Zusatzversicherung wechseln: Welche Bedingungen gelten für 2024?
Ob bessere Leistungen oder günstigere Tarife - die Gründe, die Zusatzversicherung wechseln zu wollen, können vielfältig sein. Doch was muss man beachten, wenn man in der Schweiz die Krankenkasse der Zusatzversicherung wechseln will?
In diesem Artikel finden Sie alles Wissenswerte zu den Bedingungen und Fristen für den Wechsel der Zusatzversicherung und erfahren, wie Sie genau vorgehen müssen, damit der Wechsel reibungslos läuft.
Zusatzversicherung wechseln: Was Sie beachten sollen
- Sie können Ihre Zusatzversicherung bis spätestens 30. September wechseln.
- Die Zusatzversicherung kann ohne Angabe von Gründen gewechselt werden (z.B. nach einer Prämienerhöhung).
- Wir empfehlen, die Gültigkeit des neuen Vertrags abzuwarten, bevor Sie den alten Vertrag kündigen.
Zusatzversicherung wechseln: Welche Schritte sind zu beachten?
Bevor Sie die Krankenkasse der Zusatzversicherung wechseln, sollten Sie einige Dinge beachten, um auch weiterhin bestmöglich versichert zu sein. Die Bedingungen für einen Vertragswechsel, insbesondere die einzuhaltende Vertragsdauer, variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse. Daher ist es wichtig, die allgemeinen Konditionen Ihres Versicherungsvertrags zu kennen.
Schritt für Schritt die Zusatzversicherung wechseln
- Die Leistungen und Prämien der verschiedenen Zusatzversicherungen vergleichen. (Link setzen)
- Angebote einholen und genau prüfen
- Passende Zusatzversicherung auswählen und beantragen
- Antrag mit Gesundheitsfragebogen ausfüllen
- Auf die Aufnahmebestätigung warten und prüfen, ob es evtl. Vorbehalte oder Einschränkungen gibt
- Alte Zusatzversicherung kündigen
Gut zu wissen
Bevor Sie Ihre alte Zusatzversicherung kündigen, sollten Sie sicherstellen, dass die neue Krankenkasse Ihnen eine vorbehaltlose Aufnahmebestätigung erteilt hat, da bei Zusatzversicherungen keine Verpflichtung zur Aufnahme besteht. In vielen Fällen übernimmt die neue Zusatzversicherung den Kündigungsprozess für Sie. Andernfalls wird empfohlen, nur die Grundversicherung zu kündigen.
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Wie kündige ich die alte Zusatzversicherung bei meiner Krankenkasse vor dem Wechsel?
Für den Wechsel der Zusatzversicherung müssen Sie vor Ablauf der Frist - in der Regel spätestens bis zum 30. September - einen Kündigungsantrag an Ihre Krankenkasse richten. Die Kündigung sollte grundsätzlich per Einschreiben erfolgen. Einige Krankenkassen wie Assura erlauben es den Versicherungsnehmern jedoch, ihre Anfrage per E-Mail oder SMS zu senden.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Kündigung per Post senden, gilt als Datum der Eingang Ihres Schreibens bei der Krankenversicherung und nicht das Datum des Poststempels. Es empfiehlt sich daher, eine Empfangsbestätigung anzufordern. Bei einer Anfrage per E-Mail oder SMS empfehlen wir, die Nachricht bis zum Erhalt Ihrer Stornierungsbestätigung aufzubewahren.
Ihr Brief muss folgende Informationen enthalten:
- Name, Vorname und Anschrift des/der Versicherten
- Bezeichnung jeder Versicherung, die gekündigt werden soll
- Versicherungsnummer(n)
- Kündigungsdatum
- Unterschrift
Bis wann kann man seine Zusatzversicherung wechseln?
Bei den meisten Zusatzversicherungen gilt:
- Der Kündigungstermin ist der 31. Dezember
- Die Frist für den Wechsel der Zusatzversicherung beträgt 3 Monate
Dies ist jedoch keine feste Regel bei allen Versicherern. Einige Krankenkassen, wie die Groupe Mutuel, sehen eine Kündigungsfrist von 6 Monaten vor. Die tatsächliche Frist für den Wechsel Ihrer Zusatzversicherungen entnehmen Sie also am besten Ihren Vertragsbedingungen.
