Zusatzversicherung kündigen: Welche Fristen gelten für 2024?
Ob Unzufriedenheit, Umzug oder Prämienerhöhung - mehrere Gründe können einen Versicherten dazu veranlassen, seine Zusatzversicherung kündigen zu wollen. Allerdings unterscheiden sich die Kündigungsfristen der Zusatzversicherung von denen der Grundversicherung. Daher ist es wichtig, die Kündigungsbedingungen Ihrer Krankenkasse genau zu kennen.
Doch wie funktioniert die Kündigung einer Zusatzversicherung in der Schweiz? Welche Fristen sind einzuhalten und was darf in einem Kündigungsschreiben auf keinen Fall fehlen? HelloSafe klärt die wichtigsten Fragen rund um die Kündigungsmodalitäten.
Zusatzversicherung kündigen: Was Sie beachten sollen
- Bevor Sie kündigen, sollten Sie bereits eine neue Zusatzversicherung abgeschlossen haben.
- In der Regel beträgt die Kündigungsfrist mindestens 3 Monate bis zum Ende des laufenden Jahres.
- Das Kündigungsschreiben sollte bis spätestens 30. September eingegangen sein.
- Schicken Sie Ihre Kündigung am besten immer per Einschreiben an die Krankenkasse.
Wie kann man seine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse kündigen?
Die Kündigung der Zusatzversicherung kann auf 4 verschiedenen Arten erfolgen:
- Ordentliche Kündigung: Hier handelt es sich um eine Kündigung ohne besonderen Grund, etwa wenn Sie bei einem anderen Versicherer ein günstigeres Angebot gefunden haben. In diesem Fall gilt die in Ihrem Vertrag vorgesehene Kündigungsfrist, in der Regel 3 Monate.
- Kündigung aufgrund einer Prämienerhöhung: In diesem Fall gilt möglicherweise eine kürzere Frist. Eventuell räumt Ihnen der Versicherer ab Ankündigung der Erhöhung eine Kündigungsfrist von einem Monat einräumen.
- Kündigung nach einem Schadensfall: Das trifft in der Regel zu, wenn Sie feststellen, dass die erbrachte Leistung die durchgeführte Behandlung nicht ausreichend abdeckt (z. B. Spitalaufenthalt nach einem Unfall). Unter diesen Umständen können kürzere Fristen gelten, in der Regel 14 Tage ab Bezahlung der Leistung.
- Kündigung wegen Umzug in einen neuen Kanton. Dabei gilt die ordentliche Frist, sofern Ihre Krankenkasse Sie in Ihrem neuen Kanton versichern kann. Andernfalls kündigt die Krankenkasse Ihren Vertrag. Daher ist es wichtig, im Voraus eine neue Zusatzversicherung abzuschliessen.
Um Ihre Zusatzversicherung zu kündigen, müssen Sie ein Kündigungsschreiben an Ihre Krankenkasse senden und dabei die in Ihrem Vertrag vorgesehenen Fristen berücksichtigen. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate für eine wirksame Kündigung zum Jahresende, sodass Sie bis einschliesslich 30. September Zeit haben, Ihr Schreiben abzusenden. Bei einigen Versicherern wie Assura und Sympany können Sie Ihre Kündigung auch per E-Mail oder SMS abschicken.
Bei Zusatzverträgen gilt eine Mindestvertragslaufzeit, die ebenfalls in Ihrer Versicherungspolice festgelegt ist. In den meisten Fällen beträgt diese Laufzeit 1 Jahr, einige Krankenkassen sehen jedoch eine längere Laufzeit vor: Bei Assura beispielsweise beträgt die Vertragslaufzeit für die Zusatzkrankenversicherung mindestens 3 Jahre.
Um am Ende nicht ohne ausreichenden Versicherungsschutz dazustehen, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall, vor einer Kündigung und einem Wechsel Ihrer Zusatzversicherung die Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse abzuwarten. Tatsächlich sind Zusatzkrankenversicherungen nicht verpflichtet, Ihren Beitrittsantrag anzunehmen. Sie können Ihr Gesuch ablehnen oder Vorbehalte äussern, wenn Ihre Krankengeschichte ein zu hohes Risiko für sie darstellt. Oft genügt schon eine lange zurückliegende Operation als Ablehnungsgrund.
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Grund- & Zusatzversicherung kündigen: Was sind die Unterschiede?
Die obligatorische Grundversicherung wird durch das KVG-Gesetz geregelt, während die Zusatzversicherung durch das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt wird, dessen Rahmen flexibler ist. So steht es den Zusatzversicherern frei, die Kündigungsfristen festzulegen. In der Praxis verlangen die meisten jedoch eine Kündigung bis spätestens 30. September zum Ende des Kalenderjahres (d. h. eine Frist von drei Monaten).
Wie formuliere ich das Kündigungsschreiben für eine Zusatzversicherung?
Sie benötigen Hilfe beim Verfassen Ihres Kündigungsschreibens zur Zusatzkrankenversicherung? Wir empfehlen Ihnen, die unten verfügbare Vorlage zu verwenden und sie mit Ihren persönlichen Daten zu ergänzen.
