Prämienverbilligung in St. Gallen: Der vollständige Leitfaden 2024
Im Jahr 2024 steigen Krankenversicherungsprämien wieder um bis zu 8,6 %. Einkommensschwache Personen und Familien im Kanton St. Gallen und anderen Teilen der Schweiz geraten da schnell an ihre finanziellen Grenzen und müssen im schlimmsten Fall sogar ganz auf eine angemessene Gesundheitsversorgung verzichten. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, gewährt der Kanton St. Gallen eine individuelle Prämienverbilligung für die Krankenkasse - das bedeutet, dass Menschen mit weniger Einkommen weniger für ihre Krankenversicherung zahlen müssen.
HelloSafe wird sich in diesem Artikel eingehend mit dem Thema Prämienverbilligung in St. Gallen befassen, insbesondere mit den Voraussetzungen für den Anspruch darauf, der individuellen Berechnung der Vergünstigung sowie dem Antrag und der Rückzahlung dieser Unterstützung.
Prämienverbilligung in St. Gallen: Was Sie beachten sollen
- Im Kanton St. Gallen werden die Anträge auf Prämienverbilligung von der SVA St. Gallen verwaltet.
- Die Prämienverbilligung in St. Gallen wird in der Regel nicht automatisch gewährt.
- Sozialhilfeempfänger und Ergänzungsleistungsbeziehende haben automatisch Anspruch auf Prämienverbilligung.
- Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2024 in St. Gallen ist der 31.03.2024.
Was ist die Prämienverbilligung in St. Gallen?
In St. Gallen gibt es die Möglichkeit, eine Prämienverbilligung für die Krankenversicherung zu beantragen. Diese Verbilligung wird einkommensschwachen Personen und Familien gewährt, um ihnen zu helfen, die hohen Kosten der Krankenversicherung zu tragen. So wird nicht nur die medizinische Versorgung jedes einzelnen sichergestellt, sondern auch das Gesundheitssystem entlastet, indem es zu weniger unbehandelten Krankheiten kommt.
Die Höhe der Prämienverbilligung richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen der Antragsteller und Antragsstellerinnen. Es gibt verschiedene Stufen der Verbilligung, je nachdem, wie hoch das Einkommen ist. Die Verbilligung wird direkt an die Krankenkassen gezahlt und reduziert somit die monatlichen Prämienzahlungen. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Details und Voraussetzungen für die Prämienverbilligung von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein können.
Wenn Sie die Krankenversicherung wechseln, verlieren Sie Ihre Prämienverbilligung nicht: Sie können sich also durchaus für eine bessere Versicherung entscheiden, ohne Ihre Prämienverbilligung zu verlieren. Unser kostenloser Online-Vergleichsrechner hilft Ihnen dabei, die richtige Krankenversicherung mit der besten Prämie zu finden:
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Wer kann die Prämienverbilligung in St. Gallen beantragen?
Vereinfacht gesagt: Jede/r, der unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Diese beginnt im Kanton St. Gallen bei 39 300 CHF für alleinstehende Personen und steigt je nach Familienstand und Alter. Für den Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV) in St. Gallen gelten verschiedene Voraussetzungen. Die genauen Kriterien können je nach individueller Situation variieren, aber im Allgemeinen gelten folgende Bedingungen:
Einkommen
Die Basis für die Berechnung des Anspruchs ist das für die Prämienverbilligung bereinigte massgebende Einkommen. Dieses Einkommen muss unterhalb einer festgelegten Einkommensgrenze liegen. Diese Grenze wird von den zuständigen Behörden festgelegt und kann je nach Familienstand und anderen Faktoren variieren.
