Prämienverbilligung in Graubünden: Der vollständige Leitfaden 2024

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Jessica aktualisiert am 30/04/2024

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Entdecken Sie die Methodik

Im Jahr 2024 steigen Krankenversicherungsprämien wieder um bis zu 8,6 %. Einkommensschwache Personen und Familien im Kanton Graubünden und anderen Teilen der Schweiz geraten da schnell an ihre finanziellen Grenzen und müssen im schlimmsten Fall sogar ganz auf eine angemessene Gesundheitsversorgung verzichten. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, gewährt der Kanton Graubünden eine Prämienverbilligung für die Krankenkasse - das bedeutet, dass Menschen mit weniger Einkommen weniger für ihre Krankenversicherung zahlen müssen.

HelloSafe wird sich in diesem Artikel eingehend mit dem Thema Prämienverbilligung in Graubünden befassen, insbesondere mit den Voraussetzungen für den Anspruch darauf, der individuellen Berechnung der Vergünstigung sowie dem Antrag und der Rückzahlung dieser Unterstützung.

Prämienverbilligung in Graubünden: Was Sie beachten sollen

  • Im Kanton Graubünden werden Anträge auf Prämienverbilligung von der SVA Graubünden verwaltet.
  • Die Prämienverbilligung in Graubünden wird in der Regel nicht automatisch gewährt.
  • Sozialhilfeempfänger und Ergänzungsleistungsbeziehende haben automatisch Anspruch auf Prämienverbilligung.
  • Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2024 in Graubünden ist der 31.12.2024.

Was ist die Prämienverbilligung im Kanton Graubünden?

In Graubünden gibt es die Möglichkeit, eine Prämienverbilligung für die Krankenversicherung zu beantragen. Diese Verbilligung wird einkommensschwachen Personen und Familien gewährt, um ihnen zu helfen, die hohen Kosten der Krankenversicherung zu tragen. So wird nicht nur die medizinische Versorgung jedes einzelnen sichergestellt, sondern auch das Gesundheitssystem entlastet, indem es zu weniger unbehandelten Krankheiten kommt.

Die Höhe der Prämienverbilligung richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen der Antragsteller und Antragsstellerinnen. Es gibt verschiedene Stufen der Verbilligung, je nachdem, wie hoch das Einkommen ist. Die Verbilligung wird direkt an die Krankenkassen gezahlt und reduziert somit die monatlichen Prämienzahlungen. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Details und Voraussetzungen für die Prämienverbilligung von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein können.

Wenn Sie die Krankenversicherung wechseln, verlieren Sie Ihre Prämienverbilligung nicht: Sie können sich also durchaus für eine bessere Versicherung entscheiden, ohne Ihre Prämienverbilligung zu verlieren. Unser kostenloser Online-Vergleichsrechner hilft Ihnen dabei, die richtige Krankenversicherung mit der besten Prämie zu finden:

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Wie werden die Prämienverbilligungen im Kanton Graubünden berechnet?

Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) in Graubünden wird jedes Jahr neu berechnet. Einen Teil der Kosten für die obligatorische Krankenkassenprämie müssen alle Versicherten selber bezahlen, abhängig von ihrem Einkommen.

Unten finden Sie wichtige Kennzahlen, die über die Höhe der Prämienverbilligung entscheiden:

Massgebendes Einkommen

Das massgebende Einkommen wird aus dem Nettoeinkommen und 10 % des Reinvermögens sowie anfälligen Aufrechnungen und Abzügen berechnet.

Zudem werden die Einkommen berücksichtigt, welche dem vereinfachten Abrechnungsverfahren unterliegen.

Richtprämien

Die Richtprämien, wonach sich die Prämienverbilligung bemisst, setzt die Regierung fest. Sie unterscheiden sich je nach Region und Alter des Antragstellers oder der Antragstellerin.

Hier ist eine Tabelle mit den Richtprämien der Prämienverbilligung im Kanton Graubünden

PrämienregionRegion 1Region 2Region 3
Kinder
1 296 CHF1 212 CHF1 140 CHF
Junge Erwachsene (19-25 Jahre)
3 996 CHF3 672 CHF3 468 CHF
Erwachsene ab 26 Jahren
5 412 CHF5 076 CHF4 716 CHF
Tabelle mit den Richtprämien der Prämienverbilligung im Kanton Graubünden

Selbstbehalt

Versicherte zahlen einen jährlich festgelegten Prozentsatz ihres Einkommens als Eigenanteil für die Krankenkassenprämie. In Graubünden wird der Selbstbehalt folgendermassen gestaffelt:

Hier sind Tabellen zum Selbstbehalt der Prämienverbilligung in Graubünden nach Profilen:

  • Erwachsene
Anrechenbares EinkommenSelbstbehalt
10 000 CHF
5 %
20 000 CHF
6,5 %
30 000 CHF
8 %
40 000 CHF
9 %
> 40 000 CHF
10 %
Selbstbehalt der Prämienverbilligung in Graubünden für einen Erwachsenen
  • Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung
Anrechenbares EinkommenSelbstbehalt
65 000 CHF
0 %
70 000 CHF
25 %
75 000 CHF
50 %
80 000 CHF
75 %
> 80 000 CHF
100 %
Selbstbehalt der Prämienverbilligung in Graubünden für ein Kind und einen jungen Erwachsenen in Ausbildung

Wer kann einen Antrag auf eine Prämienverbilligung im Kanton Graubünden stellen?