Welche Elemente sollten unbedingt enthalten sein?
Damit eine Kündigung auch rechtskräftig ist, muss sie gewisse Informationen zwingend enthalten. Welche das sind, haben wir hier für Sie aufgelistet:
- Name, Vorname und Anschrift des/der Versicherten
- Auflistung jeder Versicherung, die gekündigt werden soll
- Versicherungsnummer(n)
- Kündigungsdatum
- Unterschrift
Gut zu wissen
In den meisten Fällen ist als Kündigungsdatum der 31. Dezember des laufenden Jahres anzugeben (oder eines späteren Jahres, wenn Ihr Vertrag eine längere Laufzeit vorsieht).
Vorlage für das Kündigen einer Zusatzversicherung
Um Ihnen das Kündigungsschreiben so einfach wie möglich zu machen, finden Sie hier eine Vorlage für die Kündigung Ihrer Zusatzversicherung bei der Krankenkasse. Diese Standard-Kündigung enthält alle notwendigen Informationen mit empfohlener Formatierung:
Bis wann kann man eine Zusatzversicherung in der Schweiz kündigen?
In der Schweiz beträgt die Kündigungsfrist für Zusatzversicherungen in der Regel 3 Monate, wobei der Vertrag am 31. Dezember endet. Das Kündigungsschreiben muss daher spätestens bis zum 30. September erfolgen, damit die Kündigung zum Ende des Kalenderjahres wirksam ist.
Gut zu wissen
Diese Regel gilt nicht zwingend, da es den Krankenkassen freisteht, ihre eigenen Fristen festzulegen. Beispielsweise beträgt die Kündigungsfrist für die Zusatzversicherung der Groupe Mutuel 6 Monate.
Bei den meisten Schweizer Zusatzversicherungen kann die Frist verkürzt werden:
- Wenn Sie aufgrund einer Prämienerhöhung kündigen
- Oder wenn Sie nach einem Versicherungsfall kündigen
Um die genauen Fristen für diese besonderen Fälle zu erfahren, konsultieren Sie am besten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Versicherungspolice.
Hier finden Sie eine Vergleichstabelle der Kündigungsfristen vieler Schweizer Zusatzkrankenversicherungen:
Krankenkasse | Kündigungsfrist | Mindestvertragsdauer |
---|---|---|
Assura | 3 Monate | 3 Jahre |
Atupri | 3 Monate | 1 Jahr |
Axa | 3 Monate | 1 Jahr |
Concordia | 3 Monate | 1 Jahr |
CSS | 3 Monate | Variabel je nach abgeschlossener Versicherung |
EGK | 3 Monate | 1 Jahr |
Groupe Mutuel | 6 Monate (für die meisten Versicherungen) | 3 Jahre (für die meisten Versicherungen) |
Helsana | 3 Monate | 1 Jahr |
KPT | 3 Monate | 1 Jahr |
Sanitas | 3 Monate | 1 Jahr |
Sumiswalder KK | 3 Monate | 1 Jahr |
Swica | 3 Monate | 1 Jahr |
Visana | 3 Monate | 1 Jahr |
Expertenmeinung
- Massgeblich für das Einhalten der Kündigungsfrist ist das Datum, zu dem Ihr Brief beim Versicherer eingeht, nicht der Poststempel.
- Fällt der 30. September auf ein Wochenende, müssen Sie bis zum letzten Werktag im September kündigen.
- Lassen Sie sich die Kündigung von Ihrer Krankenkasse immer schriftlich bestätigen.
- Wenn Sie Ihren Kündigungsantrag per E-Mail oder SMS senden, sollten Sie die Nachricht aufbewahren, bis Sie die Kündigungsbestätigung erhalten.
Nehmen Sie einen Krankenkassenvergleich vor und finden Sie die Zusatzversicherung, die am besten zu Ihnen passt:
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Wie lauten die Kündigungsmodalitäten der wichtigsten Krankenkassen?
Kündigungsfristen, Laufzeiten und Kontaktdaten - hier finden Sie eine Übersicht über die unterschiedlichen Kündigungsbedingungen der wichtigsten Zusatzversicherungen in der Schweiz.
Helsana Zusatzversicherung kündigen
Die Frist für die Kündigung der Helsana Zusatzversicherung beträgt 3 Monate zum Jahresende. Somit muss Helsana Ihre Kündigung bis spätestens 30. September erhalten. Sollte Ihre Prämie erhöht werden, verkürzt sich die Kündigungsfrist auf 1 Monat. Die Mindestvertragsdauer bei dieser Krankenkasse beträgt ein Jahr.
Sie müssen schriftlich kündigen. Ihr Kündigungsschreiben für die Zusatzversicherung Helsana können Sie an folgende Adresse senden:
Helsana Versicherungen AG
IDPH Kündigungen F-CH
Postfach
8081 Zürich
Für Fragen rund um die Kündigung Ihrer Zusatzversicherung können Sie Helsana telefonisch unter 058 340 13 26 erreichen.
