Beste Unfallversicherungen in der Schweiz im Jahr 2024
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In der Schweiz schützt das Unfallversicherungsgesetz die Beschäftigten bei allen Berufsunfällen und grundsätzlich auch bei Nichtberufsunfällen, die sich ausserhalb der Arbeitszeit ereignen.
Die Unfallversicherung, die vom Arbeitgeber abgeschlossen wird, ermöglicht somit eine bessere Absicherung der Arbeitnehmer im Falle eines Unfalls. Dieser Artikel beleuchtet die Unfallversicherung in der Schweiz und erklärt, was eine Arbeitgeber-Unfallversicherung ist, wie sie funktioniert und welchen Schutz sie gewährt.
Wenn Sie einen Schritt weiter gehen und im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder eines Nichtberufsunfalls bestmöglich geschützt sein möchten, haben wir für Sie einen Vergleich der besten Angebote für Verdienstausfallversicherungen zusammengestellt.
Was ist die Unfallversicherung in der Schweiz?
Alle Arbeitnehmer in der Schweiz sind über ihren Arbeitgeber obligatorisch unfallversichert.
Die Unfallversicherung schützt Personen grundsätzlich gegen alle Risiken von Arbeits- und Haushaltsunfällen (versicherungsschutz für Ihre Haushaltshilfe z. B.), aber auch gegen auftretende Krankheiten, die ihre Ursache in der Arbeit haben.
Arbeitnehmer, die weniger als 8 Stunden für denselben Arbeitgeber arbeiten, sind nur gegen Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem Weg zur Arbeit versichert, können aber ihre Familie durch den Abschluss einer individuellen Unfallversicherung bei der Krankenversicherung gegen Freizeitunfälle schützen.
Die Leistungen der Unfallversicherung decken Arbeitnehmer ab und können Folgendes umfassen:
- Die medizinischen Kosten, die durch den Unfall entstehen. Die medizinische Behandlung, die auf einen Berufs- oder Nichtberufsunfall folgt, wird im Rahmen des Unfallversicherungsgesetzes übernommen.
- Tagegeld oder Zahlung von grundsätzlich bis zu 80% des Gehalts, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist (vollständige oder teilweise Arbeitsunfähigkeit).
- Geldleistungen (Invalidenrenten…)
Um mehr über die BVG Unfallversicherung zu erfahren, lesen Sie unseren dedizierten Leitfaden.
Wie funktioniert die Unfallversicherung?
Hier erfahren Sie, was von der Unfallversicherung abgedeckt wird und was nicht:
Berufsunfallversicherung
Berufsunfälle sind Unfälle, die sich bei der Ausübung der Arbeit ereignen. In Artikel 7 des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) ist festgelegt, welche Unfälle Berufsunfälle sind:
- Unfälle im Zusammenhang mit der Verwendung von Berufswerkzeugen oder der Ausführung von Arbeiten auf Anweisung des Arbeitgebers
- Unfälle am Arbeitsplatz, wenn die Anwesenheit des Arbeitnehmers durch seinen Arbeitsvertrag geregelt ist, aber auch während einer Arbeitsunterbrechung
- Unfälle, die sich vor und nach der Arbeit auf dem Weg zwischen Wohnung und Betrieb ereignen. Die Unfallversicherung des Arbeitgebers wird für Unfälle während der Ausgangszeiten aufkommen.
Berufskrankheiten
Laut ATSG "gilt als Krankheit jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalls ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat".
Berufskrankheiten sind die einzigen Krankheiten, die von der Unfallversicherung der SUVA übernommen werden. Hierunter fallen Berufskrankheiten, die durch bestimmte berufliche Arbeiten wie Abnutzung oder häufigen Gebrauch von schädlichen Stoffen ausgelöst werden.
Einige Beispiele für Berufskrankheiten:
- Stoffe, die bei der Arbeit verwendet werden, die ein biologisches oder chemisches Risiko darstellen und eine allergische Reaktion oder schwere Erkrankungen auslösen
- Manuelle Tätigkeiten, Vibrationen, aber auch chronischer Stress können Krankheiten verursachen, die in diese Kategorie fallen.
