Unfallversicherung: Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

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Jessica aktualisiert am 02/08/2024

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Entdecken Sie die Methodik

In der Schweiz spielt die Unfallversicherung eine zentrale Rolle im Schutz der Arbeitnehmer. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Mitarbeiter eine angemessene Unfallversicherung abzuschliessen, die sowohl Arbeitsunfälle als auch Berufskrankheiten abdeckt. Diese Pflicht ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein wichtiger Bestandteil der Verantwortung, die Arbeitgeber gegenüber ihren Angestellten tragen.

In diesem Artikel werden wir die wesentlichen Aspekte der Unfallversicherung in der Schweiz im Hinblick auf die Pflichten des Arbeitgebers beleuchten. Wir klären, ab wann und unter welchen Bedingungen der Arbeitgeber die Kosten für die Unfallversicherung übernimmt, welche Regeln und Vorschriften dabei zu beachten sind und wie die Versicherung im Falle eines Unfalls greift.

In diesem Artikel erfahren Sie alle Einzelheiten zur Versicherungspflicht des Arbeitgebers.

Unfallversicherung vom Arbeitgeber: Was Sie wissen sollten

  1. In der Schweiz ist eine Unfallversicherung für alle Arbeitnehmer obligatorisch.
  2. Der Abschluss einer Unfallversicherung ist Sache des Arbeitgebers.
  3. Die Zahlung der Unfallversicherungsprämie obliegt dem Arbeitgeber.
  4. Die Prämie für den nichtberuflichen Unfall kann vom Lohn abgezogen werden.
  5. Die Berechnung der Prämie ist abhängig von der Gehaltsabrechnung und der Branche.

Unfallversicherung des Arbeitgebers: Welche Regeln gelten?

In der Schweiz unterliegen Arbeitnehmer eines Unternehmens der obligatorischen Unfallversicherung. Als Arbeitgeber sind Sie für die gesamte gesetzliche Sozialversicherung für Sie und Ihre Arbeitnehmer verantwortlich und stehen in direktem Kontakt mit der Sozialversicherung.

Arbeitgeber sind daher verpflichtet, sich darum zu kümmern, dass Mitarbeiter in der Unfallversicherung versichert sind.

Pflichten des arbeitgebers bei der zahlung von unfallversicherungsbeiträgen

Die Versicherungsprämien für einen Berufsunfall liegen in der Verantwortung Ihres Unternehmens, während die Versicherungsprämien für einen nichtberuflichen Unfall in der Verantwortung der Arbeitnehmer liegen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Als Arbeitgeber sind Sie für die Zahlung der Prämien in beiden Fällen verantwortlich. Tatsächlich ziehen Sie die Prämien bei der nichtberuflichen Unfallversicherung direkt vom Lohn Ihrer Mitarbeiter ab.

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Ab wie vielen Stunden übernimmt der Arbeitgeber die Unfallversicherung?

Wenn Ihre Mitarbeiter für Sie mehr als 8 Stunden pro Woche eine Tätigkeit ausüben, müssen Sie als Arbeitgeber eine obligatorische Unfallversicherung abschliessen, die die Folgen eines Berufs- oder Nichtberufsunfalls absichert. Arbeitnehmer, die weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind nicht obligatorisch versichert, können jedoch freiwillig in die Unfallversicherung aufgenommen werden.

Die Frage, ab wann der Arbeitnehmer die Unfallversicherung übernimmt, ist insbesondere für Teilzeitbeschäftigte relevant. Die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer gilt in der Regel für alle Beschäftigten. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Unfallversicherung abzuschliessen, sobald ein Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag hat und mehr als 8 Stunden pro Woche für das Unternehmen arbeitet - unabhängig davon, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle handelt.

Gibt es eine Vorlage für die Bestätigung der Unfallversicherung durch den Arbeitgeber?

Ja, es gibt Vorlagen für die Bestätigung der Unfallversicherung durch den Arbeitgeber. Eine solche Bestätigung wird oft auch als "Bestätigung über die Versicherung" oder "Nachweis der Unfallversicherung" bezeichnet. Diese Vorlage sollte bestimmte Informationen enthalten, um den Versicherungsschutz für die Mitarbeiter klar zu dokumentieren.