Tabelle zu Einkommensgrenzen für Prämienverbilligung St. Gallen
keine Kinder | 1 Kind | 2 Kinder | 3 Kinder | 4 Kinder | 5 Kinder und mehr | |
---|---|---|---|---|---|---|
Alleinstehende Person | 39 300 CHF | 61 800 CHF | 61 800 CHF | 66 800 CHF | 71 800 CHF | 76 800 CHF |
Verheiratete Paare | 58 900 CHF | 81 400 CHF | 81 400 CHF | 86 400 CHF | 91 400 CHF | 96 400 CHF |
Vermögen
Bei der Beantragung der Prämienverbilligung in St. Gallen wird das Vermögen der Antragsteller und Antragstellerinnen sorgfältig geprüft. Personen mit einem hohen Vermögen könnten unter Umständen von der Prämienverbilligung ausgeschlossen werden.
Die festgelegten Obergrenzen für das Vermögen liegen bei:
- 100 000 CHF für Alleinstehende
- 150 000 CHF für Personen mit Kindern.
Dies bedeutet, dass Personen, die über diese Vermögensgrenzen hinausgehen, möglicherweise nicht für die Prämienverbilligung in Frage kommen und somit die vollen Krankenversicherungsprämien zahlen müssen. Diese Massnahme zielt darauf ab, die begrenzten Ressourcen gezielt den einkommensschwachen Haushalten zukommen zu lassen und sicherzustellen, dass die finanzielle Unterstützung dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird.
Wohnsitz
Die Antragsteller und Antragstellerinnen müssen in St. Gallen gemeldet sein und dort ihren Wohnsitz haben. Ausserdem hängen die Einkommensgrenzen für die Prämienverbilligung vom Wohnort ab.
Der Kanton St. Gallen hat drei Prämienregionen. Hier erfahren Sie, zu welcher Prämienregion Ihre Gemeinde gehört:
Region 1 | Region 2 | Region 3 |
---|---|---|
Geiserwald, Gossau, Niederbüren, Niederhelfenschwil, Oberbüren, St. Gallen, Wil, Zuzwil | Amden, Amdwil, Au, Benken, Berg, Buchs, Eggersriet, Eschenbach, Flawil, Flums, Goldach, Gommiswald, Häggenschwil, Uzwil, Jonschwil, Kaltbrunn, Kirchberg, Mels, Mörschwil, Muolen, Oberuzwil, Pfäfers, Quarten, Bad Ragaz, Rapperswil-Jona, Rheineck, Rorschach, Rorschacherberg, Sargans, Schänis, Schmerikon, Sevelen, Steinach, St.Margrethen, Thal, Tübach, Untereggen, Uznach, Vilters-Wangs, Waldkirch, Walenstadt, Wartau, Weesen, Wittenbach | Alstätten, Balgach, Berneck, Bütschwil-Ganterschwil, Degersheim, Diepoldsau, Ebnat-Kappel, Eichberg, Gams, Grabs, Lichtensteig, Lütisburg, Marbach, Mosnang, Neckertal, Nesslau, Oberriet, Rebstein, Rüthi, Sennwald, Wattwil, Widnau, Wildhaus-Alt St.Johann |
Krankenversicherung
Um für die Prämienverbilligung in St. Gallen in Betracht gezogen zu werden, müssen die Antragsteller und Antragstellerinnen über eine obligatorische Krankenversicherung (KVG) verfügen. Dies bedeutet, dass sie bereits eine Krankenversicherung abgeschlossen haben müssen, um von der finanziellen Unterstützung profitieren zu können. Die Voraussetzung des Besitzes einer obligatorischen Krankenversicherung stellt sicher, dass die Prämienverbilligung gezielt denjenigen zugutekommt, die bereits einen gewissen Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten und somit aktiv am Gesundheitssystem teilnehmen.
Achtung
- Mit einer Nachkontrolle überprüft die SVA St. Gallen, ob die angegebene Berechnungsbasis (Steuerveranlagung von vor 2 Jahren) mit der definitiven Steuerveranlagung des betreffenden Jahres übereinstimmt.
- Zu viel bezogene Leistungen werden zurückgefordert.