Versicherung gegen Nichtberufsunfälle
Alle Unfälle, die nicht unter die als beruflich definierten Situationen fallen, werden als Nichtberufsunfall betrachtet. Artikel 8 des UVG legt die Kriterien fest, anhand derer Nichtberufsunfälle von Berufsunfällen unterschieden werden können.
Das sind Unfälle im Haushalt oder in der Freizeit wie z.B.:
- Sie brechen sich bei einem Sturz auf der Eisbahn den Arm
- Ein Topf mit heissem Wasser verbrennt Sie
- Sie sind am Sonntag mit Heimwerkerarbeiten beschäftigt und eine Maschine verletzt Sie.
Wer ist in der Unfallversicherung pflichtversichert?
In der Schweiz verpflichtet das Unfallversicherungsgesetz jede Person, gegen diese Risiken versichert zu sein. Die Modalitäten sind je nach Fall unterschiedlich: Arbeitnehmer, arbeitslose Personen und selbstständige Unternehmer. In der Schweiz muss jeder gegen Unfälle versichert sein, aber es gibt einige Nuancen :
- Als Arbeitnehmer, bei Telearbeit oder in den Räumlichkeiten des Unternehmens, versichert Sie der Arbeitgeber obligatorisch in der Unfallversicherung, bei der SUVA oder anderen privaten Versicherern. Zur Deckung von Nichtberufsunfällen kann Ihnen ein Beitrag abgezogen werden, manche Arbeitgeber übernehmen aber auch die gesamten Beiträge. Auch Lehrverträge sind in diesem Sinne abgedeckt.
- Als Arbeitsloser, geniessen Sie noch 31 Tage lang den Schutz der Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers.
- Während der Prüfung Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld sind Sie jedoch nicht durch die SUVA versichert. Sie können beantragen, eine Versicherung durch Einzelvereinbarung bei der Versicherung Ihres ehemaligen Arbeitgebers abzuschliessen, bis die Arbeitslosenversicherung über Ihren Anspruch entschieden hat: Die Beiträge können auf Ihren Antrag hin zurückerstattet werden, wenn Sie den Nachweis erhalten, dass Sie Arbeitslosengeld beziehen.
- Die Unfallversicherung bei Arbeitslosigkeit wird automatisch von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt , der SUVA, verwaltet. Sie sind arbeitslos gemeldet und müssen dann Beiträge an die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) zahlen. Sie werden dann für die Risiken von Nichtberufsunfällen entschädigt. Der Beitrag für die Unfallversicherung bei Arbeitslosigkeit wird von Ihrem Arbeitslosengeld abgezogen.
- Als Selbstständiger können Sie einen Einzelunfallversicherungsvertrag bei der Schweizer Krankenversicherung abschliessen, wenn Sie selbstständig sind, oder bei der SUVA, je nachdem, in welcher Branche Ihr Unternehmen tätig ist.
- Für Hauseltern, Kinder, Studenten, Rentner, sind die Unfallrisiken nicht durch die Unfallversicherung, sondern durch einen Vertrag bei der privaten gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt. Die Bescheinigung der Krankenversicherung gibt Ihnen den Nachweis, dass Sie bei Unfällen im Haushalt abgesichert sind.
Was sagt das Schweizer Unfallversicherungsgesetz?
Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) verpflichtet alle Personen auf dem Gebiet der Schweiz, entweder bei der SUVA oder bei privaten Versicherern versichert zu sein.
Als Arbeitnehmer sind Sie der SUVA zugeordnet, wenn Ihr Unternehmen Tätigkeiten ausübt, die bestimmte Gefahren mit sich bringen, wie z. B. öffentliche Arbeiten. Die im Rahmen der SUVA für die Unfallversicherung ihrer Arbeitnehmer versicherten Unternehmen sind nach Artikel 66 des UVG geregelt.