Inhalte einer Vorlage für die Bestätigung der Unfallversicherung

  1. Kopfzeile:
    • Name und Logo des Unternehmens
    • Adresse des Unternehmens
    • Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  2. Betreff: "Bestätigung der Unfallversicherung"
  3. Datum: Das Datum, an dem die Bestätigung ausgestellt wurde.
  4. Empfänger: Name und Adresse des Mitarbeiters.
  5. Inhalt der Bestätigung:
    • Erklärung, dass der Mitarbeiter im Rahmen seiner Anstellung unfallversichert ist.
    • Name der Versicherungsgesellschaft, bei der die Unfallversicherung abgeschlossen ist.
    • Versicherungsnummer oder Vertragsnummer (falls relevant).
    • Beginn des Versicherungsschutzes.
    • Hinweis auf den Umfang des Versicherungsschutzes (z.B. Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten).
  6. Unterschrift:
    • Unterschrift des zuständigen Vertreters des Unternehmens (z.B. Geschäftsführer, HR-Manager).
    • Name und Funktion des Unterzeichners.
  7. Stempel des Unternehmens (optional): Ein offizieller Firmenstempel kann hinzugefügt werden, um die Bestätigung zu legitimieren.

Beispielvorlage für die Bestätigung der Unfallversicherung

[Unternehmenslogo]
[Unternehmensname]
[Unternehmensadresse]
[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]

Datum: [Datum]

[Name des Mitarbeiters]
[Adresse des Mitarbeiters]

Betreff: Bestätigung der Unfallversicherung

Hiermit bestätigen wir, dass [Name des Mitarbeiters] im Rahmen seiner Anstellung bei [Unternehmensname] unfallversichert ist.

Versicherungsgesellschaft: [Name der Versicherung]
Versicherungsnummer: [Nummer]
Beginn des Versicherungsschutzes: [Datum]

Der Versicherungsschutz umfasst alle Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäss den gesetzlichen Bestimmungen.

[Unterschrift]
[Name des Unterzeichners]
[Funktion des Unterzeichners]

[Stempel des Unternehmens]

Diese Vorlage kann an die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens angepasst werden. Es ist ratsam, bei Fragen zur Unfallversicherung oder zur Erstellung solcher Bestätigungen rechtlichen Rat oder Unterstützung von einem Fachmann in Anspruch zu nehmen.

Wer übernimmt die Unfallversicherung bei mehreren Arbeitgebern?

In der Schweiz ist die Regelung zur Unfallversicherung bei zwei Arbeitgebern oder mehr klar definiert. Hier sind die wesentlichen Punkte:

  1. Jeder Arbeitgeber in der Schweiz ist verpflichtet, eine obligatorische Unfallversicherung für seine Arbeitnehmer abzuschliessen.
  2. Bei mehreren Arbeitgebern muss jeder Arbeitgeber für die Unfallversicherung seiner jeweiligen Arbeitnehmer sorgen.
  3. Die Prämien für die Unfallversicherung werden auf Basis des Bruttoeinkommens berechnet.
  4. Teilzeitbeschäftigte müssen durch jeden Arbeitgeber unfallversichert sein, unabhängig von der Anzahl der Stunden.
  5. Im Falle eines Unfalls wird die Behandlung und Entschädigung durch die Unfallversicherung des jeweiligen Arbeitgebers übernommen, bei dem der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Unfalls beschäftigt war.

Wie viel zahlt der Arbeitgeber bei der Unfallversicherung?

Wer übernimmt die Unfallversicherung - Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?

