

Wer kann einen Antrag auf eine Prämienverbilligung im Kanton Obwalden stellen?

Vereinfacht gesagt: Jede/r, der unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Diese beginnt im Kanton Obwalden bei 50 000 CHF für alleinstehende Personen und steigt je nach Familienstand.

Für den Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV) in Obwalden gelten verschiedene Voraussetzungen. Die genauen Kriterien können je nach individueller Situation variieren, aber im Allgemeinen gelten folgende Bedingungen.

Einkommen

Die Basis für die Berechnung des Anspruchs ist das für die Prämien­verbilligung bereinigte massgebende Einkommen. Dieses Einkommen muss unterhalb einer festgelegten Einkommensgrenze liegen.

Hier sind die Einkommensgrenzen im Kanton Obwalden:

  • Alleinstehende Personen: 50 000 CHF
  • Personen mit Kindern: 70 000 CHF

Gut zu wissen

Wenn das Einkommen im Jahr 2023 mindestens 25 % niedriger ist als im Jahr 2022, kann auf Antrag eine Neuberechnung der Prämienverbilligung erfolgen. Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Prämienverbilligungsbescheids gestellt werden. Sobald die definitive Steuerveranlagung für 2023 vorliegt, wird die Prämienverbilligung entsprechend angepasst.

Vermögen

Bei der Beantragung der Prämienverbilligung in Obwalden wird das Vermögen der Antragsteller und Antragstellerinnen sorgfältig geprüft. Wenn Sie über einer bestimmten Grenze liegen, kann es sein, dass Sie von der Prämienverbilligung ausgeschlossen sind.

Wohnsitz

Die Antragsteller und Antragstellerinnen müssen am 1. Januar des Anspruchsjahres in im Kanton Obwalden gemeldet sein und dort steuerrechtlich ihren Wohnsitz haben.

Krankenversicherung

Um für die Prämienverbilligung in Obwalden in Betracht gezogen zu werden, müssen die Antragsteller und Antragstellerinnen über eine obligatorische Krankenversicherung (KVG) verfügen. Dies bedeutet, dass sie bereits eine Krankenversicherung abgeschlossen haben müssen, um von der finanziellen Unterstützung profitieren zu können.

Die Voraussetzung des Besitzes einer obligatorischen Krankenversicherung stellt sicher, dass die Prämienverbilligung gezielt denjenigen zugutekommt, die bereits einen gewissen Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten und somit aktiv am Gesundheitssystem teilnehmen.

Achtung

  • Das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Obwalden prüft genau, ob die angegebene Berechnungsbasis mit der definitiven Steuerveranlagung des betreffenden Jahres übereinstimmt.
  • Zu viel bezogene Leistungen werden zurückgefordert.

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Wie kann ich einen Antrag auf eine Prämienverbilligung im Kanton Obwalden stellen?

In Obwalden bekommen Sie Ihr Anmeldeformular automatisch zugestellt, wenn Sie laut Ihrer Steuerdaten Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Sollten Sie kein Formular bekommen haben, können Sie es beim Volkswirtschaftsdepartement Prämienverbilligung bestellen.

  • Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2024 in Obwalden ist der 31.05.2024.
  • Nach Ablauf der Frist kann man sich aus gesetzlichen Gründen nicht mehr für die Prämienverbilligung 2024 anmelden.

Antrag für die Prämienverbilligung im Kanton Obwalden per Post

  • Schritt 1:

Im Dezember bekommen Personen, die aufgrund ihrer letzten Steuerveranlagung ein Anrecht auf Prämienverbilligung haben, ihr Anmeldeformular automatisch zugestellt.

  • Schritt 2:

Das Formular müssen Sie bis spätestens 31. Mai 2024 vollständig ausgefüllt und unterschrieben im adressierten Rückantwortcouvert an folgende Adresse einreichen: Volkswirtschaftsdepartement, Prämienverbilligung, St. Antonistrasse 4, 6060 Sarnen.

Gut zu wissen

Sie haben kein Formular erhalten? Dann können Sie Ihr Formular ab Januar beim Volkswirtschaftsdepartement, Prämienverbilligung oder direkt im Internet bestellen. Das Anmeldeformular wird Ihnen dann anschliessend per Post zugestellt.