Alle anderen Unternehmen, die nicht der SUVA unterstellt sind, sind bei einer Krankenkasse oder einem privaten Versicherer versichert. Das Bundesamt für Sozialversicherungen führt eine Liste mit allen Versicherern, die Ihrer Situation entsprechen.
Ist die Unfallversicherung in der Schweiz obligatorisch?
Für alle Arbeitnehmer ist die Unfallversicherung des Arbeitgebers obligatorisch. Zu den Arbeitnehmern gehören nach dem UVG auch Telearbeiter, Auszubildende, Praktikanten, Freiwillige, aber auch Ferienhelfer und Personen in der Berufsausbildung (Art. 1a UVG ).
Achtung
Wenn Sie ein Familienmitglied des Unternehmers sind und für das Unternehmen arbeiten oder Teilhaber oder Aktionäre sind, müssen Sie ebenfalls über den Arbeitgeber versichert werden.
Sonderfall der Teilzeitbeschäftigung für die Unfallversicherung
Personen, die weniger als 8 Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber arbeiten, sind obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert, müssen aber individuell eine Nichtberufsunfallversicherung bei ihrer Krankenkasse abschliessen.
Was deckt die Unfallversicherung ab?
- Sie sind vollzeitbeschäftigt: Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an die Unfallversicherung, um Sie gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle, aber auch gegen Berufskrankheiten zu schützen.
- Sie sind Teilzeitbeschäftigte/r mit weniger als 8 Stunden pro Woche: Der Arbeitgeber zahlt nur Beiträge für Berufsunfallrisiken. Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen, werden von der Krankenversicherung übernommen (denken Sie in diesem Fall daran, individuell Beiträge für Nichtberufsunfälle zu zahlen).
Die Unfallversicherung deckt die unfallbedingten medizinischen Kosten. Die Unfallversicherung erstattet die unfallbedingten Behandlungskosten vollständig, ohne Selbstbeteiligung oder Selbstbehalt auf die Kosten.
Die Erstattung medizinischer Kosten unterscheidet sich bei der Behandlung von Unfällen und Krankheiten. Im Gegensatz zu einem Unfall sind Sie, wenn Sie eine nicht berufsbedingte Krankheit melden, durch die Krankenversicherung gedeckt.
Taggeld und Lohnfortzahlung
- Wenn Sie aufgrund eines Berufs- oder Nichtberufsunfalls arbeitsunfähig sind, erhalten Sie ein Taggeld in Höhe von 80 % Ihres Lohns ab dem 3. Tag nach der Meldung des Unfalls an die SUVA-Versicherung oder den privaten Versicherer. Wenn Sie mit einer Arbeitsunterbrechung arbeiten, kann die Unfallversicherung die Rückerstattung des Taggelds verlangen.
- Wenn die Entschädigung der Unfallversicherung weniger als 80% beträgt, muss der Arbeitgeber die Differenz nachzahlen. Der Arbeitgeber kann, je nach Unternehmenspolitik, die Ergänzung zahlen, um den Gegenwert eines vollen Gehalts zu erhalten.
- Es kommt vor, dass die Unfallversicherung die Meldung eines Berufsunfalls nicht übernimmt. Der Arbeitnehmer erhält dann weiterhin sein Gehalt für eine der Dauer seiner Betriebszugehörigkeit entsprechende Zeit.
Welche Geldleistungen gibt es bei einem Unfall?
Die Unfallversicherung ermöglicht die Auszahlung mehrerer Geldleistungen wie:.
- Die Invaliditätsrente: Trotz medizinischer Behandlung haben Sie bei einem Berufs- oder Nichtberufsunfall einen Invaliditätsgrad von mehr als 10 %. In diesem Fall kann zusätzlich zur Invaliditätsrente, die von der Invaliditätsversicherung gezahlt wird, die Unfallversicherung hinzukommen
- Die Integritätsentschädigung
- Hilflosenentschädigung: Wird gezahlt, wenn Sie Hilfe bei den alltäglichen Lebensverrichtungen benötigen.
