Pensionskasse in der Schweiz: Vergleich, Auszahlung, Bedingungen 2025

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Zinssätze
1,00%
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Wertpapiergebühren
1% pro Jahr
Verwaltungsgebühren
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Mindestbetrag
ab 100 CHF für Einwohner der Schweiz
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Zinssätze
0,70%
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Wertpapiergebühren
0,5 % p.a.
Mindestbetrag
ab 10'000 CHF
Fondsperformance
+14,15 % über 3 Jahre.
Verwaltungsgebühr
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Zinssätze
0,50%
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Wertpapiergebühren
0,4 % p.a.
Mindestbetrag
ab 5'000 CHF
Fondsperformance
zwischen -3,31% und +8,49% über 3 Jahre.
Verwaltungsgebühr
3 CHF / Monat
Wertpapiergebühren
0,4 % p.a.
Mindestbetrag
ab 5'000 CHF
Fondsperformance
zwischen -3,31% und +8,49% über 3 Jahre.
Verwaltungsgebühr
3 CHF / Monat
Geeignet für KMU und Selbstständige
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  • Leistung wird von Swisscanto verwaltet
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In der Agentur
Zinssätze
0,40%
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Wertpapiergebühren
0,75 % p.a.
Mindestbetrag
ab 1 Mio. CHF für Schweizer Einwohner
Fondsperformance
zwischen -0,06% und +33,11% über 5 Jahre.
Verwaltungsgebühr
3 CHF / Monat
Wertpapiergebühren
0,75 % p.a.
Mindestbetrag
ab 1 Mio. CHF für Schweizer Einwohner
Fondsperformance
zwischen -0,06% und +33,11% über 5 Jahre.
Verwaltungsgebühr
3 CHF / Monat
Stabile Anlagen
  • Perfekt für eine berufliche Neuorientierung
  • Schnell gewinnbringend
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In der Agentur
Zinssätze
0,40%
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Mindestbetrag
ab 10'000 CHFv
Fondsperformance
zwischen +1,38% und +7,14% über 5 Jahre.
Verwaltungsgebühr
3 CHF / Monat
Wertpapierkosten
0,6 % p.a.
Mindestbetrag
ab 10'000 CHFv
Fondsperformance
zwischen +1,38% und +7,14% über 5 Jahre.
Verwaltungsgebühr
3 CHF / Monat
Wertpapierkosten
0,6 % p.a.
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  • Nachhaltige Lösung, die den ESG-Kriterien entspricht
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Die Schweizerische berufliche Vorsorge (BVG), auch Pensionskasse genannt, spielt eine zentrale Rolle im Schweizer Vorsorgesystem und bildet die zweite Säule der Altersvorsorge. Sie ergänzt die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und zielt darauf ab, den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern. Angesichts der demografischen Veränderungen und der steigenden Lebenserwartung gewinnt das Thema Pensionskasse zunehmend an Bedeutung.

In diesem Artikel beleuchten wir die verschiedenen Aspekte der Pensionskassen in der Schweiz, vergleichen die verschiedenen Pensionskassen, erläutern die Modalitäten für die Auszahlung und geben einen Überblick über die wichtigsten Rahmenbedingungen. Damit Sie am Ende alle wichtigen Informationen haben, um sich mit ihrer Altersvorsorge auseinandersetzen zu können.

Pensionskasse: Was Sie wissen sollten

  1. Die Rede ist von einer Pensionskasse bzw. BVG-Berufsvorsorge.
  2. Die Pensionskasse erhält Beiträge aus angestellten Arbeitsverhältnissen.
  3. Sie ist auch für die Auszahlung Ihrer Altersrente zuständig.
  4. Der Beitragssatz zur Pensionskasse hängt von Ihrem Alter ab.
  5. Es kommt auch auf Ihr versicherbares Einkommen an.

Was ist die Pensionskasse in der Schweiz?

Per Definition ist die Pensionskasse die Organisation, die dafür verantwortlich ist, Beiträge von Berufstätigen zu erhalten und dieses während der gesamten Berufstätigkeit angesparte Kapital nach der Pensionierung umzuverteilen. Langfristiges Ziel ist die Ergänzung der Altersrente aus der 1. AHV-Säule .

Welche Aufgabe hat die Pensionskasse?

Die Aufgabe der Pensionskasse besteht darin, Ihnen im Ruhestand eine lebenslange Rente auszuzahlen, wenn Sie während Ihrer Tätigkeit Beiträge an eine Vorsorgeeinrichtung geleistet haben. Das gesetzliche Renteneintrittsalter beträgt derzeit 64 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer.

Zusammen mit den Zahlungen aus der 1. Säule zielen die Leistungen Ihrer Pensionskasse darauf ab, Ihnen im Ruhestand zwischen 50 und 70 % Ihres vorherigen Lohns in Form von Renten auszuzahlen .

