Arbeitslosenversicherung in der Schweiz: der komplette Ratgeber 2024

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Jessica aktualisiert am 01/10/2024

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Entdecken Sie die Methodik

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) spielt eine zentrale Rolle im sozialen Sicherungssystem der Schweiz und bietet finanzielle Unterstützung für Personen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben. Dieser umfassende Ratgeber führt Sie durch die wesentlichen Aspekte der Arbeitslosenversicherung in der Schweiz: von der Anmeldung und den Anspruchsvoraussetzungen über die Höhe der Leistungen bis hin zu verschiedenen privaten Versicherungsangeboten.

Egal, ob Sie bereits arbeitslos sind, sich auf einen möglichen Jobverlust vorbereiten oder einfach nur Ihr Wissen über die Arbeitslosenversicherung erweitern möchten – dieser Artikel bietet Ihnen alle Informationen, die Sie benötigen, um die Unterstützung, die Ihnen zusteht, optimal zu nutzen. Erfahren Sie, wie Sie im Falle eines Arbeitslosigkeitsanspruchs richtig handeln und welche Schritte Sie unternehmen müssen, um Ihre finanzielle Sicherheit in schwierigen Zeiten zu gewährleisten.

Arbeitslosenversicherung: Was Sie wissen sollten

  1. Die Arbeitslosenversicherung schützt alle Arbeitnehmer in der Schweiz.
  2. Wer mehr als 500 CHF pro Monat verdient, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  3. Das Arbeitslosengeld macht 70 % des vorher bezogenen Gehalts aus.
  4. Selbstständige können sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern.
  5. Auch für Grenzgänger gibt es die Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern.

Was ist eine Arbeitslosenversicherung in der Schweiz?

Definition Arbeitslosenversicherung

Personen, die ihren Arbeitsplatz verlieren, erhalten für einen von der Arbeitslosenversicherung in der Schweiz festgelegten Zeitraum eine Entschädigung. Dieser soziale Schutz ermöglicht es Arbeitslosen, während der aktiven Arbeitssuche von einer finanziellen Absicherung zu profitieren.

Die Arbeitslosenversicherung schützt alle Arbeitnehmer (die einen Lohn von mehr als 500 CHF pro Monat beziehen).

Als allgemeine Regel gilt, dass das Arbeitslosengeld 70 % des Gehalts ausmacht , das Sie als Arbeitnehmer bezogen haben.

Wer ist bei der Arbeitslosenversicherung versichert?

In der Schweiz sind folgende Personen bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) versichert:

  1. Arbeitnehmer: Alle Arbeitnehmer, die in der Schweiz beschäftigt sind und ein versicherungspflichtiges Einkommen erzielen, sind automatisch in der Arbeitslosenversicherung versichert. Dies gilt sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitbeschäftigte.
  2. Lehrlinge: Auch Lehrlinge, die eine berufliche Grundbildung absolvieren, sind in der ALV versichert.
  3. Aushilfen: Temporäre und saisonale Aushilfen, die für einen begrenzten Zeitraum angestellt sind, fallen ebenfalls unter den Schutz der Arbeitslosenversicherung.
  4. Selbstständige: Selbstständige können sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern, um im Falle eines Einkommensverlustes Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben.
  5. Angestellte in der Landwirtschaft: Auch Arbeitnehmer in der Landwirtschaft sind in der ALV versichert, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
  6. Mitarbeiter von internationalen Organisationen: In der Regel sind auch Mitarbeiter von internationalen Organisationen in der Schweiz in der ALV versichert, es sei denn, sie sind von der Versicherungspflicht befreit.

Voraussetzungen für die Versicherung

Um Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu haben, müssen die Versicherten folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Beitragszahlungen: Die versicherten Personen müssen während der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate in die ALV eingezahlt haben.
  • Arbeitslosigkeit: Die Person muss arbeitslos sein und sich aktiv um eine neue Stelle bemühen.
  • Verfügbarkeit: Die versicherte Person muss bereit und in der Lage sein, eine zumutbare Arbeit anzunehmen.

