Lebensversicherung & Steuern: Der vollständige Leitfaden 2024
Die Lebensversicherung ist ein weit verbreitetes Finanzinstrument in der Schweiz, das sowohl zur Absicherung von Risiken als auch zur Vorsorge genutzt wird. Die steuerliche Behandlung von Lebensversicherungen kann jedoch komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art der Versicherung (Risikolebensversicherung oder gemischte Lebensversicherung), die Säule der Vorsorge (Säule 3a oder Säule 3b) und die kantonalen Steuerregelungen.
In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Besteuerung von Lebensversicherungen in der Schweiz.
Steuern & lebensversicherung: Was sie beachten sollten
- Rückkäufe aus Lebensversicherungen können steuerpflichtig sein.
- Für Begünstigte einer Lebensversicherung fällt grundsätzlich keine Steuer an.
- Beiträge aus der Säule 3a können von der Steuer abgesetzt werden.
- Beiträge aus der Säule 3b sind steuerlich nicht absetzbar.
- Die Besteuerung kann je nach Wohnsitzkanton in der Schweiz variieren.
Muss mann auf Lebensversicherungen in der Schweiz Steuern zahlen?
Ja, aber Lebensversicherungen unterliegen in der Schweiz grundsätzlich einer günstigen Besteuerung. Hier sind einige wichtige Dinge, die Sie beachten sollten:
- Einkommensteuer: Einkünfte aus Lebensversicherungen, etwa Zinsen oder Kapitalerträge, sind grundsätzlich von der Einkommensteuer befreit.
- Vermögenssteuer: Der Wert einer Lebensversicherung wird bei der Berechnung der Vermögenssteuer in der Schweiz grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das bedeutet, dass in eine Lebensversicherung investierte Beträge nicht der Vermögensteuer unterliegen.
- Nachlass: Eine Lebensversicherung kann Vorteile bei der Nachlassplanung bieten. In einer Lebensversicherungspolice genannte Begünstigte können Lebensversicherungsleistungen erhalten, ohne Erbschaftssteuer zu zahlen.
Achtung
Da jedoch jeder Kanton seine eigenen Regeln und Steuersätze anwenden kann, ist es wichtig, sich über die steuerlichen Besonderheiten Ihres Wohnkantons zu informieren.
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In welchen Fällen muss man auf die Lebensversicherung Steuern zahlen?
In der Schweiz gibt es verschiedene Fälle, in denen auf Lebensversicherungen Steuern anfallen können. Die steuerliche Behandlung hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Art der Lebensversicherung, die Säule der Vorsorge und kantonale Regelungen. Hier sind die wichtigsten Fälle, in denen Steuern anfallen können:
- Prämienzahlungen:
- Säule 3a (Gebundene Vorsorge):
- Beiträge zur Säule 3a sind bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerlich abzugsfähig. Für das Jahr 2023 betrugt dieser Höchstbetrag 7056 CHF für Personen mit Pensionskasse und 35.280 CHF für Selbstständige ohne Pensionskasse.
- Säule 3b (Freie Vorsorge):
- Beiträge zur Säule 3b sind in der Regel nicht steuerlich abzugsfähig.
- Säule 3a (Gebundene Vorsorge):
- Auszahlungen:
- Risikolebensversicherung
- Im Todesfall
- Die Auszahlungen aus einer Risikolebensversicherung sind in der Regel einkommenssteuerfrei, wenn sie an die begünstigten Personen ausgezahlt werden.
- Es können jedoch Erbschafts- oder Schenkungssteuern anfallen, abhängig vom Kanton und dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Verstorbenen und den Begünstigten.
- Im Todesfall
- Gemischte Lebensversicherung
- Erlebensfallleistungen:
- Die Erlebensfallleistungen aus einer gemischten Lebensversicherung unterliegen bei Auszahlung grundsätzlich der Einkommenssteuer, sofern sie nicht im Rahmen der Säule 3a abgeschlossen wurden.
- Säule 3a:
- Bei Policen innerhalb der Säule 3a erfolgt die Besteuerung zu einem reduzierten Satz, da diese Leistungen als Kapitalleistungen aus Vorsorge gelten.
- Erlebensfallleistungen:
- Risikolebensversicherung
Gut zu wissen
Die steuerliche Behandlung kann je nach Kanton variieren, insbesondere hinsichtlich Erbschafts- und Schenkungssteuern. Einige Kantone erheben keine Erbschaftssteuern auf Leistungen aus Lebensversicherungen an direkte Nachkommen, während andere Kantone unterschiedliche Steuersätze anwenden.
Wie viel Steuern muss man auf die Lebensversicherung zahlen?
Hier gibt es leider keinen konkreten Wert, da die Höhe der Steuern von vielen Faktoren wie der Art der Versicherung, der Vorsorge-Säule oder den kantonalen Bestimmungen abhängt. Hier jedoch eine Beispielrechnung für die Besteuerung bei einer Auszahlung aus einer gemischten Lebensversicherung (ausserhalb der Säule 3a):
Angenommen, Sie haben eine gemischte Lebensversicherung abgeschlossen und erhalten am Ende der Laufzeit eine Auszahlung von 100.000 CHF. Diese Summe könnte als Einkommen besteuert werden. Der genaue Steuersatz hängt von Ihrem Gesamteinkommen und Ihrem Wohnkanton ab.
Wenn Ihr Gesamteinkommen inklusive dieser Auszahlung beispielsweise 150.000 CHF beträgt und Sie in einem Kanton mit einem durchschnittlichen Einkommenssteuersatz von etwa 20 % leben, könnten Sie ungefähr 20.000 CHF an Steuern zahlen.
