Zusatzversicherung wechseln: Welche Bedingungen gelten für 2024? 

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Jessica aktualisiert am 30/04/2024

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Ob bessere Leistungen oder günstigere Tarife - die Gründe, die Zusatzversicherung wechseln zu wollen, können vielfältig sein. Doch was muss man beachten, wenn man in der Schweiz die Krankenkasse der Zusatzversicherung wechseln will?

In diesem Artikel finden Sie alles Wissenswerte zu den Bedingungen und Fristen für den Wechsel der Zusatzversicherung und erfahren, wie Sie genau vorgehen müssen, damit der Wechsel reibungslos läuft.

Zusatzversicherung wechseln: Was Sie beachten sollen

  • Sie können Ihre Zusatzversicherung bis spätestens 30. September wechseln.
  • Die Zusatzversicherung kann ohne Angabe von Gründen gewechselt werden (z.B. nach einer Prämienerhöhung).
  • Wir empfehlen, die Gültigkeit des neuen Vertrags abzuwarten, bevor Sie den alten Vertrag kündigen.

Zusatzversicherung wechseln: Welche Schritte sind zu beachten?

Bevor Sie die Krankenkasse der Zusatzversicherung wechseln, sollten Sie einige Dinge beachten, um auch weiterhin bestmöglich versichert zu sein. Die Bedingungen für einen Vertragswechsel, insbesondere die einzuhaltende Vertragsdauer, variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse. Daher ist es wichtig, die allgemeinen Konditionen Ihres Versicherungsvertrags zu kennen.

Schritt für Schritt die Zusatzversicherung wechseln

  1. Die Leistungen und Prämien der verschiedenen Zusatzversicherungen vergleichen. (Link setzen)
  2. Angebote einholen und genau prüfen
  3. Passende Zusatzversicherung auswählen und beantragen
  4. Antrag mit Gesundheitsfragebogen ausfüllen
  5. Auf die Aufnahmebestätigung warten und prüfen, ob es evtl. Vorbehalte oder Einschränkungen gibt
  6. Alte Zusatzversicherung kündigen

Gut zu wissen

Bevor Sie Ihre alte Zusatzversicherung kündigen, sollten Sie sicherstellen, dass die neue Krankenkasse Ihnen eine vorbehaltlose Aufnahmebestätigung erteilt hat, da bei Zusatzversicherungen keine Verpflichtung zur Aufnahme besteht. In vielen Fällen übernimmt die neue Zusatzversicherung den Kündigungsprozess für Sie. Andernfalls wird empfohlen, nur die Grundversicherung zu kündigen.

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Wie kündige ich die alte Zusatzversicherung bei meiner Krankenkasse vor dem Wechsel?

Für den Wechsel der Zusatzversicherung müssen Sie vor Ablauf der Frist - in der Regel spätestens bis zum 30. September - einen Kündigungsantrag an Ihre Krankenkasse richten. Die Kündigung sollte grundsätzlich per Einschreiben erfolgen. Einige Krankenkassen wie Assura erlauben es den Versicherungsnehmern jedoch, ihre Anfrage per E-Mail oder SMS zu senden.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Kündigung per Post senden, gilt als Datum der Eingang Ihres Schreibens bei der Krankenversicherung und nicht das Datum des Poststempels. Es empfiehlt sich daher, eine Empfangsbestätigung anzufordern. Bei einer Anfrage per E-Mail oder SMS empfehlen wir, die Nachricht bis zum Erhalt Ihrer Stornierungsbestätigung aufzubewahren.

Ihr Brief muss folgende Informationen enthalten:

  • Name, Vorname und Anschrift des/der Versicherten
  • Bezeichnung jeder Versicherung, die gekündigt werden soll
  • Versicherungsnummer(n)
  • Kündigungsdatum
  • Unterschrift

Bis wann kann man seine Zusatzversicherung wechseln?

Bei den meisten Zusatzversicherungen gilt:

  • Der Kündigungstermin ist der 31. Dezember
  • Die Frist für den Wechsel der Zusatzversicherung beträgt 3 Monate

Dies ist jedoch keine feste Regel bei allen Versicherern. Einige Krankenkassen, wie die Groupe Mutuel, sehen eine Kündigungsfrist von 6 Monaten vor. Die tatsächliche Frist für den Wechsel Ihrer Zusatzversicherungen entnehmen Sie also am besten Ihren Vertragsbedingungen.

