Wird die Massage im Jahr 2024 von der Krankenkasse in der Schweiz anerkannt?
Massagen sind eine wirkungsvolle Therapiemethode bei Rückenschmerzen, Verspannungen oder Stress und das Angebot reicht von Hot-Stone bis zu Fussreflexmassagen. Doch ist die Massage von der Krankenkasse überhaupt anerkannt?
Wir klären in diesem Artikel auf, was eine Massage in der Schweiz durchschnittlich kostet, welche Leistungen von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden und für welche Behandlungen eine Zusatzversicherung sinnvoll ist.
Massage und Krankenkasse: Was Sie beachten sollen
- Eine Massage in der Schweiz kostet zwischen 80 und 150 CHF.
- Der Selbstbehalt für medizinische Massagen liegt in der Regel zwischen 10-20%.
- Die Grundversicherung deckt nur medizinische Massagen ab, die ärztlich verordnet wurden.
- Mit einer Zusatzversicherung können Sie möglicherweise auch Wellness-Massagen ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen.
Wie hoch ist der durchschnittliche Preis für eine Massage in der Schweiz?
Die Preise für eine Massage in der Schweiz können je nach Art der Massage, Dauer der Behandlung, Standort und dem jeweiligen Anbieter variieren. Im Durchschnitt liegen die Preise für eine Massage in der Schweiz zwischen 80 und 150 CHF pro Stunde. Luxuriösere Spas oder Wellnesszentren können höhere Preise verlangen, während unabhängige Masseure möglicherweise günstigere Tarife anbieten. Es ist ratsam, vorab die Preise zu vergleichen und sich über die Qualifikationen des Masseurs oder der Masseurin zu informieren.
Ausserdem können die Preise für Massagen auch je nach Stadt in der Schweiz variieren. Hier sind einige Beispiele für durchschnittliche Preise für eine Massage pro Stunde in verschiedenen Städten:
Stadt | Preis für Massage pro Stunde |
---|---|
Zürich | 100-200 CHF |
Bern | 80-140 CHF |
Winterthur | 80-150 CHF |
Thun | 80-130 CHF |
Basel | 90-160 CHF |
Biel | 70-120 CHF |
Luzern | 80-150 CHF |
Wann wird die Massage von der Krankenkasse anerkannt?
Medizinische Massagen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen:
- Massagen müssen von einem Arzt verordnet werden
- Der Masseur oder Physiotherapeut muss über eine entsprechende Ausbildung und Zertifizierung verfügen
Massagen, die nicht als physiotherapeutische Behandlung gelten oder als Wellness- oder Entspannungsmassagen angesehen werden, sind nicht durch die Grundversicherung abgedeckt. Selbst wenn solche Massagen zur Linderung von Beschwerden beitragen, müssen sie in der Regel privat bezahlt werden, es sei denn, sie sind Teil einer medizinisch notwendigen Therapie.
Personen, die Massagen also aus reinem Wohlbefinden oder zur Prävention nutzen möchten, müssen diese Kosten selbst tragen oder eine Zusatzversicherung abschliessen, die solche Leistungen abdeckt. Nehmen Sie einen Krankenkassenvergleich mit unserem Online-Vergleichsrechner vor:
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Welche Kosten für Massagen übernimmt die Zusatzversicherung?
Ob Hot-Stone, Fussreflexzonen oder Aromatherapie - In der Schweiz zählt Massage zu den alternativen Therapieformen und ist deshalb meist über die Zusatzversicherung “Komplementär- oder Alternativmedizin” abgedeckt.
Für Massage allein existiert keine Zusatzversicherung, sondern sie ist immer Teil eines kleineren oder grösseren Leistungspakets. Der Abschluss einer Zusatzversicherung lohnt sich besonders, wenn man mehr als eine der angebotenen Leistungen nutzt. Zahlreiche Tarife für Alternativ- und Komplementärmedizin enthalten zum Beispiel die Kostenübernahme für Akupunktur, homöopathische Medikamente oder ayurvedische Behandlungen.
Inwieweit die Zusatzversicherung die Kosten für die Massage übernimmt, variiert je nach Versicherer. Die meisten Anbieter übernehmen zwischen 50-90% der Behandlungskosten, in der Regel bis zu einem festgelegten Höchstbetrag oder einer maximalen Anzahl an Behandlungen pro Jahr. Eine vollständige Kostenübernahme wird von keinem Versicherer angeboten und kann nur durch die Kombination mehrerer Tarife erreicht werden.
Expertenmeinung
Wir empfehlen, sich im Voraus genau bei der Versicherungsgesellschaft zu informieren. Nicht alle Versicherer bieten die gleichen Leistungen an, und manchmal sind bestimmte Therapieformen oder Therapeuten in der Zusatzversicherung ausgeschlossen. Zudem kann es sein, dass die Versicherung den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit oder eine Zertifizierung des Therapeuten verlangt.
Krankenkassen anerkannte Massage: Welche Kosten bleiben übrig?
Egal, welche Versicherung Sie haben, eine Teil für Ihre Massage müssen Sie in den meisten Fällen immer selbst tragen. Wie hoch dieser Selbstbehalt ist, variiert je nach Versicherungsmodell und individuellen Vertragsbedingungen.
Im Allgemeinen können Sie jedoch mit folgenden Richtwerten rechnen:
- Franchise bei Krankenkasse: Die Franchise ist der Betrag, den Sie jedes Jahr selbst bezahlen müssen, bevor die Krankenkasse Kosten übernimmt. In der Regel liegt die Franchise zwischen 300 und 2 500 CHF. Je höher die Franchise, desto niedriger sind in der Regel Ihre monatlichen Prämien, aber auch Ihre Selbstbeteiligung bei Behandlungen wie Massagen.
- Selbstbehalt: Der Selbstbehalt ist der prozentuale Anteil, den Sie nach Erreichen Ihrer Franchise noch selbst tragen müssen. Bei den meisten Versicherern liegt der Selbstbehalt zwischen 10 % und 20 %. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise bei Massagekosten von 100 CHF und einem Selbstbehalt von 10 % 10 CHF aus eigener Tasche zahlen müssten.
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Wie kann man bei der Krankenkasse die Erstattung der Massagekosten beantragen?
Um eine Kostenübernahme für Massagen bei Ihrer Krankenkasse in der Schweiz zu beantragen, müssen Sie in der Regel folgende Schritte befolgen:
- Ärztliche Verordnung: Zunächst benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für die Massage. Ihr Arzt muss bestätigen, dass die Massage medizinisch notwendig ist.
- Offerte einholen: Lassen Sie sich von einem qualifizierten Masseur oder Therapeuten eine Offerte für die geplanten Massagebehandlungen erstellen. In dieser Offerte sollten die Anzahl der geplanten Sitzungen, die Dauer jeder Sitzung und die Kosten pro Sitzung aufgeführt sein.
- Antrag bei der Krankenkasse stellen: Reichen Sie zusammen mit der ärztlichen Verordnung und der Offerte einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse ein. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und alle relevanten Informationen enthalten sind.
- Prüfung des Antrags: Die Krankenkasse wird Ihren Antrag prüfen und entscheiden, ob sie die Kosten für die Massage übernimmt. Dies kann je nach Versicherungsmodell, individuellen Vertragsbedingungen und medizinischer Notwendigkeit variieren.