Die Höhe Ihrer Rente richtet sich nach Ihren BVG-Beiträgen während Ihrer Berufstätigkeit.

Die Pensionskasse bietet verschiedene Leistungen an:

  • Altersrente: Nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters (65 Jahre für Männer, 64 Jahre für Frauen) haben Versicherte Anspruch auf eine lebenslange Rente.
  • Invalidenrente: Bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall wird eine Invalidenrente gezahlt.
  • Hinterlassenenrente: Im Todesfall erhalten Hinterbliebene wie Ehepartner oder Kinder eine Rente.

Gut zu wissen

Pensionskassen sind als Stiftungen organisiert und daher völlig unabhängig vom Arbeitgeber. Der aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern bestehende Stiftungsrat verwaltet die Pensionskasse im Interesse der Versicherten. Die Pensionskasse investiert zum Beispiel Ihr Altersguthaben und zahlt Ihnen Zinsen aus.

Wie funktioniert die Pensionskasse in der Schweiz?

Die Pensionskasse ist eine obligatorische Versicherung für Arbeitnehmer in der Schweiz, die ein bestimmtes Mindesteinkommen überschreiten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen gemeinsam Beiträge in die Pensionskasse ein. Diese Beiträge werden auf einem individuellen Konto angespart und verzinst.

Sobald Sie in Rente gehen, zahlt Ihnen die Pensionskasse Ihr angespartes Kapital aus, entweder in Form einer Rente oder in Form von Kapital oder beidem.

Bei der Pensionskasse werden bis zu einem bestimmten Einkommen alle Renten nach den gleichen Bedingungen berechnet. Somit beträgt der jährliche Zinssatz der Pensionskasse bis zu einem Jahreseinkommen von 88.200 CHF 1,25 % . Der gesetzlich festgelegte Umwandlungssatz beträgt 6,8 %. Um die Höhe Ihrer Rente aus der zweiten Säule bei der Pensionierung zu berechnen, müssen Sie daher Ihr angespartes Kapital (Altersguthaben) mit dem Umwandlungssatz multiplizieren.

Bei hohen Jahreseinkommen können die Leistungen über diesen Pflichtanteil hinausgehen. Dies nennen wir den überobligatorischen Teil.

Gut zu wissen

Im Falle eines neuen Arbeitsplatzes können Sie Ihr gesamtes BVG-Kapital in die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers überweisen. Aber seien Sie trotzdem vorsichtig: Sie müssen diesen Wechsel selbst beantragen und Ihre alte Pensionskasse über Ihren Anschluss an die neue Vorsorgeeinrichtung informieren.

Wer ist in der Pensionskasse versichert?

Wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen, müssen Sie einer Pensionskasse beitreten:

  1. Arbeitnehmer
    • Mindestlohn: Arbeitnehmer, die ein jährliches Mindesteinkommen von 22.050 CHF (Stand 2023) überschreiten, sind obligatorisch in der Pensionskasse versichert.
    • Alter: Die Versicherungspflicht beginnt ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres für Risiken wie Tod und Invalidität. Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Lebensjahres werden auch Altersguthaben angespart.
  2. Teilzeitbeschäftigte
    • Teilzeitbeschäftigte sind ebenfalls versichert, sofern ihr Einkommen den Mindestlohn von 22.050 CHF pro Jahr überschreitet.
    • Bei mehreren Teilzeitstellen wird das Einkommen nicht kumuliert; jede Anstellung wird separat betrachtet.
  3. Arbeitslose
    • Arbeitslose Personen, die Arbeitslosentaggelder beziehen und ein bestimmtes Mindesteinkommen erreichen, sind ebenfalls gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert.
  4. Selbstständige
    • Selbstständige sind nicht obligatorisch in der Pensionskasse versichert, haben jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig anzuschließen oder private Vorsorgelösungen zu nutzen.

Es gibt einige Ausnahmen von der Versicherungspflicht:

  • Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen von höchstens drei Monaten.
  • Personen, die bereits im Rentenalter sind und weiterhin arbeiten.
  • Familienangehörige von Landwirten, die auf dem elterlichen Betrieb arbeiten und keinen Barlohn erhalten.
  • Geringfügig Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen unterhalb des Mindestlohns von 22.050 CHF.

Gut zu wissen

Personen, die nicht obligatorisch versichert sind (z.B. Selbstständige oder Arbeitnehmer mit geringem Einkommen), können sich freiwillig einer Pensionskasse anschließen oder private Vorsorgelösungen nutzen (Säule 3a).

Welche Pensionskassen gibt es in der Schweiz?

