BVG Überobligatorium: Definition, Berechnung und Modalitäten 2024
Die berufliche Vorsorge (BVG) in der Schweiz ist ein zentraler Bestandteil des dreisäuligen Vorsorgesystems, das darauf abzielt, den Lebensstandard im Alter zu sichern. Während das obligatorische BVG eine Grundabsicherung bietet, gehen viele Pensionskassen darüber hinaus und bieten sogenannte überobligatorische Leistungen (Überobligatorium BVG) an. Diese zusätzlichen Leistungen sind von großer Bedeutung, da sie den Versicherten ermöglichen, eine höhere Rente zu erzielen und somit ihren gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand aufrechtzuerhalten.
Doch was genau ist das BVG Überobligatorium eigentlich, wie berechnet man es und wie hoch ist der Umwandlungssatz der überobligatorischen BVG? Wir beantworten alle Ihre Fragen in diesem ausführlichen Artikel.
Überobligatorium BVG: Was Sie wissen sollten
- Die BVG umfasst einen Pflichtteil und einen überobligatorischen Teil.
- Der Pflichtteil sichert ein Einkommen zwischen 22.050 und 88.200 CHF/Jahr ab.
- Der überobligatorische BVG-Anteil sichert Einkünfte ab 88.200 CHF/Jahr ab.
- Die versicherbare Höchstgrenze für die überobligatorische BVG beträgt 880.200 CHF.
Was ist das Überobligatorium der BVG?
Das Überobligatorium der BVG umfasst alle Vorsorgeleistungen, die über die im BVG festgelegten Mindestanforderungen hinausgehen. Diese zusätzlichen Leistungen werden von den Pensionskassen freiwillig angeboten und können individuell gestaltet sein, um den Bedürfnissen der Versicherten besser gerecht zu werden.
Ein wesentliches Merkmal des Überobligatoriums ist die Möglichkeit, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer höhere Beiträge zu leisten als im obligatorischen Teil vorgeschrieben. Dies führt zu höheren Altersguthaben und damit zu höheren Renten. Neben höheren Altersrenten können auch zusätzliche Risiken wie Tod und Invalidität besser abgedeckt werden.
Ein weiteres charakteristisches Merkmal des Überobligatoriums ist die Flexibilität bei der Gestaltung der Vorsorgepläne. Die Pensionskassen haben mehr Spielraum, um massgeschneiderte Lösungen für verschiedene Unternehmen und deren Mitarbeiter anzubieten. Dies ermöglicht es, spezifische Bedürfnisse durch individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu berücksichtigen, beispielsweise durch Einzahlungen in freiwillige Sparpläne oder durch zusätzliche Versicherungsleistungen.
Gut zu wissen
Im Gegensatz zur obligatorischen BVG, die auf bestimmte Beträge begrenzt ist, legt der Träger des Überobligatoriums die Höhe der Beiträge, Zinsen und den Umwandlungssatz nicht fest. Bei den überobligatorischen Leistungen bieten Pensionskassen Folgendes an:
- Entweder einen einheitlichen Umwandlungssatz für alle Altersguthaben.
- Oder separate Umwandlungssätze: einen für den Pflichtteil und einen für den überobligatorischen Teil.
Was ist der Unterschied zwischen BVG Obligatorium und Überobligatorium?
In der Schweiz muss jede Person im Alter von 25 Jahren, deren Lohn 22.050 CHF pro Jahr übersteigt, Beiträge zur beruflichen Vorsorge leisten und BVG-Beiträge zahlen. Bis zu einer jährlichen Lohnobergrenze von 88.200 CHF fallen Sie in die Kategorie der sogenannten BVG -Pflichtbeiträge.
Die Pflichtversicherung bietet identische und gesetzlich festgelegte Bedingungen für Pflichtbeiträge unabhängig von der Pensionskasse. So wird beispielsweise eine jährliche Verzinsung des angesparten Kapitals von mindestens 1,25 % gewährleistet und das Altersguthaben wird m Rentenalter zu einem Umwandlungssatz von 6,8 % umgewandelt.
Ab einem Jahreslohn von 88.200 CHF tritt man hingegen in das sogenannte Überobligatorium ein. Hier eine Übersicht:
BVG Obligatorium | BVG Überobligatorium |
---|---|
Sie sind zwischen 25 und 65 Jahre alt und Ihr Jahreslohn liegt zwischen 22.050 CHF und 88.200 CHF | Sie sind zwischen 25 und 65 Jahre alt und Ihr Jahreslohn beträgt mehr als 88.200 CHF |
Was sind die Leistungen des BVG Überobligatoriums?
Hier sind die wichtigsten Leistungen des BVG Überobligatoriums:
- Höhere Altersrenten: Im Überobligatorium können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer höhere Beiträge leisten, was zu einem größeren Altersguthaben führt.
- Zusätzliche Invalidenleistungen: Diese können beispielsweise höhere Renten oder zusätzliche Einmalzahlungen umfassen, um den Lebensstandard bei Erwerbsunfähigkeit besser abzusichern.
- Erweiterter Hinterbliebenenschutz: Zum Beispiel höhere Witwen- oder Waisenrenten. Dies stellt sicher, dass die finanziellen Bedürfnisse der Familie im Todesfall des Versicherten besser gedeckt sind.