- Junge Erwachsene zwischen 19 und 25 Jahren in Ausbildung, deren Eltern Familienzulagen erhalten, müssen auf dem Antragsformular der Eltern genannt werden. Junge Erwachsene in Ausbildung ohne Familienzulagen können sich selbst für die IPV anmelden.
Wie kann ich einen Antrag auf eine Prämienverbilligung in St. Gallen stellen?
In St. Gallen können Sie die individuelle Prämienverbilligung bei der Sozialversicherungsanstalt des Kanton St. Gallen (SVA) beantragen. Es ist wichtig, dass man vor Antragstellung die aktuellen Richtlinien der SVA St. Gallen überprüft, um zu sehen, ob man für die Prämienverbilligung berechtigt ist.
- Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2024 in St. Gallen ist der 31.03.2024
- Der Antrag auf Prämienverbilligung wird am besten über ein Online Formular gestellt
- Die Prämienverbilligung in St. Gallen müssen Sie jedes Jahr neu beantragen
Online-Antrag an SVA Prämienverbilligung in St. Gallen
Um die Prämienverbilligung in St. Gallen online zu beantragen, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Automatische Beantragung
- Die SVA St. Gallen prüft zusammen mit dem Steueramt, wer Anrecht auf IPV hat.
- Diese Personen erhalten bis zum 31.12. einen Brief mit einem QR-Code.
- Diesen Code kann man mit dem Mobiltelefon scannen.
- Alternativ können Sie auch auf ihre Webseite gehen und Ihre Login-Daten aus dem Brief eingeben.
- Danach müssen Sie das Formular zur Prämienverbilligung in St. Gallen nur noch vervollständigen und übermitteln.
- Beantragung ohne Brief
- Sie können sich zwischen dem 1. Januar und dem 31. März auf ihre Webseite online anmelden.
- Einfach das vollständige Formular ausfüllen, notwendige Beilagen hochladen und elektronisch an die SVA St. Gallen übermitteln.
Antrag an SVA Prämienverbilligung St. Gallen per Telefon
Sie können die Prämienverbilligung in St. Gallen bei der SVA auch per Telefon unter 071 282 66 33, Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 11.30 Uhr sowie 13.30 und 17.00 Uhr beantragen.
Ergänzungsantrag an SVA Prämienverbilligung St. Gallen
Wenn sich Ihre finanzielle oder persönliche Situation geändert hat, können Sie das der SVA St. Gallen direkt per Änderungsantrag mitteilen.
Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird dann neu berechnet.
Wie werden die Prämienverbilligungen in St. Gallen berechnet?
Die Individuelle Prämienverbilligung in St. Gallen wird jedes Jahr neu berechnet. Einen Teil der Kosten für die obligatorische Krankenkassenprämie müssen alle Versicherten selber bezahlen, abhängig von ihrem Einkommen.
Unten finden Sie wichtige Kennzahlen, die über die Höhe der Prämienverbilligung entscheiden:
Massgebendes Einkommen
Das massgebende Einkommen wird wie folgt berechnet:
= Reineinkommen für 2022
+ (20 % des steuerbaren Vermögens + Leistungen und Beiträge an berufliche Vorsorgeeinrichtungen der Säule 2 + Beiträge zur gebundenen Selbstvorsorge 3a + Liegenschaftskosten + 75 % des Bruttoeinkommens aus dem vereinfachten Verfahren + Vorjahresverluste (Art. 42 des Steuergesetzes) + Spenden + 30 % des Eigenmietwerts + 30 % der Erträge aus privaten Beteiligungen + 30 % der Erträge aus geschäftlichen Beteiligungen)
- 4 000 CHF pro Kind
Vermögensanteil
Für das steuerbare Vermögen gelten folgende Obergrenzen:
- 100 000 CHF für Alleinstehende
- max. 150 000 CHF für Personen mit Kindern
Selbstbehalt
Versicherte zahlen einen jährlich festgelegten Prozentsatz ihres Einkommens als Selbstbehalt für die Krankenkassenprämie. In St. Gallen beginnen die Selbstbehalte je nach Familienstand und Einkommen ab 9,2 % des anrechenbaren Einkommens.