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Wie beantrage ich die Arbeitslosigkeitsversicherung?

Die Beantragung der Arbeitslosenversicherung in der Schweiz erfolgt in der Regel über die zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) oder die jeweiligen kantonalen Arbeitsämter. Hier sind die Schritte zur Beantragung der Arbeitslosenversicherung in den verschiedenen Kantonen, einschliesslich Aargau, Zürich, Bern, Luzern und Winterthur.

Allgemeine Schritte zur Beantragung der Arbeitslosigkeitsversicherung

  1. Arbeitslos melden: Melden Sie sich so schnell wie möglich beim RAV oder dem entsprechenden kantonalen Arbeitsamt. Dies sollte idealerweise innerhalb von 5 Tagen nach Verlust Ihres Arbeitsplatzes geschehen. In der Regel steht dafür ein Formular auf der Website des jeweiligen Kantons zur Verfügung.
  2. Dokument vorbereiten: Stellen Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen. Dazu gehören:
    • Identitätsnachweis (z.B. Pass oder ID)
    • Arbeitszeugnisse und Referenzen
    • Kündigungsschreiben oder Nachweis über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    • Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen
  1. Persönlicher Termin: Vereinbaren Sie einen Termin beim RAV oder dem kantonalen Arbeitsamt. Bei diesem Termin werden Ihre Unterlagen überprüft und Sie erhalten Informationen über die nächsten Schritte.
  2. Antrag auf Arbeitslosengeld: Füllen Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld aus, der Ihnen beim RAV zur Verfügung gestellt wird. Stellen Sie sicher, dass alle Informationen korrekt und vollständig sind.
  3. Warten auf die Entscheidung: Nach Einreichung Ihres Antrags wird dieser überprüft. Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld und bekommen dann eine entsprechende Bescheinigung.

Spezifische Informationen für die Kantone

Die Beantragung der Arbeitslosenversicherung erfolgt in der Schweiz über die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), die je nach Kanton unterschiedliche Verfahren haben können. Es ist wichtig, sich schnellstmöglich nach Verlust des Arbeitsplatzes zu melden und alle erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten. Besuchen Sie die jeweiligen Webseiten der Kantone für spezifische Informationen und Ansprechpartner.

Diese Tabelle bietet einen Überblick über die relevanten Informationen zur Beantragung der Arbeitslosenversicherung in den jeweiligen Kantonen. Sie können die angegebenen Links besuchen, um weitere Details zu erhalten und die zuständigen Ansprechpartner zu finden.

KantonWebsite mit Formular zur AntragstellungAnsprechpartner (RAV)
Aargau
www.ag.ch: Kanton Aargau - ArbeitslosenversicherungRAV Aargau (regionale RAVs)
Zürich
www.zh.ch: Kanton Zürich - ArbeitslosenversicherungRAV Zürich (regionale RAVs)
Bern
www.be.ch: Kanton Bern - ArbeitslosenversicherungRAV Bern (regionale RAVs)
Luzern
www.lu.ch: Kanton Luzern - Arbeitslosenversicherung / ArbeitgeberscheinigungRAV Luzern (regionale RAVs)
Winterthur
www.zh.ch: RAV WinterthurRAV Winterthur (Teil des Kantons Zürich)
Antrag und Bescheinigung für Arbeitslosenversicherung in den verschiedenen Kantonen

Wie hoch sind die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung?

In der Schweiz setzen sich die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung aus einem festgelegten Prozentsatz des Bruttoeinkommens zusammen. Hier sind die aktuellen Informationen zu den Beiträgen:

Arbeitnehmerbeiträge:

  • Der Beitragssatz für die ALV beträgt in der Regel 1,1 % des Bruttoeinkommens. Dieser Satz gilt bis zu einem maximalen Jahreslohn von 148.200 CHF (Stand 2023).
  • Für Einkommen, das über diesem Betrag liegt, wird ein zusätzlicher Beitrag von 0,5 % erhoben, was zu einem Gesamtbeitrag von 1,6 % für den übersteigenden Betrag führt.