Ausserdem wichtig: die Mindestlaufzeit der Vertragsbindung, die ebenfalls in Ihrer Versicherungspolice aufgeführt ist. Die meisten Krankenkassen legen diese Laufzeit auf 1 Jahr fest, doch auch hier gibt es Ausnahmen: So zum Beispiel bei Assura, die eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren vorsieht. Sie sollten also unbedingt die Vertragslaufzeit kennen, bevor Sie sich auf ein neues Angebot festlegen.
Hier finden Sie Vergleichstabelle der Kündigungsfristen der wichtigsten Schweizer Zusatzversicherungen:
Krankenkasse | Kündigungsfrist | Mindestvertragsdauer |
---|---|---|
Assura | 3 Monate | 3 Jahre |
Atupri | 3 Monate | 1 Jahr |
Concordia | 3 Monate | 1 Jahr |
CSS | 3 Monate | Variabel je nach abgeschlossener Versicherung |
EGK | 3 Monate | 1 Jahr |
Groupe Mutuel | 6 Monate (für die meisten Versicherungen) | 3 Jahre (für die meisten Versicherungen) |
Helsana | 3 Monate | 1 Jahr |
ÖKK | 3 Monate | 1 Jahr |
Sanitas | 3 Monate | 1 Jahr |
Swica | 3 Monate | 1 Jahr |
Visana | 3 Monate | 1 Jahr |
Expertenmeinung
In den meisten Fällen kann die Kündigungsfrist für Zusatzversicherungen verkürzt werden, wenn Sie nach der Ankündigung einer Prämienerhöhung die Versicherung wechseln möchten. Diese Möglichkeit muss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Versicherungspolice geprüft werden.
In welchen Fällen sollte man die Zusatzversicherung wechseln?
In bestimmten Fällen lohnt es sich, die Zusatzversicherung zu wechseln und seinen aktuellen Vertrag zu kündigen. Es gilt jedoch ein paar Bedingungen zu beachten, je nachdem aus welchem Grund Sie Ihre Versicherung wechseln wollen.
Gut zu wissen
Der Versicherte ist nicht verpflichtet, einen Grund anzugeben, der seine Kündigung rechtfertigt. Es steht ihm frei, die Zusatzversicherung zu wechseln, wenn er beispielsweise feststellt, dass er überversichert ist, oder wenn er einen günstigeren Vertrag abschliessen möchte, nachdem er über einen Vergleich (verlinken) ein günstigeres Angebot entdeckt hat.
Es gibt mögliche Szenarien für den Wechsel der Zusatzversicherung:
- Ordentliche Kündigung und Wechsel des Versicherers: Jeder Versicherte kann seinen Vertrag gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kündigen. Im Rahmen der Zusatzversicherung wird die Kündigungsfrist von der Krankenkasse festgelegt. Im Falle einer ordentlichen Kündigung muss der Versicherte diese Frist sowie eine in der Regel auf 1 Jahr festgelegte Mindestlaufzeit des Vertrags einhalten.
- Wechsel aufgrund einer Prämienerhöhung: In dieser besonderen Situation haben Sie Anspruch auf flexiblere Kündigungsbedingungen. Diese Bedingungen variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse. In der Regel hat der Versicherte 25 bis 30 Tage nach Bekanntgabe der Prämienerhöhung Zeit, seine Zusatzversicherung zu kündigen.
- Wechsel nach einem Versicherungsereignis: Der Versicherte kann seine Zusatzversicherung nach jedem Ereignis kündigen, bei dem der Versicherer eine Leistung aus dem betreffenden Vertrag erbracht hat. Die Frist für die Kündigung variiert je nach Krankenkasse; sie beträgt grundsätzlich 14 Tage ab dem Datum der Leistungserbringung.
Beispiel aus der Praxis
Sie haben eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen abgeschlossen. Nach einem Unfall entstehen hohe Kosten für Implantate und Kronen, von denen die Versicherung nur einen Teil übernimmt. Da Ihnen die Eigenbeteiligung zu hoch ist, wollen Sie den Versicherer wechseln. Das können Sie tun, sobald Sie die Bezahlung der Leistungen bestätigt bekommen haben. Die dafür festgelegte Frist können Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertrags entnehmen.
