Lernfahrausweis in der Schweiz: Welche Regeln gelten im Jahr 2024?

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Jessica aktualisiert am 01/10/2024

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Entdecken Sie die Methodik

Der Lernfahrausweis ist ein entscheidender Schritt für alle, die in der Schweiz das Autofahren erlernen möchten. Er ermöglicht es den Fahrschülern, unter Anleitung eines Fahrlehrers oder einer erfahrenen Begleitperson praktische Fahrstunden zu absolvieren und sich auf die bevorstehende Fahrprüfung vorzubereiten. Doch bevor man hinter das Steuer eines Fahrzeugs steigen kann, sind einige wichtige Aspekte zu beachten.

In diesem Artikel klären wir zunächst die grundlegenden Begriffe rund um den Lernfahrausweis, erläutern den Antragstellungsprozess in den jeweiligen Kantonen. Zudem gehen wir auf die Gültigkeit des Lernfahrausweises und die damit verbundenen Regeln ein, die während der Lernphase beachtet werden müssen. Abschliessend beleuchten wir auch die möglichen Gründe für einen Entzug des Lernfahrausweises und deren Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis. Egal, ob Sie selbst den Weg zum Führerschein einschlagen möchten oder sich einfach über die geltenden Bestimmungen informieren wollen – dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über den Lernfahrausweis in der Schweiz.

Lernfahrausweis: Was Sie wissen sollten

  1. Der Lernfahrausweis dient dazu, das Autofahren zu erlernen und die Fahrprüfung zu bestehen.
  2. Den Lernfahrausweis können Sie über Ihre zuständige kantonale Verkehrsbehörde beantragen.
  3. Sie dürfen nur Anwesenheit einer qualifizierten Begleitperson fahren.
  4. Sie müssen ein deutlich erkennbares „L“-Schildes am Heck des Fahrzeugs anbringen.
  5. Der Lernfahrausweis ist maximal 24 Monate gültig.

Was ist ein Lernfahrausweis?

Ein Lernfahrausweis ist ein offizielles Dokument, das es einer Person in der Schweiz ermöglicht, das Autofahren unter bestimmten Bedingungen zu erlernen. Er wird in der Regel an Personen ab 17 Jahren ausgestellt, die die theoretische Prüfung bestanden haben. Mit dem Lernfahrausweis dürfen die Inhaberinnen und Inhaber unter Anleitung eines Fahrlehrers oder einer erfahrenen Begleitperson Fahrstunden nehmen und praktische Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln.

Der Lernfahrausweis ist zeitlich begrenzt gültig und verpflichtet die Lernenden, bestimmte Regeln zu befolgen, wie beispielsweise das Fahren nur mit einer autorisierten Begleitperson oder das Tragen einer speziellen Plakette am Fahrzeug, die anzeigt, dass es sich um einen Lernenden handelt. Ziel des Lernfahrausweises ist es, den angehenden Fahrern die Möglichkeit zu geben, Sicherheit und Fertigkeiten im Umgang mit dem Fahrzeug zu entwickeln, bevor sie die praktische Fahrprüfung ablegen und den regulären Führerschein erhalten können. Während dieser Lernphase ist es wichtig, verschiedene Verkehrssituationen kennenzulernen und zu üben, um gut vorbereitet in die Prüfung zu gehen.

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Wie kann ich den Lernfahrausweis beantragen?

Antrag auf einen Lernfahrausweis in den verschiedenen Kantonen

Der Antrag auf einen Lernfahrausweis in der Schweiz erfolgt in der Regel über die zuständige kantonale Verkehrsbehörde oder das Strassenverkehrsamt. Dort wird in Ihnen meist ein Formular zum Download angeboten, das Sie ausfüllen und dann bei der zuständigen Behörde einreichen müssen. Hier finden Sie die jeweiligen Kontaktdaten.

KantonKontakt
Lernfahrausweis beantragen in Zürich
Strassenverkehrsamt Zürich
Uetlibergstrasse 301
8036 Zürich
Tel.: 058 811 30 00
Lernfahrausweis beantragen in Luzern
Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2
Tel.: 041 318 18 22
Lernfahrausweis beantragen im Aargau
Strassenverkehrsamt
Departement Volkswirtschaft und Inneres
Strassenverkehrsamt
Führerzulassung
Postfach
5001 Aarau
Telefon: +41 (0)62 886 22 26
Lernfahrausweis beantragen in Zug
Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
Postfach
6301 Zug
[email protected]
Lernfahrausweis beantragen in Solothurn
Einwohnergemeinde Solothurn
Postfach 460
4502 Solothurn
Telefon: 032 626 96 96
E-Mail: [email protected]
Lernfahrausweis beantragen in Schwyz
Verkehrsamt Schwyz
Führerzulassung
Schlagstrasse 82
Postfach 3214
6431 Schwyz
Tel.: 041 819 21 33
Lernfahrausweis beantragen in Thurgau
Strassenverkehrsamt Thurgau
Kreuzlingerstrasse 36
8580 Amriswil
Tel.: 058 345 36 36
Lernfahrausweis beantragen in Chur / Graubünden
Strassenverkehrsamt des Kanton Graubünden
Ringstrasse 2
7000 Chur
Tel. 081 257 80 00
Lernfahrausweis beantragen in Bern
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Telefon: 031 634 22 91
E-Mail: [email protected]
Lernfahrausweis in der Schweiz beantragen