Vereinfacht gesagt: Jede/r, der unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. In Graubünden liegt diese bei 10 000 CHF für Alleinstehende und steigt je nach Familienstand und Alter.

Für den Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV) in Graubünden gelten verschiedene Voraussetzungen. Die genauen Kriterien können je nach individueller Situation variieren, aber im Allgemeinen gelten folgende Bedingungen:

Einkommen

Die Basis für die Berechnung des Anspruchs ist das für die Prämien­verbilligung bereinigte massgebende Einkommen. Dieses Einkommen muss unterhalb einer festgelegten Einkommensgrenze liegen.

Diese Grenze wird von den zuständigen Behörden festgelegt und kann je nach Familienstand und anderen Faktoren variieren.

Ausserdem hängen die Einkommens­grenzen für die Prämienverbilligung vom Wohnort ab.Der Kanton Graubünden hat drei Prämienregionen. Hier erfahren Sie, zu welcher Prämienregion Ihre Gemeinde gehört:

Region 1Region 2Region 3
Arosa, Buseno, Calanca, Cama, Castaneda, Chur, Churwalden, Grono, Lostallo, Mesocco, Rossa, Roveredo, S.Vittore, Soazza, Sta. Maria i.C., Tschiertschen-Praden
Bever, Bonaduz, Bregaglia, Brusio, ​​Celerina/Schlarigna, Conters i.P., Davos, Domat/Ems, Felsberg, Fideris, Fläsch, Flims, Furna, Grüsch, Jenaz, Jenins, Klosters-Serneus, Küblis, Landquart, LaPunt-Chamues-Ch, Luzein, Madulain, Maienfeld, Malans, Pontresina, Poschiavo, Rhäzüns, Samedan, Samnaun, S-chanf, Schiers, Scuol, Seewis i.P., Sils i.E./Segl, Silvaplana, St. Moritz, Tamins, Trimmis, Trin, Untervaz, Val Müstair, Valsot, Zernez, Zizers, ZuozAlbula/Alvra, Andeer, Avers, Bergün Filisur, Breil/Brigels, Cazis, Disentis/Mustér, Domleschg, Falera, Ferrera, Flerden, Fürstenau, Ilanz, Laax, Lantsch/Lenz, Lumnezia, Masein, Medel/Lucm. Curaglia, Muntogna da Schons, Obersaxen Mundaun, Rheinwald, Rongellen, Rothenbrunnen, Safiental, Sagogn, Scharanz, Schluein, Schmitten, Sedrun-Tujetsch, Sils i.D., Sufers, Surses, Sumvitg, Thusis, Trun, Tschappina, Urmein, Vals, Vaz/Obervaz, Zillis
Tabelle der verschiedenen Regionen im Kanton Graubünden (Quelle: SVA Graubünden)

Vermögen

Bei der Beantragung der Prämienverbilligung in Graubünden wird das Vermögen der Antragsteller und Antragstellerinnen sorgfältig geprüft. Wenn Sie über einer bestimmten Grenze liegen, kann es sein, dass Sie von der Prämienverbilligung ausgeschlossen sind.

Wohnsitz

Die Antragsteller und Antragstellerinnen müssen am 1. Januar des Anspruchsjahres im Kanton Graubünden gemeldet sein und dort steuerrechtlich ihren Wohnsitz haben.

Krankenversicherung

Um für die Prämienverbilligung in Graubünden in Betracht gezogen zu werden, müssen die Antragsteller und Antragstellerinnen über eine obligatorische Krankenversicherung (KVG) verfügen. Dies bedeutet, dass sie bereits eine Krankenversicherung abgeschlossen haben müssen, um von der finanziellen Unterstützung profitieren zu können.

Die Voraussetzung des Besitzes einer obligatorischen Krankenversicherung stellt sicher, dass die Prämienverbilligung gezielt denjenigen zugutekommt, die bereits einen gewissen Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten und somit aktiv am Gesundheitssystem teilnehmen.

Achtung

  • Die SVA Graubünden prüft genau, ob die angegebene Berechnungsbasis mit der definitiven Steuerveranlagung des betreffenden Jahres übereinstimmt.
  • Zu viel bezogene Leistungen werden zurückgefordert.

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Wie kann ich einen Antrag auf eine Prämienverbilligung im Kanton Graubünden stellen?