Hier sind die größten Pensionskassen der Schweiz im Jahr 2025:

PensionskasseTelefon
Migros Pensionskasse
044 436 81 11
PAT pensionskasse
071 556 34 00
Asga Pensionskasse

071 228 52 52
AXA Pensionskasse
0800 809 809
Pensionskasse der SBB
051 226 18 11
Pensionskasse der Credit Suisse
0 44 333 40 43
BVK Pensionskasse
0 58 470 45 45
PKG Pensionskasse
041 418 50 00
Raiffeisen Pensionskasse
071 225 44 94
Coop-Pensionskasse
061 336 67 00
Allianz Pensionskasse
058 358 71 11
Bernische Pensionskasse
031 633 00 00
Luzerner Pensionskasse
041 228 76 00
Pensionskasse Graubünden
081 257 35 75
Zuger Pensionskasse
041 728 38 60
St. Galler Pensionskasse
058 228 77 66
Pensionskasse La Poste
058 338 56 66
Die renommiertesten Pensionskassen in der Schweiz

Wie hoch sind die (BVG)-Beiträge 2025 für die Pensionskasse?

Das hängt ganz von Ihrem Alter und Ihrem Verdienst ab. Wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind und mehr als 22.050 CHF/Jahr verdienen, müssen Sie und Ihr Arbeitgeber einen Prozentsatz Ihres versicherten Einkommens an die Pensionskasse abführen. Dieser Prozentsatz richtet sich nach Ihrem Alter:

AltersspanneProzentsatz des Gehalts, das an die Pensionskasse geht
Von 25 bis 34 Jahren
7 %
Von 35 bis 44 Jahren
10 %
Von 45 bis 54 Jahren
15%
Von 55 bis 65 Jahren
18 %
Altersspanne für den Prozentsatz, der in die Pensionskasse eingezahlt wird

Um Ihre Beiträge an die Pensionskasse zu berechnen, müssen Sie daher folgende Berechnung durchführen:

Zum Merken

Beiträge = Versichertes Einkommen x Beitragssatz

Beachten Sie ausserdem, dass das versicherte Einkommen nicht Ihrem tatsächlichen Einkommen entspricht.

Das versicherte Einkommen berechnet sich wie folgt:

Versichertes Einkommen = Jahreslohn - Koordinationsabzug (25.725 CHF im Jahr 2024)

Wann kann man sich die Pensionskasse auszahlen lassen?

Der klassische Weg, Ihr Altersguthaben bei der Pensionierung zu erhalten, ist in Form einer Rente. Es besteht jedoch die Möglichkeit (vor der Pensionierung), zu entscheiden, wie Sie Ihr Kapital erhalten möchten:

  • In Form einer lebenslangen Rente
  • In Form eines auf einen Schlag ausgezahlten Kapitals
  • In einer kombinierten Form aus Teilkapital + Rente

Die Reglemente der verschiedenen Pensionskassen legen fest, unter welchen Voraussetzungen eine Auszahlung möglich ist. Daher empfehlen wir Ihnen, sich vorab bei Ihrer Pensionskasse zu erkundigen bzw. diesen Parameter sorgfältig zu prüfen.

Wie hoch ist der Umwandlungssatz der Pensionskasse für 2025?

Der Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) in der Schweiz ist ein Prozentsatz, der bestimmt, wie hoch die jährliche Rente aus dem angesparten Altersguthaben ist. Der Umwandlungssatz wird auf das angesparte Kapital angewendet, um die jährliche Altersrente zu berechnen.

Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz für obligatorische Altersguthaben beträgt derzeit (Stand 2023) 6.8% für Männer und Frauen ab dem ordentlichen Rentenalter (65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen). Das bedeutet, dass bei einem angesparten Guthaben von 100.000 CHF eine jährliche Rente von 6800 CHF resultiert.

Es ist wichtig zu beachten, dass der gesetzliche Mindestumwandlungssatz nur für den obligatorischen Teil des Altersguthabens gilt. Viele Pensionskassen bieten jedoch auch überobligatorische Leistungen an, und für diesen Teil des Guthabens können die Pensionskassen eigene Umwandlungssätze festlegen. Diese sind oft niedriger als der gesetzliche Mindestumwandlungssatz.

Ab wann zahlt man in die Pensionskasse in der Schweiz?

.Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Lebensjahres: Ab diesem Zeitpunkt beginnen Arbeitnehmer auch Altersguthaben anzusparen.

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Jonas Meier
Jonas Meier Experte für persönliche Finanzen
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Jonas ist Experte für persönliche Finanzen und unterstützt die Nutzer von HelloSafe Schweiz dabei, bessere Entscheidungen in den Bereichen Versicherung, Kredit, Sparen und Budgetierung zu treffen. Er hat Wirtschaftswissenschaften an der Universität Zürich studiert und einen Master in Finance an der Universität St. Gallen absolviert. Vor seiner Tätigkeit bei HelloSafe arbeitete er in einer Zürcher Beratungsgesellschaft, wo er sich auf Finanzbildung und Konsumentenberatung spezialisierte. Bei HelloSafe erstellt Jonas unabhängige, leicht verständliche Inhalte mit dem Ziel, finanzielle Themen für alle zugänglich und transparent zu machen.

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