Swica Zusatzversicherung kündigen
Wenn Sie die Swica Zusatzversicherung kündigen möchten, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende des laufenden Jahres (d. h. der Brief muss spätestens am 30. September bei Swica eingegangen sein). Für den Fall, dass Swica Ihre Prämie erhöht, beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat nach Bekanntgabe der Erhöhung. Die Mindestvertragsdauer bei dieser Krankenkasse beträgt ein Jahr.
Ihr Kündigungsschreiben zur Swica-Zusatzversicherung können Sie an folgende Adresse senden:
SWICA Krankenversicherung AG
Römerstrasse 38
8401 Winterthur
CSS Zusatzversicherung kündigen
Die Bedingungen für die Kündigung der CSS-Zusatzversicherung hängen von der gewählten Versicherungspolice ab.
Beispielsweise sieht die Zahnzusatzversicherung der CSS eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren vor, wobei sich der Vertrag stillschweigend um jeweils 1 Jahr verlängert, wenn er nicht gekündigt wird. Sollte aufgrund eines Schadenfalls gekündigt werden, muss die Kündigung 14 Tage ab Kenntnis der Leistungszahlung erfolgen. Die Prämie bleibt jedoch bis zum Ende des laufenden Jahres fällig.
Das Kündigungsschreiben zur CSS-Zusatzversicherung muss an die nächstgelegene Agentur oder an folgende Adresse gesendet werden:
Tribschenstrasse 21
Postfach 2568
6002 Luzern
Sanitas Zusatzversicherung kündigen
Bei einer ordentlichen Kündigung der Sanitas Zusatzversicherung gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wenn Sie nach Eintritt eines Versicherungsfalls kündigen, liegt die Frist bei 2 Wochen (ab Kenntnis der Bezahlung der Leistung).
Versicherungsnehmer können fristlos kündigen, wenn sich ihre Prämie erhöht.
Ihr Kündigungsschreiben können Sie an die in Ihren Sanitas-Unterlagen angegebene Korrespondenzadresse senden. Alternativ können auch diese Adresse verwenden:
Sanitas Krankenversicherung
Jägergasse 3
8021 Zürich
Assura Zusatzversicherung kündigen
Bei Assura werden Kündigungsverfahren hauptsächlich online über ein spezielles Formular auf der Website der Krankenkasse durchgeführt (Kontakt Kündigung). Ihre Kündigung der Zusatzversicherung können Sie auch folgendermassen einreichen:
- per E-Mail an: [email protected]
- per SMS an +4176 001 99 98.
- schriftlich an:
Assura
Av. C.-F. Ramuz 74
1009 Riemenscheibe
Achtung
Die Mindestvertragslaufzeit der Assura Zusatzversicherung beträgt 3 Jahre. Eine Kündigung Ihrer Assura-Zusatzversicherung ist daher frühestens nach diesem Zeitraum möglich.
Visana Zusatzversicherung kündigen
Bei ordentlicher Kündigung (ohne Angabe von Gründen) gilt für alle Zusatzversicherungen von Visana eine Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres.
Bei einer Prämienerhöhung ist die Kündigung der Visana-Zusatzversicherung flexibler: In diesem Fall ermöglicht Visana ihren Versicherungsnehmern eine sofortige Kündigung. Die Mindestvertragsdauer bei dieser Krankenkasse beträgt ein Jahr.
Ihr Kündigungsschreiben können Sie an diese Adresse richten:
Visana Services AG
Hauptsitz
Weltpoststrasse 19
3000 Bern 16
Groupe Mutuel Zusatzversicherung kündigen
Die Kündigungsfrist für die Zusatzversicherung der Groupe Mutuel beträgt bei den meisten Verträgen 6 Monate. Bestimmte Versicherungen der Groupe Mutuel haben jedoch kürzere Fristen: Beispielsweise gilt bei der Zusatzversicherung Alterna für Alternativmedizin eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Das Kündigungsschreiben der Zusatzversicherung der Groupe Mutuel kann an folgende Adresse gesendet werden:
Groupe Mutuel
Rue des Cèdres 5
1919 Martigny
Achtung
Die Mindestvertragsdauer beträgt bei der Zusatzversicherung der Groupe Mutuel 3 Jahre.
Concordia Zusatzversicherung kündigen
Wie die meisten Krankenkassen gilt auch bei Concordia eine dreimonatige Kündigungsfrist. Die Vertragslaufzeit ist auf 1 Jahr festgelegt.
Gut zu wissen
Möchte der Versicherte seinen Vertrag nach Ankündigung einer Prämienerhöhung kündigen, entfällt die 3-monatige Kündigungsfrist: Das Kündigungsschreiben muss spätestens am letzten Werktag des Kalenderjahres bei Concordia eingehen.
Die schriftliche Kündigung kann an die nächstgelegene Concordia-Agentur oder an die folgende Adresse gesendet werden:
CONCORDIA
Bundesplatz 15
6002 Luzern