Kann man seine Grundversicherung wechseln und seine Zusatzversicherung behalten?
In der Schweiz ist es möglich, die Krankenkasse zu wechseln und gleichzeitig die bestehende Zusatzversicherung zu behalten. Die Grundversicherung ist obligatorisch und kann jährlich per Ende des Versicherungsjahres gewechselt werden.
Bei der Zusatzversicherung hingegen handelt es sich um eine freiwillige Ergänzung zur Grundversicherung, die unabhängig von der Grundversicherung abgeschlossen wird. Daher können Versicherte ihre Zusatzversicherung auch bei einem Wechsel der Grundversicherung behalten, sofern sie mit den Leistungen und Konditionen zufrieden sind.
Es ist jedoch ratsam, die Bedingungen und Kündigungsfristen der Zusatzversicherung zu prüfen, um sicherzustellen, dass diese auch nach einem Wechsel der Grundversicherung weiterhin gültig bleibt.
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Wohin muss man seinen Antrag auf Wechsel der Zusatzversicherung schicken?
Hier finden Sie eine Tabelle mit den Kontaktdaten der Krankenkassen, um seinen Antrag auf Wechsel der Zusatzversicherung zu stellen:
Krankenkasse | Kontaktdaten |
---|---|
Assura | Kündigungsantrag per SMS: 076 001 99 98 oder per E-Mail: [email protected] |
Concordia | An die nächstgelegene Concordia-Vertretung oder an: CONCORDIA Bundesplatz 15 6002 Luzern |
CSS | An die CSS-Agentur in Ihrer Nähe oder an: CSS Hauptsitz Tribschenstrasse 21 Postfach 2568 6002 Luzern |
EGK | An die EGK-Agentur in Ihrer Nähe oder an: EGK-Gesundheitskasse Birspark 1 4242 Laufen |
Helsana | Per Einschreiben an: Helsana Versicherungen AG IDPH Kündigungen D-CH Postfach 8081 Zürich |
Groupe Mutuel | Per Einschreiben an: Mutuel Assurances Rue des Cèdres 5 Postfach 1919 Martigny |
Sanitas | Per Einschreiben an: Sanitas Krankenversicherung Jägergasse 3 8021 Zürich |
Swica | Per Einschreiben an: SWICA Krankenversicherung AG Römerstrasse 38 8401 Winterthur |
Sympany | Per Einschreiben an: Sympany Peter Merian-Weg 4 4002 Basel Oder per E-Mail an: [email protected] |
Warum sollte man mit dem Wechsel warten, bis der neue Vertrag bestätigt ist?
Bevor Sie mit dem Wechsel Ihrer Zusatzversicherung beginnen, warten Sie am besten auf die Beitrittsbestätigung Ihrer neuen Krankenkasse. Im Gegensatz zur obligatorischen Grundkrankenversicherung (KVG) ist die Zusatzkrankenversicherung nicht verpflichtet, Ihren Mitgliedsantrag anzunehmen.
Tatsächlich senden die Zusatzversicherungen Interessierten vor der Versicherung einen medizinischen Fragebogen zu, der dazu dienen soll, die Risiken und Kosten des künftigen Kunden abzuschätzen. Abhängig von den gegebenen Antworten kann es passieren, dass der Antrag:
- Vollständig verweigert wird, was dazu führt, dass die Person für einen bestimmten Zeitraum keinen Versicherungsschutz hat
- Unter Vorbehalt angenommen wird, wodurch der Person ein Teil der Leistungen entzogen wird (z. B. im Zusammenhang mit einer bestimmten Krankheit)
Gut zu wissen
Wenn Sie Ihre Zusatzversicherung kündigen und später wieder eine neue abschliessen möchten, könnte es sein, dass einige Krankenkassen Sie nicht mehr aufnehmen wollen, besonders wenn Sie über 55 Jahre alt sind oder bereits hohe Gesundheitskosten hatten. Daher sollten Sie gut überlegen, bevor Sie Ihre Zusatzversicherung wechseln.