Die einzelnen Schritte zum Lernfahrausweis

Die genauen Schritte können je nach Kanton variieren, aber hier sind die allgemeinen Schritte, die Sie befolgen können:

  1. Vorbereitung der Dokumente: Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente bereit haben. Dazu gehören:
  • Ein gültiger Identitätsnachweis (z. B. Pass oder Identitätskarte).
  • Ein aktuelles Passfoto.
  • Der Nachweis über den bestandenen Sehtest.
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen: Aufenthaltsbewilligung oder andere relevante Dokumente.
  1. Theoretische Prüfung: In den meisten Kantonen müssen Sie die theoretische Prüfung bestehen, bevor Sie den Lernfahrausweis beantragen können. Informieren Sie sich über die Prüfungsinhalte und -formate in Ihrem Kanton und bereiten Sie sich entsprechend vor.
  2. Antrag stellen: Reichen Sie den Antrag auf einen Lernfahrausweis bei der kantonalen Verkehrsbehörde ein. Dies kann oft online, persönlich oder per Post erfolgen. Informieren Sie sich auf der Website Ihres kantonalen Strassenverkehrsamts über die genauen Verfahren.
  3. Zahlung der Gebühren: In der Regel müssen Sie eine Gebühr für die Beantragung des Lernfahrausweises zahlen. Die Höhe der Gebühr kann je nach Kanton unterschiedlich sein.
  4. Erhalt des Lernfahrausweises: Nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen Prüfung und der Einreichung Ihres Antrags erhalten Sie Ihren Lernfahrausweis, der Ihnen erlaubt, mit dem Lernen zu beginnen.

Kann ich den Lernfahrausweis verlängern?

Nein, eine Verlängerung des Lernfahrausweises ist nicht möglich, nach 24 Monaten ist bei nicht bestandenem Führerschein eine Wiederholung der theoretischen Prüfung, also eine erneute Beantragung des Lernführerscheins erforderlich.

Brauche ich einen Sehtest für den Lernfahrausweis?

Ja, für den Erwerb eines Lernfahrausweises in der Schweiz ist ein Sehtest erforderlich. Dieser Test muss von einem anerkannten Optiker oder Augenarzt durchgeführt werden und bestätigt, dass Ihre Sehkraft den gesetzlichen Anforderungen für das Fahren eines Fahrzeugs entspricht.

Der Sehtest sollte in der Regel nicht älter als zwei Jahre sein, wenn Sie den Lernfahrausweis beantragen. Es ist wichtig, den Sehtest rechtzeitig vor der Anmeldung zur theoretischen Prüfung zu machen, da Sie das entsprechende Zertifikat beim Antrag für den Lernfahrausweis vorlegen müssen.

Gibt es einen Lernfahrausweis für Anhänger?

Ja, in der Schweiz gibt es einen Lernfahrausweis für das Fahren mit Anhängern, bekannt als den Lernfahrausweis für die Kategorie BE. Diese Kategorie ermöglicht es den Lernenden, mit einem Fahrzeug der Kategorie B (Personenwagen) einen Anhänger zu ziehen, dessen Gewicht eine bestimmte Grenze überschreitet.

Um einen Lernfahrausweis für die Kategorie BE zu erhalten, müssen die Antragsteller zunächst die theoretische Prüfung für diese Kategorie bestehen. Danach können sie mit einem Lernfahrausweis praktische Fahrstunden nehmen, um das Fahren mit Anhängern zu erlernen. Dabei gelten ähnliche Regeln wie beim Lernfahrausweis für das Fahren ohne Anhänger, einschliesslich der Notwendigkeit einer autorisierten Begleitperson und der Verwendung einer entsprechenden Plakette am Fahrzeug.

Es ist wichtig, sich gut auf die Fahrprüfung vorzubereiten, da das Fahren mit einem Anhänger zusätzliche Herausforderungen mit sich bringt, wie zum Beispiel das Rückwärtsfahren und das Einparken.