Arbeitgeberbeiträge:

  • Arbeitgeber zahlen ebenfalls einen Beitragssatz von 1,1 % auf das Bruttoeinkommen ihrer Mitarbeiter bis zur genannten Einkommensgrenze.
  • Der zusätzliche Beitrag von 0,5 % auf Einkommen über 148.200 CHF wird ebenfalls vom Arbeitgeber gezahlt.

In der Schweiz gibt es die Möglichkeit einer Beitragsbefreiung von bis zu 90 Tagen für die Arbeitslosenversicherung . Diese Regelung kommt zum Tragen, wenn eine Person aufgrund von bestimmten Umständen, wie beispielsweise Krankheit oder Mutterschaft, vorübergehend nicht in der Lage ist, Beiträge zur ALV zu leisten. Während dieser Zeit sind Versicherte von der Pflicht zur Zahlung der Beiträge befreit, sodass sie während ihrer Abwesenheit finanziell entlastet werden. Es ist wichtig, die entsprechenden Nachweise rechtzeitig bei der zuständigen Arbeitslosenkasse einzureichen, um die Beitragsbefreiung in Anspruch nehmen zu können.

Sollten Sie zusätzlich eine private Arbeitslosenversicherung abschliessen?

Von zusätzlichem Schutz können Sie profitieren, indem Sie eine private Arbeitslosenversicherung bei privaten Versicherern abschliessen. Dies trägt dazu bei, die zusätzlichen 20 oder 30 % abzudecken, die dafür sorgen, dass Ihr Verdienst auf dem gleichen Niveau bleibt wie Ihr vorheriges Gehalt. Nicht alle Unternehmen versichern das Risiko der Arbeitslosigkeit, aber diese professionelle Versicherung kann von Versicherern wie Swiss Keys Management angeboten werden.

Im Falle einer Kündigung geht Ihnen Ihr Einkommen nicht verloren und Sie profitieren von Zusatzrenten zu den nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgesehenen Taggeldern.

Beispiel einer privaten Arbeitslosenversicherung mit dem zu erwartenden monatlichen Beitrag:

Zusatzrente der privaten ArbeitslosenversicherungBeiträge pro Monat in CHF
500 CHF
32
600 CHF
39
700 CHF
45
800 CHF
52
900 CHF
58
1000 CHF
65
Beiträge der privaten Arbeitslosenversicherung

Welche finanziellen Leistungen bietet die Arbeitslosenversicherung?

Das Arbeitslosengeld beträgt grundsätzlich 70 % Ihres Gehalts, genauer gesagt das durchschnittliche Gehalt der letzten sechs Monate oder sogar der letzten zwölf Monate, wenn die Berechnung für Sie günstig ist. Dabei werden die Prämien berücksichtigt, die Ihre Vergütung ergänzen.

In bestimmten Situationen kann das Taggeld 80 % des Lohns betragen, wenn Ihr Lohn weniger als 3797 CHF pro Monat beträgt. Die Arbeitslosenversicherung erhöht sich ausserdem auf 80 %, wenn Sie unterhaltsberechtigte Kinder unter 25 Jahren haben oder eine Behinderung von mindestens 40 % haben.

Zudem erhalten Sie nur 5 Tagegelder pro Woche (Montag bis Freitag), da die Arbeitslosenversicherung nur Arbeitstage abdeckt.

Aus diesem Grund ändert sich die Höhe des Arbeitslosengeldes jeden Monat. Die Höhe des Taggeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen AHV-pflichtigen Lohn.

Gibt es eine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?

