Auszahlung aus der Säule 3a: Besteuerung, Pensionierung und Konditionen 2024
In der Schweiz ist das Rentensystem auf drei Säulen aufgebaut. Diese wurden eingerichtet, um der Bevölkerung im Ruhestand eine vollständige finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Die dritte Säule ermöglicht somit eine freiwillige, individuell abgeschlossene Versicherung. Diese 3. Säule ist besonders wichtig, da sie Steuervorteile bietet und eine grössere Flexibilität bei der Altersvorsorgeplanung ermöglicht.
Die Bedingungen für den Bezug dieser Gelder unterliegen jedoch strengen Regeln, die jeder Steuerzahler kennen muss. Wie also erfolgt der Bezug aus der Säule 3a? Wie wird eine solche Auszahlung in den unterschiedlichen Kantonen besteuert? Was passiert nach der Pensionierung? Und kann ich die Auszahlung aus der 3. Säule für Wohneigentum verwenden? Wir antworten Ihnen!
Säule 3a Auszahlung: Was Sie wissen sollten
- Die 3. Säule ist das überobligatorische Sparen und ergänzt die 1. und 2. Säule.
- In der 3. Säule gibt es zwei Arten der Vorsorge: die gebundene (3a) oder die kostenlose (3b).
- Das Bezugsalter für die Säule 3a beträgt für Frauen 64 und für Männer 65 Jahre.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Versicherte ihre 3. Säule vorzeitig beziehen.
- Die Auszahlung aus der Säule 3a ist steuerpflichtig.
Was ist ein Bezug aus der Säule 3a?
Die dritte Säule in der Schweiz ist ein individuelles Sparsystem zur Ergänzung der Altersvorsorge. Sie wird als optionale und flexible Option angeboten und ergänzt die ersten beiden Säulen der Pflichtversicherung. Sie ist in zwei verschiedene Kategorien unterteilt: die Säule 3a, die gebundene Altersvorsorge und die Säule 3b , auch kostenlose Altersvorsorge genannt.
Finanzinstitute wie Banken und Versicherungen sind berechtigt, Produkte der dritten Säule anzubieten. Die Säule 3a steht allen Erwerbstätigen in der Schweiz offen, auch Grenzgängern. Für diese Säule gelten strenge Regeln bezüglich Beiträgen, Auszahlungsbedingungen und Auszahlungsobergrenzen.
- Säule 3a : Der Bezug des in der Säule 3a gesparten Geldes erfolgt in der Regel bei Erreichen des Rentenalters, frühestens jedoch 5 Jahre vor diesem gesetzlichen Alter (65 Jahre für Männer und Frauen seit Inkrafttreten des AHV-Gesetzes 21 am 01.01.2024).
- Säule 3b : Sie können Ihr angespartes Kapital jederzeit und zu allen Bedingungen zurückerhalten.
Gut zu wissen
Es ist sinnvoll, mehrere 3. Säulen zu haben. Wenn Sie Ihr Vermögen aufteilen und es in verschiedenen Steuerjahren auszahlen lassen, vermeiden Sie eine progressive Besteuerung. Tatsächlich ist die Steuer umso höher, je mehr Kapital in einem Jahr abgehoben wird. Eine Teilauszahlung ermöglicht hingegen eine Reduzierung der Wegzugssteuer.
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Wie wird eine Auszahlung der Säule 3a besteuert?
Beim Bezug von Geldern aus der Säule 3a wird das Kapital nach einem bestimmten Steuergesetz besteuert. Diese Besteuerung unterscheidet sich vom üblichen Einkommen. Für die erhobene Steuer gilt ein Sondersatz, der von folgenden Faktoren abhängt:
- Wohnkanton, da jeder Schweizer Kanton seine eigenen Steuervorschriften für die Vorsorge hat;
- ob Sie verheiratet/in einer Partnerschaft lebend oder ledig sind;
- der Anzahl der Kinder, die Sie betreuen;
- Gesamtbetrag des entnommenen Kapitals.
Berechnung der Steuer bei Bezug aus der Säule 3a
Die Berechnung der Steuer bei Bezug aus der 3. Säule beispielsweise folgt spezifischen Regeln. Hier sind die Hauptelemente, aus denen die Berechnung besteht:
- Ein besonderer Steuersatz: Die Steuer auf den Bezug von Säule-3a-Kapital wird niedriger berechnet als die ordentliche Einkommenssteuer;
- Progressive Steuerberechnung Die Höhe der Steuer hängt vom gesamten entnommenen Kapital ab. Der Steuersatz erhöht sich je nach abgehobenem Betrag schrittweise;
- Der Einfluss Ihres Familienstandes: Auch Ihr Familienstatus kann großen Einfluss auf die Steuerberechnung haben. Darüber hinaus profitieren bestimmte Familienstände von günstigeren Steuersätzen;
Gut zu wissen
Für nicht dauerhafte Einwohner oder Grenzgänger kann die Steuer direkt am Wohnort abgezogen werden.
Steuern bei Auszahlung aus der Säule 3a in unterschiedlichen Kantonen
Steuerbelastung für eine alleinstehende Person bei einer Auszahlung von 100.000 CHF aus der Säule 3a:
Kanton | Steuerbelastungssatz | Steuerbelastung |
---|---|---|
Steuern bei Auszahlung aus der Säule 3a im Kanton Aargau | 4,9 % | 4.899 CHF |
Steuern bei Auszahlung aus der Säule 3a im Kanton Bern | 4,7 % | 4703 CHF |
Steuern bei Auszahlung aus der Säule 3a im Kanton Zürich | 4,9 % | 4887 CHF |
Steuern bei Auszahlung aus der Säule 3a im Kanton St. Gallen | 5,9 % | 5893 CHF |
Steuern bei Auszahlung aus der Säule 3a im Kanton Baselland | 3,7 % | 3667 CHF |
Steuern bei Auszahlung aus der Säule 3a im Kanton Solothurn | 5,0 % | 4978 CHF |
Steuern bei Auszahlung aus der Säule 3a im Kanton Thurgau | 6,9 % | 6883 CHF |
Wann ist ein Bezug aus der Säule 3a möglich?
Der Bezug aus der 3. Säule im Rahmen der gekoppelten Vorsorge 3a ist in der Regel zum Zeitpunkt der Pensionierung vorgesehen - mit der gesetzlichen Möglichkeit, die Auszahlung fünf Jahre vor oder nach diesem Stichtag vorzunehmen. Die während der Sparperiode gezahlten Beiträge sind bis zu einer gesetzlich festgelegten Obergrenze steuerlich absetzbar.
Auszahlung aus der Säule 3a nach Pensionierung
Im Rentenalter, das für Frauen auf 64 Jahre und für Männer auf 65 Jahre festgelegt ist, können Sie Ihr angespartes Sparguthaben zuzüglich Zinsen abheben. Das Kapital kann auf einmal oder in Form einer lebenslangen Rente bezogen werden und bietet so eine zusätzliche Einnahmequelle zum Ausgleich der Defizite der 1. und 2. Säule.
Gut zu wissen
Die kostenlose Säule 3b unterliegt keiner Vertragsdauer. Sie sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass im Falle einer vorzeitigen Auszahlung von Geldern Strafgebühren anfallen können. Auch der Rückkaufswert der ersten Vertragsjahre kann ungünstig sein. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, ist es daher wichtig, die Rückkaufwerttabelle, die Ihnen Ihr Versicherer zur Verfügung stellt, sorgfältig zu lesen. Die Zinsen für die kostenlose Altersvorsorge sind in den ersten zehn Vertragsjahren relativ niedrig, steigen aber im Laufe der Zeit tendenziell an.
Bezug aus der Säule 3a bei vorzeitiger Pensionierung
Bestimmte Ereignisse in Ihrem Berufs- oder Privatleben können dazu führen, dass Sie vor dem Rentenalter auf Guthaben aus der 3. Säule zurückgreifen müssen. Die Schweizer Gesetzgebung sieht mehrere Szenarien vor, in denen ein vorzeitiger Bezug zulässig ist. Bitte beachten Sie jedoch, dass für diesen vorzeitigen Bezug die schriftliche Zustimmung Ihres Ehepartners oder eingetragenen Partners erforderlich ist.
- Im Falle eines Immobilienerwerbs
Der Rückkauf einer 3. Säule ist meist motiviert, um den Kauf oder Bau eines Eigenheims zu finanzieren. Sie können Ihre Säule 3a auch als Sicherheit bei einer Bank nutzen. Diese Entnahme bzw. Verpfändung ist dann alle 5 Jahre möglich. Ihre Mittel können auch zur Tilgung von Hypotheken oder zum Erwerb von Immobilienanteilen verwendet werden.
- Zum Einlösen von Beiträgen in die 2. Säule
Es steht Ihnen frei, mit den Mitteln der 3. Säule Beitragslücken in der 2. Säule zu schliessen, ohne steuerliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Einzige Voraussetzung ist, dass Ihre Überweisung über eine BVG-Pensionskasse erfolgt.
- Beim Beginnen oder Beenden einer selbstständigen Tätigkeit
Personen, die ein Unternehmen gründen oder ihre selbstständige Tätigkeit ändern, haben die Möglichkeit, ihr Geld abzuheben, indem sie eine AHV-Bescheinigung vorlegen, die ihren selbstständigen Status nachweist. Das angesparte Geld wird Ihnen in diesem Fall auf das Bankkonto Ihrer Wahl überwiesen.
- Wenn Sie Ihre Pensionskasse wechseln möchten
Wenn Sie Ihre 3. Säule auf ein anderes Konto übertragen möchten, um von besseren Konditionen zu profitieren, ist dies verlust- und steuerfrei möglich. Sie müssen jedoch eine Bescheinigung von Ihrer neuen Pensionskasse einholen.
- Im Falle einer Behinderung
Bei Bezug einer vollen Invalidenrente ist ein vorzeitiger Bezug möglich. Allerdings darf Ihre Behinderung nicht bereits durch Ihre Privatversicherung abgedeckt sein.
Gestaffelter Bezug aus der Säule 3a: Wie geht man vor?
Der gestaffelte Bezug aus der Säule 3a ist eine Strategie, um die Steuerbelastung beim Bezug des Vorsorgekapitals zu minimieren. Da Auszahlungen aus der Säule 3a in der Schweiz separat vom übrigen Einkommen und zu einem ermässigten Steuersatz besteuert werden, kann es vorteilhaft sein, das Kapital über mehrere Jahre verteilt zu beziehen. Hier sind die Schritte, wie man dabei vorgeht:
- Mehrere Konten eröffnen: Eröffnen Sie mehrere Säule 3a-Konten bei verschiedenen Banken oder Versicherungen. Dies ermöglicht es Ihnen, das Kapital gestaffelt zu beziehen.
- Planung des Bezugszeitpunkts
- Planen Sie den Zeitpunkt des Bezugs sorgfältig. Der früheste Zeitpunkt für den Bezug ist fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter (64 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer). Der späteste Zeitpunkt ist fünf Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter.
- Überlegen Sie sich, in welchen Jahren Sie das Kapital beziehen möchten, um die Steuerprogression zu optimieren.
- Staffelung der Auszahlungen
- Verteilen Sie die Auszahlungen über mehrere Jahre. Zum Beispiel könnten Sie ein Konto im Jahr Ihres Renteneintritts auflösen, ein weiteres im darauffolgenden Jahr und so weiter.
- Achten Sie darauf, dass jede Auszahlung in einem anderen Steuerjahr erfolgt, um die Steuerprogression zu vermeiden.
- Steuerliche Auswirkungen prüfen: Berechnen Sie die steuerlichen Auswirkungen jeder Auszahlung. Nutzen Sie Online-Steuerrechner oder konsultieren Sie einen Steuerberater, um sicherzustellen, dass Ihre Strategie steuerlich optimal ist.
- Antrag auf Auszahlung stellen
- Stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Auszahlung bei der jeweiligen Bank oder Versicherung. Beachten Sie dabei die Kündigungsfristen und erforderlichen Unterlagen.
- Geben Sie an, dass es sich um eine gestaffelte Auszahlung handelt und legen Sie den gewünschten Auszahlungszeitpunkt fest.
Beispiel für eine gestaffelte Auszahlung
Angenommen, Sie haben drei Säule 3a-Konten mit jeweils CHF 100'000 angespart:
- Konto A: Auszahlung im Jahr des Renteneintritts (z.B., im Alter von 65 Jahren)
- Konto B: Auszahlung im darauffolgenden Jahr (z.B., im Alter von 66 Jahren)
- Konto C: Auszahlung zwei Jahre nach Renteneintritt (z.B., im Alter von 67 Jahren)
Durch diese Staffelung verteilen sich die Auszahlungen auf drei verschiedene Steuerjahre, was die Steuerprogression mindert und somit die Gesamtsteuerlast reduziert.
Ist es möglich, einen Bezug aus der Säule 3a für Wohneigentum zu tätigen?
Ja, es ist möglich, einen Bezug aus der Säule 3a für Wohneigentum zu tätigen. Die Schweizer Gesetzgebung erlaubt es, Gelder aus der Säule 3a unter bestimmten Bedingungen für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu verwenden. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:
- Selbstgenutztes Wohneigentum:
- Das Wohneigentum muss von Ihnen selbst genutzt werden. Es kann sich um ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung handeln.
- Der Bezug ist nicht für Ferienwohnungen oder Renditeobjekte (Vermietung) erlaubt.
- Mindestbetrag:
- In der Regel gibt es keinen Mindestbetrag für den Bezug, aber einige Banken oder Versicherungen könnten spezifische Anforderungen haben.
- Alter:
- Ein Vorbezug ist grundsätzlich bis fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter möglich (64 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer).
Wie kann man sich die Säule 3a bei Auswanderung auszahlen lassen?
Wenn Sie aus der Schweiz auswandern, haben Sie die Möglichkeit, Ihr angespartes Kapital aus der Säule 3a vorzeitig zu beziehen.
Folgende Voraussetzungen gelten für den vorzeitigen Bezug bei Auswanderung:
- Definitive Auswanderung: Sie müssen nachweisen können, dass Sie die Schweiz dauerhaft verlassen und Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.
- Abmeldung bei der Gemeinde: Melden Sie sich offiziell bei Ihrer Wohngemeinde in der Schweiz ab. Dies ist ein notwendiger Schritt, um den Bezug des Kapitals zu beantragen.
Schritte zur vorzeitigen Auszahlung der Säule 3a bei Auswanderung aus der Schweiz:
- Information einholen: Informieren Sie sich bei Ihrer Bank oder Versicherung über die genauen Bedingungen und erforderlichen Unterlagen für einen Vorbezug aus der Säule 3a im Falle einer Auswanderung.
- Antrag stellen:
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Auszahlung Ihres Säule 3a-Kapitals bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung. Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:
- Grund für den Bezug (Auswanderung)
- Höhe des gewünschten Betrags
- Angaben zu Ihrem neuen Wohnsitz im Ausland
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Auszahlung Ihres Säule 3a-Kapitals bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung. Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:
- Unterlagen einreichen:
- Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein, wie z.B.:
- Abmeldebestätigung von Ihrer Wohngemeinde
- Nachweis über Ihren neuen Wohnsitz im Ausland (z.B., Mietvertrag, Meldebestätigung)
- Identitätsnachweis (Pass oder ID)
- Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein, wie z.B.:
- Steuerliche Aspekte beachten:
- Der Vorbezug aus der Säule 3a wird als Einkommen besteuert und muss in der Steuererklärung angegeben werden.
- Beachten Sie, dass dies zu einer einmaligen Steuerbelastung führen kann.
- Die Besteuerung erfolgt in dem Kanton, in dem sich Ihre Vorsorgeeinrichtung befindet.
- Auszahlung erhalten:
- Nach Prüfung Ihres Antrags und der Unterlagen wird der Betrag auf Ihr Konto überwiesen. Stellen Sie sicher, dass das Konto auch internationale Überweisungen empfangen kann.
Beispiel
Angenommen, Sie haben 100.000 CHF in Ihrer Säule 3a angespart und planen, nach Deutschland auszuwandern:
- Melden Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde ab und lassen Sie sich eine Abmeldebestätigung ausstellen.
- Beantragen Sie den Vorbezug bei Ihrer Bank oder Versicherung und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein.
- Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen das Kapital ausgezahlt.
Ein Vorbezug aus der Säule 3a bei Auswanderung ist möglich und kann eine wichtige finanzielle Unterstützung beim Neustart im Ausland bieten. Es ist jedoch wichtig, die steuerlichen Auswirkungen und die langfristigen Konsequenzen für Ihre Altersvorsorge sorgfältig abzuwägen. Eine professionelle Beratung durch einen Finanzberater kann dabei hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alle Schritte korrekt durchgeführt werden und keine wichtigen Details übersehen werden.
ich bin Rentner, aber noch berufstätig und kann immer noch in die 3. Säule einzahlen.
Soll ich die 3. Säule noch in diesem Jahr beziehen (Kanton ZH), damit ich kein Risiko habe, dass der Bezug im nächsten Jahr dann stärker besteuert wird.
Nächstes Jahr will ich die 3.Säule sowieso auszahlen lassen.
(Vorstoss Bundesrat von Ende OKT24)
Guten Tag, Urs,
Die Auszahlung der Säule 3a ist im Kanton Zürich progressiv besteuert, wobei die Steuerhöhe vom Gesamtbetrag abhängig ist. Angesichts des Vorstoßes des Bundesrats Ende Oktober 2024 könnten folgende Überlegungen helfen:
Auszahlung in diesem Jahr:
Wenn Sie Ihre Säule 3a noch in 2024 beziehen, gelten die aktuellen Steuersätze, die möglicherweise günstiger sind als künftige Änderungen ab 2025.
Außerdem vermeiden Sie Unsicherheiten bezüglich einer möglichen Steuererhöhung.
Splitten der Auszahlungen:
Falls Sie mehrere 3a-Konten haben, könnten Sie die Auszahlung aufteilen (eines in diesem und eines im nächsten Jahr). Das reduziert die Steuerprogression, da jedes Konto separat versteuert wird.
Nächste Schritte:
Prüfen Sie mit Ihrem Steuerberater oder der Steuerverwaltung des Kantons Zürich, ob eine Auszahlung in 2024 finanziell vorteilhafter wäre.
Die Entscheidung hängt von Ihrer individuellen Steuerlage und den möglichen Steueränderungen 2025 ab.