Was passiert, wenn man den Lernfahrausweis vergessen hat?

Wenn Sie Ihren Lernfahrausweis vergessen haben, dürfen Sie in der Schweiz nicht fahren, da es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Sie ihn während der Fahrt mitführen müssen. Im Falle einer Kontrolle können Sie mit einer Geldstrafe belegt werden. Es wird empfohlen, immer eine Kopie des Lernfahrausweises dabei zu haben, um mögliche Probleme zu vermeiden.

Wie lange ist der Lernfahrausweis gültig?

Der Lernfahrausweis in der Schweiz ist in der Regel für eine Dauer von 24 Monaten gültig. Innerhalb dieser Zeit müssen die Lernenden die praktische Fahrprüfung ablegen, um den regulären Führerschein zu erhalten.

Falls die Prüfung nicht innerhalb dieser Frist abgelegt wird, kann der Lernfahrausweis nicht mehr verwendet werden, und die Fahrschüler müssen einen neuen Antrag stellen sowie die theoretische Prüfung erneut ablegen, um einen neuen Lernfahrausweis zu erhalten. Es ist daher ratsam, die Lernphase gut zu planen und ausreichend Fahrstunden zu absolvieren, um gut vorbereitet in die Prüfung zu gehen.

Was passiert, wenn der Lernfahrausweis abgelaufen ist? Der Lernfahrausweis verliert seine Gültigkeit nach Ablauf der 24 Monate. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr mit dem Lernfahrausweis fahren dürfen. Es ist daher ratsam, die Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises im Auge zu behalten und rechtzeitig zur praktischen Fahrprüfung anzutreten, um einen reibungslosen Übergang zum regulären Führerschein zu gewährleisten.

Wie lange muss man den Lernfahrausweis haben?

In der Schweiz muss man den Lernfahrausweis mindestens 12 Monate besitzen, bevor man zur praktischen Fahrprüfung antreten kann. Dies gilt für die meisten Fahrschüler, die die Kategorie B (Personenwagen) anstreben.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn die Lernenden eine bestandene praktische Prüfung in einer anderen Kategorie (z. B. Motorrad) nachweisen können, kann die Wartezeit auf 6 Monate verkürzt werden.

Welche Regeln gelten für den Lernfahrausweis in der Schweiz?

In der Schweiz gelten für den Lernfahrausweis verschiedene Regeln, die sowohl die Nutzung des Lernfahrausweises als auch das Verhalten im Strassenverkehr betreffen. Hier sind die wichtigsten Regeln:

  1. Alter: Der Lernfahrausweis kann ab dem 17. Lebensjahr beantragt werden. Es ist jedoch möglich, bereits mit 16 Jahren mit der Theorieprüfung zu beginnen.
  2. Theoretische Prüfung: Um den Lernfahrausweis zu erhalten, müssen die Lernenden zuerst die theoretische Prüfung bestehen.
  3. Begleitperson: Lernende müssen während der Fahrstunden von einer autorisierten Begleitperson begleitet werden. Diese Person muss mindestens 23 Jahre alt sein, seit mindestens drei Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der entsprechenden Kategorie sein und darf nicht unter Alkoholeinfluss stehen.
  4. Fahrzeugkennzeichnung: Lernende müssen am Fahrzeug eine spezielle „L“-Plakette anbringen, die anzeigt, dass es sich um einen Lernenden handelt. Diese Plakette muss gut sichtbar an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden.
  5. Sehtest: Ein bestandener Sehtest ist erforderlich, um den Lernfahrausweis zu beantragen.
  6. Fahrstunden: Es wird empfohlen, regelmässig Fahrstunden bei einem Fahrlehrer zu nehmen, um die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben.
  7. Alkoholverbot: Während der Lernphase gilt ein striktes Alkoholverbot. Lernende dürfen keinen Alkohol konsumieren, bevor sie fahren.
  8. Maximale Anzahl von Fahrern: In der Regel dürfen maximal zwei Lernende gleichzeitig im Fahrzeug sein, um Ablenkungen zu vermeiden.
  9. Prüfung innerhalb der Frist: Der Lernfahrausweis ist für 24 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss die praktische Fahrprüfung abgelegt werden. Andernfalls muss der Lernfahrausweis erneuert werden.
  10. Verhalten im Straßenverkehr: Lernende müssen sich an alle Verkehrsregeln halten und sich verantwortungsbewusst im Strassenverkehr verhalten.

Darf man mit dem Lernfahrausweis auf die Autobahn?