Ausserdem wichtig: die Mindestlaufzeit der Vertragsbindung, die ebenfalls in Ihrer Versicherungspolice aufgeführt ist. Die meisten Krankenkassen legen diese Laufzeit auf 1 Jahr fest, doch auch hier gibt es Ausnahmen: So zum Beispiel bei Assura, die eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren vorsieht. Sie sollten also unbedingt die Vertragslaufzeit kennen, bevor Sie sich auf ein neues Angebot festlegen.

Hier finden Sie Vergleichstabelle der Kündigungsfristen der wichtigsten Schweizer Zusatzversicherungen:

KrankenkasseKündigungsfristMindestvertragsdauer
Assura
3 Monate3 Jahre
Atupri
3 Monate1 Jahr
Concordia
3 Monate1 Jahr
CSS
3 MonateVariabel je nach abgeschlossener Versicherung
EGK
3 Monate1 Jahr
Groupe Mutuel
6 Monate (für die meisten Versicherungen)3 Jahre (für die meisten Versicherungen)
Helsana
3 Monate1 Jahr
ÖKK
3 Monate1 Jahr
Sanitas
3 Monate1 Jahr
Swica
3 Monate1 Jahr
Visana
3 Monate1 Jahr
Kündigungsfristen der wichtigsten Schweizer Zusatzversicherungen

Expertenmeinung

In den meisten Fällen kann die Kündigungsfrist für Zusatzversicherungen verkürzt werden, wenn Sie nach der Ankündigung einer Prämienerhöhung die Versicherung wechseln möchten. Diese Möglichkeit muss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Versicherungspolice geprüft werden.

In welchen Fällen sollte man die Zusatzversicherung wechseln?

In bestimmten Fällen lohnt es sich, die Zusatzversicherung zu wechseln und seinen aktuellen Vertrag zu kündigen. Es gilt jedoch ein paar Bedingungen zu beachten, je nachdem aus welchem Grund Sie Ihre Versicherung wechseln wollen.

Gut zu wissen

Der Versicherte ist nicht verpflichtet, einen Grund anzugeben, der seine Kündigung rechtfertigt. Es steht ihm frei, die Zusatzversicherung zu wechseln, wenn er beispielsweise feststellt, dass er überversichert ist, oder wenn er einen günstigeren Vertrag abschliessen möchte, nachdem er über einen Vergleich (verlinken) ein günstigeres Angebot entdeckt hat.

Es gibt mögliche Szenarien für den Wechsel der Zusatzversicherung:

  1. Ordentliche Kündigung und Wechsel des Versicherers: Jeder Versicherte kann seinen Vertrag gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kündigen. Im Rahmen der Zusatzversicherung wird die Kündigungsfrist von der Krankenkasse festgelegt. Im Falle einer ordentlichen Kündigung muss der Versicherte diese Frist sowie eine in der Regel auf 1 Jahr festgelegte Mindestlaufzeit des Vertrags einhalten.
  1. Wechsel aufgrund einer Prämienerhöhung: In dieser besonderen Situation haben Sie Anspruch auf flexiblere Kündigungsbedingungen. Diese Bedingungen variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse. In der Regel hat der Versicherte 25 bis 30 Tage nach Bekanntgabe der Prämienerhöhung Zeit, seine Zusatzversicherung zu kündigen.
  1. Wechsel nach einem Versicherungsereignis: Der Versicherte kann seine Zusatzversicherung nach jedem Ereignis kündigen, bei dem der Versicherer eine Leistung aus dem betreffenden Vertrag erbracht hat. Die Frist für die Kündigung variiert je nach Krankenkasse; sie beträgt grundsätzlich 14 Tage ab dem Datum der Leistungserbringung.

Kann man seine Grundversicherung wechseln und seine Zusatzversicherung behalten?

In der Schweiz ist es möglich, die Krankenkasse zu wechseln und gleichzeitig die bestehende Zusatzversicherung zu behalten. Die Grundversicherung ist obligatorisch und kann jährlich per Ende des Versicherungsjahres gewechselt werden.