- Kapitalbezugsmöglichkeiten: Versicherte können einen Teil oder das gesamte Altersguthaben als einmalige Kapitalauszahlung anstelle einer Rente beziehen.
- Vorzeitige Pensionierung: Dies kann besonders attraktiv für Versicherte sein, die früher in den Ruhestand gehen möchten.
- Zusätzliche Sparpläne: Einige Pensionskassen bieten im Rahmen des Überobligatoriums freiwillige Sparpläne an, in die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusätzliche Beiträge einzahlen können.
- Individuelle Leistungsanpassungen: Massgeschneiderte Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Wünsche der Versicherten abgestimmt sind.
- Verbesserte Verzinsung: Im Rahmen des Überobligatoriums kann eine bessere Verzinsung des Altersguthabens vereinbart werden, was zu einem schnelleren Wachstum des angesparten Kapitals führt.
Wie kann man das BVG Überobligatorium berechnen?
Um die Berechnung des überobligatorischen BVG-Anteils zu verstehen, nehmen wir ein Beispiel:
Peter ist 50 Jahre alt und verdient 120.000 CHF/Jahr. Er übersteigt den gesetzlichen Maximalverdienst der AHV (88.200 CHF) deutlich, sodass sein Lohn von 120.000 CHF bei seiner Pensionskasse im Rahmen eines Überobligatoriums versichert ist.
Da Peter 50 Jahre alt ist, beträgt der Prozentsatz zur Berechnung seiner BVG-Beiträge 15 % des versicherten Lohns. Dieser Beitrag wird jährlich dem individuellen Konto bei der Pensionskasse gutgeschrieben. Die Hälfte dieses Beitrags wird von seinem Arbeitgeber übernommen.
Für Peter bedeutet dies einen Abzug von seinem Lohn in Höhe von 750 CHF/Monat [(120.000 x 15%) / 2 (Arbeitnehmer-/Arbeitgeberanteil) / 12 (Anzahl Monate im Jahr)], der seinem Konto bei der Pensionskasse gutgeschrieben wird. Mit dem Anteil des Arbeitgebers, der wiederum den gleichen Betrag auf sein Konto einzahlt, spart Peter also 1.500 CHF/Monat.
Nehmen wir nun an, dass Peter im Rentenalter in 15 Jahren unter Berücksichtigung seines vorhandenen Vermögens über ein Altersguthaben von 600.000 CHF verfügt. Bei einem von seiner Pensionskasse festgelegten Umwandlungssatz von 5 % erhält Peter eine Altersrente von 30.000 CHF/Jahr bzw. 2.500 CHF/Monat. Da die Pensionskasse ein höheres Gehalt als gesetzlich vorgeschrieben vorsieht, kann der Umwandlungssatz von 5 % angewendet werden.
Berechnung des überobligatorischen BVG-Anteils | |
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Jahresgehalt | 120.000 CHF |
Versicherter Lohn | 120.000 CHF |
Beitragssatz | 15% |
Monatlicher Sparbetrag | 1.500 CHF |
Rente nach der Pensionierung | 2.500 CHF monatlich |
Wie hoch ist der Umwandlungssatz in der überobligatorischen BVG?
Der Umwandlungssatz wird von Pensionskassen genutzt, um Ihr während Ihrer Berufstätigkeit angespartes Kapital zum Zeitpunkt der Pensionierung in eine Rente umzuwandeln . Derzeit beträgt der Umwandlungssatz für den BVG-Pflichtanteil 6,8 %.
Wie bereits erwähnt, kann die Pensionskasse im überobligatorischen BVG-Teil den Umwandlungssatz jedoch selbst festlegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Umwandlungssatzsatz für den überobligatorischen Teil derzeit bei etwa 5 % liegt. Es gibt auch Vorsorgekassen, die sich nur mit dem überobligatorischen Teil der BVG befassen. Je nach Pensionskasse kann der Umwandlungssatz mehr oder weniger gut ausfallen.
Ein weiterer Unterschied ist der Zinssatz. Das Gesetz sieht einen Mindestzinssatz von 1,25 % auf Ihre Pflichtbeiträge vor. Für den überobligatorischen Teil gibt es jedoch keinen Mindestzinssatz, sodass Ihre Pensionskasse den Zinssatz festlegt. Seien Sie jedoch versichert, dass dieser Tarif im überobligatorischen Teil in der Regel etwas günstiger bleibt und so Ihr Vorsorgeguthaben auf Ihrem Konto in der 2. Säule wachsen lässt .
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2. Säule (BVG):
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Gibt es ein Maximum beim BVG Überobligatorium?
Der maximal versicherbare Lohn der beruflichen Vorsorge BVG beträgt das 10-fache des maximal versicherbaren Lohns, also 880.200 CHF (10 x 88.200 CHF).
Über diesen Betrag hinaus ist Ihr Einkommen nicht mehr durch den überobligatorischen Teil der BVG abgedeckt. Wenn Sie dieses Geld jedoch sparen möchten, können Sie über den Abschluss einer privaten Versicherung der 3. Säule nachdenken.
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