Wie hoch sind die Steuern bei Auszahlung einer Lebensversicherung?
Auch hier ist die Antwort von verschiedenen Faktoren abhängig. Hier sind einige allgemeine Richtlinien zur Höhe der Steuern bei Auszahlung einer Lebensversicherung:
Säule 3a (gebundene Vorsorge):
- Auszahlungen aus der Säule 3a werden zu einem reduzierten Satz besteuert, da sie als Kapitalleistungen aus Vorsorge gelten.
- Der genaue Steuersatz variiert je nach Kanton und Gemeinde, liegt aber oft zwischen etwa 5% und 10%.
- Diese Steuer wird separat vom übrigen Einkommen berechnet und ist in der Regel günstiger als die normale Einkommenssteuer.
Säule 3b (freie Vorsorge):
- Die Erlebensfallleistungen aus einer gemischten Lebensversicherung unterliegen bei Auszahlung grundsätzlich der Einkommenssteuer.
- Der genaue Steuersatz hängt von Ihrem Gesamteinkommen und Ihrem Wohnkanton ab. In vielen Fällen kann dies zu einer erheblichen Steuerbelastung führen, insbesondere wenn die Auszahlung hoch ist.
Rückkauf einer Lebensversicherung: Mit welchen Steuern ist zu rechnen?
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung in der Schweiz vollständig zurückkaufen, also den gesamten Betrag aus Ihrem Vertrag abheben, kann dies steuerliche Konsequenzen haben:
- Einkommensteuer: Bei einem vollständigen Rückkauf einer Lebensversicherung gelten die entnommenen Beträge grundsätzlich als steuerpflichtiger Gewinn . Die Differenz zwischen dem Rückkaufswert des Vertrags (dem Gesamtbetrag der Auszahlung) und den gezahlten Nettoprämien (nach Abzug der Verwaltungsgebühren) gilt als steuerpflichtiger Gewinn. Dieser Gewinn unterliegt möglicherweise der Einkommenssteuer entsprechend den in Ihrem Wohnkanton geltenden Steuersätzen und -regeln.
- Vorzugssteuersatz: Wenn Sie in der Schweiz den Vertrag länger als 8 Jahre gehalten haben , können Sie von einem Vorzugssteuersatz auf die Gewinne profitieren, die bei einem Totalrückkauf der Lebensversicherung erzielt werden. Dieser Vorzugssatz kann von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein und unter dem üblichen Steuersatz liegen.
- Sozialversicherungsbeiträge: Zusätzlich zur Einkommenssteuer können beim Abschluss einer Lebensversicherung in der Schweiz Sozialversicherungsbeiträge anfallen . Die Sozialversicherungsbeiträge dienen der Finanzierung von Sozialleistungen und auch hier können die Sätze je nach Kanton variieren.
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Lebensversicherung: Wie mache ich meine Steuererklärung?
In der Schweiz hängt die steuerliche Meldung von Lebensversicherungsverträgen von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art des Vertrags, der Art der gezahlten Prämien und den spezifischen Steuervorschriften Ihres Wohnkantons. Hier sind einige allgemeine Punkte, die Sie in Sachen Lebensversicherung bei der Steuererklärung beachten sollten:
- Steuerpflichtiges Einkommen: Einkünfte aus einer Lebensversicherung, wie z. B. Zinsen, Kapitalgewinne aus der Lebensversicherung oder Teilrückkäufe, können als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet werden. Es ist wichtig, dieses Einkommen in Ihrer jährlichen Steuererklärung anzugeben.
- Erklärungsformular: Im Allgemeinen müssen Sie die Einzelheiten Ihrer Lebensversicherung im entsprechenden Abschnitt Ihrer Steuererklärung angeben. Einige Kantone können für die Meldung von Lebensversicherungsverträgen spezielle Formulare vorsehen. Für genaue Informationen zur Deklaration Ihres Lebensversicherungsvertrages empfehlen wir Ihnen, die Steuervorschriften Ihres Kantons zu konsultieren oder sich an Ihre zuständige Steuerbehörde zu wenden.
- Abzugsfähige Prämien: In bestimmten Fällen können bestimmte Lebensversicherungsprämien steuerlich abzugsfähig sein, insbesondere wenn sie mit einer Lebensversicherung im Zusammenhang mit Zusatzvorsorgeleistungen (Säule 3a) oder mit einer Lebensversicherung im Zusammenhang mit Hypothekendarlehen verbunden sind. Die abzugsfähigen Prämien können je nach kantonalen Steuervorschriften und spezifischen Beschränkungen variieren.
Ist es möglich, die Prämien der Lebensversicherung von den Steuern abzuziehen?
In der Schweiz hängt die Möglichkeit, Prämien für Lebensversicherungen steuerlich abzusetzen, von der Art der Lebensversicherung und der Vorsorgesäule ab.
Bei der Säule 3a (gebundene Vorsorge) können Beiträge steuerlich abgesetzt werden. Diese Abzüge mindern direkt das steuerbare Einkommen und können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Bei der Säule 3b (freie Vorsorge) sind Beiträge in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, insbesondere bei speziellen Versicherungsprodukten, die bestimmte Bedingungen erfüllen. Diese Ausnahmen sind jedoch selten und spezifisch.
Prämien für reine Risikolebensversicherungen (ohne Sparanteil) sind normalerweise nicht steuerlich absetzbar, es sei denn, sie fallen unter die Säule 3a. Bei gemischten Lebensversicherungen (mit Sparanteil) sind die Prämien nur im Rahmen der Säule 3a steuerlich absetzbar.