Bei der Zusatzversicherung hingegen handelt es sich um eine freiwillige Ergänzung zur Grundversicherung, die unabhängig von der Grundversicherung abgeschlossen wird. Daher können Versicherte ihre Zusatzversicherung auch bei einem Wechsel der Grundversicherung behalten, sofern sie mit den Leistungen und Konditionen zufrieden sind.

Es ist jedoch ratsam, die Bedingungen und Kündigungsfristen der Zusatzversicherung zu prüfen, um sicherzustellen, dass diese auch nach einem Wechsel der Grundversicherung weiterhin gültig bleibt.

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Wohin muss man seinen Antrag auf Wechsel der Zusatzversicherung schicken?

Hier finden Sie eine Tabelle mit den Kontaktdaten der Krankenkassen, um seinen Antrag auf Wechsel der Zusatzversicherung zu stellen:

KrankenkasseKontaktdaten
Assura
Kündigungsantrag per SMS: 076 001 99 98
oder per E-Mail: [email protected]
Concordia
An die nächstgelegene Concordia-Vertretung oder an:
CONCORDIA
Bundesplatz 15
6002 Luzern
CSS
An die CSS-Agentur in Ihrer Nähe oder an:
CSS Hauptsitz
Tribschenstrasse 21
Postfach 2568
6002 Luzern
EGK
An die EGK-Agentur in Ihrer Nähe oder an:
EGK-Gesundheitskasse
Birspark 1
4242 Laufen
Helsana
Per Einschreiben an:
Helsana Versicherungen AG
IDPH Kündigungen D-CH
Postfach
8081 Zürich
Groupe Mutuel
Per Einschreiben an:
Mutuel Assurances
Rue des Cèdres 5
Postfach
1919 Martigny
Sanitas
Per Einschreiben an:
Sanitas Krankenversicherung
Jägergasse 3
8021 Zürich
Swica
Per Einschreiben an:
SWICA Krankenversicherung AG
Römerstrasse 38
8401 Winterthur
Sympany
Per Einschreiben an:
Sympany
Peter Merian-Weg 4
4002 Basel
Oder per E-Mail an: [email protected]
Kontaktdaten der Krankenkassen für Wechsel seiner Zusatzversicherung

Warum sollte man mit dem Wechsel warten, bis der neue Vertrag bestätigt ist?

Bevor Sie mit dem Wechsel Ihrer Zusatzversicherung beginnen, warten Sie am besten auf die Beitrittsbestätigung Ihrer neuen Krankenkasse. Im Gegensatz zur obligatorischen Grundkrankenversicherung (KVG) ist die Zusatzkrankenversicherung nicht verpflichtet, Ihren Mitgliedsantrag anzunehmen.

Tatsächlich senden die Zusatzversicherungen Interessierten vor der Versicherung einen medizinischen Fragebogen zu, der dazu dienen soll, die Risiken und Kosten des künftigen Kunden abzuschätzen. Abhängig von den gegebenen Antworten kann es passieren, dass der Antrag:

  • Vollständig verweigert wird, was dazu führt, dass die Person für einen bestimmten Zeitraum keinen Versicherungsschutz hat
  • Unter Vorbehalt angenommen wird, wodurch der Person ein Teil der Leistungen entzogen wird (z. B. im Zusammenhang mit einer bestimmten Krankheit)

Gut zu wissen

Wenn Sie Ihre Zusatzversicherung kündigen und später wieder eine neue abschliessen möchten, könnte es sein, dass einige Krankenkassen Sie nicht mehr aufnehmen wollen, besonders wenn Sie über 55 Jahre alt sind oder bereits hohe Gesundheitskosten hatten. Daher sollten Sie gut überlegen, bevor Sie Ihre Zusatzversicherung wechseln.

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Jessica Writer
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Jessica arbeitet seit fast 15 Jahren als freie Texterin in Nürnberg (Deutschland) – hauptsächlich für Kunden aus den Bereichen Versicherungen, Finanzen, Immobilien oder Industrie. Als SEO-Expertin konnte sie bereits zahlreichen Unternehmen zu mehr digitaler Sichtbarkeit und einem besseren Google-Ranking verhelfen. Privat ist sie als Mama von zwei kleinen Mädchen aber eher Spezialistin für Feen, Elfen und Einhörner.

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