Tabelle zur Berechnung der Prämienverbilligung in St. Gallen
Die Höhe der IPV berechnet sich wie folgt. Angenommen wird ein massgebendes Einkommen von 10 000 CHF (alleinstehende Person).
Bestandteile | Beträge |
---|---|
Referenzprämie (60 % der regionalen Durchschnittsprämie, Region 1) | 5 692,80 CHF |
Abzüglich Eigenanteil (10,4 % vom massgebenden Einkommen, 10 000 CHF) | - 1 040 CHF |
Höhe der Prämienverbilligung | 4 652,80 CHF |
Berechnung der Prämienverbilligung in St. Gallen
Eine vereinfachte Formel zur Berechnung der Prämienverbilligung könnte folgendermassen aussehen:
Prämienverbilligung = Richtprämie - Selbstbehalt (Prozentsatz des massgebenden Einkommens)
Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung in St. Gallen? Und wie hoch fällt diese aus? Mit dem Online-Rechner der SVA St. Gallen können Sie jedoch ganz einfach prüfen, ob Ihr Vermögen die Obergrenze für die Prämienverbilligung übersteigt.
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Wann wird die Prämienverbilligung in St. Gallen ausbezahlt?
Nach Einreichen des IPV-Antrags erhalten Sie innerhalb von 60 Tagen Post von der SVA St. Gallen. Bei Anspruch auf Prämienverbilligung wird das Geld direkt an Ihre Krankenkasse überwiesen und Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung. Die Überweisungsanzeigen werden jährlich ab Dezember verschickt. Die Krankenkasse zieht den Betrag ab Januar direkt von Ihren laufenden Prämienrechnungen ab.
Auf Ihrer Police ist die volle Prämie ohne Prämienverbilligung angegeben. Wichtig: Die Prämienverbilligung in St. Gallen muss mindestens bei CHF 100,00 liegen, damit die IPV auch ausbezahlt werden kann.
In der Regel kann die Prämienverbilligung in St. Gallen nicht rückwirkend beantragt werden. Sie wird für das laufende Kalenderjahr gewährt und muss rechtzeitig beantragt werden, um die finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Wann muss ich die Prämienverbilligung St. Gallen zurückzahlen?
In St. Gallen, wie auch in anderen Kantonen der Schweiz, müssen Empfänger und Empfängerinnen von Prämienverbilligungen diese unter bestimmten Umständen zurückzahlen, um sicherzustellen, dass die Unterstützung denjenigen zugute kommt, die sie am dringendsten benötigen.
Wichtige Richtlinien:
- Bei Änderungen der finanziellen Situation kann eine Rückzahlung erforderlich sein
- Empfänger*innen müssen Änderungen wie Einkommensanstieg oder Familienstand sofort melden.
- Die Behörden führen regelmässige Überprüfungen der Anspruchsberechtigung durch.
- Im Falle einer Rückzahlung können verschiedene Modalitäten gelten, wie beispielsweise Ratenzahlungen oder eine einmalige Rückzahlung.
- Empfänger*innen sollten die Bedingungen sorgfältig prüfen und bei Fragen die SVA St. Gallen kontaktieren.
Expertenmeinung
Melden Sie persönliche oder wirtschaftliche Veränderung sofort an die SVA St. Gallen. So können ärgerliche Rückzahlungsforderungen am einfachsten vermieden werden.
Wie kann ich die SVA St. Gallen kontaktieren?
Hier ist eine zusammenfassende Tabelle für den Kontakt mit der SVA St. Gallen:
Kontakt | Kontaktdaten |
---|---|
Online | https://www.svasg.ch/ueber_die_sva/kontaktinformation/kontaktformular/?produkt=ipv |
Telefonnummer | 071 282 66 33 |
Adresse | Brauerstrasse 54, 9016 St. Gallen |
Öffnungszeiten | Mo-Fr, 8.00 - 11.30 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr |