Psychotherapie: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse in der Schweiz im Jahr 2024?
Psychotherapie ist eine wichtige Form der Behandlung von psychischen Problemen und Erkrankungen. In der Schweiz werden die Kosten für Psychotherapie von der Krankenkasse übernommen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein, von einer qualifizierten Fachperson durchgeführt werden und ärztlich verordnet sein.
Wir klaren auf, wie hoch die Kosten für Psychotherapie in der Schweiz sind, welche Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden und welche Vorteile eine Zusatzversicherung für Sie bringen kann.
Psychotherapie und Krankenkasse: Was Sie beachten sollen
- Eine psychologische Beratung in der Schweiz kostet zwischen 120 und 150 CHF.
- Die KVG-Krankenversicherung erstattet 154,80 CHF/Stunde und bis zu 15 Sitzungen/Jahr.
- Die Grundversicherung deckt nur Sitzungen ab, die ärztlich verordnet wurden.
- Mit einer Zusatzversicherung können Sie möglicherweise zusätzliche Sitzungen in Anspruch nehmen.
Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für eine Psychotherapie in der Schweiz?
In der Schweiz liegt der durchschnittliche Preis für eine Beratung bei einem Psychologen bei 150 CHF. Die Kosten können jedoch variieren und sind abhängig von mehreren Faktoren - unter anderem vom Wohnort, der Ausbildung des Psychologen und der Dauer der Beratung.
Gut zu wissen
In bestimmten Kantonen wird der Beratungspreis von den kantonalen Behörden festgelegt. In anderen Kantonen ist es den Psychologen freigestellt, ihre Tarife selbst zu bestimmen.
In der Regel dauern psychologische Beratungen 45 bis 50 Minuten. Die Kosten für die Psychotherapie werden oft im Verhältnis zum Zeitaufwand berechnet. Psychologen, die Online-Beratungen anbieten, verlangen in der Regel niedrigere Preise als für Therapien in der Praxis.
Hier einige Preisbeispiele für Beratungen bei einem Psychologen in der Schweiz:
- St. Gallen: 100-200 CHF
- Zürich: 150 CHF
- Basel: 120 CHF
- Aargau: 140 CHF
- Luzern: 150 CHF
Wird die Psychotherapie von der Krankenkasse anerkannt?
Seit dem 1. Juli 2022 erstattet die Grundversicherung (KVG) Psychotherapiesitzungen unter bestimmten Voraussetzungen:
- Psychotherapiesitzungen müssen von einem Arzt verordnet werden
- Der Psychologe oder Psychotherapeut muss über die erforderlichen Qualifikationen verfügen:
- eine kantonale Zulassung zur Ausübung von Psychotherapie
- drei Jahre klinische Erfahrung in der Psychotherapie
- selbstständige Ausübung seines Berufs
Was wird von der Krankenkasse bezahlt?
Die Krankenkasse bezahlt 90 % des vom Bund festgelegten Tarifs für Psychotherapie, also 154,80 CHF pro Stunde. Pro Sitzung kann eine Selbstbeteiligung von bis zu 21 CHF anfallen. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist auf 15 Sitzungen pro Jahr begrenzt und kann einmal verlängert werden.
Hier ist eine Tabelle zur Kostenerstattung von Psychotherapie durch die Krankenkasse:
Dauer der psychologischen Beratung | Durchschnittlicher Preis | KVG-Erstattung | Selbstbeteiligung |
---|---|---|---|
45-minütige Beratung | 130 CHF | 116,10 CHF | 13,90 CHF |
50-minütige Beratung | 150 CHF | 129 CHF | 21 CHF |
Achtung
Wir empfehlen Ihnen, die Frage der Kostenerstattung zunächst mit Ihrem Psychologen bzw. Psychotherapeuten zu besprechen:
- Fragen Sie ihn, ob die Beratungen von der Krankenkasse anerkannt sind.
- Ansonsten erkundigen Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung, ob und für wie viele Stunden die Psychotherapie bzw. psychologische Behandlung übernommen wird.
Unter welchen Voraussetzungen werden die Kosten für Psychotherapie erstattet?
Damit Krankenkasse Ihre Psychotherapie übernimmt, müssen Sie:
- in der obligatorischen Grundversicherung (KVG) der Schweiz versichert sein.
- volljährig sein.
- ein ärztliches Rezept von einem Hausarzt, Facharzt oder Kinderarzt verschrieben bekommen haben.
Die Verschreibung muss den Richtlinien des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) entsprechen. Das bedeutet, dass im Rezept die Anzahl der notwendigen Sitzungen und die Dauer der Psychotherapie beschrieben werden muss. Die Abrechnung erfolgt durch die Krankenkasse, die die Kosten für die Psychotherapie direkt an den Psychologen erstattet, es sei denn, dieser hat sich für das Drittvergütungssystem entschieden.