In der Schweiz ist die Unfallversicherung (UV) für Arbeitnehmer in der Regel eine Pflichtversicherung, die vom Arbeitgeber abgeschlossen wird. Hier sind die wichtigsten Punkte zur Finanzierung:

  • Die Kosten für die Unfallversicherung werden in der Regel von den Arbeitgebern getragen. Der Beitragssatz liegt für die obligatorische Unfallversicherung zwischen 0,5 % und 2,0 % des Bruttolohns, abhängig von der Branche und dem Risiko am Arbeitsplatz.
  • Der genaue Beitragssatz variiert je nach Versicherungsgesellschaft und dem individuellen Risiko des Unternehmens. Höhere Risiken (z.B. Baugewerbe) haben in der Regel höhere Prämien.
  • Arbeitnehmer müssen in der Regel keine Beiträge zur obligatorischen Unfallversicherung leisten, da die gesamte Prämie vom Arbeitgeber getragen wird.
  • Bei der nichtobligatorischen Unfallversicherung (z.B. für Teilzeitbeschäftigte) können Arbeitnehmer jedoch selbst für die Beiträge verantwortlich sein, wenn sie sich entscheiden, eine solche Versicherung abzuschliessen.

Für die meisten Berufszweige können Arbeitgeber eine Unfallversicherung bei der SUVA abschliessen. Für andere Branchen bieten Versicherer und Krankenkassen konforme Produkte an.

Gut zu wissen

Die SUVA ist eine öffentlich-rechtliche, unabhängige und gemeinnützige Gesellschaft, die die obligatorische Unfallversicherung nach dem Bundesunfallversicherungsgesetz verwaltet. Die SUVA versichert mehr als 2 Millionen Menschen in der Schweiz.

Wie kann man die Kosten der Unfallversicherung für den Arbeitgeber berechnen?

Um den finanziellen Ausgleich jedes Unternehmens zu fördern, hat die SUVA ein System eingerichtet, das eine risikogerechte Prämienanpassung ermöglicht. Drei Prämien-Modelle kommen bei SUVA zum Einsatz:

  1. Der Grundtarif für Kleinunternehmen
  2. Das Bonus-Malus-System für den Mittelstand
  3. Das empirische Preismodell für Grossunternehmen
ModellEintrittsschwelle in das ModellModellbeschreibung
Grundtarif
Die Grundprämie beträgt bei Berufsunfällen weniger als 20.000 CHF und bei Nichtberufsunfällen weniger als 400.000 CHFBasissatz entsprechend der Lohn- und Gehaltsabrechnung definiert
Bonus-Malus-System
Die Grundprämie beträgt bei Berufsunfällen mindestens 20.000 CHF und bei Nichtberufsunfällen mindestens 400.000 CHF.Über die Lohnabrechnung hinaus berücksichtigt das System die Schadenerfahrung der Branche, die sich positiv oder negativ auf die Prämie auswirken kann.
Empirische Preisgestaltung
Ab einer Grundprämie von 2,4 Mio. CHFErgänzend zum Bonus-Malus-System kommt eine individuelle Bewertung zur Anwendung
SUVA Prämienmodelle

Die vom Arbeitgeber zu zahlende Prämie setzt sich wie folgt zusammen:

  • Gemäss dem Preismodell erzielte Nettoprämie,
  • Präventionszuschlag ( Präventionskosten),
  • Zuschlag für Inflationszulagen bei LAA-Renten,
  • Zuschlag für Verwaltungskosten 

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Welche Unfälle übernimmt der Arbeitgeber?

Als Arbeitsunfälle, die sich im Rahmen der beruflichen Tätigkeit von Arbeitnehmern ereignen. In der Schweiz bezeichnet der Begriff „Unfall“ einen schädlichen, plötzlichen und unfreiwilligen Angriff, den Sie aufgrund einer äusseren Ursache erleiden und der Sie körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt.

Gut zu wissen

Wenn Sie mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, gilt jeder Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit als Berufsunfall und wird von Ihrem Arbeitgeber übernommen.

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Jessica Writer
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Jessica arbeitet seit fast 15 Jahren als freie Texterin in Nürnberg (Deutschland) – hauptsächlich für Kunden aus den Bereichen Versicherungen, Finanzen, Immobilien oder Industrie. Als SEO-Expertin konnte sie bereits zahlreichen Unternehmen zu mehr digitaler Sichtbarkeit und einem besseren Google-Ranking verhelfen. Privat ist sie als Mama von zwei kleinen Mädchen aber eher Spezialistin für Feen, Elfen und Einhörner.

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