Ja, in der Schweiz gibt es eine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, jedoch ist diese nicht automatisch Bestandteil des regulären Systems. Selbstständige können sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern, indem sie eine spezielle Selbstständigen- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschliessen. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Beiträge müssen regelmässig gezahlt werden.
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld erfordert Nachweis des Erwerbsausfalls.
  • Erfüllung der Beitragszahlungspflichten über einen bestimmten Zeitraum notwendig.
  • Leistungen können finanzielle Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld beinhalten.
  • Beratung durch Fachpersonen oder Versicherungsberater empfohlen.
  • Wichtig, sich frühzeitig über Anforderungen und Bedingungen zu informieren.

Wer finanziert die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz?

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) in der Schweiz wird durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Hier sind die wichtigsten Punkte zur Finanzierung:

  1. Beiträge der Arbeitnehmer: Jeder Arbeitnehmer in der Schweiz zahlt einen bestimmten Prozentsatz seines Bruttoeinkommens in die Arbeitslosenversicherung ein. Der Beitragssatz liegt in der Regel bei etwa 1,1 % des Bruttoeinkommens.
  2. Beiträge der Arbeitgeber: Arbeitgeber sind verpflichtet, ebenfalls einen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zu leisten, der ebenfalls bei etwa 1,1 % des Bruttoeinkommens liegt. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Arbeitslosenversicherung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geteilt werden.
  3. Selbstständige: Selbstständige können sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern und müssen die vollen Beiträge selbst zahlen, da sie keinen Arbeitgeber haben, der einen Teil der Beiträge übernimmt.
  4. Bundesmittel: In bestimmten Situationen können auch Bundesmittel zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung beitragen, insbesondere in Krisenzeiten oder bei erhöhtem Bedarf an Arbeitslosengeld.

Gibt es eine Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger?

Ja, Grenzgänger, die in der Schweiz wohnen und in einem anderen Land arbeiten oder umgekehrt, können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Arbeitslosenversicherung haben. Grenzgänger können in der Regel in dem Land, in dem sie arbeiten, Anspruch auf Arbeitslosenleistungen haben. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Grenzgänger, der in der Schweiz arbeitet, sich bei der Schweizer Arbeitslosenversicherung (ALV) anmelden kann, wenn er arbeitslos wird. In vielen Fällen müssen Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, auch die entsprechenden Beiträge zur ALV zahlen, um Anspruch auf Leistungen zu haben.

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden in der Regel vom Lohn abgezogen. Grenzgänger müssen sicherstellen, dass sie die erforderlichen Beiträge zahlen, um im Falle von Arbeitslosigkeit Leistungen beanspruchen zu können. Im Falle von Arbeitslosigkeit müssen Grenzgänger sich bei der zuständigen Arbeitslosenversicherung im Land ihres Arbeitsortes melden. Dies kann je nach Wohnsitzland und Arbeitsort unterschiedliche Verfahren erfordern.

Expertenmeinung

Die Schweiz hat mit verschiedenen Ländern Abkommen zur sozialen Sicherheit, die auch Regelungen zur Arbeitslosenversicherung beinhalten. Diese Abkommen können den Grenzgängern helfen, ihre Ansprüche zu klären und Leistungen zu beantragen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Grenzgänger die Möglichkeit haben, sich in der Arbeitslosenversicherung abzusichern und im Falle von Arbeitslosigkeit Leistungen zu beanspruchen.

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Jessica Writer
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Jessica arbeitet seit fast 15 Jahren als freie Texterin in Nürnberg (Deutschland) – hauptsächlich für Kunden aus den Bereichen Versicherungen, Finanzen, Immobilien oder Industrie. Als SEO-Expertin konnte sie bereits zahlreichen Unternehmen zu mehr digitaler Sichtbarkeit und einem besseren Google-Ranking verhelfen. Privat ist sie als Mama von zwei kleinen Mädchen aber eher Spezialistin für Feen, Elfen und Einhörner.

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