Eine Zusatzkrankenversicherung kann einen Teil der Kosten für Beratungsgespräche bei einem Psychologen übernehmen, auch wenn diese nicht von einem Arzt verordnet werden. Zögern Sie also nicht, Angebote kostenlos online zu vergleichen:
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In welchen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Psychotherapie?
Für Psychotherapie allein existiert keine Zusatzversicherung, sondern sie ist immer Teil eines kleineren oder grösseren Leistungspakets. Ausserdem akzeptiert die Mehrheit der Versicherer nur Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die bei santésuisse, dem Branchenverband anerkannter Krankenversicherer, gelistet sind.
Mit einer privaten Zusatzversicherung können Sie Ihren Anspruch und Ihre Möglichkeiten erweitern:
- Sie können auch ohne ärztliche Verordnung von therapeutischen Beratungen profitieren.
- Die Kosten werden möglicherweise auch bei Therapeutinnen und Therapeuten ohne kantonale Bewilligung übernommen.
- Sie können unter Umständen mehr als 15 Sitzungen pro Jahr in Anspruch nehmen.
Hier finden Sie eine Liste mit Zusatzversicherungen, die einen Teil der Kosten für Psychotherapie übernehmen:
Krankenkasse | Monatliche Prämie (ab) | Erstattung für Psychotherapie |
---|---|---|
Sanitas | 222 CHF / Monat | 80 %, max. 1 000 CHF / Jahr |
Assura | 264,40 CHF / Monat | 80 %, max. 1 500 CHF / Jahr |
EGK | 272,50 CHF / Monat | 80 %, max. 1 500 CHF / Jahr |
Agrisano | 276,80 CHF / Monat | 20 CHF/Sitzung bis zu 50 Sitzungen/Jahr |
Sympany | 277,70 CHF / Monat | 50 % bis 2 000 CHF / Jahr |
Groupe Mutuel | 280,60 CHF / Monat | 80 %, max. 10 000 CHF / Jahr |
ÖKK | 281,10 CHF / Monat | 80 %, max. 10 000 CHF / Jahr |
Atupri | 291,70 CHF / Monat | 60 %, max. 1 500 CHF / Jahr |
CSS | 295,70 CHF / Monat | 75 %, max. 1 000 CHF / Jahr |
Visana | 306,90 CHF / Monat | 90 %, max. 1 000 CHF / Jahr |
Helsana | 319,70 CHF / Monat | 75 %, max. 4 500 CHF / Jahr |
Swica | 326,20 CHF / Monat | Bis zu 80 CHF / Sitzung |
Wie kann man bei der Krankenkasse eine Kostenübernahme für Psychotherapie beantragen?
Um die Kostenerstattung für eine Sitzung bei einem Psychologen in der Schweiz zu beantragen, müssen Sie folgende Schritte beachten:
- Überprüfen Sie den Versicherungsschutz: Stellen Sie sicher, dass Ihre Grund- oder Zusatzversicherung psychologische Sitzungen abdeckt. Der Versicherungsschutz hängt von Ihren spezifischen Versicherungskonditionen und dem konsultierten Psychologen ab.
- Ärztliche Verordnung: Holen Sie sich bei Ihrem Hausarzt oder Facharzt ein Rezept für Psychotherapiesitzungen.
- Bestätigung der Qualifikation des Psychologen: Überprüfen Sie, ob der Psychologe bzw. Psychotherapeut über die Zulassung zur Tätigkeit im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung verfügt. Ansonsten informieren Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung über die Erstattungsbedingungen.
- Einreichung von Dokumenten: Reichen Sie erforderliche Dokumente wie ärztliche Verschreibungen und Sitzungsrechnungen bei Ihrer Krankenkasse ein.
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Kostenübernahme für Psychotherapie durch Krankenkasse: Welche Kosten bleiben zu tragen?
Im System der Rückerstattungen der Krankenversicherung in der Schweiz bleibt immer ein Teil der Gesundheitskosten zu Ihren Lasten: die Kostenbeteiligung der Krankenversicherung. Sie setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
- Die Krankenkasse Franchise: Ein fester jährlicher Betrag, der vom Versicherten zu tragen ist.
- Der Krankenkasse Selbstbehalt: Sobald die Franchise erreicht ist, zahlt der Versicherte einen Selbstbehalt von 10 % der Behandlungskosten, der auf maximal 700 CHF pro Jahr für Erwachsene und 350 CHF für Kinder begrenzt ist, unabhängig von der gewählten Franchise.
- Der Beitrag zu den Kosten eines Spitalaufenthalts.
Achtung
Da die Kosten für Psychologen seit 2022 (unter bestimmten Bedingungen) nun von der Grundversicherung übernommen werden, müssen manche Versicherte, die eine hohe Franchise gewählt haben, die Sitzungen aus eigener Tasche bezahlen, wenn der Betrag tatsächlich nicht ihre Franchise erreicht. Denken Sie also daran, zu überprüfen, ob Ihre Franchise Ihren Gesundheitskosten angemessen ist!