Ja, in der Schweiz dürfen Lernende mit einem Lernfahrausweis auf die Autobahn fahren. Es wird allerdings empfohlen, dass Fahrschüler zunächst ausreichend Erfahrung auf normalen Strassen sammeln, bevor sie auf die Autobahn fahren, um sich sicherer zu fühlen.

Welche Gründe gibt es für den Entzug des Lernfahrausweis?

Der Entzug des Lernfahrausweises in der Schweiz kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Hier sind einige der häufigsten Gründe:

  1. Geblitzt werden und andere Verstösse: Häufige oder schwerwiegende Verkehrsverstösse, wie geblitzt werden mit Lernfahrausweis, Überfahren von roten Ampeln oder Fahren unter Alkoholeinfluss, können zum Entzug des Lernfahrausweises führen.
  2. Alkoholkonsum: Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist während der Lernphase strengstens verboten. Ein Verstoss kann nicht nur zu einem sofortigen Entzug des Lernfahrausweises führen, sondern auch zu weiteren rechtlichen Konsequenzen.
  3. Nichtbeachtung der Begleitperson-Vorschriften: Wenn der Lernende ohne die erforderliche autorisierte Begleitperson fährt oder die Begleitperson nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, kann dies ebenfalls zu einem Entzug des Lernfahrausweises führen.
  4. Schwere Unfälle: Bei einem schweren Unfall, bei dem der Lernende als Fahrer beteiligt ist, kann der Lernfahrausweis entzogen werden, insbesondere wenn Fahrlässigkeit oder ein Verstoss gegen Verkehrsregeln vorliegt.
  5. Unzureichende Fahrleistungen: Wenn der Fahrlehrer oder die Begleitperson der Meinung ist, dass der Lernende nicht bereit ist, sicher am Strassenverkehr teilzunehmen, kann dies zu einem Entzug des Lernfahrausweises führen.
  6. Nichtabsolvierung der erforderlichen Fahrstunden: Wenn der Lernende nicht genügend Fahrstunden nimmt oder die erforderlichen Voraussetzungen zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung nicht erfüllt, kann dies ebenfalls zu einem Entzug führen.
  7. Verstösse gegen die Gültigkeitsdauer: Wenn der Lernfahrausweis nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer von 24 Monaten in eine Fahrprüfung umgewandelt wird, ist der Lernfahrausweis ungültig und muss erneuert werden.

Es ist wichtig, sich während der Lernphase an alle Regeln zu halten und verantwortungsbewusst im Strassenverkehr zu handeln, um einen Entzug des Lernfahrausweises zu vermeiden.

Was passiert, wenn Sie ohne Lernfahrausweis fahren?

Wenn Sie in der Schweiz ohne Lernfahrausweis fahren, kann dies ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hier sind die möglichen Folgen:

  1. Bussgeld: Sie können mit einer Geldstrafe belegt werden, die je nach Schwere des Verstoßes variieren kann. Fahren ohne Lernfahrausweis wird als Verkehrsverstoss angesehen und kann entsprechend geahndet werden.
  2. Punkte im Fahreignungsregister: Ein solcher Verstoss kann Punkte im Fahreignungsregister (VEV) nach sich ziehen. Diese Punkte können langfristige Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis haben.
  3. Strafverfahren: In schwerwiegenden Fällen kann das Fahren ohne Lernfahrausweis zu einem Strafverfahren führen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind.
  4. Versicherungsprobleme: Im Falle eines Unfalls könnte Ihre Versicherung die Leistung verweigern, da Sie ohne gültigen Lernfahrausweis gefahren sind. Dies könnte zu erheblichen finanziellen Problemen führen.
  5. Erhöhte Anforderungen bei der Führerscheinprüfung: Wenn Sie ohne Lernfahrausweis erwischt werden, könnte dies auch negative Auswirkungen auf Ihren zukünftigen Antrag für einen regulären Führerschein haben.

Es ist daher äusserst wichtig, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten und sicherzustellen, dass Sie immer im Besitz Ihres Lernfahrausweises sind, wenn Sie mit einem Fahrzeug fahren.

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Jessica Writer
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Jessica arbeitet seit fast 15 Jahren als freie Texterin in Nürnberg (Deutschland) – hauptsächlich für Kunden aus den Bereichen Versicherungen, Finanzen, Immobilien oder Industrie. Als SEO-Expertin konnte sie bereits zahlreichen Unternehmen zu mehr digitaler Sichtbarkeit und einem besseren Google-Ranking verhelfen. Privat ist sie als Mama von zwei kleinen Mädchen aber eher Spezialistin für Feen, Elfen und Einhörner.

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