Was deckt die Unfallversicherung nach Kündigung in der Schweiz ab?
Die Unfallversicherung spielt eine entscheidende Rolle im sozialen Sicherungssystem der Schweiz, da sie den Versicherten Schutz und finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls bietet. Doch was passiert mit der Unfallversicherung, wenn das Arbeitsverhältnis endet? In der Schweiz sind Arbeitnehmer während ihrer Anstellung in der Regel über ihren Arbeitgeber unfallversichert. Doch nach einer Kündigung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellt sich die Frage, wie der Versicherungsschutz weiter gewährleistet werden kann.
In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte der Unfallversicherung nach einer Kündigung. Wir erklären, welche Regelungen gelten, welche Optionen Arbeitnehmer haben und wie sie sich im Falle eines Unfalls absichern können. Dieser Artikel bietet Ihnen wertvolle Informationen, um gut informiert Entscheidungen zu treffen.
Unfallversicherung nach Kündigung: Was Sie wissen sollten
- Nach der Kündigung sind Arbeitssuchende bei der SUVA gegen Unfall versichert.
- Bis zu 31 Tage nach Kündigung sind Sie noch in der obligatorischen Unfallversicherung versichert.
- Sobald Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie automatisch gegen Unfälle abgesichert.
- Die Prämie für die Unfallversicherung beträgt 3,7 % des Arbeitslosengeldes.
- Die Kosten für die Unfallversicherung werden teilweise von Ihrem Arbeitslosengeld abgezogen.
Versichert die SUVA nach einer Kündigung gegen Unfall?
Seit dem 1. Januar 1996 sind Arbeitssuchende bei der SUVA obligatorisch gegen Unfall versichert.
Gut zu wissen
Die SUVA ist eine öffentlich-rechtliche, unabhängige und gemeinnützige Gesellschaft, die in der Schweiz über 2 Millionen Personen versichert und die obligatorische Unfallversicherung nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz) verwaltet.
Sobald Sie die Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld erfüllen, sind Sie unfallversichert.
Diese Voraussetzungen sind wie folgt:
- Sie müssen Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben,
- Sie haben Ihre Schulpflicht erfüllt und das Rentenalter noch nicht erreicht oder beziehen keine AHV-Rente (1. Säule der Altersvorsorge),
- Sie haben in den letzten 2 Jahren vor der Anmeldung mindestens 12 Monate lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet,
- Sie sind bereit, sofort einen Job zu beginnen, der Ihrem beruflichen Profil entspricht,
- Sie führen die Jobsuche während Ihrer Urlaubszeit oder drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses durch, wenn Sie eine befristete Anstellung haben.
Wie lange zahlt die Unfallversicherung nach einer Kündigung?
Die Unfallversicherung zahlt nach einer Kündigung in folgenden Fällen:
- Für die Dauer von 31 Tagen nach Ihrem letzten Lohn sind Sie in der obligatorischen Unfallversicherung versichert.
- Nach diesen 31 Tagen gilt Folgendes:
- Melden Sie sich arbeitslos: Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, profitieren Sie von der Unfallversicherung.
- Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld: Sie können sich bei Ihrer Krankenkasse oder einer privaten Unfallversicherung versichern.
Vergleichen Sie die Angebote für private Unfallversicherungen gerne kostenlos über unseren Online-Service:
Vergleichen Sie die besten Unfallversicherungen in der Schweiz
Kann man die Unfallversicherung nach Kündigung verlängern?
In der Schweiz endet die obligatorische Unfallversicherung in der Regel mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine direkte Verlängerung der Unfallversicherung nach einer Kündigung ist nicht möglich, da der Versicherungsschutz an das Arbeitsverhältnis gebunden ist.
Allerdings gibt es einige Optionen, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten:
- Freiwillige Unfallversicherung: Nach der Kündigung können Sie eine freiwillige Unfallversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abschliessen. Diese Versicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, auch wenn Sie nicht mehr im aktiven Arbeitsverhältnis stehen.
- Private Unfallversicherung: Sie können auch eine private Unfallversicherung in Betracht ziehen, die unabhängig von Ihrem Arbeitsverhältnis ist. Diese Versicherung kann eine umfassende Absicherung bieten und ist flexibel anpassbar.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung könnte ebenfalls eine Option sein, um sich gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit abzusichern.
- Informieren Sie sich bei Ihrer bisherigen Versicherung: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, sich direkt an Ihre bisherige Unfallversicherung zu wenden, um zu klären, ob es Möglichkeiten gibt, den Versicherungsschutz für einen begrenzten Zeitraum aufrechtzuerhalten oder in eine andere Versicherung zu wechseln.
Was deckt die Unfallversicherung nach einer Kündigung alles ab?