- Die Rente für Hinterbliebene: Sie gilt im Falle des Todes an den Folgen des Unfalls für die Angehörigen (Ehepartner, Kinder).
Unfallversicherung: Was ist die SUVA?
Ein Drittel der Unternehmen und die Hälfte der Arbeitnehmer in der Schweiz sind bei der SUVA gegen berufliche und nichtberufliche Risiken versichert.
Die SUVA ist die Organisation, die Unternehmen in den folgenden Bereichen verwaltet:
- Hoch- und Tiefbau
- Industrielle Herstellung von Maschinenteilen
- Chemie
- Transport von Waren oder Personen
- Tischlerei
- Schlosserei
- Industrielle Herstellung von Lebensmitteln
- Versorgung mit Strom, Gas oder Wasser
- Personal leihen
- Architektur
- Ingenieurwesen
- usw.
Die übrigen Unternehmen, die nicht der SUVA unterstehen, sind für die Unfallversicherung ihrer Arbeitnehmer bei: versichert
- Von privatrechtlichen Versicherungsgesellschaften,
- Von der Krankenversicherung,
- Oder von öffentlichen Unfallversicherungskassen.
Wer zahlt die Prämien für die obligatorische Unfallversicherung?
Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Sie in der Unfallversicherung zu versichern. Der Arbeitgeber übernimmt einen Teil des Beitrags, der dem Schutz entspricht, der während Ihrer Anwesenheitszeiten bei der Arbeit gewährleistet ist.
Der andere Teil des Beitrags wird direkt von Ihrem Lohn abgezogen (er entspricht dem Versicherungsschutz gegen Nichtberufsunfälle, also Haushaltsunfälle). Sie zahlen also die Hälfte der Beiträge, die mit Ihrer Unfallversicherung verbunden sind, zu Ihren Lasten. Der Arbeitgeber kann die gesamte berufliche Vorsorge übernehmen.
Wenn Sie in Teilzeit arbeiten und weniger als 8 Stunden pro Woche am Arbeitsplatz anwesend sind, denken Sie daran, sich bei Ihrer Krankenversicherung oder Privatversicherung individuell gegen das Risiko von Unfällen im Haushalt zu versichern.
Muss ich bei der SUVA eine Unfallversicherungsmeldung machen?
Die Leistungen der SUVA-Unfallversicherung oder der Krankenversicherung beginnen 3 Tage nach der Unfallmeldung. Die Unfallmeldung muss jedoch so schnell wie möglich erfolgen. Sie ist je nach Ihrer Situation unterschiedlich:
Ein Vollzeitbeschäftigter informiert so schnell wie möglich den Arbeitgeber, damit dieser den Unfall bei der Unfallversicherung melden kann. Denken Sie daran, Ihrer Krankenversicherung zu melden, wenn es sich z. B. um einen Unfall in der Freizeit handelt.
Wenn Sie arbeitslos sind, melden Sie Ihren Unfall so schnell wie möglich der SUVA, damit die Kosten schnell übernommen werden.
Arbeitslose müssen mit dem passenden Formular Unfälle bei ihrer Krankenversicherung melden.
Wie kann ich eine umfassendere Unfallversicherung bekommen?
Die Unfallversicherung bietet oft keinen vollständigen Versicherungsschutz. Die obligatorische Unfallversicherung, die bei der SUVA, der Krankenversicherung oder privaten Versicherern abgeschlossen wird, ermöglicht die Übernahme von medizinischen Behandlungen und in einigen Fällen von Taggeldern, die jedoch oft nur 80 % des Lohns betragen.
Eine bessere Vorsorge für den Fall eines Unfalls können Sie mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung treffen. Diese freiwillige Versicherung wird manchmal vom Unternehmen abgeschlossen, um den sozialen Schutz der Arbeitnehmer zu ergänzen. Wenn Ihr Unternehmen keinen Vertrag abgeschlossen hat, können Sie sich an Ihren Versicherer wenden, um eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Einzelperson abzuschliessen.
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