Online-Antrag für die Prämienverbilligung im Kanton Oberwalden

Sie können das Online-Antragsformular alternativ auch über den Online-Dienst des Volkwirtschaftsdepartements Obwalden bestellen und ausfüllen.

Antrag an die Prämienverbilligung IPV per Telefon

Die Antragsformulare können von Januar bis 24. Mai 2024 auch telefonisch unter 041 666 63 05, Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 11.45 Uhr sowie 13.30 und 17.00 Uhr bei der Fachstelle Prämienverbilligung bestellt werden.

WICHTIG ZU WISSEN:

Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV erhalten, müssen kein Formular ausfüllen. Sie haben automatisch Anspruch auf Prämienverbilligung.

Wann wird die Prämienverbilligung im Kanton Obwalden ausbezahlt?

Bis alle Anträge bearbeitet werden, kann es etwas dauern. Sobald dem Volkswirtschaftsdepartement Obwalden alle erforderlichen Informationen vorliegen, werden die Bescheid so schnell wie möglich per Post verschickt. Die Auszahlung erfolgt dann innerhalb von 14 Tagen direkt an die zuständigen Krankenkassen. Eventuell zu viel gezahlte Prämien werden Ihnen zurückerstattet.

In der Regel kann die Prämienverbilligung in Obwalden nicht rückwirkend beantragt werden. Sie wird für das laufende Kalenderjahr gewährt und muss rechtzeitig beantragt werden, um die finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Wann muss man die Prämienverbilligung im Kanton Obwalden zurückzahlen?

In Obwalden, wie auch in anderen Kantonen der Schweiz, müssen Empfänger und Empfängerinnen von Prämienverbilligungen diese unter bestimmten Umständen zurückzahlen, um sicherzustellen, dass die Unterstützung denjenigen zugute kommt, die sie am dringendsten benötigen.

Wichtige Richtlinien:

  1. Bei Änderungen der finanziellen Situation kann eine Rückzahlung erforderlich sein
  2. Empfänger*innen müssen Änderungen wie Einkommensanstieg oder Familienstand sofort melden.
  3. Die Behörden führen regelmässige Überprüfungen der Anspruchsberechtigung durch.
  4. Im Falle einer Rückzahlung können verschiedene Modalitäten gelten, wie beispielsweise Ratenzahlungen oder eine einmalige Rückzahlung.
  5. Empfänger*innen sollten die Bedingungen sorgfältig prüfen und bei Fragen das Volkswirtschaftsdepartement Obwalden kontaktieren.

Expertenmeinung

Melden Sie persönliche oder wirtschaftliche Veränderung sofort an das Volkswirtschaftsdepartement für Prämienverbilligung des Kantons Obwalden. So können ärgerliche Rückzahlungsforderungen am einfachsten vermieden werden.

Wie kann ich die Stelle für Prämienverbilligung im Kanton Obwalden kontaktieren?

Hier ist eine zusammenfassende Tabelle für den Kontakt zum Volkswirtschaftsdepartement Obwalden:

KontaktKontaktdaten
Email
[email protected]
Telefonnummer
041 666 63 05
Adresse
St. Antonistrasse 4,
6060 Sarnen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag08.00 bis 11.45 Uhr13.30 bis 17.00 Uhrvor Feiertagen bis 16.00 Uhr
Online Kontakt-Formular
https://www.ow.ch/kontakt/departement/20
Ihr Kontakt zum Volkswirtschaftsdepartement Obwalden
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Jessica Writer
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Jessica arbeitet seit fast 15 Jahren als freie Texterin in Nürnberg (Deutschland) – hauptsächlich für Kunden aus den Bereichen Versicherungen, Finanzen, Immobilien oder Industrie. Als SEO-Expertin konnte sie bereits zahlreichen Unternehmen zu mehr digitaler Sichtbarkeit und einem besseren Google-Ranking verhelfen. Privat ist sie als Mama von zwei kleinen Mädchen aber eher Spezialistin für Feen, Elfen und Einhörner.

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