Bei einem Unfall während der Arbeitslosigkeit übernimmt die SUVA:
- Behandlungskosten: Hierbei handelt es sich um mit dem Unfall verbundene Pflege (ambulante Behandlung, Krankenhausbehandlung, medizinische Behandlung, Transportkosten, häusliche Pflege usw.).
Gut zu wissen
Sie haben die Freiheit, Ihren Arzt, Facharzt, Ihre Apotheke oder sogar Ihr Krankenhaus zu wählen.
- Taggeld: Ab dem Tag des Unfalls erhalten Sie 3 Tage lang Unfalltaggeld aus der Arbeitslosenversicherung. Die Entschädigung wird dann von der SUVA übernommen, sofern die Arbeitsunfähigkeit medizinisch begründet ist.
Gut zu wissen
Die Höhe des Taggeldes richtet sich nach dem Nettoarbeitslosengeld der Arbeitslosenversicherung.
- Invaliditäts- und Hinterlassenenrenten: Im Falle einer bleibenden Verletzung oder eines Schadens infolge eines Unfalls oder im Falle des unfallbedingten Todes wird Ihnen oder den Hinterlassenen eine Rente gezahlt. Die Höhe der Rente bemisst sich nach dem Verdienst, den Sie in Ihrem Beruf erzielt hätten, wenn Sie nicht arbeitslos gewesen wären.
Gut zu wissen
Der maximale versicherbare Lohn beträgt 148.200 CHF pro Jahr.
Was kosten eine Unfallversicherung für Arbeitslose im Jahr 2024?
Der Beitrag zur Unfallversicherung nach einer Kündigung wird direkt vom Arbeitslosengeld abgezogen, die Sie erhalten. Die Höhe der Prämie beträgt 3,70 % des Arbeitslosengeldes und setzt sich wie folgt zusammen:
Gesamtprämie der Arbeitslosen-Unfallversicherung | Abzug von Ihrem Arbeitslosengeld | Abgedeckt durch den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung |
---|---|---|
3,70 % des Arbeitslosengeldes | 2,47 % | 1,23 % |
Die Höhe der Prämie richtet sich nach der gewählten Versicherungsdauer (maximal 6 Monate):
Deckungsdauer zur Auswahl | Prämienbetrag |
---|---|
1 Monat | 65 CHF |
2 Monate | 130 CHF |
3 Monate | 195 CHF |
4 Monate | 260 CHF |
5 Monate | 325 CHF |
6 Monate | 390 CHF |
Für eine Unfallversicherung zum besten Preis empfehlen wir Ihnen, die Angebote online zu vergleichen :
Vergleichen Sie die besten Unfallversicherungen in der Schweiz
Welche Schritte sind bei einem Unfall nach einer Kündigung zu beachten?
Wenn Sie während der Arbeitslosigkeit einen Unfall haben, sind folgende Schritte zu beachten, um sicherzustellen, dass Sie die notwendigen Leistungen erhalten und die Situation korrekt gehandhabt wird:
- Unfall innerhalb von 2 Tagen melden: Informieren Sie umgehend die zuständige Unfallversicherung über den Vorfall. Dies kann die obligatorische Unfallversicherung oder eine private Unfallversicherung sein, bei der Sie eventuell versichert sind.
- Ärztliche Behandlung: Suchen Sie so schnell wie möglich medizinische Hilfe auf, um den Unfall zu behandeln. Lassen Sie sich von einem Arzt untersuchen und dokumentieren Sie die Verletzungen. Eine ärztliche Bescheinigung ist wichtig für die weiteren Schritte.
- Dokumentation: Halten Sie alle relevanten Informationen fest, einschliesslich:
- Datum und Uhrzeit des Unfalls
- Ort des Unfalls
- Umstände des Unfalls
- Namen und Kontaktdaten von Zeugen, falls vorhanden
- Alle medizinischen Unterlagen und Rechnungen, die sich aus der Behandlung ergeben.
- Schadenmeldung: Reichen Sie eine Schadensmeldung bei der Versicherung ein, die für Ihren Unfall zuständig ist. Dies sollte so schnell wie möglich geschehen, um Ansprüche geltend zu machen.
- Berücksichtigung der Arbeitslosigkeit: Informieren Sie die SUVA über den Unfall. Es ist wichtig, dass die zuständigen Stellen über Ihre Situation Bescheid wissen, insbesondere wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen.
- Ansprüche auf Leistungen: Prüfen Sie, welche Leistungen Ihnen zustehen. Im Falle eines Unfalls können dies unter anderem Heilungskosten, Taggeld oder eine Invalidenrente sein, je nach Schwere des Unfalls und der Auswirkungen auf Ihre Erwerbsfähigkeit.
Expertenmeinung
In komplizierten Fällen oder wenn es zu Streitigkeiten mit der Versicherung kommt, kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.