In Graubünden können Sie die Prämienverbilligung bei der Sozialversicherungsanstalt des Kanton Graubünden (SVA) beantragen. Es ist wichtig, dass man vor Antragstellung die aktuellen Richtlinien der SVA Graubünden überprüft, um zu sehen, ob man für die Prämienverbilligung berechtigt ist.

  • Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2024 in Graubünden ist der 31.12.2024.
  • Nach Ablauf der Frist kann man sich aus gesetzlichen Gründen nicht mehr für die Prämienverbilligung 2024 anmelden.
  • Am besten füllen Sie das Formular zur Prämienverbilligung online aus.

Online Formular an SVA Prämienverbilligung in Graubünden

Wichtig: Halten Sie unbedingt Ihre AHV-Nummer bereit. Diese finden Sie auf Ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte.

  • Schritt 2: Mit wenigen Klicks füllen Sie Ihren Antrag online aus. Für das Ausfüllen benötigen Sie etwas 20 Minuten Zeit.
  • Schritt 3: Laden Sie im Anschluss bei Bedarf Ausbildungsbestätigungen (z.B. Lehrvertrag) und evtl. Aufenthaltsbewilligung als PDF hoch.
  • Schritt 4: Schriftlicher Bescheid über die Höhe der Prämienverbilligung. Die SVA Graubünden teilt Ihnen schriftlich mit, wie viel Prämienverbilligung Sie erhalten.
  • Schritt 5: Abzug von der Krankenkasseprämie. Die Prämienverbilligung bekommen Sie nicht ausbezahlt, sondern sie wird direkt von Ihrer Krankenversicherungsrechnung abgezogen.

Antrag an SVA Kanton Graubünden per Telefon

Sie können die Prämienverbilligung in Graubünden bei der SVA Graubünden auch per Telefon unter 0 81 257 41 11 Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 12.00 Uhr sowie 13.30 und 17.00 Uhr beantragen.

Antrag an SVA Kanton Graubünden per Post

Wenn Sie Ihren Antrag auf Prämienverbilligung per Post stellen, können Sie hier das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken.

Wann wird die Prämienverbilligung im Kanton Graubünden ausbezahlt?

Bis alle Anträge bearbeitet werden, kann es etwas dauern. Sobald der SVA Graubünden alle erforderlichen Informationen vorliegen, werden die Bescheid so schnell wie möglich per Post verschickt. Falls Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, wird der Betrag direkt an die zuständigen Krankenkassen ausbezahlt.

In der Regel kann die Prämienverbilligung in Graubünden nicht rückwirkend beantragt werden. Sie wird für das laufende Kalenderjahr gewährt und muss rechtzeitig beantragt werden, um die finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Wann muss man die Prämienverbilligung im Kanton Graubünden zurückzahlen?

In Graubünden, wie auch in anderen Kantonen der Schweiz, müssen Empfänger und Empfängerinnen von Prämienverbilligungen diese unter bestimmten Umständen zurückzahlen, um sicherzustellen, dass die Unterstützung denjenigen zugute kommt, die sie am dringendsten benötigen.

Wichtige Richtlinien:

  1. Bei Änderungen der finanziellen Situation kann eine Rückzahlung erforderlich sein
  2. Empfänger*innen müssen Änderungen wie Einkommensanstieg oder Familienstand sofort melden.
  3. Die Behörden führen regelmässige Überprüfungen der Anspruchsberechtigung durch.
  4. Im Falle einer Rückzahlung können verschiedene Modalitäten gelten, wie beispielsweise Ratenzahlungen oder eine einmalige Rückzahlung.
  5. Empfänger*innen sollten die Bedingungen sorgfältig prüfen und bei Fragen die SVA Graubünden kontaktieren.

Expertenmeinung

Melden Sie persönliche oder wirtschaftliche Veränderung sofort an die SVA Graubünden. So können ärgerliche Rückzahlungsforderungen am einfachsten vermieden werden.

Wie kann ich die SVA Kanton Graubünden kontaktieren?

Hier ist eine zusammenfassende Tabelle für den Kontakt zur SVA Graubünden:

KontaktKontaktdaten
Email
[email protected]
Telefonnummer
081 257 41 11
Adresse
Ottostrasse 24,
7000 Chur
Öffnungszeiten
Mo-Fr, 8.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr
Ihr Kontakt zur SVA Graubünden
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Jessica Writer
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Jessica arbeitet seit fast 15 Jahren als freie Texterin in Nürnberg (Deutschland) – hauptsächlich für Kunden aus den Bereichen Versicherungen, Finanzen, Immobilien oder Industrie. Als SEO-Expertin konnte sie bereits zahlreichen Unternehmen zu mehr digitaler Sichtbarkeit und einem besseren Google-Ranking verhelfen. Privat ist sie als Mama von zwei kleinen Mädchen aber eher Spezialistin für Feen, Elfen und Einhörner.

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